60.1-01303-24-01 | Voranfrage: Errichtung von 6 Loggien in einem bestehenden Gebäude
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDas Bauordnungsamt des Landkreises Wittmund hat die Gemeinde Spiekeroog um Stellungnahme zu einer Bauvoranfrage gebeten: In einem bestehenden Gebäude sollen 6 Loggien errichtet werden. Die Verwaltung sieht keinen Widerspruch zum geltenden Planungsrecht oder zu örtlichen Satzungen. Der Beschlussvorschlag lautet, das Vorhaben billigend zur Kenntnis zu nehmen und dem Landkreis mitzuteilen, dass keine Stellungnahme abgegeben wird.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers, vorgelegt dem Bauausschuss zur Kenntnisnahme. Das Verfahren befindet sich auf der Stufe der gemeindlichen Stellungnahme im Rahmen einer Voranfrage.
Hintergrund
Das Bauordnungsamt Wittmund hatte die Gemeinde erstmals im August 2024 zur Stellungnahme aufgefordert, das Verfahren aber kurz darauf zurückgestellt. Im März 2025 wurde es wieder aktiviert und die Unterlagen eingereicht. Die Gemeinde prüft, ob sie ein Einvernehmen erteilen oder verweigern muss. Da die Verwaltung keinen Verstoß gegen Planungsrecht oder Satzungen erkennt, ist ein formelles Einvernehmen nicht erforderlich.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Voranfrage betrifft ein einzelnes bestehendes Gebäude auf Spiekeroog, dessen Standort aus den Anlagen hervorgeht. Für die Allgemeinheit der Insulaner:innen hat dieser Vorgang keine unmittelbaren Auswirkungen. Das Verfahren ist weitgehend verwaltungstechnischer Natur.
Die wichtigsten Punkte
- Ein privater Antragsteller möchte in einem bestehenden Gebäude 6 Loggien einbauen
- Das Bauordnungsamt Wittmund hat die Gemeinde zur Stellungnahme aufgefordert
- Die Verwaltung sieht keinen Verstoß gegen Planungsrecht oder örtliche Satzungen
- Ein förmliches Einvernehmen der Gemeinde ist nach Einschätzung der Verwaltung nicht erforderlich
- Der Bauausschuss soll das Vorhaben billigend zur Kenntnis nehmen und keine Stellungnahme abgeben
Relevanz für Insulaner:innen: 4/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/015/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/015/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 03.04.2025 Betreff: 60.1-01303-24-01 | Voranfrage: Errichtung von 6 Loggien in einem bestehenden Gebäude Sachverhalt: Mit Datum vom 27.08.2024 hat das Bauordnungsamt vom Landkreis Wittmund die Gemeinde um Stellungnahme zum Vorhaben „Voranfrage: Errichtung von 6 Loggien“ gebeten und dies wenige Tage später zurückgestellt. Am 12.03.2025 wurde das Verfahren wieder aktiviert, die Antragsunterlagen sind der Anlage beigefügt. Das Vorhaben widerspricht nach Einschätzung der Verwaltung weder dem geltendem Planungsrecht noch den örtlichen Satzungen, eine Einvernehmenserteilung der Gemeinde ist somit verzichtbar. Beschlussvorschlag: Die Mitgliedes des Bauausschusses nehmen das Vorhaben billigend zur Kenntnis. Der Landkreis Wittmund wird darüber informiert, dass keine Stellungnahme abgegeben wird.. Spiekeroog, den 25.03.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 02_Auszug_Amtliche_Karte_1-1000 03_Grundriss_2.OG__2024-08-08_V01 03_Schnitt_Ansicht_2024-08-08_V01 AS_600243-HYAH6bD5
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.