Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Tagesordnung
- Ö 1·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussEröffnung der Sitzung
- Ö 2·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
- Ö 3·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der Beschlussfähigkeit
- Ö 4·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
- Ö 5·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussBeschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
- Ö 6·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 UhrmehrheitlichGenehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 27.02.2025
- Ö 7·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/014/2025·Sitzungsvorlage
Der Landkreis Wittmund hat die Gemeinde Spiekeroog um Stellungnahme zu einem Antrag auf nachträgliche Baugenehmigung für ein Wohnhaus gebeten. Die Gemeindeverwaltung hält die eingereichten Unterlagen für unvollständig und widersprüchlich: Das Vorhaben wird darin abwechselnd als Gartenhaus-Aufstockung, Wohnhaus, Ferienhaus oder Ferienhaus mit 6 Betten beschrieben. Die Verwaltung soll den Landkreis auf die Mängel hinweisen und erneut eine Vorprüfung der Unterlagen einfordern.
- Ö 8·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/015/2025·Sitzungsvorlage
Das Bauordnungsamt des Landkreises Wittmund hat die Gemeinde Spiekeroog um Stellungnahme zu einer Bauvoranfrage gebeten: In einem bestehenden Gebäude sollen 6 Loggien errichtet werden. Die Verwaltung sieht keinen Widerspruch zum geltenden Planungsrecht oder zu örtlichen Satzungen. Der Beschlussvorschlag lautet, das Vorhaben billigend zur Kenntnis zu nehmen und dem Landkreis mitzuteilen, dass keine Stellungnahme abgegeben wird.
- Ö 9·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/016/2025·Sitzungsvorlage
Der Landkreis Wittmund hat die Gemeinde Spiekeroog ein zweites Mal um Stellungnahme zu einem Bauantrag gebeten: Geplant ist der Anbau einer überdachten Anlieferung sowie die Umnutzung eines Nebengebäudes zu einem Lager. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Einzelantrag nicht zu genehmigen, sondern stattdessen ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Vorgeschlagen wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB, der den bestehenden Bebauungsplan Nr. 22 für das Grundstück ersetzen soll. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bauantrag ruhend zu stellen und zunächst eine Gesamtkonzeption zu erarbeiten.
- Ö 10·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussAnfragen und Anregungen
- Ö 11·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussSchließung der öffentlichen Sitzung und Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung