60.1-01631-23 | 1. Nachtrag zur Baugenehmigung vom 13.03.2021 | Umbau und Sanierung Rettungshaus II
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Vorlage betrifft einen 1. Nachtrag zur Baugenehmigung vom 13. März 2021 für das Vorhaben Umbau und Sanierung des Rettungshauses II auf Spiekeroog. Ein Nachtrag zur Baugenehmigung wird beantragt, wenn sich gegenüber dem ursprünglichen Bauvorhaben Änderungen ergeben haben. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist mangels PDF nicht bekannt.
Einordnung
Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage zu einem baurechtlichen Nachtragsgenehmigungsantrag (Aktenzeichen 60.1-01631-23) für das Rettungshaus II auf Spiekeroog. Einbringer und genaue Antragstellung sind mangels PDF nicht bekannt.
Hintergrund
Für das Rettungshaus II wurde am 13. März 2021 eine Baugenehmigung für Umbau und Sanierung erteilt. Dieser 1. Nachtrag deutet darauf hin, dass sich im Laufe der Bauausführung oder Planung Abweichungen vom genehmigten Vorhaben ergeben haben, die einer nachträglichen Genehmigung bedürfen. Näheres zu Art und Umfang der Änderungen ist ohne PDF nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Rettungshaus II ist eine Einrichtung mit Bedeutung für die Sicherheitsinfrastruktur der Insel. Ob und inwieweit die beantragten Änderungen Auswirkungen auf den Betrieb oder den Inselalltag haben, lässt sich ohne das PDF der Vorlage nicht beurteilen.
Die wichtigsten Punkte
- Die ursprüngliche Baugenehmigung für Umbau und Sanierung des Rettungshauses II stammt vom 13. März 2021
- Der 1. Nachtrag soll offenbar Änderungen gegenüber dem genehmigten Vorhaben legalisieren
- Inhalt und Umfang der Änderungen sind mangels PDF nicht bekannt
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/119/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Vorlage betrifft den Umbau eines bestehenden Wohnhauses auf Spiekeroog. Details zum genauen Vorhaben, zur Lage des Gebäudes und zum Umfang der baulichen Maßnahmen liegen mangels PDF nicht vor. Dem Gemeinderat dürfte ein Beschluss über das Bauvorhaben vorgeschlagen worden sein.
Der Gemeinderat befasst sich mit einem zweiten Nachtrag zu einem bereits laufenden Bauantrag für den Umbau eines Hauses auf Spiekeroog. Nachträge zu Bauanträgen entstehen, wenn im Verlauf eines Genehmigungsverfahrens Änderungen am ursprünglichen Vorhaben beantragt werden. Details zu Lage, Umfang und Art der Änderung liegen ohne PDF nicht vor.
Ein Bauantrag für die Erweiterung und den Umbau eines Appartementhauses auf Spiekeroog liegt dem Rat zur Beratung vor. Nähere Angaben zu Lage, Umfang und Art der Maßnahmen sind ohne das Ursprungsdokument nicht verfügbar. Der Rat entscheidet über die Zustimmung zum Vorhaben.
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