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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs.2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan "Im Dorf" und Beschluss über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Der Rat soll beschließen, den Bebauungsplanentwurf 'Im Dorf' öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB) und gleichzeitig die Träger öffentlicher Belange förmlich zu beteiligen (§ 4 Abs. 2 BauGB). Damit tritt das Verfahren in die Phase der öffentlichen Beteiligung ein. Bürger:innen erhalten die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Planentwurf einzureichen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Bauleitplanung, Phase: Auslegungsbeschluss (förmliche öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) für den Bebauungsplan 'Im Dorf' auf Spiekeroog – Folgeschritt nach dem Aufstellungsbeschluss.

Hintergrund

Dem Auslegungsbeschluss geht ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 'Im Dorf' voraus, über den der Rat zu einem früheren Zeitpunkt entschieden hat. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sind gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren. Ohne das vorliegende PDF sind Plangebiet, Inhalt und konkrete Festsetzungen des Entwurfs nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Mit dem Auslegungsbeschluss wird der Planentwurf öffentlich zugänglich gemacht; alle Bürger:innen können in der Auslegungsfrist Einwendungen und Anregungen einreichen. Wer im Bereich 'Im Dorf' wohnt oder Eigentum hat, sollte die Auslegungsbekanntmachung beachten. Ohne das PDF sind die konkreten Auswirkungen des Plans nicht einschätzbar.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat soll den Entwurf des Bebauungsplans 'Im Dorf' zur öffentlichen Auslegung freigeben
  • Gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange förmlich beteiligt
  • Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gibt allen Bürger:innen ein gesetzliches Einwendungsrecht
  • Plangebiet, Festsetzungen und Begründung des Entwurfs lagen für diese Aufbereitung nicht vor

Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/060/2014
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
keine
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
30. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. September 2014, 20:00 UhrEntscheidung

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