Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs.2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan "Im Dorf" und Beschluss über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll beschließen, den Bebauungsplanentwurf 'Im Dorf' öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB) und gleichzeitig die Träger öffentlicher Belange förmlich zu beteiligen (§ 4 Abs. 2 BauGB). Damit tritt das Verfahren in die Phase der öffentlichen Beteiligung ein. Bürger:innen erhalten die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Planentwurf einzureichen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Bauleitplanung, Phase: Auslegungsbeschluss (förmliche öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) für den Bebauungsplan 'Im Dorf' auf Spiekeroog – Folgeschritt nach dem Aufstellungsbeschluss.
Hintergrund
Dem Auslegungsbeschluss geht ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 'Im Dorf' voraus, über den der Rat zu einem früheren Zeitpunkt entschieden hat. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sind gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren. Ohne das vorliegende PDF sind Plangebiet, Inhalt und konkrete Festsetzungen des Entwurfs nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Mit dem Auslegungsbeschluss wird der Planentwurf öffentlich zugänglich gemacht; alle Bürger:innen können in der Auslegungsfrist Einwendungen und Anregungen einreichen. Wer im Bereich 'Im Dorf' wohnt oder Eigentum hat, sollte die Auslegungsbekanntmachung beachten. Ohne das PDF sind die konkreten Auswirkungen des Plans nicht einschätzbar.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll den Entwurf des Bebauungsplans 'Im Dorf' zur öffentlichen Auslegung freigeben
- Gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange förmlich beteiligt
- Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gibt allen Bürger:innen ein gesetzliches Einwendungsrecht
- Plangebiet, Festsetzungen und Begründung des Entwurfs lagen für diese Aufbereitung nicht vor
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/060/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- keine
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Beratungsfolge
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