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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Sicherung der Lebensmitttelversorgung“ und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Der Rat soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Nr. 23) mit dem Ziel aufstellen, die Lebensmittelversorgung auf Spiekeroog zu sichern. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden. Es handelt sich damit um den Schritt der förmlichen Auslegung und Behördenbeteiligung in einem vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren.

Einordnung

Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage der Verwaltung. Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 23 fassen und zugleich die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach BauGB einleiten.

Hintergrund

Vorhabenbezogene Bebauungspläne werden aufgestellt, wenn ein konkreter Vorhabenträger ein bestimmtes Projekt realisieren will und die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür erst geschaffen werden müssen. Der Titel deutet darauf hin, dass die Versorgung der Insel mit Lebensmitteln — etwa durch einen Laden oder eine Verkaufsfläche — planungsrechtlich abgesichert werden soll. Ob ein früherer Aufstellungsbeschluss vorausgegangen ist oder welche konkreten Vorgängerbeschlüsse existieren, geht aus dem Titel allein nicht hervor. Die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB entspricht dem regulären Verfahrensstand der Auslegung.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Lebensmittelversorgung ist für alle Insulaner:innen und Gäste von unmittelbarer Bedeutung. Sollte der B-Plan dazu beitragen, einen Lebensmittelbetrieb planungsrechtlich zu sichern oder neu zu ermöglichen, hätte das direkte Auswirkungen auf die Nahversorgung auf der Insel. Details zum konkreten Vorhaben lagen nur aus dem Titel vor; eine genauere Einschätzung ist ohne das Dokument nicht möglich.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 23 fassen
  • Ziel des Plans ist laut Titel die Sicherung der Lebensmittelversorgung auf Spiekeroog
  • Gleichzeitig soll die förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden eingeleitet werden
  • Das Verfahren folgt den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Auslegungsphase)
  • Inhaltliche Details zum Vorhaben lagen mangels PDF nicht vor

Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/102/2022
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
7 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
30. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (7)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog15. Dezember 2022, 20:01 UhrEntscheidung

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Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Sicherung der Lebensmitttelversorgung“ und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB — Spiekeroog-Radar