Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 23 „Sicherung der Lebensmittelversorgung“ _ Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Sicherung der Lebensmittelversorgung
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur abschließenden Beratung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23. Es handelt sich um den Abwägungsbeschluss und den Satzungsbeschluss — die letzte reguläre Stufe im Bauleitplanverfahren.
Hintergrund
Nur der Titel lag vor, kein PDF-Inhalt. Der Planname „Sicherung der Lebensmittelversorgung
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Nur der Titel lag vor, kein PDF-Inhalt. Sollte der B-Plan den Lebensmitteleinzelhandel auf der Insel sichern oder regeln, wären grundsätzlich alle Insulaner:innen und Gäste betroffen, die auf eine Versorgung vor Ort angewiesen sind. Näheres ergibt sich erst aus der Originalvorlage.
Die wichtigsten Punkte
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 23 trägt den Namen „Sicherung der Lebensmittelversorgung
- Der Rat soll sowohl den Abwägungsbeschluss als auch den Satzungsbeschluss fassen
- Mit dem Satzungsbeschluss würde der B-Plan rechtskräftig werden
- Kein PDF lag vor — Einzelheiten wie Plangebiet, Vorhaben und Abwägungsergebnisse sind nicht bekannt
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/033/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 9 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (9)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Nr. 23) mit dem Ziel aufstellen, die Lebensmittelversorgung auf Spiekeroog zu sichern. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden. Es handelt sich damit um den Schritt der förmlichen Auslegung und Behördenbeteiligung in einem vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren.
Der Rat soll einen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 'Kurzentrum' fassen. Mit einem Satzungsbeschluss wird ein Bebauungsplan rechtskräftig. Weitere Inhalte lagen nicht vor, da kein PDF beigefügt war.
Der Rat berät und beschließt über die Abwägung der im Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans "Kurzentrum" eingegangenen Stellungnahmen. Im Anschluss soll der Satzungsbeschluss gefasst werden, der die Planänderung rechtsverbindlich macht. Es handelt sich um die abschließende Stufe des Bauleitplanverfahrens.
Der Rat berät über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 zur Ansiedlung eines EDEKA-Marktes auf Spiekeroog. Es handelt sich um den zweiten Beratungsteil, was auf einen mehrstufigen Planungsprozess hindeutet. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist aus dem Titel allein nicht ersichtlich.