Beratung und Beschluss - Satzungsbeschluss B-Plan "Kurzentrum"
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll einen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 'Kurzentrum' fassen. Mit einem Satzungsbeschluss wird ein Bebauungsplan rechtskräftig. Weitere Inhalte lagen nicht vor, da kein PDF beigefügt war.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur abschließenden Beschlussfassung über den Bebauungsplan 'Kurzentrum'. Der Satzungsbeschluss ist die letzte formale Stufe im Bauleitplanverfahren.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor, kein PDF-Inhalt. Der Satzungsbeschluss ist der abschließende Schritt eines Bebauungsplanverfahrens nach BauGB. Zuvor müssen Aufstellungsbeschluss, Offenlegung und Abwägung der Stellungnahmen erfolgt sein. Ob und welche Vorgängerbeschlüsse vorlagen, lässt sich ohne Dokument nicht rekonstruieren.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Mit einem Satzungsbeschluss erhält der Bebauungsplan Rechtskraft und legt fest, was im Plangebiet 'Kurzentrum' gebaut und genutzt werden darf. Insulaner:innen und Gäste, die das Kurzentrums-Areal nutzen, sind direkt betroffen. Ohne den Vorlageninhalt lassen sich konkrete Auswirkungen nicht benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Es handelt sich um den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 'Kurzentrum'
- Der Satzungsbeschluss bildet den Abschluss des formalen Bauleitplanverfahrens
- Kein PDF lag vor, daher sind Plangebiet, Inhalte und Festsetzungen unbekannt
- Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2015 (Bezeichner 01/069/2015)
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/069/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Sicherung der Lebensmittelversorgung
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede
Der Rat berät und beschließt über die Abwägung der im Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans "Kurzentrum" eingegangenen Stellungnahmen. Im Anschluss soll der Satzungsbeschluss gefasst werden, der die Planänderung rechtsverbindlich macht. Es handelt sich um die abschließende Stufe des Bauleitplanverfahrens.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog befasst sich mit der 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 15 'Kurzentrum'. Über Inhalt und genauen Beschlussvorschlag liegen keine weiteren Unterlagen vor, da kein PDF beigefügt ist.