Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Satzungsbeschluss | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 Hotel Inselfriede

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zum Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Hotel Inselfriede

Hintergrund

Der Rat hat am 25.07.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 beschlossen. Vorhabenträgerin ist die Betreiberin des Vier-Sterne-Hotels am Südermenss 1. Der Plan wird als Innenentwicklungsplan nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Zwei Runden der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung fanden zwischen Juli und Oktober 2024 statt; 15 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange gingen ein, keine privaten Einwände.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft Gäste und Beschäftigte des Hotels sowie die unmittelbare Nachbarschaft am Südermenss. Für die breite Inselgemeinschaft entsteht ein verändertes Ortsbild in der Ortsmitte. Die geplante Erweiterung schafft bis zu 13 zusätzliche Hotelzimmer und verbessert Barrierefreiheit, Brandschutz und Energieeffizienz.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Hotel Inselfriede am Südermenss 1 soll saniert, aufgestockt und um einen Erweiterungsbau ergänzt werden
  • Geplant sind bis zu 13 zusätzliche Zimmer sowie Verbesserungen bei Barrierefreiheit, Brandschutz und Energieeffizienz
  • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sichert die Verknüpfung von Betriebswohnungen mit dem Erweiterungsvorhaben vertraglich ab
  • Die Erschließungspflicht wird per Durchführungsvertrag auf die Vorhabenträgerin übertragen
  • Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Plan als Satzung zu beschließen und den Bürgermeister zum Abschluss des Durchführungsvertrags zu ermächtigen

Relevanz für Insulaner:innen: 7/10

bebauungsplanhotel inselfriedebauleitplanungsatzungsbeschlussbaurechtwohnentourismusinselbild

Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/091/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
5 Dokumente
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (5)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-890 kB5 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
    Satzungsbeschluss | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 Hotel
    Inselfriede
    Sachverhalt:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am 25.07.2024 unter der Vorlagen-
    Nr. 01/051/2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ beschlossen.
    Auf den Flurstücken 236/4 und 193/8, Flur 2, befindet sich das Hotel „Inselfriede“. Die
    Vorhabenträgerin beabsichtigt, das Hotel zu modernisieren, baulich zu erweitern und den
    Anforderungen der Zeit anzupassen.
    Mit der Vorhabenträgerin ist im Vorfeld des Aufstellungsverfahrens über die Verfahrensweise
    Einigung erzielt worden. Die Vorhabenträgerin hat den nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB
    erforderlichen Antrag gestellt. Die Planungsabsicht wurde in den Planunterlagen umgesetzt,
    die Planunterlagen haben öffentlich gemäß den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a
    BauGB ausgelegen.
    Der Bebauungsplan wird gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan der
    Gemeinde Spiekeroog in der Fassung der 7. Änderung entwickelt. Im Flächennutzungsplan
    ist der Geltungsbereich als Sonderbaufläche Zweckbestimmung: T ourismus/ Gewerbe-
    Ortsmitte dargestellt.
    Um eine möglichst passgenaue Bauleitplanung aufzustellen, die der Gemeinde die
    größtmögliche Steuerung an die Hand gibt, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan
    gem. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt. Dieser Plantyp erlaubt Festsetzungen
    und begleitende vertragliche Regelungen in dem zwingend abzuschließenden
    Durchführungsvertrag, die in einem klassischen Angebotsbebauungsplan nicht möglich sind.
    Über den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und den Durchführungsvertrag wird u.a.
    sichergestellt, dass Betriebswohnungen an das Vorhaben der Erweiterung eng verknüpft
    sind. Zudem wird eine Erschließungsverpflichtung auf die Vorhabenträgerin übertragen.
    Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB erfüllt sind, wird der Bebauungsplan als Plan der
    Innenentwicklung aufgestellt. Das ist möglich, wenn der Bebauungsplan der
    Wiedernutzbarmachung von Flächen (Brachen) oder – wie hier – der Nachverdichtung dient
    und das Flächenmaß von 20.000 qm überbaubarer Grundfläche nicht überschreitet. Die
    Aufstellung erfolgt in einem beschleunigten Verfahren, sodass die sonst übliche frühzeitige
    Beteiligungsphase nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB entfällt.
    Gemeinde Spiekeroog
    Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau
    Vorlagen-Nr.
    01/091/2024
    ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 28.11.2024
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 10.12.2024
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 19.12.2024
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 13.02.2025
    Betreff:
    - 2 -
    Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach
    gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fanden nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig im Zeitraum vom
    31.07.2024 bis zum 02.09.2024 statt. Das Ergebnis dieser Beteiligungen ist in die Planung
    eingeflossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 31.07.2024 bis zum 02.09.2024
    und der Anhörung Träger öffentlicher Belange vom 31.07.2024 bis zum 02.09.2024 gingen
    insgesamt 12 Stellungnahmen ein. 12 Träger öffentlicher Belange nahmen zum
    Bebauungsplanentwurf Stellung. Es liegen keine privaten Anregungen vor.
    Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung
    nach gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB fanden gleichzeitig im
    Zeitraum vom 10.10.2024 bis zum 25.10.2024 statt. Das Ergebnis dieser Beteiligungen ist in
    die Planung eingeflossen. Im Rahmen einer erneuten Auslegung vom 10.10.2024 bis zum
    25.10.2024 und der Anhörung Träger öffentlicher Belange vom 10.10.2024 bis zum
    25.10.2024 gingen insgesamt 3 Stellungnahmen ein. 3 Träger öffentlicher Belange nahmen
    zum Bebauungsplanentwurf Stellung. Es liegen keine privaten Anregungen vor.
    Die eingegangenen Stellungnahmen zu den Beteiligungsschritten sind zusammengestellt
    worden und liegen dieser Vorlage bei. Zu den Eingängen ist jeweils ein
    Entscheidungsvorschlag beigefügt, über den der Rat abschließend befindet. Die Inhalte der
    Planung können dem Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ und dem Vorhabens- und
    Erschließungsplan entnommen werden. Die ebenfalls beigefügte Begründung zum
    Bebauungsplan dient dessen Verständnis und seiner Erläuterung. Die Begründung ist selbst
    nicht T eildes Bebauungsplanes.
    Beschlussvorschlag:
    1. Den in den Zusammenstellungen der Anregungen und Stellungnahmen (Abwägung
    der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB) enthaltenen Entscheidungsvorschlägen wird
    zugestimmt.
    2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ (Planzeichnung,
    Vorhaben- und Erschließungsplan) wird als Satzung beschlossen.
    3. Der Rat der Gemeinde berechtigt den Bürgermeister, den Durchführungsvertrag zum
    vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ abzuschließen.
    4. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wird ebenfalls beschlossen.
    Anlagenverzeichnis:
    01_B-Plan_24_Inselfriede_Beantragung_2024-06-20
    02_B-Plan_24_Hotel_Inselfriede_2024
    03_B-Plan_24_VEP
    04_B-Plan24_Durchfuehrungsvertrag
    05_B-Plan_24_Begruendung
    06_B-Plan_24_Abwaegungen
    07_B-Plan_24_Aenderungen_zur_Offenlage_II_2024-10-08
    Spiekeroog, den 28.01.2025
    (Bruns, Maren)
    Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
    - 3 -

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

  • 📄
    02 B-Plan 24 Hotel Inselfriede 2024
    PDF; CHARSET=UTF-81.8 MB22 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    Übersicht 1 : 5.000 
    Topographische Karte 1 : 25.000
    BEZEICHNUNG:
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24
    UNTERSCHRIFT
    DATUM
    DER ENTWURF DES BEBAUUNGSPLANS WURDE AUSGEARBEITET VON:
    Aufstellungsbeschluss
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am ________ die Aufstellung des VBPL (Planteil 1) 
    und V+E-Plan (Planteil 2) Nr. 24 beschlossen. 
    Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am ________ ortsüblich bekanntgemacht.
    Spiekeroog, den __________                                                                              .....................................
                                                                                                                                       (Bürgermeister)
    Verfahrensvermerke
    Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am ________ dem Entwurf des VBPL (Planteil 1) und 
    V+E-Plan (Planteil 2) Nr. 24 zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 mit der Begründung haben in der Zeit vom 
    ________ bis zum ________ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.
    Ort und Dauer der Beteiligung wurden am _________ ortsüblich bekanntgemacht.
    Spiekeroog, den __________                                                                              .....................................
                                                                                                                                        (Bürgermeister)
    Satzungsbeschluss
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat den VBPL (Planteil 1) und V+E-Plan (Planteil 2) Nr. 24 nach Prüfung 
    der Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am ________ als Satzung (§ 10 BauGB) sowie 
    die Begründung beschlossen.
    Spiekeroog, den __________                                                                              .....................................
                                                                                                                                        (Bürgermeister)
    Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
    Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des geänderten / VBPL (Planteil 1) und V+E-Plan (Planteil 2) ist die 
    Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 214 BauGB beim Zustandekommen des 
    Bebauungsplans nicht geltend gemacht worden. 
    Spiekeroog, den __________                                                                              .....................................
                                                                                                                                       (Bürgermeister)
    Hinweise 
    sonstiges Sondergebiet
    Planzeichenerklärung
    1. Art der baulichen Nutzung 
    s. SO
    Zeichnerische Darstellungen und Festsetzungen
    Maßstab 1:500
    c  2024
    Amtliche Karte 1 :5.000 (AK 5) - Maßstab 1:5.000 
    Topographische Karte 1:25.000 (TK 25) - Maßstab 1:25.000
    Liegenschaftskarte - Maßstab 1:500
    Quelle:  Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen 
    Vermessungs- und Katasterverwaltung
    Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen
    - Katasteramt Wittmund -
    Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftkatasters und weist die städtebaulich 
    bedeutsamen baulichen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze vollstandig nach
    (Stand vom ________). Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen 
    Anlagen geometrisch einwandfrei. Die Übertragbarkeit der neu zu bildenden Grenzen in die 
    Örtlichkeit ist einwandfrei möglich.
    Wittmund, den __________                                                            ........................................
    Katasteramt Wittmund                                                                           Unterschrift      
    3. Baunutzungsverordnung
    Für die städtebauliche Beurteilung von Vorhaben im Sinne von § 29 BauGB im Zusammenhang mit diesem 
    Bebauungsplan ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
    21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBI. S. 2023, 
    Nr. 176) anzuwenden.
    1. Altstandorte/Altablagerungen
    Sollten sich bei der Durchführung von Erd- oder Bauarbeiten Hinweise auf Altablagerungen bzw. Altstandorte 
    ergeben, ist unverzüglich die untere Abfallbehörde des Landkreises Wittmund zu benachrichtigen. 
    Meldepflichtig sind der Leiter der Arbeiten oder die bauausführende Firma.
    4. Bodenschutz
    Bei bekannt werden schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten im Sinne des 
    Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) bzw. des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes (NBodSchG) 
    ist unverzüglich die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Wittmund zu unterrichten.
    Quelle: Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) in der aktuellen Fassung.
    2. Bau- und Bodendenkmale
    Sollten bei den vorgesehenen Erd- oder Bauarbeiten archäologische Kulturdenkmale (Bau- und 
    Bodendenkmale) festgestellt werden, sind diese unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde des 
    Landkreises Wittmund oder der Ostfriesischen Landschaft zu melden. 
    Der Finder und der Leiter von Erd- oder Bauarbeiten sind verpflichtet, Bodenfunde anzuzeigen. Eine 
    Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde ist erforderlich, wenn Erd- oder Bauarbeiten an einer Stelle 
    vorgenommen werden, wo Funde vermutet werden. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit 
    Auflagen erteilt werden.
    Quelle: Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) in der aktuellen Fassung.
    Beteiligung der Behörden (§4 Abs. 2 BauGB)
    Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit 
    Anschreiben der Gemeinde Spiekeroog vom ________ in der Zeit vom ________ bis zum ________ 
    durchgeführt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten wurden mit gleichem Anschreiben von der öffentlichen 
    Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.
    Spiekeroog, den __________                                                                              .....................................
                                                                                                                                        (Bürgermeister)
    Inkrafttreten (§ 10 Abs. 3 BauGB)
    Der geänderten / VBPL (Planteil 1) und V+E-Plan (Planteil 2) ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Amtsblatt für 
    den Landkreis Wittmund vom ________ ortsüblich bekanntgemacht worden. Der vorhabenbezogene 
    Bebauungsplans Nr. 24  ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung am ________ in Kraft getreten.
    Spiekeroog, den __________                                                                              .....................................
                                                                                                                                        (Bürgermeister)
    5. Kampfmittelbeseitigung
    Sollten bei den geplanten Erd- oder Bauarbeiten Hinweise auf Kampfmittel (z.B. Granaten, Panzerfäuste, 
    Minen, etc.) gefunden werden, ist die zuständige Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst 
    (KBD) des Landes Niedersachsen bei der Regionaldirektion Hameln-Hannover des LGLN zu benachrichtigen.
    4. Sonstige Planzeichen
    Kartengrundlage
    des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
    Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
    2. Höhe baulicher Anlagen
    2.1 Die Gebäudehöhe ist das Maß zwischen Oberkante Straßenmitte der Straße Südermenss, gemessen in 
    Fassadenmitte (Bereich Gastronomie und Erweiterungsbau) und der oberen Kante des Gebäudes. Die 
    Gebäudehöhe darf nur von untergeordneten Bauteilen (z.B. Schornsteine, Antennen, Aufzüge oder 
    Wetterstationen) überschritten werden.
    2.2 Die Gebäudehöhe wird auf max. 11,0 m festgesetzt.
    6. Lage vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen
    Vor Beginn von Erd- oder Bauarbeiten sind die Bauunternehmen verpflichtet, sich rechtzeitig mit den jeweils 
    zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen, deren Leitungen vor Ort verlegt sind, abzustimmen 
    (Erkundigungspflicht der Ausbauunternehmer). 
    Die jeweils zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen informieren über die Lage der vor Ort 
    vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen. Der Bauunternehmer genügt dieser Erkundigungs- und 
    Prüfungspflicht nicht, wenn er sich lediglich bei dem Grundstückseigentümer bzw. bei der 
    Kommunalverwaltung erkundigt.
    "Hotel / Schank- und Speisewirtschaft"
    7. Weitere Satzungen der Gemeinde Spiekeroog
    Für das Plangebiet gelten zusätzlich folgende Satzungen der Gemeinde Spiekeroog, die zu beachten sind:
    - die Erhaltungssatzung 
    - die Baumschutzsatzung
    Nachrichtliche Übernahmen
    1. Wasserschutzzone
    Das Plangebiet liegt komplett in der Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Spiekeroog. Die 
    Schutzzonenverordnung vom 17.08.1970 sowie die Verordnung über Schutzbestimmungen in 
    Wasserschutzgebieten (SchuVO) vom 09.11.2009 sind zu beachten.
    "Hotel Inselfriede" (Planteil 1)
    Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 24 "Hotel Inselfriede"
    Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
    Grundflächenzahl
    2. Maß der baulichen Nutzung
    II
    0.6
    3. Zulässigkeit von Vorhaben (§ 12 Abs. 3a in Verbindung mit § 9 Abs. 2 BauGB)
    3.1 Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich  
    der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat. Änderungen des Durchführungsvertrags oder  
    der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind zulässig.
    3. Bauweise, Baugrenzen
    und nicht überbaubare Flächen
    außerhalb der Baugrenzen
    Baugrenze
    Überbaubare Flächen innerhalb
    - Katasteramt Wittmund -
    Flur:
    Gemarkung:
    Datum des Feldvergleichs:
    Aktenzeichen:
    Planunterlage
    2
    Spiekeroog
    22.04.2024
    Textliche Festsetzungen
    1. Art der baulichen Nutzung im sonstigen Sondergebiet (s. SO) - "Hotel / Schank- und 
    Speisewirtschaft"
    1.1 Das sonstige Sondergebiet dient der Unterbrigung eines Hotelbetriebs mit einer allgemein zugänglichen 
    Gastronomie. Zulässig sind: 
    - Hotel
    - Schank- und Speisewirtschaft (Restaurant, Gaststätte)
    0.6
    GH: 11.00 m
    II
    s. SO
    Gebäudehöhe als HöchstmaßGH: 11.00 m
    3.00 25.00
    3.00
    3.00
    3.00
    1. Dächer
    1.1 Alle Dächer, mit Ausnahme von Dächern der Dachausbauten und Verandendächern, sind als 
    gleichgeneigte Sattel- oder Krüppelwalmdächer auszubilden. Für sämtliche Gebäude ist eine Dachneigung 
    von weniger als 35° und mehr als 50° zur Waagerechten nicht zulässig. Der Krüppelwalm darf höchstens 30 % 
    der Höhe zwischen der Waagerechten zwischen den Schnittpunkten der Traufenwand-Außenhaut mit der 
    äußeren Dachhaut und dem First betragen. Jedes einzelne Gebäude ist mit nicht dauerhaft glänzenden 
    Pfannen einer Sorte einzudecken in den Farben der Farbtöne rot bis rotbraun gemäß Punkt 11 „Farbe“.
    1.2 Dachgauben sind als Giebelgaube, Walmgaube und als gerade Schleppgaube zulässig. Die Seitenwände 
    der Schleppgaube sind senkrecht auszuführen. Giebel- und Walmgauben sind mit einer Dachneigung 
    zwischen 35°-50°, Schleppgauben mit einer Dachneigung zwischen 20°-30° zulässig. Die Gaubenhöhe ist das 
    Maß der Senkrechten vom Dachaustritt der Gaube bis zur Gaubentraufe bzw. bis zum First der Gaube. Die 
    Seitenleibungen sind gleichbreit zu gestalte.
    1.3 Dacheinschnitte (z.B. Loggien) sind nicht zulässig. 
    1.4 Windfedern sind grundsätzlich anzubringen, Farben weiß oder grün gemäß Punkt 11 „Farbe“.
    1.5 Aus der Dachfläche ragende Bauteile wie z.B. Entlüftungsrohre sind im Farbton der Dacheindeckung und 
    Schornsteine sind im Farbton der Außenwände zu halten.
    1.6 An traufständigen Häusern darf der Abstand der Traufe zur Traufwand nicht weniger als 0,25 m und nicht 
    mehr als 0,70 m betragen. 
    1.7 Giebelwände sind bündig (ohne Versatz) auszuführen. Der Dachüberstand an der Giebelwandseite darf 
    maximal 0,35 m betragen. 
    2. Fassade
    2.1 Die straßen- und platzseitigen Giebelwände eines Gebäudes dürfen nicht breiter als 10,00 m sein
    2.2 Arkaden und Kragdächer sind nicht zulässig. 
    3. Fenster und Türöffnungen 
    3.1 Das einzelne Fenster, mit Ausnahme von Schaufenstern, muss bei einer Glasfläche von über 0,6 qm eine 
    Zweiteilung durch Sprossen, bei über 1,0 qm mindestens eine Dreiteilung aufweisen; eine Glasfläche dieser 
    Fenster darf eine Größe von 0,4 qm nicht überschreiten. Vorhandene Fenster mit klassischer Aufteilung und 
    oberen Rundbögen sind in der vorhandenen Form zu erhalten und in Glas auszuführen. 
    3.2 Schaufenster sind nur im Erdgeschoss von gewerblichen Nutzungen zulässig. Senkrechte Teilungen von 
    Schaufenstern und Türen müssen mindestens alle 2,00 m erfolgen. Die trennenden Pfeiler oder Wandflächen 
    müssen bündig mit der übrigen Fassade und mindestens 24 cm breit sein. 
    3.3 Außentüren an Hauptgebäuden müssen aus Holz gefertigt sein. Sie müssen weiß oder/und grün gemäß 
    Punkt 11 „Farbe“ gestrichen werden. 
    3.4 Als Material für die Fenster sind nur Holz mit Farbanstrich in weiß und/oder dunkelgrün gemäß Punkt 11 
    „Farbe“ sowie Kunststoff mit gleicher Profilierung und Farbe wie Holzkonstruktionen zulässig.
    3.5 Vom öffentlichen Straßenraum einsehbare Falttore sind nicht zulässig. 
    3.6 Fenster mit einer Fensterglasfläche größer als 0,4 qm sind mit min. 25 mm und max. 80 mm breiten 
    beidseitig aufliegenden Sprossen zu unterteilen.
    3.7 Eine Verglasung von Fenstern mit gewölbten Scheiben ist unzulässig. 
    4. Veranden
    4.1 Veranden im Sinne dieser Satzung sind unselbständige, konstruktiv mit einem (Haupt)Gebäude 
    verbundene, erdgeschossige Bauteile, die als Vorbau vor die Gebäudeumfassungswand und die Überdachung 
    vorspringen. 
    4.2 Offene Veranden sind Veranden, die nicht dauerhaft beheizbar sind, eine umlaufende Brüstung besitzen 
    und nicht zu allen Seiten Fenster oder Türen haben. Geschlossene Veranden sind Aufenthaltsräume im Sinne 
    von § 2 Abs. 8 der Niedersächsischen Bauordnung in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser 
    Satzungsänderung geltenden Fassung. 
    4.3 Die Dachflächen der Veranden sind als Pultdach mit einer vom Hauptgebäude in Material und Farbe 
    abweichenden Dacheindeckung auszuführen. Als Dachmaterialien und Dachfarben sind nur matte 
    Ausführungen zulässig. Als Dachmaterialien sind besandete oder unbesandete Dichtungsbahnen, 
    Flachdachabdichtungen und Metallstehfalzabdeckungen zulässig. Als Farben sind schwarz und anthrazit 
    zulässig. Dachbegrünung ist zulässig. Die zulässige Dachneigung liegt zwischen 10° und 15° zur 
    Waagerechten.
    4.4 Die maximale Tiefe einer Veranda, gemessen im rechten Winkel zum (Haupt)Gebäude darf 4,00 m nicht 
    überschreiten; maßgeblich ist das aufgehende Außenmauerwerk der dem (Haupt)Gebäude 
    gegenüberliegenden Außenwand bzw. Brüstung der Veranda. 
    5. Materialien
    5.1 Alle sichtbaren Wandflächen sind mit Sichtmauerwerk unter Verwendung der dunkelroten/rotbraunen 
    Ziegel nicht größer als NF-Format, liegend zu vermauern (gemäß Punkt 11 „Farbe“), weiß oder ungefärbtem 
    Zementmörtel verfugt auszuführen. Zulässig ist eine weiße Schlämmung. 
    5.2 Giebeldreiecke können als Material für die Ansichtsflächen der Außenwände senkrechte 
    Holzverschalungen haben, die mit einem Farbanstrich in dunkelgrün gemäß Punkt 11 „Farbe“ herzustellen 
    sind.
    5.3 Nebengebäude können als Material für die Ansichtsflächen der Außenwände Holzverschalung haben, die 
    naturbelassen / unbehandelt sind oder mit einem Farbanstrich in dunkelgrün gemäß Punkt 11 „Farbe“ 
    herzustellen sind.
    6. Werbeanlagen 
    6.1 Werbeanlagen sind nur unterhalb der Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses zulässig; ist kein 1. 
    Obergeschoß vorhanden, bis zur Fensterbrüstung des Dachgeschosses. 
    6.2 Parallel zur Fassade angebrachte Werbeanlagen (Flachwerbung) dürfen nicht mehr als 0,25 m ausladen 
    und eine Höhe von 0,60 m nicht überschreiten. Die Länge der Schriftzüge eines Fassadenabschnitts, 
    Farbbänder oder Zeichen dürfen nicht mehr als 3,00 m betragen. Zu den seitlichen Gebäudekanten und zu 
    den Grenzen eines Fassadenabschnittes ist jeweils ein Mindestabstand von 0,75 m einzuhalten. 
    6.3 Senkrecht zur Fassade angeordnete Werbeanlagen (Ausleger) dürfen nicht tiefer als 0,20 m und nicht 
    höher als 0,60 m sein. Sie dürfen nicht mehr als 0,80 m auskragen. Die Unterkante der Werbeanlage muss 
    mindestens 2,50 m über der Erschließungsstraßenmitte liegen. Je Geschäft ist nur ein Ausleger zulässig.
    Örtliche Bauvorschriften (§ 84 NBauO)
    Erneute Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB)
    Die nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB Beteiligten wurden mit gleichem Anschreiben von 
    der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.
    Die Dauer der Frist zur Stellungnahme wurde angemessen verkürzt.
    Spiekeroog , den __________                                                              .......................................
                                                                                                                          (Bürgermeister)
    Auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 84 der
    Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen
    Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog die
    Neuaufstellung des VBPL (Planteil 1) und V+E-Plan (Planteil 2) Nr. 24 "Hotel
    Inselfriede", bestehend aus den Planzeichnungen, den nebenstehenden textlichen
    Festsetzungen und den nebenstehenden Örtlichen Bauvorschriften, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
    als Satzung beschlossen.
    Spiekeroog , den __________                
    ........................................                                                                         
    (Bürgermeister)                                                (Siegel)       
    Präambel
    Die Dauer der Auslegung wurde angemessen verkürzt.
    Spiekeroog, den __________                                                                              .....................................
                                                                                                                                        (Bürgermeister)
    6.4 Werbeanlagen mit Tagesleucht- und Reflexfarben, mit wechselndem oder beweglichem Licht sowie mit 
    Spiegeln unterlegte, akustische oder bewegliche Werbeanlagen sind unzulässig. 
    6.5 Das Anbringen von Plakaten und Aufklebern derselben ist nur an Laden- und Schaufenstern zulässig. Die 
    Fläche der angebrachten Plakate darf insgesamt 1/5 der Glasfläche des jeweiligen Fensters nicht 
    überschreiten. Farbanstriche auf Glasflächen der Laden- und Schaufenster sind unzulässig. 
    6.6 Warenautomaten sind an Einfriedigungen oder in Vorgärten unzulässig. Warenautomaten dürfen nicht vor 
    die Gebäudeaußenwand hervortreten. Je Geschäft ist nur ein Warenautomat am Gebäude zulässig. 
    7. Markisen und Rollläden 
    7.1 Vom öffentlichen Verkehrsraum einsehbare, starre Markisen sind unzulässig. 
    7.2 Einziehbare Markisen sind nur im Erdgeschoss zulässig. Sie müssen eine textil- oder textilstrukturähnliche, 
    nicht glänzende Oberfläche aufweisen. Sie dürfen nicht mehr als 1,20 m auskragen und dürfen eine Länge 
    von 3,50 m nicht überschreiten. Markisen müssen eine Mindesthöhe von 2,30 m über 
    Erschließungsstraßenmitte, von der Fassadenmitte aus gemessen, einhalten. 
    7.3 Außenrollläden sind nicht zulässig.
    8. Einfriedungen
    8.1 Als Einfriedung sind zulässig: Staketenzäune, gehobelte Bohlenzäune und lebende Hecken (Dünenrosen, 
    Hainbuche, Liguster). 
    8.2 Die Zäune sind dunkelgrün und/oder weiß gemäß Punkt 11 „Farbe“ zu streichen.
    8.3 Die Zäune sind straßen- und platzseitig bis zu einer max. Höhe von 1,40 m zulässig.
    9. Nebengebäude
    9.1 Die Ansichtsflächen von Nebengebäuden sind nur in Materialien und Farben gem. Punkt 5 zulässig.
    9.2 Die Dachflächen von Nebengebäuden können mit Ziegeln in den Farbtönen „rot bis rotbraun“ gemäß Punkt 
    11 „Farbe“ eingedeckt werden. Des Weiteren sind als Dachmaterialien besandete oder unbesandete 
    Dichtungsbahnen, Flachdachabdichtungen und Metallstehfalzabdeckungen zulässig. Als Farben sind schwarz 
    und anthrazit zulässig. Dachmaterialien und Dachfarben sind nur in matten Ausführungen zulässig. 
    Dachbegrünung ist zulässig.
    10. Sonstige bauliche Anlagen 
    10.1 Von der Verkehrsfläche einsehbare oberirdische, ortsfeste Behälter für verflüssigte oder unverflüssigte 
    Gase und luftgetragene Schwimmbadüberdachungen sind nicht zulässig. 
    10.2 Freistehende Treppen an Gebäuden, ausgenommen Feuerleitern, mit mehr als 6 Auftritten sind nicht 
    zulässig. 
    10.3 Freistehende Masten und Antennen, ausgenommen Fahnenmasten, sind nicht zulässig. 
    10.4 Für jedes Gebäude ist maximal eine Außenantenne zulässig. 
    11. Farbe
    11.1 Für die in den Punkten 1 und 5 festgesetzten Farbtöne „rot bis rotbraun“ sind Farben zu verwenden, die 
    sich im Rahmen der nachstehend aufgeführten Farbmuster nach Farbregister RAL 8 40 HR halten: 
    2002 blutorange 
    3000 feuerrot 
    3002 kaminrot
    3003 rubinrot
    3011 braunrot 
    3013 tomatenrot 
    11.2 Für den in den Punkten 1, 3, 5 und 8 festgesetzten Farbton „grün“ oder „dunkelgrün“ sind Farben zu 
    verwenden, die sich im Rahmen der nachstehend aufgeführten Farbmuster nach Farbregister RAL 8 40 HR 
    halten: 
    6001 smaragdgrün
    6002 laubgrün
    6005 moosgrün
    6016 türkisgrün
    6028 kiefergrün
    6029 minzgrün
    11.3 Für den in den Punkten 1, 3, 5 und 8  §§ 2, 4, 5, 6, und 9 festgesetzten Farbton „weiß“ sind Farben zu 
    verwenden, die sich im Rahmen der nachstehend aufgeführten Farbmuster nach Farbregister RAL 8 40 HR 
    halten: 
    1013 perlweiß
    9001 cremeweiß
    9002 grauweiß
    9010 reinweiß
    12. Ausnahmen
    Von den Örtlichen Bauvorschriften unberührt bleiben folgende Bausegmente des Bestandsgebäudes:
    - Fenster und Eingangsbereich, hier insbesondere die Eingangstür, im Bereich des Pubs
    - vorhandene Schieferverkleidung der Bestandsgauben
    - der Punkt 1.7 gilt nicht für die Bestandsgebäude
    13. ImOrdnungswidrigkeiten 
    Ordnungswidrig handelt gem. § 80 Abs. 3 NBauO handelt, wer im räumlichen Geltungsbereich der 
    vorliegenden Satzung vorsätzlich oder fahrlässig den vorstehenden örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt. 
    Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EURO geahndet werden.
    8. Planüberdeckung 
    Der VBPL Nr. 24 "Hotel Inselfriede" überdeckt die Örtliche Bauvorschrift für den Ortskern Spiekeroog - 
    Gestaltungssatzung I (Baugestaltungssatzung). Die überdeckten Teile treten mit Inkrafttreten dieses VBPL 
    außer Kraft. Die Örtlichen Bauvorschriften auf diesem VBPL ersetzen somit die zitierte 
    Baugestaltungssatzung.

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

  • 📄
    03 B-Plan 24 VEP
    PDF; CHARSET=UTF-82.7 MB6 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    Gemeinde Spiekeroog
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“
    Vorhaben- und Erschließungsplan
    Vorhaben- und Erschließungsplan
    zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24
    “Hotel Inselfriede”
    der 
    Gemeinde Spiekeroog
    (Planteil 2)
    1
    3.003.63
    3.55
    3.14
    19.99
    10.74
    10.49
    M 1:500Lageplan
     230710
    Bauherr:
    Bauvorhaben:
    Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    Sanierung, Umbau und Erweiterung 
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    Bestand Neu
    -0.90
    -0.90 Höhenbezug
    Aufstockung
    Sanierung
    eines Hotels
    Erweiterungsbau mit Nebenräumen
    Keller
    Keller
    12.34
    9.82
    5
    6.52 4.82
    2.51
    5
    2.92 4.09
    5
    1.26
    5
    4.95
    6.21
    5
    6.97
    9.11
    5
    11.34
    19.99
    64
    5
    Planinhalt: Grundriss Kellergeschoss
    Bauvorhaben:
    Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    N
    Vorhanden
    Sanierung, Umbau und Erweiterung
    Neu
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    47 x 58 cm
    HC/lh
    230710-VEP-KG
    Blattgröße:
    gezeichnet:
    Planungsstand: Grundlage VEP
    Blatt-Nr.:
    Maßstab:
    M 1:100
    geprüft:
    Sanierung
    Sanierung
    Sanierung
    eines Hotels
    Sanierung
    Sanierung
    Sanierung
    Sanierung
    B B
    C C
    Terrasse
    Erweiterungsbau mit 4 Hotelzimmern
    Bestand - Pub/Hotelzimmer
    Bestand - Hotelzimmer
    19.44
    7.16
    9.32
    5
    7.16
    1.26
    5
    16.48
    5
    16.26
    5
    46.44
    5
    99
    75 18.49 75
    19.99
    4.50
    10.2450
    50 9.99 20.00
    5
    15.95
    Planinhalt: Grundriss Erdgeschoss
    Bauvorhaben:
    Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    Vorhanden
    Sanierung, Umbau und Erweiterung
    Neu
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    N
    64 x 65 cm
    HC/lh
    230710-VEP-EG
    Blattgröße:
    gezeichnet:
    Planungsstand: VEP Grundlage
    Blatt-Nr.:
    Maßstab:
    M 1:100
    geprüft:
    Sanierung
    Sanierung
    Sanierung
    eines Hotels
    B B
    C C
    Erweiterungsbau mit 4 Hotelzimmern
    Bestand / Aufstockung - Hotelzimmer
    Bestand - Hotelzimmer
    2.20m
    2.00m
    1.00m
    2.00m
    1.00m
    2.20m
    2.20m
    2.00m
    1.00m
    2.00m
    2.20m
    2.00m
    2.20m
    4.50
    19.99
    10.24 19.44 16.26
    5
    45.94
    5
    9.32
    5
    7.15
    5
    16.48
    20.00
    5
    29.99
    5
    15.95
    10.00
    Planinhalt: Grundriss Obergeschoss
    Bauvorhaben:
    Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    Vorhanden
    Sanierung, Umbau und Erweiterung 
    Neu
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    N
    59 x 61 cm
    HC/lh
    230710-VEP-OG
    Blattgröße:
    gezeichnet:
    Planungsstand: VEP Grundlage
    Blatt-Nr.:
    Maßstab:
    M 1:100
    geprüft:
    Sanierung
    Sanierung
    Sanierung
    Sanierung
    Sanierung
    eines Hotels
    B B
    C C
    Erweiterungsbau mit 3 Hotelzimmern
    Aufstockung - Hotelzimmer
    Bestand - Hotelzimmer
    4.50
    19.99
    10.24 19.44 16.26
    5
    45.94
    5
    9.32
    5
    7.15
    5
    16.48
    29.99
    5
    15.95
    1.00m
    2.00m
    2.20m
    2.20m
    2.00m
    1.00m
    1.00m
    1.00m
    2.00m
    2.00m
    2.20m
    2.20m
    1.00m
    2.00m
    2.20m
    Planinhalt: Grundriss Dachgeschoss
    Bauvorhaben:
    Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    Vorhanden
    Sanierung, Umbau und Erweiterung 
    Neu
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    N
    57 x 62 cm
    HC/lh
    230710-VEP-DG
    Blattgröße:
    gezeichnet:
    Planungsstand: VEP - Grundlage
    Blatt-Nr.:
    Maßstab:
    M 1:100
    geprüft:
    Sanierung
    Sanierung
    Sanierung
    Sanierung
    Sanierung
    eines Hotels
    Sanierung
    B B
    C C
    6.60
    05
    4.04
    95
    9.32
    55
    1.32
    45
    10.65
    8.35
    05
    2.52
    95
    8.31
    05
    2.52
    95
    10.883.06
    3.10 10.84
    5.75
    Traufhöhe ab Höhenbezugspunkt (-0.90m)
    5.09
    10.84
    Firsthöhe ab Höhenpunkt (-0.90m)
    Systemschnitt B-B
    Systemschnitt C-C
    ±0.00±0.00
    50°
    20°
    20°
    20°
    20°
    20° 20°
    50°
    50°
    50°
    50°
    ±0.00±0.00
    -0.90 -0.90
    -0.90 -0.90
    1.00 m
    2.20 m
    2.00 m
    2.20 m
    2.00 m
    1.00 m
    1.00 m
    2.00 m
    2.20 m
    1.00 m
    2.00 m
    2.20 m
    1.00 m
    2.00 m
    2.00 m
    2.20 m
    2.20 m
    Planinhalt: Systemschnitt B-B
    Bauvorhaben:
    Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    Vorhanden
    Sanierung, Umbau und Erweiterung
    Neu
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    Systemschnitt C-C
    Höhenpunkt ±0.00m
    Höhenpunkt -0.90m (Straßenmitte)
    77 x 37 cm
    HC/lh
    230710-VEP-SN
    Blattgröße:
    gezeichnet:
    Planungsstand: VEP Grundlage
    Blatt-Nr.:
    Maßstab:
    M 1:100
    geprüft:
    Sanierung, Photovoltaiknutzung
    Sanierung, Photovoltaiknutzung
    eines Hotels
    Sanierung
    Sanierung
    Bauvorhaben:
    Bauherr:
    Sanierung, Umbau und 
    Erweiterung 
    eines Hotels
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    Hotel Inselfriede GmbH 
    & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    gezeichnet:
    geprüft:
    Blattgröße:
    Maßstab:
    Planungsstand:
    Planinhalt:
    Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder 
    Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder 
    vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, und sie darf durch den Empfänger oder Dritte 
    auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu 
    Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben.
    Ansichten 
    1:100
    Bauantrag
    HC/lh
    78 x 35cm
    Ansicht Osten
    Ansicht Norden
    Blatt NR.:
    230710-BA-AN
    Ansicht Süden
    
    Bauvorhaben:
    Bauherr:
    Sanierung, Umbau und 
    Erweiterung 
    eines Hotels
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    Hotel Inselfriede GmbH 
    & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    gezeichnet:
    geprüft:
    Blattgröße:
    Maßstab:
    Planungsstand:
    Planinhalt:
    Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder 
    Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder 
    vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, und sie darf durch den Empfänger oder Dritte 
    auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu 
    Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben.
    Ansichten, 
    Perspektiven
    1:100, ohne
    Bauantrag
    HC/lh
    78 x 35cm
    Perspektive Norden
    Ansicht Westen
    Blatt NR.:
    230710-BA-AN, PE
    Perspektive Nord-Ost
    
    Bauvorhaben:
    Bauherr:
    Sanierung, Umbau und 
    Erweiterung 
    eines Hotels
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    Hotel Inselfriede GmbH 
    & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    gezeichnet:
    geprüft:
    Blattgröße:
    Maßstab:
    Planungsstand:
    Planinhalt:
    Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder 
    Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder 
    vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, und sie darf durch den Empfänger oder Dritte 
    auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu 
    Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben.
    Perspektiven
    ohne
    Bauantrag
    HC/lh
    78 x 35cm
    Perspektive Westen
    Perspektive Osten
    Blatt NR.:
    230710-BA-PE
    Perspektive Nord-West
    Perspektive Süd-Ost

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

  • 📄
    05 B-Plan 24 Begruendung
    PDF; CHARSET=UTF-861 kB19 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    Gemeinde Spiekeroog 
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ 
    Begründung 
    Begründung 
    zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 
    “Hotel Inselfriede” 
    der 
    Gemeinde Spiekeroog 
    Planteile 1 und 2 
    1
    Gemeinde Spiekeroog 
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ 
    Begründung 
    Inhaltsverzeichnis 
    01. Grundlagen der Planaufstellung 3
    1.1 Verfahrensstand 3
    1.2 Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsplan s 3
    1.3 Räumliche Lage und Geltungsbereich des Bauleitplans 3
    02. Planerische Vorgaben 3-5 
    2.1 Raumordnung 3-4 
    2.2 Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) 4
    2.3 Allgemeines Bau- und Planungsrecht 4-5 
    03. Umweltbelange                                                                                         5-6 
    3.1 Umweltbericht 5
    3.2 Straßenverkehr 5
    3.3 Klima 5
    3.4 Natur und Landschaft 5-6 
    3.5 Ver- und Entsorgung 6
    3.6 Verkehr 6
    04. Festsetzungen des Bebauungsplans                                                     7-8    
    Vorbemerkung 7
    4.1 Art der baulichen Nutzung 7
    4.2 Maß der baulichen Nutzung (GRZ 0,6 / Z II / GH 11 ,00 m) 7
    4.3 Baugrenzen 7
    4.4 Zulässigkeit von Vorhaben (§ 12 Abs. 3a in Verbindung mit § 9 Abs. 2 BauGB) 7
    4.5 Sonstige Planzeichen 8
    05. Örtliche Bauvorschriften (§ 84 NBauO)                                                  8       
    06. Nachrichtliche Übernahmen                                                                    9 
    07. Hinweise                                                                                                    9 
    08. Planverfasser/Unterschriften                                                                  9 
    2
    Gemeinde Spiekeroog 
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ 
    Begründung 
    01. Grundlagen der Planaufstellung 
    1.1 Verfahrensstand 
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung  am 25.07.2024 
     die Aufstel-
    lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Ho tel Inselfriede“ (Planteile 1 
    und 2) beschlossen. 
    In der Zeit vom 31.07.2024 bis zum 02.09.2024 wurde n die Beteiligungen nach §§ 3 
    (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt. 
    Weil der Bebauungsplan nach diesen Beteiligungen um Ör tliche Bauvorschriften er-
    gänzt wurde, war eine erneute Beteiligung erforderlich. 
    Die erneute Beteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 
    BauGB wurde in der Zeit vom 10.10.2024 bis zum 25.1 0.2024 
     durchgeführt. Dabei 
    wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänder ten / ergänzten Teilen 
    abgeben werden können. Die Dauer der Beteiligungen w urde angemessen verkürzt 
    (2  Wochen).  Außerdem  wurde  der  Kreis  der  Beteiligte n  nach  Prüfung  der 
    Betroffenheiten begrenzt. 
    1.2 Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsp lans 
    Auf den Flurstücken 236/6 und 193/8, Flur 2, befindet sich das Hotel „Inselfriede“. 
    Der Vorhabenträger beabsichtigt, das Hotel zu modernisieren und den Anforderun-
    gen der Zeit anzupassen. 
    Entsprechend  den städtebaulichen  Vorstellungen der Geme inde  sollen  Beherber-
    gungsbetriebe ab einer bestimmten Größenordnung künft ig über vorhabenbezogene 
    Bebauungspläne  abgesichert werden, um die  städtebaulich e  Entwicklung  in  dem 
    Planbereich enger in den Blick nehmen zu können. Mit dem Bauvorhaben soll im No-
    vember 2024 begonnen werden. 
    1.3 Räumliche Lage und Geltungsbereich des Bauleitpl ans 
    Die Lage des Plangebiets im Raum ist den Übersichtsplänen im Maßstab 1:25.000 
    und 1:5.000 auf dem Bauleitplan zu entnehmen. 
    Der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans im Maß stab 1:500 ergibt sich aus 
    den äußeren Grenzen des Plangebiets. 
    02. Planerische Vorgaben 
    2.1 Raumordnung 
    Der vorliegende Bebauungsplan entspricht den Grundsätzen und Zielen der Raum-
    ordnung, die sich aus dem Landesraumordnungsprogramm (LROP Neubekanntma-
    chung 2017, Änderungsverordnung 2022) und dem Regionalen Raumordnungspro-
    gramm für den Landkreis Wittmund (RROP 2006) ergeben.
    Maßgeblich ist über das Landesrecht hinaus der länderübergreifende Raumord-
    nungsplan für den Hochwasserschutz. Dieser ist vorliegend nicht tangiert. 
    3
    Gemeinde Spiekeroog 
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ 
    Begründung 
    Im Ergebnis ist der Bebauungsplan gem. § 4 Abs. 1 Sat z 1 ROG damit raumverträg-
    lich. 
    2.2 Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) 
    Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Fl ächennutzungsplan der 
    Gemeinde Spiekeroog in der Fassung der 7. Änderung ent wickelt. Im Flächennut-
    zungsplan ist der Geltungsbereich als Sonderbaufläche Zweckbestimmung: Touris-
    mus / Gewerbe-Ortsmitte dargestellt. 
    2.3 Allgemeines Bau- und Planungsrecht 
    Anpassung an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB) 
    Der Bauleitplan ist gem. § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung angepasst. 
    § 12 BauGB „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ 
    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gem. § 12 BauGB ist durch drei Elemente 
    gekennzeichnet: den vom Vorhabenträger vorzulegenden Vorhaben- und Erschlie-
    ßungsvertrag, den von der Gemeinde als Satzung zu beschließende vorhabenbezo-
    gene Bebauungsplan und den Durchführungsvertrag als Sonderform eines städte-
    baulichen Vertrages. Alle drei Elemente müssen aufeinander abgestimmt sein. Der 
    Durchführungsvertrag ist nicht selbst Teil des Bebauungsplans und muss deshalb 
    nicht in der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbetei-
    ligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis gebracht werden. Der Durchführungsver-
    trag muss zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses vom Vorhabenträger unterschrie-
    ben vorliegen. Der Durchführungsvertrag enthält eine terminierte Bauverpflichtung, 
    innerhalb derer das Vorhaben errichtet und die Nutzung aufgenommen werden 
    muss. Die Gemeinde hat die gesetzliche Voraussetzung des § 12 Abs. 1 Satz 1 
    BauGB geprüft und bejaht, wonach der Vorhabenträger bereit und in der Lage sein 
    muss, das planerisch abgesicherte Vorhaben umzusetzen. 
    Der Bebauungsplan setzt für den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ein 
    Sondergebiet und damit ein Baugebiet nach der Baunutzungsverordnung fest. 
    Im Rahmen der festgesetzten Nutzung sind gem. § 12 Abs. 3a Satz 2 BauGB nur 
    solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durch-
    führungsvertrag verpflichtet hat. Änderungen des Durchführungsvertrags oder der 
    Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind gem. § 12 Abs. 3a Satz 3 
    BauGB zulässig (siehe auch Textliche Festsetzung Nr. 2.1 auf dem Bebauungsplan). 
    Voraussetzung dafür sind jedoch entsprechende Ratsbeschlüsse. 
    § 13a BauGB „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ 
    Der Bebauungsplan wird als sog. kleiner Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 
    § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für 
    diesen Plantyp liegen vor. Der Bebauungsplan setzt weder eine zulässige Grundflä-
    che im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO noch die Größe der Grundfläche fest. Maß-
    geblich ist deshalb gem. § 13a Abs. 1 Satz 3 BauGB die voraussichtlich versiegelte 
    Fläche. Sie liegt eindeutig unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 20.000 qm. 
    Die gesetzlichen Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Satz 4 und 5 BauGB sind offen-
    4
    Gemeinde Spiekeroog 
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ 
    Begründung 
    sichtlich nicht gegeben. Der Bebauungsplan zielt erkennbar auch auf eine Maßnah-
    me der Innenverdichtung; Außenbereichsflächen werden nicht überplant. 
    Geltendes Ortsrecht 
    Unabhängig vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan gelten für das Plangebiet die 
    einschlägige Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift, die Erhaltungssatzung 
    gem. § 172 BauGB und die Baumschutzsatzung der Gemeinde. Die Satzungen ste-
    hen der Vollzugsfähigkeit der Planung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht 
    entgegen, sind aber im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. 
    03. Umweltbelange 
    3.1 Umweltbericht 
    Der Bauleitplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB in Ver-
    bindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 
    BauGB ist ein Umweltbericht nicht erforderlich. Unabhängig davon bleiben Umwelt-
    belange abwägungsrelevant. Da es sich hier um die Aktualisierung des vorhandenen 
    Baubestandes innerhalb der geschlossenen Ortschaft handelt, sind Umweltbelange 
    durch die Neuplanung nicht betroffen. Der Bebauungsplan eröffnet auch keine Nut-
    zungsmöglichkeiten, die erstmals oder zusätzlich Emissionen verursachen. Die Insel 
    ist auto- und damit lärmfrei. Selbst eine geringfügige Erhöhung der Gästezahl löst 
    keine Lärmbelästigungen aus, die näher zu untersuchen wären. 
    3.2 Straßenverkehr 
    Der Verkehr auf der Insel Spiekeroog ist geprägt von Fußgängern, Fahrradfahrern 
    und dem Betrieb von Elektro-Fahrzeugen. Die Nutzung von Verbrennungsmotoren ist 
    lediglich Sonderfahrzeugen gestattet (Feuerwehr, Rettungsdienst). 
    3.3 Klima 
    Klimaschutz nach § 1a Abs. 5 BauGB / Bundesgesetz 
    Den  Erfordernissen  des  Klimaschutzes  soll  sowohl  durch  Maßnahmen,  die  dem 
    Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den 
    Klimawandel  dienen,  Rechnung  getragen  werden.  Dieser  Grundsatz  ist  in  der 
    Abwägung  zu  berücksichtigen  (§  1a  Abs.  5  BauGB).  Vor  dem  Hintergrund  der 
    globalen  Klimaerwärmung  sollte  jede  Bauleitplanung  e ine  Aussage  darüber 
    enthalten,  wie  das  Thema  Klima  in  die  Abwägung  eing eflossen  ist.  Der 
    Bebauungsplan  sichert  die  Modernisierung  eines  bereits  vorhandenen 
    Hotelstandortes ab. Auswirkungen auf das Klima im Sinn e des bundesrechtlichen 
    KNAG und es landesrechtlichen NKlimaG ergeben sich dadur ch nicht. Das WPG 
    stellt an die Planung keine spezifischen Anforderungen. 
    3.4 Natur und Landschaft 
    Bei Bebauungsplänen der Innentwicklung gelten gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB 
    Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund der A ufstellung des Bebauungsplans 
    zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen 
    Entscheidung als erfolgt oder zulässig. Eingriffe in N atur und Landschaft durch den 
    5
    Gemeinde Spiekeroog 
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ 
    Begründung 
    vorhabenbezogenen  Bebauungsplan  sind  nicht  zu  besorgen.  Ein 
    naturschutzrechtlicher Eingriffsausgleich steht nicht in Rede. 
    3.5 Ver- und Entsorgung 
    Erdgasversorgung 
    Das Erdgasnetz wird von der EWE Netz GmbH, Netzregion Ostfriesland als Netzbe-
    treiber vorgehalten. Das Plangebiet wird, soweit noch nicht erfolgt, an das Erdgas-
    netz angeschlossen. Diverse Erdgasanbieter können von den potenziellen Kunden 
    frei gewählt werden. 
    Stromversorgung 
    Das Stromnetz wird von der EWE Netz GmbH als Netzbetreiber vorgehalten. Das 
    Plangebiet wird, soweit noch nicht erfolgt, an das Stromnetz angeschlossen. Diverse 
    Stromanbieter können von den potenziellen Kunden frei gewählt werden. 
    Trinkwasserversorgung 
    Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an das Versorgungsnetz des Ol-
    denburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes OOWV. 
    Telekommunikation 
    Über verschiedene Anbieter (z.B. EWE, Vodafone / Kabel Deutschland, Telekom) 
    können Telekommunikationsnetze und -dienste (Telefonie, Internet, Fernsehen, Mo-
    bilfunk, Datendienste) in Anspruch genommen werden. 
    Abwasserentsorgung (zentrale Abwasserbeseitigung) 
    Die Abwasserentsorgung erfolgt über den OOWV, der die zentrale Kläranlage be-
    treibt. 
    Oberflächenentwässerung 
    Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird ein Oberflächenentwässerungs-
    konzept für das Baugrundstück vorgelegt. 
    Abfallentsorgung 
    Die Abfallentsorgung erfolgt zentral über den Landkreis Wittmund und den vom 
    Landkreis Wittmund beauftragten Abfuhrunternehmen. Die verschiedenen Abfallfrak-
    tionen werden zur Müllumschlagstation Spiekeroog transportiert. Von dort wird der 
    Abfall zum Festland gebracht. 
    3.6 Verkehr 
    Der Verkehr auf der Insel Spiekeroog ist geprägt von Fußgängern, Fahrradfahrern 
    und dem Betrieb von Elektro-Fahrzeugen. Die Nutzung von Verbrennungsmotoren ist 
    lediglich Sonderfahrzeugen gestattet (Feuerwehr, Rett ungsdienst). Eine besondere 
    Verkehrs- bzw. Erschließungsplanung ist nicht erforderlich. Das Baugrundstück wird 
    über die Gemeindestraßen Süderloog im Norden und Süd ermenss im Westen er-
    schlossen. 
    6
    Gemeinde Spiekeroog 
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ 
    Begründung 
    04. Festsetzungen des Bebauungsplans 
    Vorbemerkung 
    Bei einem Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 B auGB ist die Gemeinde 
    nicht an  die  Festsetzungsmöglichkeiten  nach  §  9  BauGB  in  Verbindung  mit  der 
    BauNVO  und  der  PlanzV  gebunden.  Andererseits  kann  sie  auf  diese 
    Festsetzungsmöglichkeiten  zurückgreifen.  Bei  der  Festsetzung  der  Art  und  des 
    Maßes der baulichen Nutzung sowie der Baugrenzen hat die Gemeinde Spiekeroog 
    von dieser Möglichkeit folgend Gebrauch gemacht. 
    Art der baulichen Nutzung (Pkt. 1. Anlage PlanzV) 
    • S.SO „Hotel, Schank- und Speisewirtschaft“ 
    Maß der baulichen Nutzung (Pkt. 2. Anlage PlanzV) 
    • Grundflächenzahl (GRZ) 0,6 
    • Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß II 
    • Gebäudehöhe (GH) als Höchstmaß (11,00 m) 
    Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (Pkt. 3. Anlage PlanzV) 
    • Baugrenzen (siehe VBPL) 
    4.1 Art der baulichen Nutzung 
    Sonstiges Sondergebiet (s.SO) Hotel / Schank- und Speisewirtschaft 
    Mit der Festsetzung des s.SO „Hotel / Schank- und Speise wirtschaft“ wird auf den 
    Ursprungsbebauungsplan  Nr.  22  „Dorf“  Bezug  genommen.  In  dem 
    vorhabenbezogenen  Bebauungsplan  wird  die  Textliche  Fe stsetzung  Nr.  1.3 
    „Sonstiges  Sondergebiet  Tourismus  /  Gewerbe  Ortsmitte“  des 
    Ursprungsbebauungsplans konkretisiert auf das Vorhaben, w as tatsächlich realisiert 
    werden soll (Hotel, Schank- und Speisewirtschaft) (siehe dazu TF 1.) 
    4.2 Maß der baulichen Nutzung (GRZ 0,6 / Z II / GH 11 ,00 m) 
    Die festgesetzten Maße der baulichen Nutzung korresp ondieren mit dem Vorhaben 
    (siehe  Vorhaben-  und  Erschließungsplan).  Die  festgesetzte n  Maße  setzen  den 
    Rahmen, in dem das Vorhaben realisiert werden kann. 
    4.3 Baugrenzen 
    Gleiches gilt für die Baugrenzen. Die Baugrenzen sin d aus dem BPL Nr. 22 „Dorf“ 
    übernommen. Eine Anpassung an das Vorhaben war hier nicht erforderlich. 
    4.4 Zulässigkeit von Vorhaben (§ 12 Abs. 3a in Verbindung mit § 9 Abs. 2 BauGB) 
    Mit dieser Festsetzung wird klargestellt, dass der Vorhab enträger nur das Vorhaben 
    realisieren kann, zu dem er sich im Durchführungsvertrag  verpflichtet hat. Bei der 
    Änderungen des Vorhabens ist ein neuer Durchführungsve rtrag erforderlich. Somit 
    hat die Gemeinde Spiekeroog immer im Blick, was tatsäc hlich vom Vorhabenträger 
    realisiert werden soll. 
    7
    Gemeinde Spiekeroog 
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ 
    Begründung 
    4.5 Sonstige Planzeichen 
    Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 
    Das  Planzeichen  markiert  den  Geltungsbereich  des  vorhab enbezogenen  Bebau-
    ungsplans als örtliche Satzung. Die Grenze des Geltun gsbereichs des Bebauungs-
    plans ist deckungsgleich mit den Straßenbegrenzungslinien  der angrenzenden Ge-
    meindestraßen. 
    05. Örtliche Bauvorschriften (§ 84 NBauO) 
    Gem. § 84 Abs. 3 NBauO können die Gemeinden durch ö rtliche Bauvorschrift für 
    bestimmte  Teile  des  Gemeindegebiets  u.a.  besondere  An forderungen  an  die 
    Gestaltung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlage n sowie die Gestaltung 
    von  Einfriedungen  stellen.  Die  Gemeinde  hat  von  dieser  Möglichkeit  Gebrauch 
    gemacht und die Gestaltungssatzungen I und II erlassen. D as Plangebiet liegt im 
    Geltungsbereich der Gestaltungssatzung I. 
    Die Gemeinde wählt bei besonderen Bauvorhaben, die n ach ihrer Art, ihrer Funktion, 
    ihrer Baumasse o.ä. Umständen aus den die Insel prägen den baulichen Anlagen 
    herausfallen, zur planerischen  Absicherung  den  Plantyp  d es vorhabenbezogenen 
    Bebauungsplans.  Mit  diesem  Plantyp  lassen  sich  passgenaue  u nd  individuelle 
    städtebauliche  Lösungen  entwickeln.  Derartigen  besondere n  Vorhaben  werden 
    Satzungen, die typisierend größere Gemeindeteile erf assen, häufig nicht gerecht. Zu 
    diesen generalisierenden Satzungen gehören auch die Ge staltungssatzungen. Die 
    Gestaltungssatzung I lässt sich bei einem Hotelbau wie dem  „Hotel Inselfriede“ nicht 
    umsetzen,  ohne  dass  die  Eigentümerinteressen  und  damit  die  gewerblichen 
    Entwicklungsmöglichkeiten verhältnismäßig gewahrt bleib en. Auch der Umbau und 
    die  Änderung  des  Hotels  lassen  sich  unter  vollständiger  B eachtung  der 
    Gestaltungssatzung I nicht umsetzen. Andererseits ist der Gemeinde daran gelegen, 
    das  Vorhaben  nicht  ohne  Gestaltungsvorgaben  zu  lassen,  um  das  harmonische 
    Ortsbild soweit wie möglich zu wahren. 
    Die Gemeinde macht deshalb von § 9 Abs. 4 BauGB in Ver bindung mit § 84 Abs. 6 
    NBauO Gebrauch. Danach können örtliche Bauvorschriften u .a. in Bebauungspläne 
    aufgenommen  werden.  Die  Vorschrift  gilt  auch  für  vorha benbezogene 
    Bebauungspläne.  Die  entsprechenden  Gestaltungsvorschriften  im  Bebauungsplan 
    treten als das jüngere und speziellere Recht an die S telle der Gestaltungssatzung, 
    ohne dass es deren ausdrücklicher Aufhebung für das Plangebiet bedarf. 
    In Anlehnung an die Gestaltungssatzung I werden vorliegend örtliche Bauvorschriften 
    formuliert,  die  speziell  für  das  Vorhaben  gelten  und  die  als  jüngeres  Recht  die 
    Regelungen  der  Gestaltungssatzung  I  als  älteres  Recht  ü berlagern.  Soweit  die 
    Vorhabenträgerin im Baugenehmigungsverfahren die Gest altungsregelungen dieses 
    Bebauungsplanes  beachtet,  bedarf  es  keiner  Abweichungse ntscheidung  der 
    Baugenehmigungsbehörde nach § 66 NBauO. 
    Unter Pkt. 12 „Ausnahmen“ werden Bausegmente des Best andsgebäudes genannt, 
    die  von  den  örtlichen  Bauvorschriften  auf  dem  VBPL  un berührt  bleiben.  Die 
    genannten Bauteile genießen Bestandsschutz. Erforderli che Sanierungsarbeiten im 
    Rahmen der Bauunterhaltung werden von dem Bestandsschutz gedeckt. 
    8
    Gemeinde Spiekeroog 
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ 
    Begründung 
    06. Nachrichtliche Übernahmen 
    Nach  anderen  gesetzlichen  Vorschriften  getroffene  Festsetz ungen,  gemeindliche 
    Regelungen  zum  Anschluss-  und  Benutzungszwang  sowie  Denkmä ler  nach 
    Landesrecht sollen in den Bebauungsplan nachrichtlich übe rnommen werden, soweit 
    sie zu seinem Verständnis oder für die städtebauliche B eurteilung von Baugesuchen 
    notwendig oder zweckmäßig sind (§ 9 Abs. 6 BauGB). Vor diesem Hintergrund wurde 
    die  nachrichtliche  Übernahme  „Wasserschutzzone“  in  den  Beb auungsplan 
    übernommen. 
    07. Hinweise 
    Die Hinweise auf dem Bebauungsplan dienen insbesondere  der Aufklärung, wie in 
    bestimmten Situationen zu verfahren ist, oder geben H intergrundinformationen. Sie 
    richten sich an alle, die an der Umsetzung des Bebauun gsplans beteiligt sind. Die 
    Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Üb er die Hinweise hinaus 
    können weitere Sachverhalte relevant sein, die bei der  Umsetzung des Bebauungs-
    plans zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind. 
    08. Planverfasser / Unterschriften 
    Unterzeichnet: 
    Spiekeroog, den 
    ……………………………………… 
    (Bürgermeister) 
    Entwurfsbearbeitung und Verfahrensbetreuung :
    Ubben - Ihnken - Ufken  Partnerschaft mbB 
    ARCHITEKTEN  +  INGENIEURE 
    Vor dem Drostentor 4 
    26427 Esens 
    Tel.: 04971-92910 
    mail@uiu-esens.de 
    www.uiu-esens.de 
    9

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog28. November 2024, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog19. Dezember 2024, 20:00 UhrEntscheidungkein Beschluss
  3. Rat der Gemeinde Spiekeroog13. Februar 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig