Ausnahmegenehmigung über die Nachtruhegrenze für diverse Veranstaltungen
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Verwaltung beantragt, für fünf Veranstaltungen im Jahr 2026 Ausnahmen von der gemeindlichen Lärmschutzverordnung zu genehmigen. Betroffen sind Tanz in den Mai (30.04.), Pfingstregatta (24.05.), Public Viewing (11.06.–19.07.), 50. Bäderturnier (08.08.) und Dorffest (01.09.). Die Nachtruhe darf je nach Veranstaltung bis 0:00, 1:00 oder 2:30 Uhr überschritten werden. Der Rat soll alle fünf Ausnahmen in einem Beschluss gemeinsam genehmigen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt), eingebracht zur Erst-Beratung im Verwaltungsausschuss am 03.02.2026 und zur Beschlussfassung im Rat am 12.02.2026.
Hintergrund
Die Lärmschutzverordnung der Gemeinde Spiekeroog (SpLärmSchVO) von 2013, zuletzt geändert 2019, schreibt in der Saison und in Ferienzeiten Nachtruhe ab 22:00 Uhr vor. § 11 erlaubt Ausnahmen bei überwiegendem öffentlichem Interesse. Die Verwaltung schlägt vor, alle bekannten Veranstaltungstermine des Jahres gebündelt und vorab zu genehmigen, statt jede Veranstaltung einzeln zu bescheiden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Anwohnende in der Nähe der betroffenen Veranstaltungsorte (Dorfplatz, Segelhalle, Kirche, Tennisanlage) müssen an den genannten Terminen mit Lärm über 22:00 Uhr rechnen. Die Vorlage sieht vor, dass Anwohnende rechtzeitig informiert werden und Veranstalter Lärmschutzauflagen einhalten müssen. Für alle anderen Insulaner:innen und Gäste bleibt die reguläre Nachtruhe unverändert bestehen.
Die wichtigsten Punkte
- Fünf Veranstaltungen sollen Ausnahmen von der Nachtruhe erhalten: Tanz in den Mai, Pfingstregatta, Public Viewing, Bäderturnier und Dorffest
- Die genehmigten Zeiten enden je nach Veranstaltung zwischen Mitternacht und 2:30 Uhr
- Rechtsgrundlage ist § 11 der gemeindlichen Lärmschutzverordnung SpLärmSchVO
- Veranstalter müssen Lärmschutzauflagen einhalten und Anwohnende rechtzeitig informieren
- Die Verwaltung soll die Ausnahmegenehmigungen nach Ratsbeschluss schriftlich ausstellen
Relevanz für Insulaner:innen: 6/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/120/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8112 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
- 1 - Gemeinde Spiekeroog Ordnungsamt Vorlagen-Nr. 01/120/2026 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 03.02.2026 Rat der Gemeinde Spiekeroog 12.02.2026 Betreff: Ausnahmegenehmigung über die Nachtruhegrenze für diverse Veranstaltungen Sachverhalt: Auch in 2026 stehen wieder einige besondere Veranstaltungshöhepunkte an, die für das Inselleben, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die touristische Attraktivität von zentraler Bedeutung sind. Die Lärmschutzverordnung der Gemeinde Spiekeroog (SpLärmSchVO) vom 12.12.2013 in der Fassung der 4. Änderung vom 02.05.2019 legt fest: Ruhezeiten vom 01.06. bis 31.10. sowie in Ferienzeiten: 22:00–9:00 Uhr (Nachtruhe),13:00–15:00 Uhr (Mittagsruhe) (§ 4 SpLärmSchVO) Einschränkungen für Musik, Tonwiedergabe und lautes Verhalten (§§ 8 und 9) Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmen gemäß § 11 bei überwiegendem öffentlichem Interesse Gerade auf Spiekeroog, wo durch das weitgehende Fehlen motorisierten Verkehrs eine besonders hohe Sensibilität für Lärm besteht, ist die Einhaltung der Verordnung essenziell. Gleichzeitig sollen kulturelle und gemeinschaftliche Veranstaltungen in verantwortungsvollem Rahmen ermöglicht werden. Um Effizienz, Transparenz und Gleichbehandlung zu gewährleisten und dabei die Gesamt- Lärmbelastung der Insel über das Jahr hinweg im Blick zu behalten, schlägt die Verwaltung vor, für wiederkehrende Veranstaltungshöhepunkte eine vorausschauende und konsolidierte Entscheidung über Ausnahmen zu treffen. Die geplanten und bereits bekannten Veranstaltungen in 2026, für die Ausnahmen von den Ruhezeiten beantragt werden sollen, sind: Datum Veranstaltung Ort Ausnahme bis Hinweise 30.04. Tanz in den Mai Dorfplatz 1:00 Uhr Musik im Freien bis 0:30 Uhr 24.05. Pfingstregatta Segelhalle 2:30 Uhr Band bis 2:00 Uhr 11.06.- 19.07. Public Viewing Kirche 0:00 Uhr an ausgewählten Spielterminen 08.08. 50. Bäderturnier Tennisanlage 0:00 Uhr 01.09. Dorffest Dorfplatz 1:00 Uhr Musik im Freien - 2 - Rechtsgrundlage Gemäß § 11 SpLärmSchVO kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen von §§ 5–10 zulassen, wenn ein öffentliches Interesse besteht und die Interessen des Antragstellers die schützenswerten Belange im Einzelfall überwiegen. Die beantragten Ausnahmen erfolgen im öffentlichen Interesse, insbesondere zur Förderung des kulturellen Lebens, der Vereinsarbeit und der touristischen Infrastruktur. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt: 1. Für die in der Tabelle aufgeführten Veranstaltungen 2026 werden Ausnahmen von den geltenden Ruhezeiten gemäß § 11 SpLärmSchVO genehmigt. 2. Die Ausnahmegenehmigungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass: die Veranstalter für die Einhaltung von Lärmschutzauflagen Sorge tragen, die Nachtruhe außerhalb der genehmigten Zeiträume strikt eingehalten wird, Anwohner rechtzeitig informiert werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausnahmegenehmigungen in geeigneter Form auszustellen und die Veranstalter entsprechend zu unterrichten. Spiekeroog, den 28.01.2026 (Fischer-Friebe, Simone) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.