Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für den OOWV / Kanalsanierung

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) muss eine Abwasserleitung am Süderloog 30 verlegen, weil das dort liegende Grundstück bebaut werden soll. Die Leitung liegt bis zu vier Meter tief und kann nicht bis zum regulären Bauende am 31. Mai 2025 fertig verlegt werden. Die Verwaltung schlägt vor, statt einer Verlängerung in den Sommer einen vorgezogenen Herbstbeginn ab dem 16. Oktober 2025 zu genehmigen. Der Rat soll die Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung beschließen, unter Einhaltung der Ruhezeiten.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt) zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung. Die Vorlage wird im Verwaltungsausschuss vorberaten und anschließend dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Hintergrund

Auf Spiekeroog gilt eine Bauzeiten- und Ruhezeitenregelung gemäß der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO). Ausnahmen kann die Gemeinde nach § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO auf Antrag genehmigen, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Das Grundstück Süderloog 30 wurde kürzlich veräußert und soll im Winter 2025/2026 bebaut werden. Die darauf verlaufende Abwasserleitung ist nicht grundbuchrechtlich gesichert; die Verlegepflicht liegt beim OOWV.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Bauarbeiten finden am Süderloog statt, einem Bereich mit überwiegend touristisch genutzten Gebäuden. Der vorgezogene Herbstbeginn ab dem 16. Oktober soll Baulärm in der Hauptsaison vermeiden. Während der Baumaßnahme sind die Ruhezeiten (22:00–9:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr) einzuhalten. Unmittelbar betroffen sind Anwohner:innen und Gäste in der Nähe des Süderloog 30.

Die wichtigsten Punkte

  • Der OOWV muss eine Abwasserleitung am Süderloog 30 wegen einer bevorstehenden Bebauung verlegen
  • Die Verlegetiefe beträgt bis zu vier Meter und macht die Maßnahme technisch aufwendig
  • Ein Abschluss bis zum regulären Bauende am 31. Mai 2025 ist nach Einschätzung des OOWV nicht möglich
  • Die Verwaltung empfiehlt einen Baubeginn ab 16. Oktober 2025 statt einer Verlängerung in den Sommer
  • Ruhezeiten von 22:00 bis 9:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr müssen während der Arbeiten eingehalten werden

Relevanz für Insulaner:innen: 5/10

ausnahmegenehmigungbauzeitenregelungoowvkanalsanierungabwasserleitungsüderlooginfrastrukturbaugenehmigung

Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/018/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8105 kB3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Ordnungsamt
    Vorlagen-Nr.
    01/018/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 15.04.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 24.04.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für den OOWV / 
    Kanalsanierung
    Sachverhalt:
    Am 07.04.2025 stellte der OOWV einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der 
    geltenden Bauzeitenregelung. Hintergrund ist die geplante bauliche Nutzung des 
    Grundstücks „Süderloog 30“, das kürzlich veräußert wurde und im Winter 2025/2026 bebaut 
    werden soll. Auf der derzeit als Wiese genutzten Fläche verläuft eine Abwasserleitung, die 
    im Zuge der Bebauung verlegt werden muss.
    Die betreffende Leitung ist nicht grundbuchrechtlich gesichert; die Verantwortung für die 
    Verlegung liegt beim OOWV. Aufgrund einer ungewöhnlich großen Verlegetiefe von bis zu 
    vier Metern – gemessen an den örtlichen Gegebenheiten auf Spiekeroog – gestaltet sich die 
    Umlegung technisch anspruchsvoll.
    Die ursprüngliche Planung sah vor, die Arbeiten bis zum Ende der regulären Bauzeit am 
    31.05.2025 abzuschließen. Der OOWV hält diesen Zeitrahmen jedoch für nicht einhaltbar 
    und hat daher um eine Verlängerung um zwei Wochen gebeten.
    Da sich die Maßnahme in unmittelbarer Nähe zu überwiegend touristisch genutzten 
    Wohngebäuden befindet, erscheint aus Sicht der Verwaltung nicht eine Verlängerung der 
    Bauzeit in den Sommermonaten, sondern ein früherer Baubeginn im Herbst als 
    vorzugswürdig. Diese Einschätzung deckt sich mit den bislang im Gemeinderat vertretenen 
    Positionen.
    Der OOWV hat signalisiert, einer entsprechenden Lösung zuzustimmen, und beantragt 
    daher, mit den Bauarbeiten bereits am 16.10.2025 beginnen zu dürfen.
     
    Dies erfordert eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde Spiekeroog von der Bauzeiten-
    und Ruhezeitenregelung. Gemäß § 11 Abs. 1 der SpLärmSchVO kann die Gemeinde auf
    Antrag Ausnahmen von diesen Regelungen zulassen. Eine der Voraussetzungen hierfür ist
    ein öffentliches Interesse an der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, welches hier
    zweifelsfrei gegeben ist. Die Ruhezeiten (22.00 Uhr bis 9:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr 
    sind einzuhalten.
     
     
     
     
    Beschlussvorschlag:
    - 2 -
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung
    von der Bauzeiten- sowie der Ruhezeitenregelung an.
     
    Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid gemäß § 11
    Abs. 1 SpLärmSchVO zu erstellen. Einem vorzeitigem Baubeginn ab dem 16.10.2025
    Wird, unter Einhaltung der Ruhezeiten, stattgegeben.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 08.04.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    250407_Süderloog 30_Übersicht zur Kommunikation

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog24. April 2025, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich7:0:1