Außerplanmäßige Ausgabe, Nachtrag Haushalt im Bereich Feuerwehr
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Vorlage betrifft eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich Feuerwehr und erfordert einen Nachtrag zum Haushalt der Gemeinde Spiekeroog. Das bedeutet, dass im laufenden Haushaltsjahr zusätzliche Mittel außerhalb des regulären Haushaltsplans für die Feuerwehr bereitgestellt werden sollen. Über Höhe, Grund und Gegenfinanzierung liegen keine Informationen vor, da kein PDF beigefügt ist.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Bereich Feuerwehr, verbunden mit einem Nachtragshaushalt. Es handelt sich um einen Haushaltsbeschluss des Gemeinderats.
Hintergrund
Nur der Titel lag vor; Einzelheiten zur Veranlassung sind nicht bekannt. Außerplanmäßige Ausgaben entstehen, wenn unvorhergesehene Bedarfe auftreten, die im beschlossenen Haushalt nicht eingeplant waren. Für Feuerwehren können solche Bedarfe etwa durch Fahrzeugschäden, unerwartete Beschaffungen oder dringende Instandhaltungen entstehen. Näheres ergibt sich erst aus dem Originalvorlagentext.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft die Finanzierung der Feuerwehr Spiekeroog und damit die öffentliche Sicherheit auf der Insel. Außerplanmäßige Ausgaben belasten den Gemeindehaushalt zusätzlich, können aber für den laufenden Betrieb der Feuerwehr notwendig sein. Konkrete Auswirkungen auf Gebühren oder Leistungen lassen sich ohne die Vorlage nicht benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Es soll eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich der Gemeindlichen Feuerwehr genehmigt werden
- Ein Nachtrag zum laufenden Haushalt ist vorgesehen
- Über Höhe und Grund der Ausgabe liegen mangels PDF keine Informationen vor
- Die Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben erfordert einen formellen Ratsbeschluss
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/014/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog berät und beschließt über den Haushaltsplan für das Jahr 2020. Der Haushaltsplan legt fest, welche Einnahmen und Ausgaben die Gemeinde im laufenden Jahr plant. Ein Beschluss zur Verabschiedung des Plans ist vorgesehen.
Die Vorlage behandelt eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe im Gemeindehaushalt für die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog. Solche Ausgaben überschreiten den ursprünglich beschlossenen Haushaltsplan und bedürfen der Genehmigung durch den Rat. Wofür die Mittel konkret benötigt werden, geht aus dem Titel nicht hervor.
Die Vorlage trägt den Titel '2. Nachtrag zum Budgetplan 2014' und betrifft eine Änderung oder Ergänzung des bereits beschlossenen Haushalts- bzw. Budgetplans der Gemeinde Spiekeroog für das Jahr 2014. Ein zweiter Nachtrag bedeutet, dass zuvor bereits ein erster Nachtrag beschlossen wurde. Der genaue Inhalt der Änderungen ist ohne PDF nicht bekannt.
Die Gemeinde Spiekeroog legt die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2025 fest. Grundsteuer A und B werden jeweils auf 550 v.H., die Gewerbesteuer auf 400 v.H. festgesetzt. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Der Rat soll die Hebesatzsatzung in der vorgelegten Form beschließen.