Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad | Rückblick und Diskussion über mögliche vertragliche Anpassungen
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDas Baugebiet Lütt Slurpad / Slurpad wurde vor rund 25 Jahren als Erbbaurechts-Modellprojekt für erschwinglichen Dauerwohnraum für Insulaner:innen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog gegründet. Die ursprünglichen Erbbaurechtsverträge laufen auf 40 Jahre und nähern sich ihrem Ende. Der Bauausschuss soll jetzt offene Fragen diskutieren, die in eine mögliche Anpassung der Vertragsbedingungen einfließen könnten. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt nicht vor; es handelt sich um eine Beratungssitzung.
Einordnung
Verwaltungsvorlage aus dem Fachbereich Liegenschaften, eingebracht zur Erstberatung im Bauausschuss am 28. November 2024. Es handelt sich um eine reine Diskussionsvorlage ohne Beschlussvorschlag; konkrete Vertragsänderungen folgen nach fachlicher Beratung.
Hintergrund
Das Land Niedersachsen verkaufte das Bauland vor rund 25 Jahren an die Gemeinde Spiekeroog mit der Auflage, es überwiegend für Dauerwohnraum zu nutzen. Die Gemeinde vergab die Grundstücke im Erbbaurecht mit einer bewusst kurzen Laufzeit von 40 Jahren, um steuernd eingreifen zu können. Bei jeder Weitergabe des Erbbaurechts ist die Zustimmung des Landes Niedersachsen erforderlich. Ziel der Verträge war von Anfang an, Spekulation auszuschließen und Wohnraum für Personen mit Hauptwohnsitz auf der Insel zu sichern.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Baugebiet Lütt Slurpad / Slurpad ist eines der wenigen Bereiche auf Spiekeroog, in denen Insulaner:innen zu vergleichsweise erschwinglichen Bedingungen Wohneigentum erwerben können. Die Diskussion betrifft direkt alle aktuellen Erbbauberechtigten sowie künftige Interessent:innen, die auf der Insel leben oder leben wollen. Je nachdem, wie die Vertragsbedingungen angepasst werden, könnte sich ändern, wer berechtigt ist, wie lange das Erbbaurecht gilt und ob eine Vermietung zulässig ist.
Die wichtigsten Punkte
- Das Erbbaurecht im Baugebiet Lütt Slurpad / Slurpad läuft auf 40 Jahre und nähert sich dem Ende seiner ursprünglichen Laufzeit
- Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, die Vertragsbedingungen grundsätzlich zu überprüfen und fachlich beraten zu lassen
- Diskutiert wird unter anderem, wer künftig berechtigt sein soll, ob Vermietung erlaubt bleibt und wie Spekulationen stärker verhindert werden können
- Die Gemeinde kann ein Rückkaufrecht (Heimfall) ausüben; dessen Ausgestaltung soll ebenfalls diskutiert werden
- Ein Beschluss wird in dieser Sitzung nicht gefasst; konkrete Vertragsänderungen folgen nach externer Fachberatung
Relevanz für Insulaner:innen: 8/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/094/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8111 kB≈ 6 k Zeichen Volltext
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- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad | Rückblick und Diskussion über mögliche vertragliche Anpassungen Sachverhalt: Vor rund 25 Jahren wurde das Baugebiet „Lütt Slurpad / Slurpad“ ins Leben gerufen – ein Modellprojekt, das insulares Wohnen auf Spiekeroog möglich machen und erschwinglichen Wohnraum für Insulaner schaffen sollte. Dieses Projekt hat bisher gut funktioniert und viele positive Erfahrungen gebracht. Doch die Zeit bleibt nicht stehen, Entwicklungen im Gebiet fanden statt und werden auch zukünftig stattfinden, die das ursprüngliche Ziel des Projekts ggf. verwässern könnten. Damals hat das Land Niedersachsen das Bauland an die Gemeinde Spiekeroog verkauft, mit der Auflage die Baugrundstücke überwiegend für die Dauerwohnnutzung an einen berechtigten Personenkreis zu verwenden. Die Gemeinde hat sich damals für den Weg des Erbbaurechts entschieden, so dass Erbbauberechtigte Dauerwohnraum errichten, der von einem berechtigten Personenkreis genutzt wird. In diesem Zusammenhang wurde die Gemeinde Spiekeroog vom Land Niedersachsen verpflichtet, bei einer Vergabe bzw. einer Weiterveräußerung des Erbbaurechts an berechtigte Personen, die Zustimmung des Landes Niedersachsen einzuholen. Damals hat man sich bewusst für eine 40-jährige Laufzeit des Erbbaurechts entschieden, was einer relativ geringen Laufzeit für Erbbaurechtsverträge entspricht, um ggf. lenkend eingreifen zu können. Nun gegen Ende der ursprünglich festgelegten Laufzeit hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog die Verwaltung beauftragt, eine grundsätzliche Überprüfung des Baugebiets und seiner Vertragsbedingungen mit fachlicher Beratung durchzuführen, um die ursprünglichen Ziele des Gebietes langfristig zu sichern. Dabei sollen sich alle Vereinbarungen an dieser Vorgabe orientieren; Auszug aus den Verträgen von 2003: „Die Gemeinde Spiekeroog verfolgt mit der Erschließung des Baugebietes „Slurpad“ und der Bestellung von Erbbaurechten an den ihr gehörenden Grundstücken dieses Baugebietes das Ziel, auf Spiekeroog angesichts der sehr begrenzten Baulandfläche für eine breite Bevölkerungsgruppe im finanziell tragbaren Rahmen arbeitgeberunabhängigen Dauerwohnraum für Personen zu schaffen und auf Dauer zu erhalten, die auf der Insel ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Spekulationen mit den betreffenden Grundstücken in jeder Form soll ebenso ausgeschlossen sein, wie das Erzielen überhöhter Gewinne bei Vermietung oder Verpachtung. Alle nachfolgenden Vereinbarungen sollen sich bei eventuellen Differenzen der Vertragsparteien hinsichtlich der Auslegung einzelner Formulierungen ausdrücklich an dieser Vorgabe orientieren.“ Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/094/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 28.11.2024 Betreff: - 2 - Vor diesem Hintergrund sollen offene Punkte diskutiert werden, die unter Beachtung einer noch anstehenden fachlichen Beratung in mögliche Vertragsanpassungen einfließen könnten: Berechtigter Kreis: Müssen Käufer ihren Hauptwohnsitz auf Spiekeroog haben oder können sie auch planen, den Hauptwohnsitz nach Spiekeroog zu verlegen? Wie lange müssen sie bereits auf der Insel wohnen, um berechtigt zu sein? Soll eine Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung durch den Immobilieneigentümer bei Verkaufswunsch eingeführt werden? Dürfen Interessenten / Bewerber auf Erbbaurecht Eigentümer weiterer Immobilien auf Spiekeroog sein? Welche Ausnahmen sind sinnvoll, wenn weitere Immobilien im Eigentum eines Bewerbers auf ein Haus im Slurpad / Lütt Slurpad sind?; z.B. o Ist eine Ausnahme sinnvoll, wenn die weitere Immobilie zu klein ist für eine Eigennutzung? o Wie gehen wir mit Sonderfällen um, etwa bei Familien, die durch Erbschaft Eigentum erwerben? Eigentümer an einer weiteren Immobilie durch Erbschaft sind / ggf. auch im Besitz über eine Erbengemeinschaft? o Wie gehen wir mit Sonderfällen um, wenn z.B. der Lebenspartner oder ein weiter gefasster Familienkreis des Bewerbers eine oder mehrere weitere Immobilien im Eigentum hat? o Sollen die jetzigen Ausweichmöglichkeiten entfallen, wie z.B. die Auflage, den anteilig geforderten Dauerwohnraum im anderen Eigentum bereitzustellen oder wie z.B. die Auflage, das Gebäude im Slurpad / Lütt Slurpad zu 100% als Dauerwohnraum zu nutzen? o Ist man berechtigt für einen Hauskauf im Lütt Slurpad, wenn man z.B. die andere / weitere Immobilie zu 100% als Dauerwohnraum vermietet? o Weitere Ausnahmen? Nutzung der Immobilie: Soll nur Selbstnutzung möglich sein oder auch eine Vermietung ermöglicht werden? Wenn die Immobilie vermietet werden darf, dann an wen und unter welchen Bedingungen? Was geschieht, wenn ein Eigentümer / Bewohner die Insel verlässt – bleibt das Erbbaurecht bestehen oder soll ein Verkauf angestoßen werden? Wirtschaftliche Rahmenbedingungen: Sollen Spekulationen und die Erzielung (überhöhter) Gewinne auch beim Weiterverkauf des Gebäudes weitreichender reglementiert werden? Wenn ja, wie? Soll der Heimfall / Rückkaufrecht an die Gemeinde (über das bisherige Maß hinaus) ausgestaltet werden? Wenn ja, wie? Welche weiteren Bedingungen lösen das Rückkaufrecht aus? Laufzeit: Welche Laufzeit des Erbbaurechts ist für zukünftige Verträge sinnvoll, um dem Erbbauberechtigten Planungssicherheit / Finanzierungsoptionen zu bieten? Soll die Erbbaupachtdauer bei einem Weiterverkauf des Gebäudes jeweils neu beginnen? Möchten die BA-Mitglieder weitere Themenblöcke und zu berücksichtigende Aspekte diskutieren? Beschlussvorschlag: Kein Beschlussvorschlag. Es handelt sich um eine Beratung. Falls doch ein Beschluss gefasst wird, wird dieser in der - 3 - Sitzung formuliert Anlagenverzeichnis: Erbbaurechtsvertrag_Gem_Erbbauberechtigter Vertrag_Nds_GemSpiekeroog_Baugebiet_LuettSlurpad Spiekeroog, den 18.11.2024 (Bruns, Maren) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.