Bauvoranfrage Neubau eines DienstwohngebĂ€udes im AuĂenbereich
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEine Bauvoranfrage fĂŒr den Neubau eines DienstwohngebĂ€udes im AuĂenbereich liegt dem Rat zur Beratung vor. Der Rat soll ĂŒber die planungsrechtliche ZulĂ€ssigkeit des Vorhabens vorab entscheiden. Details zu Standort, GröĂe und Nutzer des GebĂ€udes liegen ohne PDF-Vorlage nicht vor.
Einordnung
Es handelt sich um eine Bauvoranfrage fĂŒr ein DienstwohngebĂ€ude im AuĂenbereich. Der genaue Standort und der Bauherr sind dem Titel nicht zu entnehmen; das Gremium soll eine Vorentscheidung zur ZulĂ€ssigkeit treffen.
Hintergrund
Bauten im AuĂenbereich sind nach § 35 BauGB nur unter bestimmten Voraussetzungen zulĂ€ssig, etwa wenn sie einem privilegierten Zweck dienen. Eine Bauvoranfrage klĂ€rt die planungsrechtliche ZulĂ€ssigkeit vor dem eigentlichen Baugenehmigungsverfahren. Da kein PDF vorliegt, sind VorgĂ€ngerbeschlĂŒsse oder einschlĂ€gige Konzepte nicht bekannt.
Was bedeutet das fĂŒr Insulaner:innen?
Je nach Standort und Nutzung könnte das Vorhaben Auswirkungen auf das Landschaftsbild oder die Infrastruktur im AuĂenbereich haben. Da nur der Titel vorliegt, lĂ€sst sich die konkrete Betroffenheit der Insulaner:innen nicht beurteilen.
Die wichtigsten Punkte
- Gegenstand ist eine Bauvoranfrage fĂŒr ein DienstwohngebĂ€ude im AuĂenbereich
- Bauvoranfragen klÀren die grundsÀtzliche planungsrechtliche ZulÀssigkeit vor dem Genehmigungsverfahren
- Standort, GröĂe und Nutzung des GebĂ€udes sind dem Titel nicht zu entnehmen
- Es liegt kein PDF vor, sodass Detailangaben fehlen
Stand 30. Mai 2026. MaĂgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/057/2015
- Typ
- đ Sitzungsvorlage
- AnhÀnge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen â
Anlagen (1)
- đ
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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