Benennung eines Schöffen/einer Schöffin und einer Jugendschöffin
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Gemeinderat soll eine Person als Schöff:in sowie eine weitere Person als Jugendschöff:in benennen oder vorschlagen. Schöff:innen sind ehrenamtliche Richter:innen, die in Strafverfahren an Amts- und Landgerichten mitwirken. Jugendschöff:innen sind speziell für Verfahren vor Jugendgerichten zuständig. Details zur Personenauswahl liegen ohne PDF-Anlage nicht vor.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Benennung von ehrenamtlichen Richter:innen (Schöff:in und Jugendschöff:in) durch den Gemeinderat. Nur der Titel lag vor; ein PDF mit weiteren Angaben fehlt.
Hintergrund
Schöff:innen werden nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für jeweils fünf Jahre gewählt. Gemeinden sind verpflichtet, Vorschlagslisten mit geeigneten Personen aus ihrer Bevölkerung einzureichen. Der Schöff:innenwahlausschuss beim zuständigen Amtsgericht trifft die endgültige Wahl. Ohne das PDF ist unklar, um welche Gerichtsperiode und welches Gericht es geht.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Benennung betrifft einzelne Personen aus Spiekeroog, die zur ehrenamtlichen Mitarbeit als Richter:in vorgeschlagen werden. Für die breite Inselgemeinschaft hat diese Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag.
Die wichtigsten Punkte
- Eine Person soll als Schöff:in benannt werden
- Eine weitere Person soll als Jugendschöff:in benannt werden
- Schöff:innen üben ein Ehrenamt in der Strafjustiz aus
- Details zur vorgeschlagenen Person sind ohne PDF nicht bekannt
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/030/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll eine Person als Schöffe und eine weitere als Jugendschöffe benennen oder bestätigen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter:innen, die an Strafverfahren bei Amts- und Landgerichten mitwirken. Die Gemeinde Spiekeroog ist im Rahmen der gesetzlichen Schöffenwahl aufgefordert, Vorschläge aus ihrer Bevölkerung einzureichen.
Der Gemeinderat soll eine Schiedsperson wählen. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätige Personen, die außergerichtliche Streitschlichtung übernehmen. Die Wahl erfolgt durch den Rat und bedarf anschließend der Bestätigung durch das zuständige Amtsgericht.
Die Vorlage befasst sich mit der Neubesetzung des Vorstands der Kulturstiftung Spiekeroog. Es wird vermutlich ein Beschluss über die personelle Zusammensetzung des Vorstands herbeigeführt. Weitere Einzelheiten liegen nicht vor, da kein Dokument beigefügt ist.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll eine Person in den Vorstand der Spiekerooger Stiftung benennen. Die Vorlage betrifft ein Personalbesetzungsverfahren für ein Stiftungsgremium. Ein konkreter Beschlussvorschlag zur Personenbenennung ist Teil der Vorlage.