Beratung und Beschluss über eine EDV-Einsatzunterstützung Jahresabschluss 2011
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat berät und beschließt über den Einsatz einer EDV-Unterstützung zur Erstellung des Jahresabschlusses 2011. Details zu Art, Umfang und Kosten der Software oder Dienstleistung liegen auf Basis des Titels allein nicht vor. Ein Beschlussvorschlag ist dem Titel zufolge vorgesehen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung durch den Rat über eine technische Unterstützungsmaßnahme für den Jahresabschluss 2011.
Hintergrund
Nur der Vorlagentitel lag vor, sodass kein inhaltlicher Kontext rekonstruiert werden kann. Jahresabschlüsse der Gemeinde werden nach kommunalem Haushaltsrecht erstellt und bedürfen ggf. externer oder softwaregestützter Unterstützung. Der Jahresabschluss 2011 liegt zeitlich weit zurück; warum er erst 2016 Gegenstand einer Beschlussfassung ist, geht aus dem Titel nicht hervor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Nur der Vorlagentitel lag vor, sodass die konkreten Auswirkungen für Insulaner:innen nicht beurteilt werden können. Es handelt sich dem Anschein nach um eine verwaltungsinterne Maßnahme zur Aufarbeitung eines zurückliegenden Jahresabschlusses, die keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag haben dürfte.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll über EDV-Unterstützung für den Jahresabschluss 2011 beschließen
- Der Vorgang datiert auf das Jahr 2016, obwohl der Abschluss das Jahr 2011 betrifft
- Inhaltliche Details zu Art und Kosten der Maßnahme lagen nicht vor
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/060/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Vorlage befasst sich mit Beschlüssen, die auf Grundlage des Niedersächsischen Beschleunigungsgesetzes für kommunale Jahresabschlüsse (NBKAG) zu fassen sind. Das Gesetz verpflichtet Kommunen, ausstehende Jahresabschlüsse nach einem beschleunigten Verfahren aufzustellen und festzustellen. Welche konkreten Jahresabschlüsse betroffen sind und welche Einzelbeschlüsse gefasst werden sollen, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 förmlich beschließen. Mit diesem Beschluss wird der Übergang von der kameralistischen Haushaltsführung zur doppischen Buchführung (Neues Kommunales Finanzmanagement) vollzogen. Die Eröffnungsbilanz bildet den buchhalterischen Startpunkt für das neue Rechnungswesen der Gemeinde.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 förmlich beschließen und dem Bürgermeister Entlastung erteilen. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Abschluss geprüft und bestätigt, dass Haushaltsplan und Buchführungsgrundsätze grundsätzlich eingehalten wurden. Gleichzeitig werden nachträglich die Mittelverwendungsbeschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 gefasst, die bisher noch ausstanden. Der Prüfbericht mahnt, die Aufholung weiterer ausstehender Jahresabschlüsse voranzutreiben.
Der Rat soll dem Umbau und der Modernisierung des Feuerwehrgerätehauses Spiekeroog zustimmen und die nötigen Haushaltsmittel freigeben. Die überarbeitete Planung von 2025 sieht ein Gesamtvolumen von rund 270.000 bis 275.000 Euro vor, aufgeteilt auf die Jahre 2025 und 2026. Dafür sollen die für 2026 eingeplanten Mittel um 25.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht werden. Der Beschlussvorschlag umfasst außerdem den Auftrag an die Verwaltung, das Architekturbüro zu beauftragen und den Bauantrag einzureichen.