Beschluss über die erneute förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 (2), 4a (3) BauGB und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 4 (2), 4a (3) BauGB im B-Planverfahren "Dorf-Teil A"
Zusammenfassung
Wie das funktioniertIm Bebauungsplanverfahren 'Dorf-Teil A' soll erneut die Öffentlichkeit förmlich beteiligt und erneut die Träger öffentlicher Belange einbezogen werden. Rechtsgrundlage sind §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB. Der Rat soll diesen erneuten Beteiligungsschritt beschließen.
Einordnung
Es handelt sich um eine Verwaltungsvorlage im laufenden Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan 'Dorf-Teil A'. Die aktuelle Phase ist eine erneute förmliche Auslegung (zweite oder weitere Offenlage nach vorausgegangener Überarbeitung des Planentwurfs).
Hintergrund
Ein erneuter Beteiligungsschritt nach § 4a Abs. 3 BauGB ist erforderlich, wenn ein Planentwurf nach der ersten Offenlage wesentlich geändert oder ergänzt wurde. Für den B-Plan 'Dorf-Teil A' hatte offenbar bereits eine erste Beteiligung stattgefunden; aufgrund von Änderungen am Entwurf ist nun ein weiterer Durchlauf notwendig. Da kein PDF vorliegt, sind Einzelheiten der Änderungen nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die erneute Auslegung gibt Insulaner:innen nochmals die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Bebauungsplanentwurf 'Dorf-Teil A' einzureichen. Wer das Plangebiet im Dorfbereich betrifft und welche konkreten Festsetzungen vorgesehen sind, lässt sich ohne das zugehörige PDF nicht beurteilen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll den Beschluss zur erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung fassen
- Rechtsgrundlage sind §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB
- Neben der Öffentlichkeit werden auch Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt
- Das Verfahren betrifft den Bebauungsplan 'Dorf-Teil A' auf Spiekeroog
- Einzelheiten zum geänderten Planentwurf lagen ohne PDF nicht vor
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/027/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans "Kurzentrum" beschließen. Dies entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Der Beschlussvorschlag zielt darauf ab, die Auslegung der Planunterlagen und die Beteiligung der Behörden einzuleiten.
Im Bebauungsplanverfahren 'Dorf-TeilA' soll erneut eine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die Wiederholung dieser Beteiligungsschritte erfolgt auf Grundlage von § 4a Abs. 3 BauGB, was auf Änderungen am Planentwurf seit der letzten Auslegung hindeutet. Der Rat soll einen entsprechenden Beschluss fassen.
Der Rat soll beschließen, das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und zur frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) einzuleiten. Dies ist ein formaler Verfahrensschritt in einem laufenden Bauleitplanverfahren. Welcher konkrete Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan betroffen ist, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Die Gemeinde Spiekeroog soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Flurstück 19/5,1 aufstellen. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden. Gleichzeitig soll über die öffentliche Auslegung (§3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 2 BauGB) beschlossen werden.