Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plan f.d.Flurst. 19/5,1, Spiekeroog i. beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB,Beschluss ü.d.Öffentlichkeitsbeteiligung gem.§3(2) BauGB u.d.Beteilig. d.Träger öffentl. Belange gem.§4(2)BauGB
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Flurstück 19/5,1 aufstellen. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden. Gleichzeitig soll über die öffentliche Auslegung (§3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 2 BauGB) beschlossen werden.
Einordnung
Es handelt sich um eine Verwaltungsvorlage zur Bauleitplanung. Die Vorlage enthält den Aufstellungsbeschluss sowie gleichzeitig die Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung und zur Behördenbeteiligung für einen vorhabenbezogenen B-Plan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB.
Hintergrund
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan wird in der Regel für ein konkretes Bauvorhaben eines Investors aufgestellt, der einen Durchführungsvertrag mit der Gemeinde schließt. Das beschleunigte Verfahren nach §13a BauGB ist für die Nachverdichtung im Innenbereich vorgesehen und verzichtet auf bestimmte Verfahrensschritte wie eine Umweltprüfung. Welches konkrete Vorhaben auf dem Flurstück 19/5,1 geplant ist, geht aus dem Titel allein nicht hervor. Vorgängerbeschlüsse sind auf Basis der vorliegenden Information nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Für Insulaner:innen bedeutet ein solcher B-Plan, dass auf dem betroffenen Flurstück 19/5,1 ein konkretes Bauvorhaben planungsrechtlich vorbereitet wird. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB haben Bürger:innen das Recht, Stellungnahmen einzureichen. Art und Umfang des geplanten Vorhabens sind auf Basis des Titels allein nicht bekannt, da kein PDF vorliegt.
Die wichtigsten Punkte
- Der Beschluss betrifft das Flurstück 19/5,1 auf Spiekeroog
- Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt werden
- Gleichzeitig soll die öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden
- Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB ist ebenfalls Gegenstand des Beschlusses
- Details zum geplanten Vorhaben sind nur der Originalvorlage zu entnehmen, die hier nicht vorlag
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/066/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Gemeinderat soll beschließen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bereich Melksett/Westerloog aufzustellen. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, ohne eine Umweltprüfung. Ein Aufstellungsbeschluss steht zur Abstimmung.
Der Rat soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 "Am Bahnhof" zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigeben. Das rund 0,54 Hektar große Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfes zwischen der Straße "Westend" und der Trasse der Inselbahn. Ziel ist die Schaffung eines neuen Sondergebiets "Wohnen/Ferienwohnen", in dem mindestens 40 Prozent der Geschossfläche dauerhaft bewohnt sein müssen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Durchführung der formellen Beteiligung zu beauftragen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog berät über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf
Der Rat soll beschließen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog zu beteiligen. Damit tritt das Verfahren in die förmliche Auslegungsphase ein, in der Bürger:innen und Fachbehörden offiziell Stellungnahmen einreichen können.