Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes im Bereich Melksett/Westerloog im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs.4 BauGB.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Gemeinderat soll beschließen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bereich Melksett/Westerloog aufzustellen. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, ohne eine Umweltprüfung. Ein Aufstellungsbeschluss steht zur Abstimmung.
Einordnung
Sitzungsvorlage der Verwaltung zum Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Bereich Melksett/Westerloog. Es handelt sich um die erste formelle Verfahrensstufe der Bauleitplanung.
Hintergrund
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) wird in der Regel von einem konkreten Vorhabenträger initiiert und ist an ein bestimmtes Bauvorhaben gebunden. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB ist für Bebauungspläne der Innenentwicklung vorgesehen und erlaubt den Verzicht auf eine förmliche Umweltprüfung. Vorläuferbeschlüsse oder das konkrete Vorhaben sind mangels PDF nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Welche bauliche Nutzung im Bereich Melksett/Westerloog konkret geplant ist, lässt sich ohne das Vorlagedokument nicht sagen. Je nach Vorhaben könnten Anwohner:innen des betroffenen Gebiets durch Bautätigkeit, veränderte Nutzung oder Verkehr betroffen sein. Im weiteren Verfahren sind in der Regel öffentliche Auslegungen vorgesehen, bei denen Bürger:innen Stellungnahmen einreichen können.
Die wichtigsten Punkte
- Der Beschluss betrifft die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Bereich Melksett/Westerloog
- Das Verfahren soll nach § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt werden
- Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht vorgesehen
- Der Aufstellungsbeschluss ist die erste Stufe des Bauleitplanverfahrens
- Zum konkreten Vorhaben liegen mangels PDF keine weiteren Angaben vor
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/062/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 6 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (6)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Flurstück 19/5,1 aufstellen. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden. Gleichzeitig soll über die öffentliche Auslegung (§3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 2 BauGB) beschlossen werden.
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