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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 II BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 II BauGB im Rahmen der Aufstellung des B-Planes "Kurzentrum"

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Der Rat soll die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans "Kurzentrum" beschließen. Dies entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Der Beschlussvorschlag zielt darauf ab, die Auslegung der Planunterlagen und die Beteiligung der Behörden einzuleiten.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Bauleitplanung, Bebauungsplan "Kurzentrum". Es handelt sich um die Phase der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach abgeschlossenem frühzeitigem Beteiligungsverfahren.

Hintergrund

Nach § 3 Abs. 2 BauGB muss der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt werden, damit Bürger:innen Einwendungen erheben können. Parallel werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Träger öffentlicher Belange (z.B. Behörden, Versorgungsträger) zur Stellungnahme aufgefordert. Dieser Schritt setzt voraus, dass ein Aufstellungsbeschluss sowie eine frühzeitige Beteiligung bereits stattgefunden haben. Da kein PDF vorliegt, sind Einzelheiten zum Plangebiet und zu Vorgängerbeschlüssen nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Mit der förmlichen Auslegung erhalten alle Insulaner:innen und Interessierten die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und schriftlich Einwendungen zu erheben. Der genaue Inhalt des Bebauungsplans "Kurzentrum" und damit die konkreten Auswirkungen auf den Alltag sind mangels PDF nicht im Detail bekannt.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Bebauungsplan "Kurzentrum" soll in die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB gehen
  • Gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt
  • Bürger:innen können während der Auslegungsfrist Einwendungen einreichen
  • Details zum Plangebiet und zu Vorgängerbeschlüssen liegen mangels PDF nicht vor

Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/068/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
30. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog8. Oktober 2015, 20:00 UhrEntscheidung

Verwandte Vorlagen

Beschluss über die erneute förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 (2), 4a (3) BauGB und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 4 (2), 4a (3) BauGB im B-Planverfahren "Dorf-Teil A"
01/027/2016Sitzungsvorlage

Im Bebauungsplanverfahren 'Dorf-Teil A' soll erneut die Öffentlichkeit förmlich beteiligt und erneut die Träger öffentlicher Belange einbezogen werden. Rechtsgrundlage sind §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB. Der Rat soll diesen erneuten Beteiligungsschritt beschließen.

Beschl. über die förml. Öffentlichkeitsbeteil. gem. §3 (2) BauGB und die Beteil. der Träger öffentl. Belange gem. §4 (2) BauGB im B-Planverfahren „Kurzentrum“ im beschleunigten Verf. gem. §13a BauGB ohne Durchf. einer Umweltprüf. gem. §2 (4) BauGB
01/045/2015Sitzungsvorlage

Der Rat soll beschließen, im Bebauungsplanverfahren 'Kurzentrum' die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Das Verfahren läuft im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB, sodass keine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB stattfindet. Es handelt sich um einen Verfahrensschritt, der die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einleitet.

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Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plan f.d.Flurst. 19/5,1, Spiekeroog i. beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB,Beschluss ü.d.Öffentlichkeitsbeteiligung gem.§3(2) BauGB u.d.Beteilig. d.Träger öffentl. Belange gem.§4(2)BauGB
01/066/2013Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Flurstück 19/5,1 aufstellen. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden. Gleichzeitig soll über die öffentliche Auslegung (§3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 2 BauGB) beschlossen werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 II BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 II BauGB im Rahmen der Aufstellung des B-Planes "Kurzentrum" — Spiekeroog-Radar