Beschluss über eine Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die bestehende Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 verlängern. Eine Veränderungssperre sichert laufende Bauleitplanverfahren, indem bauliche Veränderungen im betroffenen Gebiet vorübergehend untersagt werden. Ein Beschluss zur Verlängerung ist erforderlich, wenn das Planverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die ursprüngliche Sperre ausläuft.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung über die Verlängerung einer Veränderungssperre im laufenden Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog. Es handelt sich um eine Folgemaßnahme innerhalb des Aufstellungsverfahrens.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor; Details zum Plangebiet und zu Vorgängerbeschlüssen sind daraus nicht ersichtlich. Eine Veränderungssperre kann nach § 14 BauGB beschlossen werden, um ein laufendes Bebauungsplanverfahren zu sichern. Sie kann nach § 17 BauGB in der Regel um bis zu ein Jahr verlängert werden, wenn das Planverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Grundstückseigentümer:innen und Bauinteressierte im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 sind von der Verlängerung direkt betroffen, da genehmigungspflichtige Bauvorhaben in diesem Bereich weiterhin eingeschränkt bleiben. Für alle anderen Insulaner:innen ergibt sich keine unmittelbare Auswirkung auf den Alltag.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 verlängern
- Eine Veränderungssperre verhindert vorübergehend bestimmte bauliche Veränderungen im betroffenen Gebiet
- Die Verlängerung setzt voraus, dass das zugrundeliegende Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen ist
- Detaillierte Angaben zum Plangebiet lagen nicht vor, da kein PDF beigefügt war
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/058/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll eine Veränderungssperre für mehrere Bebauungsplangebiete beschließen. Eine Veränderungssperre friert die Bebaubarkeit von Grundstücken vorübergehend ein, um laufende Planungsverfahren zu sichern. Der genaue Umfang der betroffenen Plangebiete ist dem Titel nicht zu entnehmen.
Der Rat soll eine zweite Veränderungssperre für mehrere Bebauungspläne beschließen. Eine Veränderungssperre sichert laufende Bauleitplanverfahren ab, indem bauliche Veränderungen im betroffenen Plangebiet vorläufig untersagt oder eingeschränkt werden. Welche Bebauungspläne konkret betroffen sind, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Der Rat soll eine Veränderungssperre für mehrere Bebauungspläne beschließen. Eine Veränderungssperre sichert laufende Planungsverfahren ab, indem bauliche Veränderungen im betroffenen Gebiet vorübergehend untersagt werden. Der genaue Geltungsbereich und die betroffenen Bebauungspläne sind dem Titel nicht zu entnehmen.
Der Rat soll die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans "Kurzentrum" beschließen. Dies entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Der Beschlussvorschlag zielt darauf ab, die Auslegung der Planunterlagen und die Beteiligung der Behörden einzuleiten.