Diskussion zur Einleitung des Bauleitverfahrens für den neu zu definierenden Bebauungsplan „Achter d Utkiek“ zur Schaffung von insularem Dauermietwohnraum
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat diskutiert, ob ein neues Bauleitverfahren für den Bebauungsplan „Achter d Utkiek
Einordnung
Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage zur Diskussion über die Einleitung eines Bauleitverfahrens, vermutlich als Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan „Achter d Utkiek
Hintergrund
Auf Spiekeroog besteht seit Jahren ein Mangel an dauerhaftem, bezahlbarem Wohnraum für die ansässige Bevölkerung. Der Bebauungsplan „Achter d Utkiek
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft Insulaner:innen, die dauerhaft auf Spiekeroog wohnen oder wohnen möchten, direkt. Neuer Dauermietwohnraum könnte dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken. Ob und in welcher Form Wohnungen entstehen, hängt von den Ergebnissen des Bauleitverfahrens ab.
Die wichtigsten Punkte
- Gegenstand ist die mögliche Einleitung eines Bauleitverfahrens für den Bebauungsplan „Achter d Utkiek
- Ziel ist die Schaffung von insularem Dauermietwohnraum für die ortsansässige Bevölkerung
- Die Vorlage befindet sich in der Diskussionsphase; ein formeller Aufstellungsbeschluss steht noch aus
- Da kein PDF vorliegt, sind keine weiteren Details zu Plangebiet, Umfang oder Kosten bekannt
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/085/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog beschließt neu die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Bahnhof
Die Vorlage beantragt die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen über Vergaberichtlinien für Baugrundstücke im Bebauungsplan-Gebiet Achter d'Utkiek. Ziel ist offenbar, die Bedingungen für die Vergabe der dort ausgewiesenen Grundstücke mit dem Land abzustimmen oder zu regeln. Ein Beschlussvorschlag zur Aufnahme dieser Verhandlungen soll gefasst werden.
Der Rat soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Nr. 23) mit dem Ziel aufstellen, die Lebensmittelversorgung auf Spiekeroog zu sichern. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden. Es handelt sich damit um den Schritt der förmlichen Auslegung und Behördenbeteiligung in einem vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren.
Die Verwaltung stellt dem Verwaltungsausschuss und dem Rat einen städtebaulichen und architektonischen Entwurf für das sogenannte Sanders Quartier im Ortskern von Spiekeroog vor. Der Entwurf sieht vor, den vorhandenen Gebäudebestand weitgehend zu erhalten und durch wenige kleinteilige Neubauten zu ergänzen. Ein formelles Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde noch nicht eingeleitet. Der Beschlussvorschlag lautet, das Konzept zur Kenntnis zu nehmen und eine weitere Befassung zu einem späteren Zeitpunkt vorzusehen.