Feststellungsbeschluss der 7. Änderung des Flächennutzungsplans
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll die 7. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Spiekeroog förmlich feststellen. Die Änderung umfasst rund 42 Hektar und damit nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Insel. Sie schafft die planungsrechtliche Grundlage für den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 22, der das Verhältnis von Dauerwohn- und Ferienwohnnutzung steuern soll. Der Rat soll den Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen zustimmen und den FNP anschließend festzustellen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung Spiekeroog; es handelt sich um den Feststellungsbeschluss als abschließenden Schritt des Regelverfahrens nach BauGB für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans, die parallel zum Bebauungsplan Nr. 22 aufgestellt wurde.
Hintergrund
Der Rat beschloss am 29.06.2023 die Aufstellung der 7. FNP-Änderung, parallel zum Bebauungsplan Nr. 22 'Dorf'. Ein früherer Bebauungsplan Dorf – Teil A aus 2018 wurde durch das OVG Lüneburg 2021 für unwirksam erklärt, die Planungsabsicht selbst aber als grundsätzlich zulässig anerkannt. Der bislang geltende 6. FNP enthält Darstellungen, die nicht mehr den Entwicklungszielen der Gemeinde entsprechen; die 7. Änderung löst ihn für das Plangebiet ab. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 22.06.2023 als 'Inselwerkstatt' statt, die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung liefen von Dezember 2023 bis Februar 2024.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft alle Insulaner:innen direkt: Die neue Flächennutzungsplanung ist die Voraussetzung dafür, dass der Bebauungsplan Nr. 22 rechtskräftig werden kann, der Dauerwohnraum auf der gesamten Insel sichern und neu schaffen soll. Ohne diesen Schritt bleibt die Umwandlung von Dauerwohnungen in Ferienwohnungen planungsrechtlich schwerer steuerbar. Betroffen sind Einheimische, Dauerarbeitskräfte und alle, die auf bezahlbaren Wohnraum auf der Insel angewiesen sind.
Die wichtigsten Punkte
- Der Geltungsbereich der 7. FNP-Änderung umfasst rund 42 Hektar und damit den Großteil des Siedlungsbereichs der Insel
- Der Plan stellt vor allem Sonderbauflächen 'Wohnen/Ferienwohnen' sowie eine Sonderbaufläche 'Tourismus/Gewerbe-Ortsmitte' dar
- Für die Grundstücke Westerloog 7 und 9 werden Wohnbauflächen ausgewiesen, um dort dauerhaften Wohnraum zu sichern
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 23 (Lebensmittelmarkt) wird per Berichtigung in den FNP integriert
- Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zu den Abwägungsergebnissen sowie die förmliche Feststellung der 7. FNP-Änderung vor
Relevanz für Insulaner:innen: 8/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/044/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
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- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Feststellungsbeschluss der 7. Änderung des Flächennutzungsplans Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Gemeinde Spiekeroog auf einer Fläche von rund 42 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs kann der Anlage entnommen werden. Die Gemeinde Spiekeroog leidet durch die kontinuierliche Umwandlung von Dauerwohnungen zu Ferienwohnungen unter einem akuten Mangel an bezahlbaren Wohnungen für Einheimische und Dauerarbeitskräfte. Eine Erweiterung des Siedlungsraums ist aufgrund des sensiblen Landschafts- und Naturraums kaum bzw. nur in sehr begrenztem Maße möglich. Daher versucht die Gemeinde seit einigen Jahren, das Dauerwohnen und das touristische Wohnen über einen Bebauungsplan „Dorf“ abzusichern. Gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 07.10.2021 unter dem Aktenzeichen 1 KN 92/19 wurde der im Jahr 2018 aufgestellte Bebauungsplan Dorf – T eilA allerdings für unwirksam erklärt. Die verfolgte Planungsabsicht zur Steuerung von Dauerwohnen und Ferienwohnungen hat das OVG jedoch grundsätzlich für durchführbar erachtet. Der Bebauungsplan Nr. 22 wird nun unter Beibehaltung der wesentlichen Planungsziele auf Grundlage des Urteils des OVG neu aufgestellt. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 erforderlich. Die bisher für den Geltungsbereich geltende 6. Änderung des Flächennutzungsplans enthält Darstellungen, die nicht mehr den Entwicklungsabsichten der Gemeinde Spiekeroog entsprechen. Daher werden die 7. Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungsplan Nr. 22 parallel aufgestellt. Die wesentlichen Planungsziele sind: Die Sicherung von Dauerwohnraum und dessen Neuschaffung, die geordnete Neuschaffung von Gästebeherbergungsflächen in dessen verschiedenen Ausprägungsformen und die Sicherung deren Vielfalt, die Sicherung und Entwicklung von Gewerbeflächen im Innendorfbereich sowie die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsoge. Die 7. Flächennutzungsplanänderung umfasst ergänzend zu dem Geltungsbereich des Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/044/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 06.06.2024 Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 11.06.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog 21.06.2024 Betreff: - 2 - parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 22 auch die Flächen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 „Sicherung der Grundversorgung – Lebensmitteleinzelhandel“, der seinerzeit im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt worden ist. Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 erfolgt somit die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt. Am 22.06.2023 fand im Rahmen der öffentlichen „Inselwerkstatt“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans statt. Das Protokoll zu diesem T erminliegt dieser Sitzungsvorlage als Anlage bei. Darüber hinaus sind bei der Gemeinde im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine weiteren Hinweise und Anregungen eingegangen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fanden nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig im Zeitraum vom 29.12.2023 bis zum 19.02.2024 statt. Das Ergebnis dieser Beteiligungen ist in die Planung eingeflossen. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zu den Beteiligungsschritten sind tabellarisch zusammengestellt worden und liegen dieser Vorlage bei. Zu den Eingängen ist jeweils ein Entscheidungsvorschlag beigefügt, über den der Rat abschließend befindet. Die Inhalte der Planung können sowohl der Änderung des Flächennutzungsplans wie auch der beigefügten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans entnommen werden. Beschlussvorschlag: 1. Den in den tabellarischen Zusammenstellungen der Anregungen und Stellungnahmen (Abwägung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch) enthaltenen Entscheidungsvorschlägen wird zugestimmt. 2. Die 7. Flächennutzungsplanänderung wird festgestellt. Anlagenverzeichnis: 01_FNP_7Ae_Planzeichnung 02_FNP_7Ae_Begruendung_samt_Umweltbericht 03_FNP_7Ae_Uebersicht_Ergaenzungen_Begruendung_nach_Oeffentlichkeitsbeteiligung 04_ FNP_7Ae_ Protokoll_fruehzeitige_Oeffentlichkeitsbeteiligung 05_FNP_7Ae_T abelle_Stellungnahmen_Oeffentlichkeitsbeteiligung 06_FNP_7Ae_T abelle_Stellungnahmen_fruehzeitige_Behoerdenbeteiligung 07_FNP_7Ae_T abelle_Stellungnahmen_Behoerdenbeteiligung Spiekeroog, den 24.05.2024 (Bruns, Maren) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.:
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Änderung des Flächennutzungsplans und 2. Berichtigung des Flächen-nutzungsplans M 1:5.000N 6. Änderung des Flächennutzungsplans mit ÄnderungsbereichGeltungsbereich der 7. Änderung desFlächennutzungplanes DARSTELLUNGENÄnderungsbereich der 7. Änderung desFlächennutzungplanes BAUFLÄCHENSonderbauflächen Zweckbestimmung:Tourismus/ Gewerbe-Ortsmitte FLÄCHEN FÜR DEN GEMEINBEDARFFläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung:Öffentliche VerwaltungSchuleKirchen und kirchlichen Dingen dienendeGebäude und EinrichtungenSozialen Zwecken dienende Gebäude undEinrichtungenSportlichen Zwecken dienende Gebäude undEinrichtungen GRÜNFLÄCHENöffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung:Friedhof FLÄCHEN FÜR WALDWaldfläche Wohnbauflächen Sonderbauflächen Zweckbestimmung:Wohnen / Ferienwohnen, Ostertorsteinweg 70-71office@bpw-stadtplanung.de28203 Bremenwww.bpw-stadtplanung.de Planverfasser: Gemeinde SpiekeroogLandkreis Wittmund7. Änderung desFlächennutzungsplans und2. Berichtigung desFlächennutzungsplans Übersichtsplan Bearbeitungsstand: 05.12.2023 Parkanlage G:\04 Vorlagen\Logo\BPW_Logo_kompl_zugeschnitten.jpg S SW FLÄCHEN FÜR VER- UND ENTSORGUNGEntsorgung Abwasser Sonderbauflächen Zweckbestimmung:Ferienheim / Erholungsheim S DeichschutzzoneUmgrenzung der Flächen, die von Bebauung freizuhalten sindNACHRICHTLICHE ÜBERNAHMENTrinkwasserschutzgebiet Wasserschutzzone IIIW SONSTIGE FESTSETZUNGENAbgrenzung unterschiedlicher Nutzungen von Baugebieten Sonderbauflächen Zweckbestimmung:LebensmittelmarktS BAUGEBIETESO 1 Sonstiges Sondergebiet "Allgemein"SO1 SO 2 Sonstiges Sondergebiet "Wohngebäude / Wohnen"SO 3 Sonstiges Sondergebiet "Gastronomie / Wohnen"SO 4 Sonstiges Sondergebiet "Hotel"SO 5 Sonstiges Sondergebiet "Apotheke"SO 6 Sonstiges Sondergebiet "Konzentrationsbereich desKurwesens"SO 7 Sonstiges Sondergebiet "Ferienheim / Erholungsheim"SO 8 Sonstiges Sondergebiet "Künstlerhaus"SO 9 Sonstiges Sondergebiet "Eingeschränktes Gewerbe"SO 10 Sonstiges Sondergebiet "Reiterhof"SO 11 Sonstiges Sondergebiet "Gartenbaubetriebe" FeuerwehrVERKEHRSFLÄCHENÖffentliche StraßenverkehrsflächeStraßenbegrenzungslinie NaturbelasseneGrünflächeSpielplatzHGDauerklein-gartenHausgarten SO2 SO3 SO4 SO5 SO6 SO7 SO8 SO9 SO10 SO11 private Grünflächen mit der Zweckbestimmung: Grenze des Nationalparks "Niedersächsisches Wattenmeer" 2. Berichtigung PräambelAuf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 desNiedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog diese 7.Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Planzeichnung beschlossen.Spiekeroog, den .............................. .............................. BürgermeisterVerfahrensvermerkeAufstellungsbeschlussDer Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am .............................. die Aufstellung der 7. Änderungdes Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am ......................ortsüblich bekanntgemacht worden.Spiekeroog, den .............................. .............................. BürgermeisterPlanunterlageKartengrundlage: Amtliche Karte 1:5 000 (Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte)Maßstab: 1: 5 000Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- undKatasterverwaltung,© 2024 PlanverfasserDer Entwurf wurde ausgearbeitet von: BPW StadtplanungOstertorsteinweg 70-71; 28203 BremenBremen, den ........................... ............................. BüroinhaberBeteiligung der ÖffentlichkeitDer Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am ........................... dem Entwurf der 7.Flächennutzungsplanänderung und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am ........................... ortsüblichbekanntgemacht. Der Entwurf der 7. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung hat vom ...........................bis zum ........................... gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.Spiekeroog, den ........................... .................... BürgermeisterFeststellungsbeschlussDer Rat der Gemeinde Spiekeroog hat die 7. Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung nach Prüfung derStellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am ........................... beschlossen.Spiekeroog, den ...................................................... BürgermeisterGenehmigungDie 7. Flächennutzungsplanänderung ist mit Verfügung (AZ.: ........................... ) vom heutigen Tage unterAuflagen / mit Maßgaben / mit Ausnahme der durch ........................... kenntlich gemachten Teile gemäß § 6BauGB genehmigt............................ , den ...........................Höhere Verwaltungsbehörde...........................(Unterschrift)BeitrittsbeschlussDer Rat der Gemeinde Spiekeroog ist den in der Genehmigungsverfügung vom ...........................(AZ.:...........................) aufgeführten Auflagen / Maßgaben / Ausnahmen in seiner Sitzung am ...........................beigetreten.Die 7. Flächennutzungsplanänderung hat wegen der Auflagen / Maßgaben vom ........................... bis........................... öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer wurden am ........................... ortsüblich bekanntgemacht.Spiekeroog, den ...................................................... BürgermeisterInkraftreten (§ 10 Abs. 3 BauGB)Mit der Bekanntmachung ist die 7. Änderung des Flächennutzungsplans in Kraft getreten.Spiekeroog, den ........................... ........................... BürgermeisterVerletzung von Verfahrens- und FormvorschriftenInnerhalb von einem Jahr nach Wirksamwerden der 7. Flächennutzungsplanänderung ist die Verletzung vonVerfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen der Flächennutzungsplanänderung nicht geltendgemacht worden.Spiekeroog, den ........................... ........................... Bürgermeister
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Gemeinde Spiekeroog 7. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung mit Umweltbericht Lageplan (ohne Maßstab; Auszug aus der ALK) Stand: 05.12.2023 (mit Änderungen nach der Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: 10.06.2024) Verfasser: Partnerschaftsgesellschaft mbB Ostertorsteinweg 70-71 28203 Bremen Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 2 | 37 Planungsträger Gemeinde Spiekeroog Vertreten durch Der Bürgermeister Westerloog 2 26474 Spiekeroog Tel.: 04976 99939 15 Fax.: 04976 99939 29 Die Begründung mit Umweltbericht wurde gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Spiekeroog ausgearbeitet von: BPW Stadtplanung Partnerschaftsgesellschaft mbB Ostertorsteinweg 70-71 28203 Bremen fon 0421.51701640 office@bpw-stadtplanung.de www.bpw-stadtplanung.de Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Begründung das generische Maskulinum verwendet. Die in dieser Begründung verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter. Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 3 | 37 Inhalt Teil A Begründung .................................................................................................................................... 4 Planaufstellung ............................................................................................................................ 4 Planungsanlass und allgemeine Ziele ............................................................................................ 4 Beschreibung des Plangebiets und des geltendes Planungsrechts ................................................... 5 Übergeordnete Ziele und Planungen ............................................................................................. 6 Inhalte der 7. Änderung des Flächennutzungsplans ....................................................................... 8 Nachrichtliche Übernahmen ....................................................................................................... 11 Teil B Umweltbericht .............................................................................................................................. 12 Einleitung ................................................................................................................................... 12 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung ............................................................ 12 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Berücksichtigung ........................................................................................................................ 13 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ............................................................. 19 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale ..................... 19 Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ............................................ 28 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung .................................................... 28 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ............ 33 Artenschutzrechtliche Maßnahmen..................................................................................................... 33 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ......................................................................................... 34 Zusätzliche Angaben ................................................................................................................... 34 Verfahren und Schwierigkeiten ............................................................................................................ 34 Maßnahmen zur Überwachung ........................................................................................................... 35 Allgemein verständliche Zusammenfassung ........................................................................................ 35 Anlagen Anlage 1: Übersichtskarte mit den erfassten Habitatbäumen (ökologis GmbH) Anlage 2: Übersicht der nach §30 BNatSchG geschützten Küstendünenbiotope und -standorte (ökologis GmbH) Anlage 3: FFH-Vorprüfung gemäß § 34 BNatSchG (Thalen Consult GmbH, 15.04.2024, redaktionell geändert am 10.06.2024) Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotoptypen im Plangebiet der 7. FNP-Änderung und des Bebauungsplanes Nr. 22 .................................................................................................................. 21 Tabelle 2: Erfasste Habitatbäume mit Höhe, Brusthöhendurchmesser (BHD) und Art des Habitats ................. 22 Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 4 | 37 Teil A Begründung Planaufstellung Planaufstellungs- beschluss Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Aufstellungsverfah- ren Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB samt Umweltprüfung und Umweltbericht aufgestellt. Der Umweltbericht ist Bestand- teil dieser Begründung. Bebauungsplan Nr. 22 Darüber hinaus hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 14.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 beschlossen. Die Aufstellung der 7. Ände- rung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 22 erfolgt parallel. Planungsanlass und allgemeine Ziele Anlass der Planung Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 erforderlich. Die Gemeinde Spiekeroog leidet durch die kontinuierliche Umwandlung von Dauerwohnungen zu Fe- rienwohnungen schon lange an einem Mangel an bezahlbaren Wohnungen für Einhei- mische und Dauerarbeitskräfte. Eine Erweiterung des Siedlungsraums ist aufgrund des sensiblen Landschafts- und Naturraums kaum bzw. nur in sehr begrenztem Maße mög- lich. Daher versucht die Gemeinde, das Dauerwohnen und das touristische Wohnen über die Bauleitplanung abzusichern. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Spie- keroog beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 22 aufzustellen. Die bisher für den Geltungsbereich geltende 6. Änderung des Flächennutzungsplans enthält Darstellungen, die nicht mehr den Entwicklungsabsichten der Gemeinde Spie- keroog entsprechen. Daher werden die 7. Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungsplan Nr. 22 parallel aufgestellt. Ziele der Planung Die zunehmende Umwandlung von Dauerwohnungen zu Ferienwohnungen führt dazu, dass immer weniger Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zur Verfügung steht. Dies wirkt sich auf das Inselleben, die Wirtschaft und die Inselgemeinschaft aus. Insula- ner müssen Spiekeroog verlassen, Arbeitskräften fehlen die Unterkünfte, privat ge- nutzte Ferienwohnungen stehen viele Monate im Jahr leer. Die Folgen zeigen sich auch im für die Inselgemeinschaft so wichtigen Vereinsleben und Ehrenamt sowie bei der Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur und der öffentlichen Daseinsvorsorge. Eine höhere Durchmischung von Wohnen und Gästebeherbergung auf der Insel Spie- keroog ist jedoch für den größten Teil des Plangebietes planerisch durchaus gewollt, um neben dauerhaftem Wohnraum für die einheimische Bevölkerung auch ein ausreichen- des Angebot für die Gästebeherbergung zu sichern und den Tourismus und damit den für die Insel bedeutendsten Wirtschaftsfaktor zu fördern und gezielt zu steuern. Die Zahl der sonstigen Gewerbebetriebe auf der Insel ist rückläufig, es fehlt an bezahl- baren Flächen, da viele Gewerbeflächen durch Ferienwohnungen verdrängt wurden. Für das Zusammenleben und zur Sicherung des Tourismus hat insbesondere eine funk- tionierende, vitale Ortsmitte eine hohe Bedeutung. Weiteres Planungsziel ist daher v.a. Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 5 | 37 die Sicherung und Stärkung des Ortskerns der Gemeinde Spiekeroog mit seinen gewerb- lichen Nutzungen in einer Nutzungsmischung mit weiteren Angeboten. Die wesentlichen Planungsziele sind daher: Die Sicherung von Dauerwohnraum auf der Insel Spiekeroog und dessen Neuschaf- fung, die geordnete Neuschaffung von Gästebeherbergungsflächen in dessen verschie- denen Ausprägungsformen und die Sicherung deren Vielfalt, die Sicherung von Gewerbeflächen im Innendorfbereich und dessen Neuschaffung sowie die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsoge. Beschreibung des Plangebiets und des geltendes Planungsrechts Räumliche Lage, Entwicklung und Zustand Der rd. 42 ha große Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans um- fasst den Großteil des besiedelten Bereichs der Insel Spiekeroog. Ausgenommen sind Flächen außerhalb des Siedlungskerns, wie der Hafenbereich und eher außerhalb des Dorfkerns liegende (Einzel-)Gebäude sowie der außerhalb des Siedlungskerns gelegene Bereich des Internatsgeländes. Ausgenommen sind auch die Bereiche um das Kurzent- rum sowie um Achter d`Diek und das Gelände nördlich des Bahnhofs, da diese derzeit mit separaten Bauleitplanverfahren beplant werden. Die genaue Abgrenzung des Plangebiets wird in der Planzeichnung bestimmt. Im Plangebiet finden sich überwiegend Ein- und Mehrfamilienhäuser mit einer Mi- schung aus Dauerwohnen und Ferienwohnungen, teilweise werden Gebäude auch aus- schließlich als Dauerwohnraum genutzt bzw. ausschließlich als Ferienwohnungen vermietet. Daneben finden sich insbesondere im Dorfkern Hotels, Gastronomie, Ange- bote der sozialen und kulturellen Infrastruktur sowie kleinere Läden und Gewerbeein- heiten. Anlässlich der 7. Flächennutzungsplanänderung wird der Flächennutzungsplan be- richtigt. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans erfasst die Flächen des vorhaben- bezogenen Bebauungsplans Nr. 23 „Sicherung der Grundversorgung – Lebensmitteleinzelhandel“, der 2023 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt worden ist. Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- plans Nr. 23 erfolgt somit die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Be- richtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Lebensmittelmarkt“. Die räumlich auf das Gebiet des vor- habenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 beschränkte Berichtigung ist nicht Teil des förmlichen Teils der 7. Änderung des Flächennutzungsplans. Darstellungen im gel- tenden Flächennut- zungsplan Derzeit gilt für das Plangebiet die 6. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Spiekeroog. Diese stellt insgesamt elf, teils sehr kleinteilige Sondergebiete mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen sowie Flächen für den Gemeinbedarf und Grünflächen dar. Der parallel in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 22 kann mit den festgesetzten Baugebieten nicht vollumfänglich aus den in der 6. Änderung des Flächennutzungsplans dargestellten kleinteiligen Sondergebieten entwickelt wer- den. Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung zu tragen, wird daher Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 6 | 37 parallel zum Bebauungsplan Nr. 22 der Flächennutzungsplan entsprechend der Pla- nungsziele geändert. Hierzu erfolgt die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennut- zungsplans. Übergeordnete Ziele und Planungen Die Bauleitpläne sind laut § 1 (4) BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die für das Plangebiet maßgeblichen Ziele der übergeordneten Planungen werden nach- folgend beschrieben. Bundesraumord- nungsplan Hochwasserschutz 2021 (BRPH) Gemäß § 1 Raumordnungsgesetz (ROG) ist für den vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland zu sorgen. Der „Bundesraumordnungsplan Hochwas- serschutz“ (BRPH) vom September 2021 trifft erstmals bundesweite Regelungen zur Wasserwirtschaft, zum Hochwasserrisikomanagement, zur Entwicklung von Siedlun- gen und kritischen Infrastrukturen wie Verkehrs- und Energienetzen. Überflutungs- und Versickerungsflächen müssen gewonnen und freigehalten und das Wasserrück- haltevermögen des Bodens verbessert werden. Die vorliegende 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit den Zielen und Grunds- ätzen des Bundesraumordnungsplans vereinbar. Es handelt sich bei der 7. Änderung des Flächennutzungsplans um eine Bestandsüberplanung des Siedlungsbereichs der Gemeinde Spiekeroog, dessen bauliche Entwicklung bereits weitgehend abgeschlos- sen ist. Daher weist die vorliegende 7. Änderung des Flächennutzungsplans keine Dar- stellungen auf, die den Zielen und Grundsätzen des Bundesraumordnungsplans widersprechen würden. Mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans soll die pla- nungsrechtliche Grundlage für die Steuerung des Verhältnisses von Dauerwohnungen und Ferienwohnungen sowie für die Sicherung und Entwicklung von weiteren Gewer- beflächen in der Ortsmitte in dem parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 22 ge- schaffen werden. Große Teile des Plangebiets liegen innerhalb eines Risikogebiets für ein Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HQextrem). Als Risikogewässer ist die Tideems an- gegeben, als Flutquelle die Küste. Die betreffenden Teile des Plangebiets befinden sich in einem geschützten Bereich. Der BRPH enthält für das Plangebiet keine Festlegungen, die als Darstellung in die Än- derung des Flächennutzungsplans hätten Eingang finden müssen. Die Deichschutz- zone, die im Süden und Osten in das Plangebiet hineinragt, ist in die 7. Änderung des Flächennutzungsplans nachrichtlich übernommen worden. Der vorhandene Deich- schutz genügt den Anforderungen des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Eine Dei- cherhöhung bei prognostizierten steigenden Wasserständen ist möglich und wird durch die vorliegende vorbereitende Bauleitplanung der Gemeinde nicht erschwert. Landes-Raumord- nungsprogramm 2017 (LROP) Für das Land Niedersachsen werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung im Landes- Raumordnungsprogramm formuliert. Die Verordnung über das Landes-Raumordnungs- programm Niedersachsen in der Fassung vom 26. September 2017 wurde in Teilen 2022 geändert. Die Änderungsverordnung vom 7. September 2022 ist am 17.09.2022 in Kraft getreten. Die aktuelle Fassung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) ergibt sich demnach aus der Neubekanntmachung 2017 und der Änderungsverordnung von 2022 im Vergleich. Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 7 | 37 Nach dem Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen sind die niedersächsische Küste und die vorgelagerten Ostfriesischen Inseln vor Schäden durch Sturmfluten und Landverluste zu schützen. Die dafür erforderlichen Flächen sind zu sichern (Ziel 1.3.03 Satz 1 LROP). Zur vorsorgenden Anpassung an die Folgen des Klimawandels sollen in sturmflutgefährdeten Gebieten an der Küste bei allen Planungen und Maßnahmen die Möglichkeiten der Risikovorsorge gegen Überflutungen in die Abwägung einbezogen werden. Dies gilt auch in durch Deiche und Sperrwerke geschützten Gebieten sowie in durch Hauptdeiche und Schutzdünen geschützten Gebieten auf den Ostfriesischen In- seln. In diesen Ge-bieten soll Überflutungsrisiken durch flexible hochwasserangepasste Planungen und Maßnahmen sowie geeignete Standort- und Nutzungskonzepte Rech- nung getragen werden. Bereiche mit besonders hohem Gefährdungspotenzial sollen als Vorbehaltsgebiete Hochwasser ausgewiesen werden. Da die 7. Änderung des Flächen- nutzungsplans lediglich Änderungen im baulichen Bestand vorbereitet und ein bisheri- ges planerisches Defizit in Bezug auf die Festlegungen im LROP nicht auszugleichen ist, ergeben sich aus den o.g. Raumordnungsziel keine Bindungen für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans. Im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen wird Spiekeroog als Insel mit ei- nem touristischen Zentrum eingestuft (Ziel 1.3.05.Satz 1). Insbesondere mit der Darstel- lung einer Sonderbaufläche „Tourismus/Gewerbe Ortsmitte“ in der Ortsmitte Spiekeroogs entspricht die 7. Änderung des Flächennutzungsplans den Vorgaben der Landesraumordnung. Regionales Raumord- nungsprogramm 2006 (RROP) Im RROP aus dem Jahr 2006 für den Landkreis Wittmund ist Spiekeroog als Grund- zentrum sowie als Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Fremdenver- kehr festgelegt. Die Inselgemeinde Spiekeroog stellt, wie die Inselgemeinde Langeoog, einen Sonderfall dar. Sie hat trotz der geringen Einwohnerzahl aufgrund ihrer peripheren Insellage grundzentrale Aufgaben zu übernehmen. Dies gilt insbe- sondere auch vor dem Hintergrund der Tourismusfunktion, die sie prägt. An den Standorten mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung und Fremden- verkehr sind insbesondere folgende Ziele zu beachten: Planungen und Maßnahmen, die der Verlängerung der Saison und damit der Re- duzierung der saisonbedingten Arbeitslosigkeit im Tourismusbereich dienen Verbesserung der Qualitätsstandards im Konzentrationsbereich des Kurwesens und im Beherbergungsbereich Bedarfsgerechte Schaffung qualitativ hochwertiger Beherbergungskapazitäten (z.B. 4-Sterne-Hotels) Abstimmung der öffentlichen Investitionen unter den Trägern des Fremdenver- kehrs Abstimmung über die Zuordnung von Schwerpunktaufgaben unter den Trägern des Fremdenverkehrs Vernetzung der Standorte untereinander und mit dem Hinterland zwecks Einbin- dung in die touristische Entwicklung durch die Sicherung bzw. Ergänzung ver- schiedenster Vernetzungsstrukturen (ÖPNV/SPNV, Wanderwege, Radwander- wege, Wasserwanderwege, Reitwanderwege) Eine Konkretisierung der Entwicklungsaufgaben soll im Rahmen der Erarbeitung tou- ristischer Leitbilder und Konzepte erfolgen. Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 8 | 37 Zudem befindet sich das Plangebiet innerhalb eines ausgewiesenen Vorranggebietes für Trinkwassergewinnung. Insbesondere mit der Darstellung einer Sonderbaufläche „Tourismus/Gewerbe Orts- mitte“ in der Ortsmitte Spiekeroogs entspricht die 7. Änderung des Flächennutzungs- plans den Vorgaben der Landesraumordnung. Bei der nachrichtlichen Darstellung der äußeren Grenzen des Nationalparks „Nieder- sächsisches Wattenmeer“ und der daraus abzuleitenden Vorranggebieten für Natur und Landschaft sowie Überlagerungsmöglichkeiten mit Vorsorgegebieten für Erho- lung ist der Ortskern von Spiekeroog ausgenommen. Berücksichtigung der Klimaschutzziele Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne den Klimaschutz und die Klimaanpassung fördern. Dies berücksichtigt die vorliegende 7. Änderung des Flächennutzungsplans. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Bestandsüberplanung von großen Teilen des Siedlungsbereichs der Gemeinde Spiekeroog. Mit dem durch die 7. Änderung des Flä- chennutzungsplans vorbereiteten Bebauungsplan Nr. 22 wird eine nachhaltige, zu- kunftsfähige Entwicklung auf den innerdörflich gelegenen, erschlossen Grundstücken gesichert. Verfolgt wird im Wesentlichen die Bestandssicherung und die Steuerung des Verhältnisses von Dauerwohnungen und Ferienwohnungen sowie die Sicherung und Entwicklung von weiteren Gewerbeflächen in der Ortsmitte. Den Belangen des Küsten- und Hochwasserschutzes wird Rechnung getragen. Negative Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimaanpassung sind durch die Planungen nicht zu er- warten. Dies ist auch ausführlich in dem dieser Begründung angehängten Umweltbe- richt beschrieben. Inhalte der 7. Änderung des Flächennutzungsplans Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans stellt für den Großteil des Plangebiets Son- derbauflächen mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen dar. Damit weicht die Planänderung von der bisherigen Systematik ab, bereits auf der Ebene der vorberei- tenden Bauleitplanung Sondergebiete darzustellen, die im Wesentlichen den Sonder- gebieten der verbindlichen Bauleitplanung entsprechen. Die Planung mit Hilfe von Bauflächen statt Baugebieten erhöht die Flexibilität auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung, weil so nicht jede Änderung des Nutzungskatalogs in einem Bauge- biet zu einer parallelen Änderung des Flächennutzungsplans zwingt. § 1 Abs. 1 BauNVO sieht abschließend vier mögliche Bauflächenkategorien vor. Ange- sichts der besonderen Siedlungsstruktur Spiekeroogs und des Bedürfnisses, vor allem das Verhältnis von Ferienwohnen und Dauerwohnen effizient zu steuern, sind die Bauflächen W (Wohnbaufläche), M (gemischte Baufläche) und G (gewerblichen Bau- fläche) weniger geeignet. An einer Stelle wird mit Blick auf die historisch gewachsene Nutzung, die künftig beibehalten werden soll, eine Wohnbaufläche W dargestellt. Eine beschränkende Regelung, wie sie § 11 Abs. 1 BauNVO für Sondergebiete enthält, gilt für die Darstellung von Bauflächen nicht. Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 9 | 37 Sonderbaufläche Wohnen / Ferienwohnen Der überwiegende Teil des Plangebiets wird als Sonderbaufläche Wohnen / Ferien- wohnen dargestellt. Hierdurch soll die vorhandene und planerisch gewollte Mischung von Dauerwohnen und Gästebeherbergung gesichert werden. Insbesondere soll hier- durch die Sicherung und die Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölke- rung und Dauerarbeitskräfte gefördert werden, da der Neubau, Umbau oder die Nutzungsänderung von Gebäuden künftig nur unter der Voraussetzung der Schaffung bzw. des Erhalts von Dauerwohnraum möglich sein soll. Zielsetzung der Gemeinde Spiekeroog ist die Sicherung von dauerhaftem Wohnraum im Zusammenhang mit Einrichtungen zur Fremdenbeherbergung. Dabei soll wie bis- her eine hohe Durchmischung des Dauerwohnens mit Unterkünften für die Gästebe- herbergung erfolgen. Die Siedlungsbereiche sind mit dem seinerzeit aufkommenden Fremdenverkehr seit spätestens Mitte des 19. Jahrhunderts durch die Mischung von Wohnnutzung und kleinteiliger Gästebeherbergung gekennzeichnet: In vielen Wohn- gebäuden sind neben der eigengenutzten Wohnung auch Räume zu Beherbergungs- zwecken vorhanden. Daher soll sowohl das Dauerwohnen als auch das Ferienwohnen zulässig sein. Hintergrund ist die Absicht, durch diese Nutzungsmischung einerseits die Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung und andererseits ein ausreichendes Angebot an Ferienwohnungen zur Beibehaltung und Förderung der touristischen Funktion zu sichern. Die Durchmischung von Dauerwohnen und Ferienwohnen bzw. Gästebeherbergung ist im Bereich der dargestellten Sonderbauflächen Wohnen / Ferienwohnen prägend für die Gemeinde Spiekeroog und unterscheidet sich von den anderen drei Bauflä- chenkategoriennach § 1 Abs. 1 BauNVO. Die umfassten Siedlungsbereiche sind ge- prägt von Wohngebäuden mit Fremdenbeherbergung und Gebäuden mit Ferienwohnungen (Klein- und Privatvermieter). Weil die Dauerwohnnutzung keine beherrschende, die Ferienwohnnutzung an den Rand drängende Stellung haben soll, kann die Gemeinde Spiekeroog ihr Planungsziel nicht mit der Darstellung von Wohn- bauflächen erreichen. Insofern ist die Darstellung als Sonderbaufläche gerechtfertigt. Sonderbaufläche Tourismus / Gewerbe-Ortsmitte Für den Ortskern stellt die 7. Änderung des Flächennutzungsplans Sonderbaufläche Tourismus / Gewerbe-Ortsmitte dar. Damit wird der Bestand an Nutzungen planerisch abgesichert und eine Entwicklung der Ortsmitte als lebendiges und für den Tourismus bedeutsames Zentrum gestärkt. Die Sonderbaufläche Tourismus / Gewerbe-Orts- mitte soll überwiegend der Unterbringung von touristischen Dienstleistungen, ge- schäftlich-gewerblichen Nutzungen sowie der Fremdenbeherbergung und dem Wohnen dienen. Sonderbaufläche Ferienheim / Erholungsheim Bestandsorientiert werden die bestehenden Ferien- und Erholungsheime als eigen- ständige Sonderbauflächen dargestellt. Ziel ist die Sicherung der Ferien- und Erho- lungsheime, die ein wichtiger Bestandteil der touristischen Infrastruktur sind und das Angebot ergänzen. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung lässt sich aus einer Sonderbaufläche ein Sondergebiet gem. § 11 Abs. 1 BauNVO mit entsprechender Zweckbestimmung entwickeln. Dabei werden Ferien- und Erholungsheime auf Grundlage des Urteils des Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 10 | 37 OVG Schleswig vom 22.11.2021 – 1 KN 20/19 – nicht als Sonderform eines Beherber- gungsbetriebes, sondern als Sonderform einer Anlage für soziale Zwecke behandelt. Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise gibt es kein Baugebiet, das aus- schließlich von Anlagen für soziale Zwecke geprägt ist und deshalb statt eines Sonder- gebietes festgesetzt werden könnte. Diese verbindliche Bauleitplanung bereitet die Bauflächendarstellung vor. Sonderbaufläche Lebensmittelmarkt Die dargestellte Sonderbaufläche Lebensmittelmarkt in der Straße Westerloog dient der Sicherung und Entwicklung eines Nahversorgungsangebots auf der Insel Spie- keroog. Für diese Fläche hat die Gemeinde Spiekeroog den vorhabenbezogenen Be- bauungsplan Nr. 23 „Sicherung der Grundversorgung – Lebensmitteleinzelhandel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Mit der Aufnahme der Flä- chen für den Lebensmittelmarkt in die 7. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Das Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans und die 2. Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB werden aus Gründen der Verfahrensver- einfachung miteinander verknüpft. Die 2. Berichtigung wird damit nicht Teil des Än- derungsverfahrens. In dieser 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist das betreffende Gebiet als Sonderbaufläche dargestellt. Das entspricht der Zweckbestim- mung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Wohnbauflächen Für die beiden Grundstücke Westerloog 7 und Westerloog 9 im Westen des Plange- biets stellt die 7. Änderung des Flächennutzungsplans Wohnbauflächen dar. Die bei- den Grundstücke stellen eine Besonderheit dar, da diese ehemals mit Kinderheimen bebaut waren. Hierbei handelt es sich um besondere, vergleichsweise großformatige Gebäude im Siedlungsbereich der Gemeinde Spiekeroog. Die Darstellung einer Wohn- baufläche trägt der derzeit ausgeübten Nutzung und der Planungsabsicht der Ge- meinde zur Schaffung und Sicherung von Wohnraum in substanziellem Umfang Rechnung. Diese Flächen sollen daher der Sicherung und Schaffung von Wohnraum- angeboten vorbehalten werden. Flächen für den Gemeinbedarf Ausgehend vom baulichen Bestand werden Gebäude der öffentlichen Verwaltung, die Inselschule, kirchliche Einrichtungen sowie sozialen und sportlichen Zwecken die- nende Einrichtungen als Flächen für den Gemeinbedarf dargestellt. Die entsprechen- den Zweckbestimmungen sind in der Planzeichenerläuterung aufgeführt. Ziel der Darstellungen ist die Sicherung dieser für die Inselgemeinschaft bedeutsamen Ge- meinbedarfseinrichtungen. Grünflächen Die Darstellung von Grünflächen und deren Zweckbestimmungen in der 7. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt bestandsorientiert. So werden der Kurgarten und die Fläche südlich des Friedhofs Bi d’Utkiek als öffentliche Grünflächen mit der Zweck- bestimmung Parkanlage dargestellt. Für den vorhandenen Friedhof nördlich Bi d’Ut- kiek wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt. Waldflächen Im Plangebiet finden sich Flächen, die nach Auskunft der zuständigen Unteren Natur- schutzbehörde des Landkreises Wittmund, die auch die Funktion der Waldbehörde hat, nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 11 | 37 (NWaldLG) als Wald einzustufen sind. Diejenigen Flächen, die baulich nicht bean- sprucht und daher in ihrer Waldfunktion erhalten werden sollen, werden in der 7. Änderung des Flächennutzungsplans als Flächen für Wald dargestellt. Teilflächen südlich Bi d’Utkiek zwischen den Hausnummern 6 und 16 sind ebenfalls Wald nach NWaldLG, im Bebauungsplan jedoch als Sonstiges Sondergebiet Wohnen / Ferienwohnen B mit einer überbaubaren Grundstücksfläche festgesetzt. Hierbei handelt es sich um eine Fläche von rd. 2.520 m², die die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 70/04, 71/05, 71/4, 71/3, 71/2, 76/04, 76/03 und 83/05 umfasst. Dieser Waldbestand kann bei Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 22 nicht erhalten werden. Dabei ist festzuhalten, dass es sich hierbei um private, öffentlich nicht zugängliche Grundstücksflächen handelt. Mit einer Bebauung dieser Grundstücksflächen kann ein nennenswerter Beitrag zur Schaffung von Dauerwohnungen und Ferienwohnungen geleistet werden. Es handelt sich um innerdörflich gelegene und erschlossene Flä- chen. Hierdurch kann eine bauliche Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Siedlungsbereichs vermieden werden. Dabei ist auch festzuhalten, dass die betreffen- den Flächen auch im hierfür bisher geltenden Bebauungsplan Nr. 8 C Ortsmitte West als Baugebiet (Sondergebiet) mit einer überbaubaren Grundstücksfläche festgesetzt sind und diese Ausweisung insofern nicht erstmalig erfolgt. Die Festsetzung als Son- dergebiet Wohnen / Ferienwohnen B entspricht dem Planungsziel der Gemeinde. Die Waldeigenschaft dieser Flächen hatte sich zwischenzeitlich entwickelt. Die nach NWaldLG erforderliche Waldkompensation wird im parallel aufgestellten Bebauungs- plan geregelt. Weitere Ausführungen hierzu finden sich in dem dieser Begründung angehängten Umweltbericht. Nachrichtliche Übernahmen Deichschutz (nachrichtliche Übernahme) Innerhalb der Deichschutzzone dürfen Anlagen jeder Art gemäß § 16 Niedersächsi- sches Deichgesetz (NDG) nicht errichtet oder wesentlich geändert werden. Zu den Anlagen jeder Art gehören auch Lager- und Spielplätze, Wasserflächen, Feuchtbio- tope, Parkanlagen, Einzäunungen etc. Die Deichbehörde kann gemäß § 16 Abs. 2 NDG zur Befreiung vom Verbot des § 16 Abs. 1 NDG Ausnahmen genehmigen, wenn das Verbot im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Ausnahme mit den Belangen der Deichsicherheit vereinbar ist. Wasserschutzzone Das Plangebiet liegt zum überwiegenden Teil in der Wasserschutzzone III des Wasser- werkes Spiekeroog. Die Wasserschutzzone III ist in der 7. Änderung des Flächennut- zungsplans nachrichtlich übernommen. Die Schutzzonenverordnung vom 17.08.1970 sowie die Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) vom 09.11.2009 sind zu beachten. Gemäß der Schutzzonenverordnung soll die Was- serschutzzone III den Schutz des Grundwassers vor weitreichenden Verunreinigungen und sonstigen Beeinträchtigungen des Grundwassers gewährleisten. § 7 der Schutz- zonenverordnung führt die in der Wasserschutzzone III verbotenen Handlungen und Anlagen auf. Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 12 | 37 Teil B Umweltbericht Einleitung Nachfolgender Umweltbericht ist in weiten Teilen im Detaillierungsgrad für den Bebau- ungsplan Nr. 22 formuliert, der parallel zu der 7. Änderung des Flächennutzungsplans erarbeitet wird. Die Aussagen sind inhaltlich deckungsgleich. Der Umweltbericht nach Anlage 1 zum Baugesetzbuch (zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c) ist eigenständiger Teil der Begründung zum Bauleitplan und dient als Grundlage für die durchzuführende Um- weltprüfung. Diese besteht aus den in der Anlage aufgeführten Bestandteilen. Grundlage für die Bestandsbewertung der Schutzgüter ist neben den angeführten Quel- len wie Landschaftsrahmenplan, NIBIS Kartenserver, LBEG Abfrage etc. die ökologische Bestandsaufnahme. Eine Einschätzung der artenschutzrechtlichen Belange erfolgt aufgrund der Biotopkom- plexe und deren Habitatstrukturen bzw. aufgrund der Festsetzungen des Bebauungs- plans. Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung Ziele der Planung Die Gemeinde Spiekeroog leidet durch die kontinuierliche Umwandlung von Dauerwoh- nungen zu Ferienwohnungen unter einem akuten Mangel an bezahlbaren Wohnungen für Einheimische und Dauerarbeitskräfte. Eine Erweiterung des Siedlungsraums ist auf- grund des sensiblen Landschafts- und Naturraums kaum bzw. nur in sehr begrenztem Maße möglich. Daher versucht die Gemeinde, das Dauerwohnen und das touristische Wohnen über einen Bebauungsplan „Dorf“ abzusichern. Standort Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Großteil des besiedelten Bereichs der Insel Spiekeroog. Ausgenommen sind lediglich der Hafen- bereich und außerhalb des Dorfkerns liegende (Einzel-)Gebäude. Im Plangebiet finden sich überwiegend Ein- und Mehrfamilienhäuser mit einer Mischung aus Dauerwohnen und Ferienwohnungen, teilweise werden Gebäude auch ausschließlich als Dauerwohn- raum genutzt bzw. ausschließlich als Ferienwohnungen vermietet. Daneben finden sich insbesondere im Dorfkern Hotels, Gastronomie, Ange-bote der sozialen und kulturellen Infrastruktur sowie kleinere Läden und Gewerbeeinheiten. Es herrscht eine überwiegend eingeschossige Bauweise vor, die ergänzt wird durch ein- zelne mehrgeschossige Gebäude. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um durch Fe- rienwohnungen oder als Hotel gennutzte Gebäude sowie vereinzelte Mehrfamilienhäuser. Viele der Gebäude verfügen über ortstypische Veranden, die zu den Erschließungswegen ausgerichtet sind. Der Umweltzustand und das Ortsbild sind von vorhandener Bebauung, Verkehrswegen, Grünflächen, Gebäuden, Hausgärten, Gehölzen und Restbeständen der ursprünglichen Dünenlandschaft geprägt. Im Plangebiet finden sich mit Bäumen bestandene Park- und Grünflächen sowie auch Wald Bedarf an Grund und Boden Der Großteil des Geltungsbereichs liegt im bereits bebauten Bereich. Der Geltungsbe- reich umfasst eine Fläche von 425.270 m². Einzelne neue Bebauungsmöglichkeiten sol- len auf Grundstücken, die sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile befinden entstehen. Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 13 | 37 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Berücksichtigung Räumliche Lage, Entwicklung und Zustand Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden die einzelnen Umweltbereiche mit den entsprechenden Wirkungsfeldern, soweit sie durch die Festsetzungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplans berührt sind, betrachtet und bewertet. Im Folgenden wer- den die wesentlichen Bestandteile der Umwelt im Einwirkungsbereich des geplanten Baugebietes und die wesentlichen Umweltauswirkungen mit Umsetzung der Planung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB dargestellt Fachgesetze Die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege sind gemäß § 1a BauGB in die pla- nerische Abwägung einzubeziehen. Die wesentlichen umweltbezogenen gesetzlichen Grundlagen sind ins-besondere das Baugesetzbuch (BauGB), das Bundesnaturschutzge- setz (BNatSchG) und das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutz- gesetz (NAGBNatSchG), verbunden mit dem speziellen Artenschutzrecht, sowie das Immissionsschutz-; Forst- und Wasserrecht. Baugesetzbuch (BauGB) In § 1 Abs. 5 BauGB wird vorgeschrieben, dass Bauleitpläne u.a. eine menschenwürdige Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sichern und entwickeln sollen und eine Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz besteht. Bauleitpläne sollen eine nach- haltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschüt- zenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozial- gerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnah- men der Innenentwicklung erfolgen. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans um- fasst den baulichen Bestand des Ortskerns der Insel Spiekeroog einschließlich einzelner unbebauten Grundstücke, die im Zusammenhang des bebauten Ortskerns liegen. Inso- fern folgt die Planung dem planerischen Grundsatz, die Innenentwicklung zu fördern. Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegan- gen werden. Landwirtschaftliche oder als Wald genutzte Flächen sollen nur im notwen- digen Umfang umgenutzt werden. Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz sind die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Mit einer Planung im Bestand des Orts- kerns der Insel Spiekeroog wird dem Grundsatz der Bodenschutzklausel gefolgt. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist gemäß § 1a BauGB in Verbindung mit § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Eingriffsregelung anzuwenden. Danach sollen vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch geeignete Maßnah- men vermieden oder vermindert werden. Für verbleibende erhebliche Beeinträchtigun- gen sind Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gemäß § 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 18 Abs. 2 BNatSchG ein Ausgleich nicht erforder- lich ist, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 14 | 37 Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildle- benden Tiere und Pflanzen (kurz FFH-Richtlinie) dient gemeinsam mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Herstellung und Sicherung eines zusammen- hängenden Netzes von entsprechenden Schutzgebieten (s.g. Natura 2000-Gebiete). Ge- mäß § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesna- turschutzgesetzes (§§ 31-36 BNatSchG) zu berücksichtigen. Nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BNatSchG sind insbesondere wildlebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Biotope und Lebensstätten zur dauerhaften Siche- rung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten. Es gelten die artenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Kapitel 5 BNatSchG. Bauleitpläne sollen gemäß § 1a Abs. 5 BauGB den Erfordernissen des Klimawandels so- wohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung tragen. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG sind Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen. Dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthy- gienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen. Dem Aufbau einer nachhaltigen Energie-versorgung, insbeson- dere durch eine zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien, kommt eine besondere Bedeutung zu. Bundesnaturschutz- gesetz (BNatSchG) Auf der Grundlage des BNatSchG sind Tiere und Pflanzen als Bestandteil des Naturhaus- haltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt, in ihren Lebens- räumen sowie sonstigen Lebensbedingungen zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und ggf. wiederherzustellen. Der Schutz der Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit und ihrer Bedeutung als Erlebnis und Erholungsraum des Menschen sowie die Erhaltung historischer Kultur- landschaften und -landschaftsteile von besonderer Eigenart gem. § 1 Abs. 4 BNatSchG erfordert die besondere Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild. Für das Bauleitplanverfahren ist die Eingriffsregelung des § 1a Abs. 3 BauGB in Verbin- dung mit den §§ 14 und 15 BNatSchG zu berücksichtigen. Im Rahmen der Umweltprü- fung wird untersucht, ob und in welchem Umfang mit den geplanten bzw. mit den nach dem Entwurf des Bauleitplans planungsrechtlich zulässigen Vorhaben Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 5 des NAGB-NatSchG verbunden sind. Die Eingriffsrege- lung wurde im Rahmen im Rahmen der 7. FNP-Änderung und des parallellaufenden Be- bauungsplanverfahren des Bebauungsplan Nr. 22 berücksichtigt. Die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG sind in der Bauleitplanung so weit zu beachten, soweit diese eine Vollzugsunfähigkeit des Bauleitplans bewirken können. Die besonderen Anforderungen des Artenschutzes gemäß § 44 BNatSchG hinsichtlich des Verbotes bestimmter Beeinträchtigungen von besonders und streng geschützten Arten und ihrer Habitate werden im Rahmen einer ökologischen Be- standsaufnahme berücksichtigt. Die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG wurden im Rahmen des parallellaufenden Bebauungsplanverfahren des Be- bauungsplan Nr. 22 berücksichtigt. Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 15 | 37 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) Bezogen auf die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen ist das BImSchG mit den entsprechenden Verordnungen zur berücksichtigen. Das Fachgesetz verpflichtet -u.a. auch zum Schutz der menschlichen Gesundheit- zur Einhaltung von Immissionsgrenz- werten bestimmter Substanzen in der Luft. Im Plangebiet bestehen keine Verkehrsan- lagen oder gewerbliche Produktionsorte, von denen ehebliche Beeinträchtigungen gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ausgehen können. Wasserhaushaltsge- setz (WHG); Nieder- sächsisches Wasser- gesetz (NWG) Gemäß § 1 Abs. 7a BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Auswirkungen auf das Wasser sowie der sachgerechte Umgang mit Abwässern zu berücksichtigen. Die Belange des Schutzgutes Wasser sind insbesondere in den nachfolgend genannten Fachgesetzen verankert. Bundesweit werden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Ziele des Umweltschutzes für das Schutzgut Wasser festgesetzt. Hierin sind die Regelungen der europäischen Was- serrahmenrichtlinie (WRRL) bereits integriert. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz sind Ge- wässer grundsätzlich zu erhalten, zu vermehren und möglichst naturnah zu gestalten. Gemäß der Vorgaben des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) ist Schmutz- und Niederschlagswasser so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beein- trächtigt wird. Im Rahmen der Bauleitplanung sind auch die Belange des Trinkwasserschutzes zu be- rücksichtigen. Das Plangebiet liegt, mit Ausnahme einzelner Flächen südlich der Wege Süderloog (betr. Schulgelände) bzw. Pollerdiek, in der Trinkwasserschutzzone III für das Wasserwerk Spiekeroog. Es umfasst den südlichen Teil der Süßwasserlinse, die zur aus- schließlichen Trinkwasserversorgung der Insel Spiekeroog genutzt wird. Das Süßwasser- vorkommen ist räumlich eng begrenzt, vergleichsweise sehr geringmächtig und besitzt i.d.R. keine schützenden Deckschichten. Die Nutzung der Süßwasserlinse als Trinkwas- servorkommen ist von hoher Bedeutung auf der Insel. Niedersächsisches Deichgesetz (NDG) Im Bundesland Niedersachsen gilt das Niedersächsisches Deichgesetz (NDG). Es enthält Legaldefinitionen für Küstenschutzanlagen, definiert Grundsätze für deren Bemessung, legt Verantwortlichkeiten fest, enthält Normen für die Nutzung und Benutzung, Erwei- terung und Veränderung sowie die Kontrolle von Küstenschutzanlagen. Teile des räum- lichen Geltungsbereichs der 7. Änderung des Flächennutzungsplans befinden sich in der gemäß § 16 des Niedersächsischen Deichgesetzes festgesetzten 50m-Schutzzone vom Deich. Dabei soll gemäß Festsetzung des Besticks des Hauptdeiches auf Spiekeroog vom 25.09.1972 ein 1 m breiter Räumstreifen den Deich binnenseitig begrenzen. Die Deich- schutzzone wird als solche in der Planzeichnung vollständig mit einem Abstand von 50 m von der landseitigen Böschungsoberkante des Deichringgrabens nachrichtlich über- nommen. Innerhalb der Deichsicherungszone dürfen Anlagen jeder Art nicht errichtet oder we- sentlich geändert werden. Ausnahmen können von der Deichbehörde genehmigt wer- den, wenn das Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Anlagen im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde. Im Plangebiet bestehen be- reits Wohngebäude innerhalb der Deichsicherungszone. Zur Bestandssicherung wird im Bebauungsplan für die Wohnhäuser eine eng begrenzte überbaubare Grundstücksflä- che festgesetzt. Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 16 | 37 Raumordnungsgesetz (ROG), Bundesraum- ordnungsplan Hoch- wasserschutz (BRPH) Gemäß § 2 Raumordnungsgesetz ist als Grundsatz der Raumordnung für den vorbeu- genden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland zu sorgen. Dies soll im Bin- nenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen erfolgen. Der "Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz" (BRPH) vom September 2021 trifft erstmals bundesweite Regelungen zur Wasserwirt- schaft, zum Hochwasserrisikomanagement, zur Entwicklung von Siedlungen und kriti- schen Infrastrukturen wie Verkehrs- und Energienetzen. Überflutungs- und Versickerungsflächen müssen gewonnen und freigehalten und das Wasserrückhaltevermögen des Bodens verbessert werden. Landes-Raumord- nungsprogramm Nie- dersachsen (LROP) Für das Land Niedersachsen werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung im Lan- desraumordnungsprogramm formuliert. Die Verordnung über das Landes-Raumord- nungsprogramm Niedersachsen in der Fassung vom 26. September 2017 wurde in Teilen 2022 geändert. Die Änderungsverordnung vom 7. September 2022 ist am 17.09.2022 in Kraft getreten. Die aktuelle Fassung des Landes-Raumordnungspro- gramms (LROP) ergibt sich demnach aus der Neubekanntmachung 2017 und der Ände- rungsverordnung von 2022 im Vergleich. Nach dem Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen sind die niedersächsische Küste und die vorgelagerten Ostfriesischen Inseln vor Schäden durch Sturmfluten und Landverluste zu schützen. Die dafür erforderlichen Flächen sind zu sichern. Zur vorsor- genden Anpassung an die Folgen des Klimawandels sollen in sturmflutgefährdeten Ge- bieten an der Küste bei allen Planungen und Maßnahmen die Möglichkeiten der Risikovorsorge gegen Überflutungen in die Abwägung einbezogen werden. Dies gilt auch in durch Deiche und Sperrwerke geschützten Gebieten sowie in durch Hauptdei- che und Schutzdünen geschützten Gebieten auf den Ostfriesischen Inseln. In diesen Ge- bieten soll Überflutungsrisiken durch flexible hochwasserangepasste Planungen und Maßnahmen sowie geeignete Standort- und Nutzungskonzepte Rechnung getragen werden. Bereiche mit besonders hohem Gefährdungspotenzial sollen als Vorbehaltsge- biete Hochwasser ausgewiesen werden. Unter 3.1.2 „Natur und Landschaft“ Punkt 01 wird im LROP als Ziel formuliert, dass für den Naturhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt und das Landschaftsbild wertvolle Ge- biete, Landschaftsbestandteile und Lebensräume zu erhalten und zu entwickeln sind. Unter Punkt 02 heißt es weiter, dass zu nachhaltigen Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen einschließlich ihrer Lebensräume und Le- bensgemeinschaften sowie zur Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funkti- onsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen ist ein landesweiter Biotopverbund aufzubauen ist. Unter dem Ziel 3.1.3 „Natura 2000“ Punkt 01 wird formuliert, dass die Gebiete des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ entsprechend den jewei- ligen Erhaltungsziele zu sichern sind. Im LROP werden für einen Großteil von Spiekeroog der Biotopverbund und die Natura- 2000-Flächen auf der Insel als Ziele der Raumordnung dargestellt. Nach dem Landes- raumordnungsprogramm liegt der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennut- zungsplans jedoch nicht innerhalb der Vorranggebiete Natura 2000 und des Biotopverbunds. Regionales Raumord- nungsprogramm Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) aus dem Jahr 2006 für den Landkreis Wittmund ist Spiekeroog als Grundzentrum sowie als Standort mit der besonderen Ent- wicklungsaufgabe Fremdenverkehr festgelegt. Das RROP enthält unter D2.1 „Natur und Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 17 | 37 Landkreis Wittmund (RROP) Landschaft“ unter dem Punkt 2.103 Aussagen zu Vorsorge- und Vorranggebiete für Na- tur und Landschaft sowie zur Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung. Bei der nachrichtlichen Darstellung der äußeren Grenzen des Nationalparks „Niedersächsi- sches Wattenmeer“ im RROP und den daraus abzuleitenden Vorranggebieten für Natur und Landschaft sowie Überlagerungsmöglichkeiten mit Vorsorgegebieten für Erholung ist der Siedlungsbereich von Spiekeroog, und somit der Planbereich der Änderung des Flächennutzungsplans, ausgenommen. Entsprechend des raumordnerischen Ziels D 2.110 ist auch innerhalb der nicht als Vorrang- oder Vorsorgegebiete bewerteten Teil- bereiche eine auf die jeweilige Landschaftsform Rücksicht nehmende Entwicklung an- zustreben, um unnötige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu verhindern. Bei der Flächennutzungsplanänderung handelt es sich um eine Planänderung, die eine Bestandsplanung zum Gegenstand hat, so dass von keinen unnötigen Beeinträchtigun- gen von Natur und Landschaft auszugehen ist. Landschaftsrahmen- plan Landkreis Witt- mund Für den Landkreis Wittmund wurde durch die untere Naturschutzbehörde der Land- schaftsrahmenplan gem. § 10 BNatSchG i.V.m. § 3 NNatSchG erarbeitet. Er stammt aus dem Jahre 2006. Gemäß Landschaftsrahmenplan gehört die Insel Spiekeroog als eigene naturräumliche Landschaftseinheit zur naturräumlichen Region der ostfriesischen See- marschen und Inseln. Spiekeroog befindet sich auf einer Sanddüne. Der Landschaftsrahmenplan formuliert als Ziele für Natur und Landschaft die Erhal- tung, Sicherung, Entwicklung und Pflege der der durch verschiedene Ausprägungen der Küstendünen charakterisierten Landschaft sowie der durch unterschiedliche Salz- wiesenstadien geprägten südlichen Randbereiche der Inseln Langeoog und Spie- keroog. Das Plangebiet der 7. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich gem. Karte IV.1 Leitbild für Natur und Landschaft in einem Bereich mit umweltgerechter Nutzung. Dieser Bereich steht für Erhalt und Entwicklung umweltgerechter Nutzungen unter besonderer Berücksichtigung von naturbetonten Strukturen, Standortbedingungen sowie Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Das Plangebiet der 7. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich gem. Karte V - Schutz, Pflege, Entwicklung außerhalb des Nationalparks Niedersächsisches Watten- meer. Es befindet sich innerhalb eines Bereiches, der unter Berücksichtigung der Landschafts- und Lebensraumqualitäten sowie der inseltypischen Biotopformen als Entwicklungsfläche gekennzeichnet ist. Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht Teil des Na- tionalparks Nds. Wattenmeer Der Nationalpark Nds. Wattenmeer ist als EU-Vogel- schutzgebiet V01 (EU-Kennzahl DE 2210-401) und als FFH-Gebiet (Nenn-Nr. 01) (EU- Kennzahl DE 2306-301) Teil des Natura 2000 Schutzgebietssystems. Ausgenommen von der Nennung als Vogelschutz- und FFH-Gebiet sind die Erholungszonen oberhalb des mittleren Tidehochwassers. Die Gemeinde Spiekeroog verfügt für ihr Gemeindegebiet über keinen Landschafts- plan. Flächennutzungsplan Für das Plangebiet gilt derzeit die 6. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Spiekeroog. Hierin sind insgesamt elf, teils sehr kleinteilige Sondergebiete mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen (SO 1 Allgemein, SO 2 Wohnge- bäude/Wohnen, SO 3 Gastronomie/Wohnen, SO 4 Hotel, SO 5 Apo-theke, SO 6 Kon- zentrationsbereich des Kurwesens, SO 7 Ferienheim/Erholungsheim, SO 8 Künst- Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 18 | 37 lerhaus, SO 9 Eingeschränktes Gewerbe, SO 10 Reiterhof, SO 11 Gartenbaubetriebe) sowie Flächen für den Gemeinbedarf und Grünflächen dargestellt. Baumschutzsatzung Die Gemeinde Spiekeroog verfügt über eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes. Die Satzung gilt für alle Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches aller Bebau- ungspläne im Sinne des Baugesetzbuches, für den Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB sowie für alle bebauten Grundstücke im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB im Gebiet der Gemeinde Spiekeroog. Ziel der Satzung ist der Schutz des Baum- bestandes zur Belebung und Gliederung des Orts- und Landschaftsbildes, wegen sei- ner Bedeutung für die Erholung und das Naturerleben des Menschen und wegen seines Beitrages für die Qualität des hiesigen Naturhaushaltes. Weitere Umweltin- formationen Für die Belange des Umweltschutzes wurden neben den vorgenannten Fachgeset- zen, Programmen und Plänen folgende Unterlagen herangezogen, die eine Grund- lage für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen darstellen: Natur- und Artenschutz: Ökologische Bestandsaufnahme Bebauungsplan Nr. 22 Gemeinde Spiekeroog (Ökologis Umweltanalyse und Landschaftsplanung GmbH, 11.10.23) FFH-Vorprüfung gemäß § 34 BNatSchG (Thalen Consult GmbH, 15.04.2024, re- daktionell geändert am 10.06.2024) Stellungnahme der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer den Belangen den Belangen des Nationalparks Wattenmeer sowie zur Abgrenzung des Plangebietes (08.03.23) Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten zur Bestimmung und Um- wandlung von Wald im Plangebiet (14.03.23) Niedersächsische Umweltkarten zur Auswertung von Schutzgebieten; Nieder- sächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (20.11.2023) Bodenschutz: Stellungnahme des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie zum Bodenschutz und Umgang des Bodens im Falle einer Beseitigung (03.03.23) Niedersächsisches Bodeninformationssystem NIBIS - Kartenserver zur Auswer- tung von Informationen zum Boden und zur Hydrologie; Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie zum Bodenschutz und Umgang des Bodens im Falle einer Beseitigung (03.03.23) Deichschutz: Stellungnahme der unteren Wasserbehörde und unteren Deichbe- hörde zur Berücksichtigung des Deichschutzes (Landkreis Wittmund, 31.03.23) Wasser, Trinkwasser und Grundwasserschutz: Stellungnahme untere Wasserbe- hörde zur Wasserschutz III des Wasserwerks Spiekeroog sowie zum Schutz des Trinkwassers (Landkreis Wittmund, 31.03.23) Stellungnahme des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes zum Trink- wasser und zum vorsorgenden Grundwasserschutz (30.03.2023) Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 19 | 37 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Um- weltmerkmale Für die einzelnen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu betrachtenden Belange des Um- weltschutzes erfolgt nachfolgend jeweils eine Beschreibung der Ermittlung und Be- wertung des gegenwärtigen Umweltzustandes und der besonderen Umweltmerkmale. Die Beschreibung dient der Herausstellung der Empfindlichkeit der Umwelt gegenüber der Planung und ihrer Berücksichtigung im Rahmen der Planung sowie der Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus- gleich negativer Umweltwirkungen. Für die Beschreibung der Umweltsituation wur- den zum einen die aktuellen Bestände aufgenommen und zum anderen verfügbare Umweltdaten herangezogen. Schutzgut Boden Die Insel Spiekeroog zählt zur Bodengroßlandschaft Nordseeinseln und gehört zur Bo- denregion Küstenholozän. Spiekeroog setzt sich aus verschieden alten Küstendünen zusammen, die Höhen zwischen 2 m und 24 m über Normalnull aufweisen. Die Bo- denlandschaft besteht zum überwiegenden Teil aus Dünen und Flugsanden. Die Bo- dentypen setzen sich aus Gleyen und Rankern zusammen. Marschböden beschränken sich auf den südwestlichen Plangebietsteil. Die Marsch-böden außerhalb des Plange- bietes werden als Grünland vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Im Plangebiet ist mit sulfatsauren Böden zu rechnen (vgl. Landesamt für Bergbau, Energie und Geo- logie: NIBIS Kartenserver - Niedersächsisches Bodeninformationssystem, Stand No- vember 2023). Durch die bereits lange andauernde Besiedelung der Fläche, die gärtnerischen Anla- gen und Bebauung ist der Großteil der Böden im Plangebiet anthropogen überformt. Durch die bestehende Bebauung und vorhandenen Straßen und Wege sind die Böden zu großen Teilen versiegelt und die natürlichen Bodenprozesse daher erheblich be- einträchtigt. Vorbelastungen durch Altlasten und Altablagerungen sind nicht be- kannt. Noch offene Böden im Plangebiet übernehmen Lebensraumfunktionen für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Eine Teilfunktion als Lebensraum für naturnahe Pflanzengesellschaften und daran gebundene Tierartengruppen ist im Bereich der ge- schützten Biotope ausgeprägt. In Plangebiet befinden sich bekannte Bodendenkmale, die gemäß dem Niedersächsi- schen Denkmalschutzgesetz zu erhalten und zu schützen sind. Schutzgut Pflanzen, Schutzgut biologi- sche Vielfalt Im September 2023 wurde eine Untersuchung des Großteils des Plangebiets im Rah- men einer ökologischen Bestandsaufnahme durchgeführt. In Absprache mit der unte- ren Naturschutzbehörde des Landkreises Wittmund erfolgte vorab 2023 die Festlegung des Untersuchungsumfangs. Der Fokus der Untersuchungen sollte dem- nach auf der Erfassung der gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotope (insbesondere Küstendünen), von Bäumen mit besonderer Habitatqualität sowie von weiteren Bereichen mit hohem ökologischem Potential bzw. Lebens- raumeignung für planungsrelevante Arten liegen. Die Kartierung erfolgt nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Nieder-sachsen nach Drachenfels. Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 20 | 37 Da die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans vornehmlich der Be- standssicherung dient, ergeben sich nur geringfügige Veränderungsmöglichkeiten. Um die aus dem neuen Planungsrecht resultierenden möglichen Wirkungen einschät- zen zu können, wurden die potenziell bebaubaren Flächen nach weiteren gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotope sowie nach Habitatbäumen und geschützten Lebens- stätten abgesucht. Die Kartierung der Habitatbäume erfolgte darüber hinaus im Rand- bereich der angrenzenden Flächen, da die Bäume auch durch direkte oder indirekte Beeinträchtigungen der Wurzelbereiche im Zuge von Baummaßnahmen geschädigt oder zerstört werden können. Zudem wurden weitere Bereiche mit hohem ökologi- schem Potenzial bzw. Lebensraumeignung für planungsrelevante Arten aufgenom- men. Der Siedlungsbereich Spiekeroogs wird in Richtung Norden durch die Dünenland- schaft begrenzt. Randbereiche dieser gemäß § 30 BNatSchG geschützten Küstendü- nen ragen dabei in das Plangebiet. Es handelt sich dabei zum einen um Küstendünen- Grasflur und -Heide (KD) sowie um Küstendünen-Gebüsch und -Wald (KG), wobei der „Trockenrasen basenarmer Graudünen“ (KDGA) mit einer Gesamtfläche von 7.535 m² den flächenmäßig größten Anteil ausmacht. Des Weiteren befinden sich insbesondere im Nordwesten des Plangebiets „Krähenbeer-Küstendünenheide“ (KDE), „Trockenra- sen basenarmer Graudünen“ (KDGA) sowie „sonstige Grasflur der Graudünen“ (KDGS) entlang der Straße „Up De Höcht“. In den Dünen sind häufig Gebüsche und Wäldchen kleinflächig eingestreut. Innerhalb des Siedlungsbereichs handelt es sich bei dem Gehölzaufwuchs oft um standort- fremde Arten wie die aus Asien stammende, ehemals gepflanzte Kartoffelrose oder die Späte Traubenkirsche. Bei Küsten-dünen mit einer Dominanz dieser neophyti- schen Gehölzarten (KGX und KGY) bezieht sich der Schutz gemäß § 30 BNatSchG nur auf den Dünenstandort exklusive der Vegetation. Den flächenmäßig größeren Anteil hat hierbei das „sonstige standortfremde Küstendünengehölz“ (KGY) mit einer Ge- samtfläche von 3.265 m². Der häufigste Biotoptyp der Küstendünengehölze mit heimischen Arten bildet der „Ei- chenwald der Küstendünen“ (KGQ) mit einer Gesamtfläche von 2.887 m². Der größte zusammenhängende Gehölzbestand ist der Wald östlich des Inselfriedhofs, der vor- wiegend dem Biotoptyp KGQ entspricht. Weitere Eichen- und Pionierwälder (KGP und KGQ) sowie sonstiges Küstendünengehölz aus hei-mischen Arten wie z.B. Sanddorn (KGH) sind im Geltungsbereich meist nur fragmentarisch angrenzend an andere Ve- getationsausprägungen der Dünen vorhanden. Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 21 | 37 Abbildung 1: Übersicht der nach §30 BNatschG geschützten Küstendünenbiotope und -standorte Die im Rahmen der ökologischen Bestandsaufnahme kartierten gesetzlich geschütz- ten Biotope sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. Tabelle 11: Gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotoptypen im Plangebiet der 7. FNP- Änderung und des Bebauungsplanes Nr. 22 Biotoptyp- Code-Nr. Code Bezeichnung Schutzge- biet Fläche [m²] 03.09.03.02 KDGA Trockenrasen basenarmer Graudü- nen gesamtes Biotop 7.535 03.09.03.04 KDGS Sonstige Grasflur der Graudünen gesamtes Biotop 945 03.09.04.00 KDE Krähenbeeren-Küstendünenheide gesamtes Biotop 1.685 03.10.03.00 KGH Sonstiges Küstendünengehölz aus heimischen Arten gesamtes Biotop 233 03.10.05.00 KGP Sonstiger Pionierwald der Küstendü- nen gesamtes Biotop 478 03.10.06.00 KGQ Eichenwald der Küstendünen gesamtes Biotop 2.887 03.10.04.00 KGX Kartoffelrosen-Gebüsch der Küsten- dünen Dünen- standort 72 03.10.07.00 KGY Sonstiges standortfremdes Küstendü- nengehölz Dünen- standort 3.265 Die bereits versiegelten Flächen im Plangebiet stehen nicht mehr als natürlicher Le- bensraum zur Verfügung und durch die vielen verschiedenen Nutzungen im Sied- lungskern bestehen bereits anlage- und betriebsbedingte Einschränkungen für Flora und Fauna. Dennoch befindet sich innerhalb des Plangebietes eine Vielfalt weiterer Lebensräume, welche auch innerhalb des Geltungsbereichs eine überaus hohe biolo- gische Vielfalt bedingen. So sind den Häusern im Gemeindegebiet zumeist großflä- chige Zier- und Nutzgärten unterschiedlicher Naturnähe zuzuordnen. Sowohl in den Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 22 | 37 Gärten als auch entlang der Verkehrsflächen und auf öffentlichen Grünflächen ist ein ausgeprägter Baum- und Strauchbestand aus u.a. Birke, Erle, Esche Kiefer, Pappel, Rosskastanie, Stieleiche, Schwedischer Mehlbeere und Winterlinde zu finden. Potenzielle Habitat- bäume Im Zuge der Kartierungen konnten auf den untersuchten Flächen und in deren Rand- zonen in Summe 16 Bäume festgestellt werden, die über ein Habitatpotenzial für ge- schützte Tierarten verfügen. Konkret geht es um Bäume mit Fäulnishöhlen, Rissen, Spalten, Totholz und abstehender Borke. Die erfassten Hohlraum- bzw. Nischenstruk- turen sind ausschließlich auf Baumverletzungen und darauffolgende Fäulnisprozesse sowie zersetzende Organismen zurückzuführen. Bruthöhlen von z.B. Buntspechten waren nicht vorhanden, da die Tiere auf Spiekeroog bisher eher eine Seltenheit dar- stellen. Auch wurden in den untersuchten Bereichen weder Großhöhlen noch Horst- bäume festgestellt. Die Bäume können neben Pflanzen, Pilzen und Flechten auch vielen geschützten Tie- ren wie z.B. höhlenbrütenden Vögeln oder quartierbewohnenden Fledermäusen spe- zifische Lebensräume bieten und tragen somit zur Biodiversität bei. Innerhalb des Geltungsbereichs können sie beispielsweise Höhlen- und Nischenbrütern wie Star, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Blau-, Kohlmeise und Haussperling als Fortpflan- zungs- und Ruhestätte dienen. Außerdem bieten sie den auf der Insel sporadisch vor- kommenden Fledermäusen wie Zwerg-, Rauhautfledermaus und wahrscheinlich auch Großer Abendsegler potenzielle Tagesquartiere. Tabelle 22: Erfasste Habitatbäume mit Höhe, Brusthöhendurchmesser (BHD) und Art des Habitats Eine Fällung kann bei jedem Höhlenbaum mit Konflikten bzgl. der geltenden Arten- schutzbestimmungen (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) einhergehen. Aufgrund der spezi- ellen Bedingungen auf Spiekeroog (vor allem in Bezug auf fehlende Fledermaus- Winterquartiere) wird hingegen bei ggf. erforderlichen Baumfällungen, die in den Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 23 | 37 Wintermonaten stattfinden, nicht mit Verletzungen des Tötungs- und Störungsverbo- tes (§ 44 Abs. 1 Nr. 1-2 BNatSchG) zu rechnen sein. Bäume ohne besondere Habitatstrukturen sind (bei Einhaltung des Sommerfällverbo- tes gemäß § 39 Abs. 2 BNatSchG) in Bezug auf den Artenschutz nicht konfliktträchtig. Eine Übersichtskarte mit den erfassten Habitatbäumen ist diesem Umweltbericht als Anlage 1 beigefügt. Wald Im Plangebiet befinden sich drei großflächige Gehölzbestände, die vollständig als Wald im Sinne des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) einzuordnen sind. Es handelt sich um eine Fläche südlich der Straße Bi d’Utkiek mit Baumarten u.a. Ei- che, Feldahorn, Bergahorn, Hainbuche, Erle, Kiefer, Birke, Pappel, Eberesche, Ilex Eibe und Straucharten u.a. Holunder, Weißdorn. Die vorgenannten. Baumarten stocken sowohl in der Altersstufe I (0-20Jahre) als auch in der Altersstufe II (20-40 Jahre) auf. Einzelne Bäume mögen auch älter als 40 Jahre alt sein (Altersstufe III). Die Altersein- schätzung kann aufgrund der besonderen klimatischen Bedingungen der Insel nicht 1:1 wie eine forstliche (Festland-) Alterseinschätzung erfolgen. Bei der Altersstufe II bildet überwiegend einen lückigen bis geschlossenen, herrschenden Hauptbestand mit einer Oberhöhe von ca. 10-14 m. Die Straucharten frieden unter Beteiligung der Bäume der II. Ordnung (Eberesche, Ilex, Eibe) die Liegenschaft nach Westen und Nor- den ein und bilden somit einen recht artenreichen und stabilen Waldaußenrand. Hier- bei handelt es sich um eine Fläche von rd. 2.520 m², die die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 70/4, 71/5, 71/4, 71/3, 71/2, 77/19, 77/18, 76/04, 76/03, 83/05, 83/12 und 83/13 umfasst. Eine zweite Gehölzfläche befindet sich östlich des Friedhofes auf dem Flurstück 2/83/1. Der gepflasterte Fußweg durch das Wäldchen dient der Erholung und ist als Zubehörfläche dem Wald zuzurechnen. Die Waldfläche hat eine Größe von ca. 4.477 m². Die dritte Gehölzfläche befindet sich westlich und südlich des Kurparkes auf den Flur- stücken 20, 19/6, 19/4 und 19/1. Die Waldfläche hat eine Größe von ca. 12.828 m². Von den drei vorgenannten Flächen kann die erst genannte Fläche südlich der Straße Bi d’Utkiek mit Umsetzung der Planung nicht erhalten werden. Dies Fläche wird im Norden von der Straße Bi d’Utkiek und im Osten, Süden und Westen von Gebäuden umgrenzt. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Abwägung der Belange der Schaffung von Wohnraum innerhalb des Siedlungsbereichs Dorf und der Erhaltung ei- nes von Verkehrsflächen und Bebauung umgebenen Wald von der Gemeinde ent- schieden, den Wald erneut zu überplanen. Die Fläche war bereits im bisher gelten- den Bebauungsplan Nr. 8 C Ortsmitte West als Baugebiet (Sondergebiet) mit einer überbaubaren Grundstücksfläche festgesetzt. Da die Fläche trotz Planungsrecht nicht bebaut worden ist, hat sich zwischenzeitlich Wald entwickelt. Der Wegfall des Waldes wird kompensiert durch die Aufforstung einer neuen Waldfläche auf dem Festland. Schutzgut Tiere Brutvögel Das Plangebiet umfasst einen Großteil des Siedlungsbereichs der Gemeinde Spie- keroog und ist deshalb bereits durch die bauliche Nutzung und den Siedlungs- und Tourismusbetrieb vorgeprägt. Diese bestehende Vorbelastung bedingt, dass die Avifauna v.a. durch störungstolerantere bzw. Kultur folgende Arten gekennzeichnet Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 24 | 37 ist, die an die Nähe und das Wirken des Menschen angepasst sind bzw. hiervon auch profitieren. Die Lebensraumvielfalt des Geltungsbereichs mit Wald-flächen, Gewäs- sern, Dünenbereichen sowie Gebäuden und deren Gärten mit Bäumen und Sträu- chern hat dennoch eine relativ hohe Vielfalt der Brutvogelfauna zur Folge. Gemäß SCHONART (2021 & 2022) zählen zu den innerhalb des Geltungsbereichs vor- kommenden Brutvögeln beispielsweise Amsel, Bachstelze, Blässhuhn, Blaumeise, Buchfink, Dohle, Elster, Gartenrotschwanz, Gelbspötter, Grauschnäpper, Grünfink, Hausrotschwanz, Haussperling, Hecken-braunelle, Kohlmeise, Mehlschwalbe, Rauch- schwalbe, Ringeltaube, Singdrossel, Star, Stockente, Teichhuhn, Turmfalke, Wal- dohreule, Zaunkönig und Zilpzalp (vgl. auch NIEDRINGHAUS 2008). Einige der genannten Spezies stehen in Deutschland und/oder Niedersachsen auf der Roten Liste gefährdeter Brutvogelarten (RYSLAVY et al. 2022, KRÜGER & SANDKÜHLER 2021) bzw. auf den Vorwarnlisten, darunter z.B. Star, Rauch-, Mehlschwalbe oder Grau- schnäpper. Andere stehen wiederum in Deutschland unter strengem Schutz (Wal- dohreule, Turmfalke, Teichhuhn). In ökologischer Hinsicht sind auch jene höhlen- oder halbhöhlenbrütenden Arten wie z.B. Gartenrotschwanz, Star oder Kohlmeise hervorzuheben, da diese u.a. auf höhlen- und nischenreiche, somit ältere und hoch- wertigere Habitatbäume angewiesen sind. Fledermäuse Für Spiekeroog fehlen Nachweise von Überwinterungen (Winterquartiere), Sommer- quartieren oder Wochenstuben von Fledermäusen (NIEDRINGHAUS et al. 2008). Die ostfriesischen Inseln spielen vor allem für ziehende und dispergierende Tiere eine wichtige Rolle. Während einer nördlich an den Geltungsbereich angrenzenden Fleder- mauserfassung konnte das Büro BACH -FREILANDFORSCHUNG (2022) mittels Dauer- erfassungssystemen sechs Fledermausarten sicher nachweisen. Hiervon sind die nicht ziehenden und strukturgebunden fliegenden Arten als zufällige Gäste anzusehen, während Arten wie Großer Abendsegler und Rauhautfledermaus regelmäßig zur Zug- zeit anzutreffen sind. Innerhalb des Geltungsbereichs bieten insbesondere Gebäude aber auch Habitatbäume und Fledermauskästen Potential für Tagesverstecke der Fle- dermausarten. Auch ist im Plangebiet die Nutzung des Luftraums zur Nahrungssuche der Tiere anzunehmen. Dabei jagen opportunistische Arten an künstlichen Lichtquel- len, da diese eine Vielzahl an Insekten anlocken. Andere jagen bevorzugt in dunklen Bereichen wie bspw. über dem insektenreichen Gewässer des Kurparks oder entlang von Waldrändern und Heckenstrukturen. Amphibien und Reptilien Die ostfriesischen Inseln gehören anscheinend nicht zum natürlichen Verbreitungsge- biet der in Deutschland vorkommenden Amphibien- und Reptilienarten (vgl. NIEDRIN- GHAUS et al. 2008). Auf Spiekeroog wurden allerdings in der Vergangenheit mehrere Arten angesiedelt oder eingeschleppt, wovon sich Kreuzkröte und Teichmolch als Am- phibienarten und die Waldeidechse als Reptilienart etablieren konnten und nun zur Inselfauna gezählt werden. Der Teichmolch ist in Deutschland die häufigste Molchart und kann innerhalb des Gel- tungsbereichs Gewässer wie Folienteiche und Gräben als Laichhabitat nutzen. Bevor- zugt werden besonnte und wasserpflanzenreiche Gewässer. Die Kreuzkröte gehört zu den nach der Bundesartenschutzverordnung im BNatSchG „streng geschützten“ und auch europaweit geschützten Arten. Gemäß Roter Liste des Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 25 | 37 Landes Niedersachsen aus dem Jahr 2013 (PODLOUCKY & FISCHER) ist sie als „stark gefährdet“ eingestuft. Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Gewässer, die den Habitatansprüchen dieser Pionierart genügen. Laut Aussage der Nationalparkver- waltung der Insel befinden sich die derzeit bekannten siedlungs-nahen Vorkommen westlich und östlich des Plangebietes, d.h. außerhalb des Dorfes. Sollten sich im Plan- gebiet zukünftig sonnenexponierte, flache, vegetationsarme Klein- oder Kleinstge- wässer bilden (bspw. Fahrspuren auf Baustellen), sind auch dort aufgrund der weiten Ausbreitungsdistanzen und der spontanen Besiedlung Vorkommen der Kreuzkröte denkbar. Bei der Waldeidechse handelt es sich um die häufigste und am weitesten verbreitete Eidechsenart Deutschlands. Sie besiedelt eine Vielzahl an Lebensräumen, darunter Heiden, Grasfluren, Dünen sowie Waldflächen und -ränder. Sie kann somit auch in- nerhalb des Plangebietes als potenziell vor-kommend angenommen werden. Schutzgut Fläche Das Schutzgut Fläche zielt auf eine Vermeidung des Verbrauchs, der insbesondere auf einer Insel sehr begrenzt verfügbaren Ressource „Bodenfläche“ ab, die dem Men- schen als Lebensgrundlage dient. Ein Flächenverlust durch Inanspruchnahme von Bo- denflächen als Siedlungs-, Verkehrs- und Produktionsflächen und einer damit einhergehenden erheblichen Beeinträchtigung des Naturhaushaltes ist daher zu ver- meiden. Das Plangebiet der 7. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Bestand des Siedlungskerns der Insel Spiekeroog mit seinen Wohn- und Ferienhäusern, touristi- schen Einrichtungen, gewerblichen Nutzungen und Verkehrsflächen. Die Flächen sind bereits in der 6. FNP-Änderung, mit Ausnahme kleinteiliger Grünflächen innerhalb des Siedlungsbereichs, als Baugebiete ausgewiesen. Alle Fläche sind verkehrlich erschlos- sen, so dass die Errichtung neuer Verkehrsflächen nicht erforderlich ist. Es erfolgt keine Neubebauung außerhalb der Siedlungsbereichs „Dorf“. Schutzgut Wasser Oberflächengewässer Im Plangebiet befinden sich Oberflächengewässer. Innerhalb des Kurparks liegt ein angelegtes Ziergewässer, welches mit seinen steilen und befestigten Ufern sowie sei- nem Mangel an emerser und submerser Vegetation als recht naturfern anzusehen ist. Neben privaten Gartenteichen befinden sich lediglich auf dem Gelände der Grund- und Ober-schule ein weiteres Stillgewässer. Hierbei handelt sich um ein ehemaliges Regenrückhaltebecken mit steilen Ufern, das durch starken Falllaubeintrag bereits teilweise verlandet ist. Beidseitig des Beckens stocken ufertypische Gehölze wie Erlen, Eschen und Weiden. Die Bäume wurden zum Teil als Kopfbäume gepflegt. Das Plangebiet befindet sich außerhalb von vorläufig gesicherten, einstweilig sicher- gestellten oder festgesetzten Überschwemmungsgebieten. Grundwasser Der mittlere Grundwasserhochstand beträgt im Plangebiet rd. 6 dm unter der Gelän- deoberfläche (GOF) der mittlere Grundwassertiefstand liegt bei rd. 11 dm unter der Geländeoberfläche. Die Durchlässigkeit der oberflächennahen Gesteine ist hoch bis stark variabel, so dass eine mittlere Schutzfunktion für das Grundwasser besteht. Als hydrogeologischer Raum ist das Gebiet mit Küstensedimenten und fluviatiler Gezeitenablagerung im Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 26 | 37 nördlichen Teil geprägt, während der übrige Bereich zu den Dünen und zu Flugsand zählt (vgl. NIBIS Kartenserver LBEG Abfrage 11/2023). Der nördliche Teil des Plangebietes ist von einer Versalzung des unteren Teils der Grundwasserleitung geprägt. Im Süden des Gebietes ist der Grundwasserleiter voll- ständig oder fast vollständig versalzen (vgl. NIBIS Kartenserver LBEG Abfrage 11/2023). Wasserschutzgebiet Das beplante Gebiet liegt mit Ausnahme einzelner Flächen südlich der Wege Süder- loog bzw. Pollerdiek in der Trinkwasserschutzzone III für das Wasserwerk Spiekeroog. Es umfasst den südlichen Teil der Süßwasserlinse, die zur ausschließlichen Trinkwas- serversorgung der Insel Spiekeroog genutzt wird. Das Süßwasservorkommen ist räumlich eng begrenzt, vergleichsweise sehr geringmächtig und besitzt in der Regel keine schützenden Deckschichten. Die Nutzung der Süßwasserlinse als Trinkwasser- vorkommen ist daher für die Insel Spiekeroog von sehr hoher Bedeutung. Schutzgut Landschaft Naturräumlich gehört Spiekeroog zur Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest. Der Sied- lungsbereich Spiekeroogs liegt in der südlichen Mitte des halbkreisförmigen alten In- selkerns. Nach Norden schützt ihn der breite Graudünenwall, zur Wattseite hin ein ca. 6 m hoher Deich. Der Ort unterliegt einer baulichen Nutzung für Wohn-, Gewerbe-, Tourismus- und Verkehrszwecke. Im Plangebiet finden sich überwiegend Ein- und Mehrfamilienhäuser. Daneben finden sich insbesondere im Dorfkern Hotels, Gastro- nomie, Angebote der sozialen und kulturellen Infrastruktur sowie kleinere Läden und Gewerbeeinheiten. Relevante Bauwerke mit einer Fernwirkung sind die neue Kirche und die Kirche St. Peter. Im Zentrum der Gemeinde ist die Bebauung dichter als in den Randlagen, in der eine lockere Bebauung in erster Linie mit Einzelhäusern überwiegt. Der größte zusammenhängende Gehölzbestand ist der Wald östlich des Inselfried- hofs. Die größte zusammenhängende Grünfläche ist der Kurpark. Schutzgut Luft und Klima Die Insel Spiekeroog gehört zur maritimen Klimaregion mit einem vorherrschendem Seeklima. Es ist geprägt durch hohe Windgeschwindigkeiten, hohe relative Luft- feuchte, Temperaturverlauf mit geringer Tages- und Jahresschwankung und Ab- schwächung der Temperatur Extrema. Die Jahres-Durchschnittstemperatur liegt bei 9,9 °C. Die durchschnittliche Verdunstung beträgt 638 mm im Jahr. Das Seeklima be- sitzt hohe Bedeutung als Reizklima für die Erholungssuchenden. Es ist geprägt von einer Vielzahl maritimer Aerosole sowie großer Luftreinheit. Erhebliche Immissionsbelastungen bestehen auf der Insel Spiekeroog und somit im Plangebiet nicht. Die Insel Spiekeroog ist autofrei. Demnach sind keine verkehrsbe- dingten Luftimmissionen vorhanden. Die offenen Freiflächen im Planungsraum mit einer guten Durchlüftung wirken lokal entlastend, so dass von keiner wesentlichen Luftbelastung auszugehen ist. Die Baum- und Gehölzstrukturen tragen ergänzend zu einem ausgeglichenen Lokalklima bei. Schutzgebiete Natura 2000 Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Schutzgebieten nach §§ 16 bis 22 NAGB- NatSchG sowie Schutzgebieten des Netzes "Natura 2000" gem. § 25 NAGBNatSchG. Naturschutzprogramme und Gebiete mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung sind für den Planungsraum nicht vorhanden. Die Insel Spiekeroog ist außerhalb des Siedlungsbereichs „Dorf“ Teil des EU-Vogel- schutzgebietes „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“ Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 27 | 37 (EU-Kennzahl DE2210-401). Das EU-Vogelschutzgebiet erstreckt sich entlang der nie- dersächsischen Nordseeküste von der Elbmündung bei Cuxhaven bis zur niederländi- schen Grenze im Dollart. Es umfasst im Nationalpark ausgedehnte Wattflächen, Salzwiesen und Düneninseln sowie Sandbänke und Riffe in den Flachwasserzonen. Zum Vogelschutzgebiet gehören zudem in die offene See angrenzende Wasserflächen der 12-Seemeilen-Zone. Als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung sind die ver- schiedenen Lebensräume des Wattenmeeres für zahlreiche Brut- und Gastvogelarten von herausragender Bedeutung. Die Flächen außerhalb des Siedlungsbereichs „Dorf“ sind ebenfalls Teil des Flora- Fauna-Habitat-Gebiets (FFH-Gebiet) „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ (EU-Kennzahl 2306-301). Das FFH-Gebiet „Nationalpark Niedersächsisches Watten- meer“ erstreckt sich zwischen dem Elbästuar bei Cuxhaven im Osten und der nieder- ländischen Grenze im Westen entlang der Küste Niedersachsens. Es umfasst mit weitläufigen Wattflächen, den Salzwiesen und Dünen der Inseln sowie Sandbänken und Riffen in den Flachwasserzonen der Nordsee von Wind, Wasser und Gezeiten ge- formte Lebensräume höchster Dynamik, welche zusammen mit dem niederländi- schen Wattenmeer bis Den Helder und den schleswig-holsteinischen, hamburgischen sowie den dänischen Küstenbereichen, bis Esbjerg als UNESCO-Weltnaturerbe ausge- wiesen sind. Schutzgut Mensch Das Plangebiet stellt den zentralen Siedlungsbereich der Insel Spiekeroog dar und übernimmt somit Funktionen für das Wohnen, Arbeiten und Erholung. Insbesondere für die Einheimischen ist das Dorf der zentrale Ort der Insel zum Wohnen und Arbei- ten sowie für die Nahversorgung. Insbesondere in den Sommermonaten hat das Dorf mit seinen Ferienunterkünften und touristischen und gastronomischen Einrichtungen eine hohe Bedeutung für den Tourismus, der durch Feriengäste, Wochenend- sowie auch Tagesbesucher geprägt ist. Relevante Immissionsbelastungen bestehen nicht, da auf der Insel keine Kfz-Verkehre zulässig sind und auch keine Gewerbebetriebe ansässig sind, deren Emissionen zu ei- ner erheblichen Beeinträchtigung gesunder Wohn- oder Arbeitsverhältnisse führen könnten. Schutzgut Kulturgü- ter und sonstige Sachgüter Im Plangebiet bestehen geschützte Baudenkmale entlang der Straßen Norderloog und Süderloog sowie geschützte Bodendenkmäler im Westerloog und im Süderloog. Die Baudenkmale in Verbindung mit der ortstypischen Bebauung mit zumeist niedri- gen Gebäuden, geneigten Dächern und inseltypischen Veranden verleihen dem „Dorf Spiekeroog“ ein besonderes Ortsbild. Ziel der Planung ist daher eine behutsame bau- liche Entwicklung im Bestand des Siedlungsbereichs Dorf. Die Bodendenkmale sind aufgrund ihrer Lage zumeist unterhalb von Verkehrsfläche wenig präsent. Wechselwirkungen zwischen den Belan- gen des Umwelt- schutzes Aufgrund der engen Beziehungen zwischen den Natur- und Landschaftsfaktoren Bo- den und Wasser, Geländeklima, Tiere und Pflanzen und Landschaftsbild bestehen Wirkungsbeziehungen zwischen den Auswirkungen der Planung auf diese Schutzgü- ter. Diese Wirkungsbeziehungen werden bei der schutzgutbezogenen Darstellung be- reits berücksichtigt. Bodenbildung und Vegetation stehen in direktem Zusammenhang und bilden die Le- bensgrundlage für verschiedene Tierarten. Da im Plangebiet die Böden bereits zum überwiegenden Teil durch Bebauung, Verkehrsanlagen und Gartennutzung anthropo- gen überformt sind, können zusätzliche oder neue Wechselwirkungen ausgeschlossen Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 28 | 37 werden. Des Weiteren bestehen Wechselwirkungen zwischen dem Schutzgut Mensch und dem Landschaftsbild, da Wohnqualität und Erholungseignung in direktem Wir- kungszusammenhang mit einer naturnahen, erlebbaren Landschaft stehen. Mit einer Abgrenzung des Plangebietes auf den vorhandenen Siedlungsbereich des „Dorfs“ Spiekeroog sowie einer Beschränkung des Maßes der baulichen Nutzung, das sich am Bestand orientiert, sind keine negativen Wechselwirkungen zu erwarten. Eine Ver- stärkung von erheblichen Umweltwirkungen durch sich negativ verstärkende Wech- selwirkungen ist im Plangebiet ebenfalls nicht zu erwarten. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung könnte der Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Damit würde aufgrund einer mangeln- den planerischen Steuerung für den Ortskern Spiekeroog insgesamt die Umwandlung von Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen mit den für die Bewohner von Spiekeroog nachteiligen Auswirkungen fortschreiten. Durch die Verknappung des Wohnraums würden die Preise und Mieten für Wohngebäude und Wohnungen zu Lasten der Be- wohner sowie auch Beschäftigen der ortsansässigen Betriebe weiter steigen. Mit ei- ner Zunahme von Ferienwohnungen ist zu erwarten, dass insbesondere privat genutzte Ferienwohnungen viele Monate im Jahr leer stehen, was negative Folgen auf die Erhaltung der sozialen Infrastruktur, das Vereinsleben, Ehrenamt sowie weitere Bereiche des Insellebens hat. Eine Stärkung des Dauerwohnraumangebots und der zentrumsnahen Ortsentwicklung durch Tourismus und Gewerbe auf der Insel Spie- keroog durch Sicherung attraktiver Wohn- und Arbeitsangebote würde unterbleiben. Da sich die Bauflächen der 6. FNP-Änderung zur 7. FNP-Änderung nicht wesentlich unterscheiden ist mit der 7. FNP-Änderung keine relevante Veränderung des Umwelt- zustands zu erwarten. Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung, einschließlich der möglichen erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Be- triebsphase so-wie Beschreibung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Schutzgut Boden Der 7. Änderung des Flächennutzungsplans stellt eine Bestandsplanung dar. Mit dem Bebauungsplan werden größtenteils die bestehende Bebauung und verkehrliche Er- schließung im Dorf, dem Ortskern der Insel Spiekeroog, gesichert. In den Bereichen, in denen bereits eine Bebauung stattgefunden hat, sind die Bodenfunktionen bereits beeinträchtigt. Bauliche Erweiterungsmöglichkeiten bestehen im Sinne der Innenent- wicklung auf untergenutzten oder baulich bisher nicht in Anspruch genommenen Bau- grundstücken innerhalb des zusammenhängenden Siedlungsbereichs. Hierdurch können noch offene Böden versiegelt werden. Auf diesen Böden erfolgt ein Verlust gewachsener Böden und der ökologischen Bodenfunktionen sowie auch damit ein- hergehend ein Funktionsverlust für den Wasserhaushalt. Die Versiegelung bisher bi- ologisch aktiver Bodenfläche führt zu einer Zerstörung der Filter- und Pufferfunktionen von Böden sowie ihrer Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Eingriffsregelung Zur Reduzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft trägt unter anderem die Ein- griffsregelung bei. Für das anstehende Bauleitplanverfahren ist die Eingriffsregelung des § 1a Absatz 3 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 29 | 37 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)) i. V. m. dem BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542)) und dem NNatschG (Nds. Naturschutzgesetz vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104)) jeweils in der aktuellen Fassung anzuwenden. § 1a Abs. 3 BauGB regelt grundlegend, dass im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu berücksichtigen sind. Mit der 7. FNP-Änderung werden gegenüber der 6. FNP-Änderung, abgesehen von kleineren Grünflächen innerhalb des Siedlungsbereichs, keine neuen Bauflächen aus- gewiesen. Auf eine Eingriffs- Ausgleichbilanzierung wurde daher im Rahmen der 7 FNP-Änderung verzichtet. Im Rahmen des parallelen laufenden Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ wurde eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung erstellt. In dieser wurde ermittelt, dass aufgrund bereits bestehender Baurechte von keinen zu- sätzlichen Eingriffen in Natur und Landschaft auszugehen ist. Schutzgut Pflanzen und biologische Viel- falt Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt ergeben sich durch eine Flächeninanspruchnahme im Falle einer Nachverdichtung auf untergenutzten Grundstücken oder einer Bebauung von bisher noch nicht in Anspruch genommenen Baugrundstücken. Durch die mögliche Überbauung und Flächenversiegelung kommt es zu einem direkten und dauerhaften Verlust von vorhandenen und potenziellen Le- bens- und Teillebensräumen für Tier- und Pflanzenarten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Plangebiet den Siedlungsbereich des Ortskerns Spiekeroog umfasst und das Gebiet bereits durch die bauliche Nutzung und den Siedlungs- und Tourismusbetrieb vorgeprägt ist. Die Lebensraumvielfalt im Geltungsbereich der 7. Änderung des Flä- chennutzungsplans mit Waldflächen, Gewässern, Dünenbereichen sowie Gebäuden und deren Gärten mit Bäumen und Sträuchern bleibt weitestgehend erhalten. Sowohl in den Gärten als auch entlang der Verkehrsflächen und auf öffentlichen Grünflächen ist ein ausgeprägter Baum- und Strauchbestand aus u.a. Birke, Erle, Esche Kiefer, Pap- pel, Rosskastanie, Stieleiche, Schwedischer Mehlbeere und Winterlinde zu finden. Durch die Planung sind für die biologische Vielfalt, welche auch durch die großflächi- gen Zier- und Nutzgärten sowie die Grünflächen auch die entlang der Verkehrsflächen mit ihren ausgeprägten Baum- und Strauchbestand geprägt ist, keine negativen Aus- wirkungen zu erwarten. Mit einer Begrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen und Regelungen zur Zulässigkeit von Nebenanlagen im Bebauungsplan werden vor- handene Gärten und Gehölze vor einer Überbauung gesichert. Im Plangebiet bestehen in Teilbereichen nach § 30 BNatSchG geschützte Dünen, die sich zu einem geringen Teil in überbaubare Grundstücksflächen erstrecken. Daher ist dieser Schutzstatus im Bebauungsplan durch eine nachrichtliche Übernahme kennt- lich gemacht. Die Dünen sind zu schützen und dürfen nicht beeinträchtigt werden. Sofern die Teilbereiche der Dünen, die in überbaubare Grundstücksflächen hineinra- gen, bebaut werden sollen, ist eine Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG oder eine Befreiung gemäß § 67 BNatSchG bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Die untere Naturschutzbehörde hat die Erteilung einer Ausnahme oder einer Befrei- ung, für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Dorf“ innerhalber der Baufelder liegenden Dünnen in Aussicht gestellt, sofern eine adäquate Kompensation der Eingriffe erfolgt. Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 30 | 37 Wald Von den im Plangebiet bestehenden Waldflächen ist der rd. 2.520 m² große Wald süd- lich der Straße „Bi d’Utkiek“ in der 6. FNP-Änderung bereits als Baugebiet ausgewie- sen. Die Fläche wird in der 7. FNP-Änderung als Baufläche übernommen. Da bei der Überplanung des bestehenden Waldes der Waldverlust zu kompensieren ist, wurde im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 22 „Dorf“ eine Waldkompensation ab- gestimmt. Die Waldkompensation wird vertraglich gesichert. Das Erfordernis zur Um- wandlung des Waldes begründet sich in der Notwendigkeit der Schaffung von auf Spiekeroog dringend benötigten Wohnraum, für den im Sinne der Innenentwicklung keine neuen Flächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden sollen. Der Wald südlich der Straße Bi D’Utkiek ist von Verkehrs- und Bauflächen umgeben. Der Waldverlust geht mit einem Verlust natürlich gewachsener Böden und ihrer öko- logischen Bodenfunktionen sowie mit einem Funktionsverlust für den Wasserhaus- halt einher. Die Versiegelung bisher biologisch aktiver Bodenfläche sowie Aufschüttungen, Abgrabungen und das Einbringen von Fremdmaterialien unterbindet die Werte oder Funktionen des Waldbodens als Regulationsfaktor (Filter- und Puffer- funktionen im Stoff- und Wasserhaushalt), als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Bo- denorganismen und als Dokument der Bodengenese. Der dauerhafte Verlust des Waldes ist als erhebliche Beeinträchtigung zu bewerten. Daher wird der Waldverlust im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 „Dorf“ kompensiert. Schutzgut Tiere Das Plangebiet umfasst einen Großteil des Siedlungsbereichs der Gemeinde Spie- keroog und ist deshalb bereits durch die bauliche Nutzung und den Siedlungs- und Tourismusbetrieb vorgeprägt. Die genutzten Biotope befinden sich in den Siedlungs- flächen, die bereits eine gewisse Vorbelastung durch akustische und optische Reize bedingen. Mit der Planung ist von keiner erheblichen Zunahme von Störeffekten aus- zugehen, wobei die vorkommenden ungefährdeten Arten in der Regel an diese Le- bensraumbedingungen angepasst sind oder die Arten mit kleinräumigen Revier- verschiebungen kompensieren. Durch die Planung wird die vorhandene Avifauna, welche bereits durch störungstolerantere bzw. Kultur folgende Arten gekennzeichnet ist, die an die Nähe und das Wirken des Menschen angepasst sind bzw. hiervon auch profitieren, nicht erheblich beeinflusst. Besondere Beeinträchtigungen, die zu einer Verschlechterung der Lebensraumbedingungen führen, können nicht abgeleitet wer- den. Die Lebensraumvielfalt im Geltungsbereich des Bebauungs-planes mit Waldflä- chen, Gewässern, Dünenbereichen sowie Gebäuden und deren Gärten mit Bäumen und Sträuchern bleibt weitestgehend erhalten. Es werden im Bebauungsplan Grünflä- chen und Waldflächen festgesetzt, um deren Erhalt zu sichern. Der Verlust der rd. 2.520 m² großen Waldfläche südlich der Straße „Bi d’Utkiek“ führt hingegen zu einem Lebensraumverlust für Tiere und Pflanzen. Da jedoch die nördlich an die Straße „Bi d’Utkiek“ angrenzende Waldfläche erhalten und im Bebauungsplan als Wald festgesetzt wird, bestehen insbesondere für die Avifauna in unmittelbarer Nähe Ausweichmöglichkeiten. Da im Geltungsbereich keine Nachweise von Überwinterungen (Winterquartiere), Sommerquartieren oder Wochenstuben von Fledermäusen festgesellt werden konn- ten und Spiekeroog vor allem für ziehende und dispergierende Tiere eine wichtige Rolle spielt, können Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 ausgeschlossen wer- Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 31 | 37 den. Um eine Tötung von Individuen im Zuge der Fällarbeiten auszuschließen sind po- tenzielle Habitatbäume für Tagesverstecke der Fledermausarten vor der Fällung ge- zielt auf einen Besatz zu untersuchen. Punktuelle Störungen durch baubedingte Wirkfaktoren wie Lärm, Licht, visuelle Stö- rungen oder Erschütterungen etc. führen zu keiner deutlichen Beeinträchtigung für die Nutzung des Luftraums des Plangebiets zur Nahrungssuche der Tiere. Die tempo- rären Störwirkungen betreffen nur kleine Teilräume. Schutzgut Fläche Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Großteil des besiedelten Bereichs der Insel Spiekeroog. Die Planung zielt damit auf die Förde- rung der Innenentwicklung ab, die im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung zu einer Begrenzung des Freiflächenverbrauchs beiträgt. Mit den Festsetzungen im Bebauungsplan werden die Möglichkeiten zur Vermeidung und Minimierung von Bo- denversiegelung durch eine angepasste Grundflächenzahl ausgenutzt. Es sind keine neuen Erschließungsflächen für die Bestandsentwicklung erforderlich. Erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind daher nicht zu erwarten. Schutzgut Wasser Bei Um- und Neubauten im Plangebiet sind die Baumaßnahmen hinsichtlich der was- serwirtschaftlichen Belange im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu betrachten. Die Ge- fährdungspotentiale für das Grundwasser – und hier insbesondere für das Wasserschutzgebiet – resultieren sowohl aus der Bauphase als auch aus der späteren Nutzung der Flächen. a) während der Bauphase: Verminderung, Veränderung oder auch Beseitigung der auf der Insel kaum vorhan- denen schützenden Grundwasserüberdeckung durch das Ausheben von Baugruben oder Gräben für die Fundamente, beim Verlegen von Kabeln, Kanalisation und an- deren Leitungen, Beseitigung der nur geringmächtigen belebten Bodenzone auch außerhalb von Baugruben durch den Baustellenbetrieb, Lagerung und Verwendung von wassergefährdenden Stoffen (Farben, Lacke, Bi- tumenanstriche, Verdünner, Reinigungsflüssigkeiten, Treib- und Schmierstoffe für Baumaschinen, Schalöle usw.), erhöhtes Risiko von Verunreinigungen des Grundwassers durch Schadstoffeintrag infolge von Havariefällen bei Baufahrzeugen und -maschinen sowie durch Zwi- schenfälle bei Tank und Wartungsvorgängen. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass die Mitarbeiter der ausführenden Baufir- men vor Beginn von Baumaßnahmen auf die sensible Lage des Baugrundes innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes hingewiesen werden. Auf den Baustellen müssen ständig ausreichende Mengen an Ölbindemitteln und ge- eigneten Auffangvorrichtungen bereitgehalten und gegebenenfalls auch eingesetzt werden. b) während der Nutzung: Verringerung der Grundwasserneubildung aufgrund der zusätzlichen Flächenver- siegelung, Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 32 | 37 Lagerung und Verwendung wassergefährdender Stoffe im Wohngebiet (z. B. un- sachgemäßer oder missbräuchlicher Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Dün- gemitteln in den Gärten) Versickerung von schadstoffbelastetem Wasser durch defekte Abwasserleitungen (Ver-lustmenge laut Literatur: 6 – 10 % des Abwasseraufkommens), Hausan- schlüsse und Grundstücksentwässerungen, Versickern von Dachflächen- und Hofflächenabwässern (hier ist auf geeignetes Ma- terial beim Verbau zu achten). Für das Schutzgut Wasser sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Schutzgut Luft und Klima Da die 7. Änderung des Flächennutzungsplans größtenteils eine Bestandsplanung dar- stellt, bestehen für das Schutzgut Klima und Luft nur geringe, lokalklimatische Auswir- kungen durch die Flächenversieglung von Bo-den. Insbesondere der Verlust der rd. 2.520 m² großen Waldfläche wirkt sich mikroklimatisch lokal auf das Umgebungsklima aus. Eine verstärkte Aufheizung gegenüber dem baulichen Bestand zusätzlich befes- tigter Flächen und kleinräumig herabgesetzte Verdunstungsraten bedingen eine ne- gative Beeinflussung der örtlichen Klimafaktoren. Erhebliche negative Auswirkungen auf die Luftqualität und das Klima sind hierdurch jedoch nicht zu erwarten. Schutzgebiete Natura 2000 Um Beeinträchtigungen des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplans sicher auszuschließen, wurde im Zuge des Bauleitplanverfahrens eine FFH-Vorprüfung gemäß § 34 BNatSchG durchgeführt (Tha- len Consult GmbH, 15.04.2024, redaktionell geändert am 10.06.2024). Im Ergebnis ist durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplans nicht mit Beeinträchtigungen für den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer zu rechnen, zumal es sich bei der 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Wesentlichen um die Überplanung des in gro- ßen Teilen bereits bebauten Siedlungsbereichs der Insel Spiekeroog handelt. Schutzgut Mensch Die Planung zielt, unter Berücksichtigung der für die Insel Spiekeroog wichtigen Be- lange des Tourismus, auf die Verbesserung der Wohn- und Arbeitsbedingungen für die ortsansässige Bevölkerung ab. Dazu zählen die Sicherung von Dauerwohnraum und dessen Neuschaffung, die Sicherung von Gewerbeflächen im Innendorfbereich, die geordnete Neuschaffung von Gästebeherbergungs-flächen in dessen verschiede- nen Ausprägungsformen und die Sicherung deren Vielfalt sowie die Sicherung der öf- fentlichen Daseinsvorsoge. Durch Baumaßnahmen sind zeitlich limitierte Immissionen (Luftimmissionen und Lär- mimmissionen) nicht auszuschließen. Da diese Auswirkungen aber nur zeitlich be- schränkt auftreten und nur zugelassene Lkws und Baumaschinen eingesetzt werden, ist von keinen erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Mensch auszugehen. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgü- ter Die Planung des parallel zur 7. FNP. Änderung laufenden Bebauungsplan Nr. 22 „ Dorf“ zielt auf eine Sicherung des Bestandes einschließlich der im Plangebiet vorhandenen geschützten Baudenkmale und geschützten Bodendenkmale ab. Erhebliche Auswir- kungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter sind daher nicht zu erwar- ten. Die Denkmale sind nachrichtlich in den Bebauungsplan Nr. 22 übernommen worden. Wirkungsgefüge Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 33 | 37 Da im Plangebiet keine großflächigen Neuausweisungen von Baugebieten erfolgen, sind zusätzliche oder neue negative Wechselwirkungen, außer den bereits in den je- weiligen Schutzgütern beschriebenen Wechselwirkungen nicht zu erwarten. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Maßnahmen zur Ver- meidung und zur Ver- ringerung Bei der Planung handelt es sich um eine Bestandsüberplanung des Siedlungskern der Insel Spiekeroog. Eine Ausnutzung des gesamten Dorfbereiches ist einer Ausdehnung der bebauten Fläche in Form eines neuen Baugebietes außerhalb im Zusammenhang bebauter Flächen vorzuziehen. Mit einer Begrenzung der zulässigen Grundfläche und der überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan werden die Eingriffe in den Boden reduziert. Es erfolgt ein Erhalt von Teilen der offenen Bodenfläche durch Ver- ringerung der möglichen Versiegelung in den Baugebieten durch Festsetzung von Grundflächenzahlen im Bebauungsplan. Zum Schutz des Mutterbodens bei Erd- und Bauarbeiten sollte vorhandener Oberboden aufgrund §202 BauGB vor Baubeginn schonend abgetragen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Es werden die Auflagen der Schutzbestimmungen des Wasserschutzgebietes und des vorbeugenden Grundwasserschutzes gemäß den entsprechenden technischen Regeln berücksichtigt, um Eingriffe in das Schutzgut Wasser zu vermeiden und zu verringern. Durch Höhenbegrenzungen der Gebäude im Bebauungsplan durch Festsetzung von Trauf- und Firsthöhe wird der Eingriff in das Schutzgut Landschaft vermindert. Zudem wird bei der Ausnutzung des vorhandenen Siedlungskern durch die Planung eine Aus- dehnung der bebauten Fläche in die freie Landschaft vermieden. Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist unter Anwendung der Eingriffsregelung über die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Bauleitplan zu entschei- den. Die Vermeidung und der Ausgleich der mit der 7. FNP-Änderung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichtigen. Nach den allgemeinen Abwägungsgrund- sätzen sind gemäß § 1a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die durch den Umweltbericht formulierten Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die planerische Abwägung entsprechend ihrem Gewicht einzubeziehen. Mit der 7. FNP-Änderung werden gegenüber der 6. FNP-Änderung, abgesehen von kleineren Grünflächen, keine neuen Bauflächen ausgewiesen. Eine Eingriffs- Aus- gleichbilanzierung erfolgte im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 „Dorf“. Im Ergebnis ist aufgrund bestehender Baurechte keine Kompensation zu leis- ten. Aufgrund der Überplanung einer bestehenden Waldfläche erfolgt außerhalb des Plangebietes eine Kompensation von Wald durch Aufforstung. Artenschutzrechtliche Maßnahmen Aus den Bestimmungen des besonderen Artenschutzrechts sind zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG folgende Maßnahmen zu beachten: Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 34 | 37 Brutvögel Bauzeitenregelung für das Durchführen von Fäll- und Rodungsarbeiten sowie Bau- feldfreimachungen außerhalb der Brutzeit der Vögel im Zeitraum vom 1. Oktober bis 29. Februar Ökologische Baubegleitung durch Besatzkontrolle etc., so dass keine Bruträume / Nester in unmittelbarer Nachbarschaft der Baufelder angelegt werden. Fledermäuse Fäll- und Rodungsarbeiten sind außerhalb der Hauptaktivitätsphase von Fledermäu- sen in der Zeit vom 01.03. bis 30.09 durchzuführen. Kontrolle von Bäumen mit Quartierspotenzial (ca. > 25 cm Stammdurchmesser) vor Fällung auf Besatz durch einen Fachgutachter / baubiologische Begleitung der Baumfällung Verschließen von potenziellen Quartieren bei Besatz der betroffenen Bäume sind entsprechende Maßnahmen in Abstim- mung der Fachbehörde festzulegen Die Bestimmungen der Artenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bleiben von den Darstellungen der 7. FNP-Änderung unberührt. Eine Be- troffenheit der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ist nicht auszuschließen. Diese erfolgt allerdings nach ständiger Rechtsprechung nicht durch Akte der kommunalen Bauleitplanung, sondern durch deren Umsetzung durch die Bauherrschaft. Deshalb sei nur allgemein darauf hingewiesen, dass vor Abriss von Gebäuden und vor Baumfällungen eine Kontrolle auf mögliche Brutvögel und Fleder- mäuse stattfindet und bei einem positiven Befund eine artenspezifische Einzelfallprü- fung (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) durchgeführt wird. Ausnahmen und Befreiungen, z.B. für notwendige Rodungen von Gehölzen und Vegetationsflächen in der Zeit vom 1.3. bis 30.9. eines jeden Jahres, sind im Vorwege bei der Naturschutz- behörde zu beantragen. Einzelheiten sind in den jeweiligen Zulassungsverfahren zu regeln oder – soweit kein förmliches Verfahren stattfindet – von der Bauherrschaft zu beachten. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Planungsalternativen sind nicht vorhanden. Bei der Planung handelt es sich um eine Bestandsüberplanung im Ortskern der Insel Spiekeroog. Die damit verbundene Innen- entwicklung ist einer Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vorzuziehen. Zusätzliche Angaben Verfahren und Schwierigkeiten Die Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter erfolgt auf Grundlage der ökologi- schen Bestandsaufnahme und Bewertung von Biotopen und Arten, Ortsbegehungen, den Fachkarten des NLWKN sowie des LBEG, des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftsplanes. Die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erge- benden Erfordernisse werden auf Grundlage der naturschutzfachlichen Hinweise des NLWKN ermittelt. Die genauen Quellenangaben und nähere Angaben zu Datengrundlagen und dem me- thodischen Vorgehen sind in den entsprechenden Kapiteln des Umweltberichtes und in der ökologischen Bestandsaufnahme angeführt. Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 35 | 37 Die relevanten Umweltfolgen der 7. FNP-Änderung sind in der Umweltprüfung auf Grundlage der erhobenen und vorliegenden Daten untersucht worden, so dass hin- reichende Beurteilungskriterien für eine umweltverträgliche Realisierung des Vorha- bens vorliegen. Fehlende Kenntnisse und Schwierigkeiten bestehen für die Umweltprüfung nicht. Maßnahmen zur Überwachung Die Einhaltung der umweltrelevanten allgemeingültigen Gesetze und Verordnungen sowie der standortbezogenen umweltrelevanten Festsetzungen wird im Einzelfall im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens umgesetzt. Die Überwachung der erheblichen unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen infolge der Plan- realisierung erfolgt im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umwelt- überwachung nach Wasserhaushalts-, Bundes-Immissionsschutz- (Luftqualität, Lärm), Bundesbodenschutz- (Altlasten) und Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobach- tung) sowie gegebenenfalls weiterer Regelungen. Es sind keine artenschutzrechtlichen Maßnahmen bzw. für den Umweltschutz rele- vanten Maßnahmen, dargestellt, sodass keine Überwachung erforderlich ist. Allgemein verständliche Zusammenfassung Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Großteil des Siedlungsbe- reichs der Gemeinde Spiekeroog. Mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans sol- len die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung der Dauerwohn- und Ferienwohnnutzung sowie zur Sicherung und Entwicklung von weiteren Gewerbeflä- chen und ergänzenden Nutzungen in der Ortsmitte geschaffen werden. Hierdurch soll zum einen dringend benötigter Wohnraum für die einheimische Bevölkerung und Dauerarbeitskräfte gesichert und geschaffen werden im Sinne einer funktionierenden Inselgemeinschaft und der öffentlichen Daseinsvorsorge. Zum anderen soll die Tou- rismusfunktion gefördert werden. Es handelt sich bei der 7. Änderung des Flächen- nutzungsplans im Wesentlichen um eine Bestandsüberplanung im Sinne einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Entwicklung auf den innerdörflich gelegenen, erschlos- sen Grundstücken. Der Umweltzustand und das Ortsbild sind von vorhandener Bebauung, Verkehrswe- gen, Grünflächen, Hausgärten, Gehölzen und Restbeständen der ursprünglichen Dü- nenlandschaft geprägt. Im Plangebiet finden sich mit Bäumen bestandene Park- und Grün- sowie Waldflächen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden die einzelnen Umweltbereiche mit den entsprechenden Wirkungsfeldern, soweit sie durch die Festsetzungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplans berührt sind, betrachtet und bewertet. Die Ergebnisse sind in dem vorliegenden Umweltbericht dokumentiert. Grundlage hierfür sind eine Ökolo- gische Bestandsaufnahme sowie umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden, die Fachkarten des NLWKN sowie des LBEG, des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftsplanes. Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 36 | 37 Im Plangebiet finden sich Flächen, die nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) als Wald einzustufen sind. Die Überpla- nung dieser Flächen wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung mit Aufstel- lung des Bebauungsplans Nr. 22 „Dorf“ kompensiert. Im Plangebiet bestehen gemäß § 30 BNatSchG geschützte Dünen, die sich teilweise auf den Baugrundstücken befinden. Seitens der unteren Naturschutzbehörde wurde eine Befreiung für diese Bereiche in Aussicht gestellt und die Kompensation im jewei- ligen bauordnungsrechtlichen Verfahren individuell geregelt. Im übrigen Geltungsbe- reich wurde im Rahmen der Bestandserhebung keine weiteren Küstendünenrelikte festgestellt. Es nicht davon auszugehen, dass sich hier weitere geschützte Dünenre- likte befinden. Erhebliche Auswirkungen auf Brutvögel und Fledermäuse sind nicht zu erwarten. Zur Vermeidung des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist wie o.a. eine Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit durchzuführen. Punktuelle Störungen durch baubedingte Wirkfaktoren wie Lärm, Licht, visuelle Störungen oder Erschütterungen etc. führen zu keiner deutlichen Beeinträchtigung für die Nutzung des Luftraums des Plangebiets zur Nahrungssuche der Tiere. Die temporären Störwir- kungen betreffen nur kleine Teilräume. Das Plangebiet liegt außerhalb des EU-Vogelschutzgebietes „Niedersächsisches Wat- tenmeer und angrenzendes Küstenmeer“ (EU-Kennzahl DE2210-401) und außerhalb des Flora-Fauna-Habitat-Gebiets (FFH-Gebiet) „Nationalpark Niedersächsisches Wat- tenmeer“ (EU-Kennzahl 2306-301). Das Landschaftsbild wird mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans nicht we- sentlich beeinträchtigt. Der größte zusammenhängende Gehölzbestand ist der Wald östlich des Inselfriedhofs. Die größte zusammenhängende Grünfläche ist der Kurpark. Beide Flächen werden in der 7. Änderung des Flächennutzungsplans gesichert. Im Ergebnis stellt die 7. FNP-Änderung gegenüber der 6. FNP-Änderung, mit Ausnahme kleinerer Grünflächen, keine neuen Bauflächen dar, sodass keine Eingriffe über die bis- her zulässigen Eingriffe hinausgehend zu erwarten sind. Für den Verlust von Waldflä- chen südlich Bi d’Utkiek ist eine Kompensation vertraglich gesichert (s.o.). Die Trinkwasserschutzzone III für das Wasserwerk Spiekeroog nachrichtlich in die 7. Änderung des Flächennutzungsplans übernommen. Relevante Immissionsbelastun- gen bestehen nicht, da auf der Insel keine Kfz-Verkehre zulässig sind und auch keine Gewerbebetriebe ansässig sind, deren Emissionen zu einer erheblichen Beeinträchti- gung gesunder Wohn- oder Arbeitsverhältnisse führen könnten. Die Gesamtbetrachtung der Auswirkungen auf die einzelnen Umweltbereiche führt zu dem Ergebnis, dass die durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplans möglichen Nutzungen (Sonderbauflächen Wohnen / Ferienwohnen, Sonderbauflächen Touris- mus / Gewerbe Ortsmitte, Sonderbauflächen Ferienheim / Erholungsheim, Wohnbau- fläche, Sonderbauflächen Lebensmittelmarkt, Flächen für Gemeinbedarf, Grünflächen und Flächen für Wald, Flächen für Entsorgung) mit dem jeweiligen Schutzbedürfnis der umgebenden Nachbarschaft vereinbar sind. Gemeinde Spiekeroog Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht BPW Stadtplanung 37 | 37 Im Text zitierte und/oder verwendete Grundlagen BACH - FREILANDFORSCHUNG (2022): Fachbeitrag zum Fledermaus-Vorkommen im Rahmen des B-Plans „Achter d’Utkiek“ auf Spiekeroog. – Bremen, 13 S. BPW STADTPLANUNG (2023): Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 22 „Dorf“ (Plan- zeichnung mit Stand vom 25.09.2023). DRACHENFELS, O. v. (2021): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebens- raumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie, Stand März 2023. – Naturschutz Land- schaftspfl. Niedersachs. Heft A/4, 336 Seiten GEMEINDE SPIEKEROOG (2023): Bauamt. Online unter: https://www.gemeinde-spie- keroog.de/ge-meinde/bauamt/. Abgerufen am 14.09.2023. KRÜGER, T. & K. SANDKÜHLER (2022): Rote Liste der Brutvögel Niedersachsens und Bremens, 9. Fassung, Oktober 2021. – Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 41 (2) 111-174. NIEDRINGHAUS, R., HAESELER, V. & P. JANIESCH (2008): Die Flora und Fauna der Ostfriesischen Inseln – Artenverzeichnisse und Auswertungen zur Biodiversität. Schriftenreihe Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Wilhelmshaven. 470 S. PODLOUCKY, R. & FISCHER, C. (2013): Rote Liste der gefährdeten Amphibien und Reptilien in Niedersachsen und Bremen.- Informationsdienst Naturschutz Nieder- sachsen, 14 (4): 119-120. RYSLAVY, T., H.-G. BAUER, B. GERLACH, O. HÜPPOP, J. STAHMER, P. SÜDBECK & C. SUDFELDT (2021): Die Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 6. gesamtdeutsche Fassung, veröffentlicht im Juni 2021. – Berichte zum Vogelschutz 57 (2020): 13-112. SCHONART, E. (2021): Spiekerooger Ornithologische Berichte. Spiekeroog. 64 S. SCHONART, E. (2022): Spiekerooger Ornithologische Berichte. Spiekeroog. 64 S. Anlagen Anlage 1: Übersichtskarte mit den erfassten Habitatbäumen (ökologis GmbH) Anlage 2: Übersicht der nach §30 BNatSchG geschützten Küstendünenbiotope und -standorte (ökologis GmbH) Anlage 3: FFH-Vorprüfung gemäß § 34 BNatSchG (Thalen Consult GmbH, 15.04.2024, redaktionell geändert am 10.06.2024)
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Protokoll Inselwerkstatt BP 22 „Dorf“ & 7. FNP-Änderung | 22.06.2023 BPW Stadtplanung 1 | 8 Protokoll Inselwerkstatt Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Dorf ” sowie zu m Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans und Beteiligung zum Antrag für das Dorfentwicklungsprogramm Am 22 .06 .202 3, 1 6:00 – 20 :30 Uhr , Kogge / Haus des Gastes Spiekeroog Teilnehmende Öffentlichkeit: Politik: Verwaltung: Maren Bruns Patrick Kösters ca. 45 Bürgerinnen und Bürger Rat der Gemeinde Spiekeroog Gemeindeverwaltung Bürgermeister Planungsbüro Julia Nahrath Arbeitsgruppe für regionale Struktur und Umweltforschung (ARSU) Frank Schlegelmilch BPW Stadtplanung Nicole Braun BPW Stadtplanung Mareen Heppner BPW Stadtplanung Ablauf 16:00 Uhr Begrüßung (Patrick Kösters) 16:10 Uhr Einführung (Frank Schlegelmilch, BPW Stadtplanung) 16:20 Uhr Bauleitplanung (Nicole Braun, BPW Stadtplanung) Pause 17:30 Uhr Dorfentwicklungsprogramm (ARSU, Julia Nahrath) 17:50 Uhr Arbeitsphase (BPW und ARSU) Arbeitsgruppen zu Themenschwerpunkten 19:00 Uhr Ergebnisse und Ausblick 19:30 Uhr Verabschiedung und offener Ausklang Begrüßung Patrick Kösters begrüßt die Teilnehmenden und stellt Anlass und Ablauf der Inselwerkstatt vor. Anschließend übergibt er das Wort an Frank Schlegelmilch. Frank Schlegelmilch gibt einen kurzen Überblick über die bereits durchgeführten Arbeitsschritte. So wurden vorliegende Konzepte der Gemeinde und aus der Region ausgewertet, es wurde innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 22 eine Bestandsaufnahme durchgeführt, Bauakten ausgewertet und über den Bebauungsplan hinausgehende Instrumente wie die Aufstellung eines Dorfentwicklungsplans, Satzungen und weitere Förderkonzepte geprüft. Protokoll Inselwerkstatt BP 22 „Dorf“ & 7. FNP-Änderung | 22.06.2023 BPW Stadtplanung 2 | 8 Präsentation Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ und 7. Änderung des Flächennutzungsplans Nicole Braun vom Büro BPW Stadtplanung stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation (s. anliegende Präsentation) den derzeitigen Stand der Planung im Rahmen des Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ sowie den Vorentwurf für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans vor. Zweck der Präsentation und anschließenden Erörterung von Fragen aus der Öffentlichkeit ist, die Bürgerinnen und Bürger über die beiden Bauleitplanverfahren zu informieren und der Verwaltung zu ermöglichen, deren Wünsche und Anregungen zu ermitteln. Die Veranstaltung findet gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu den beiden Bauleitplanverfahren – Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ und 7. Änderung des Flächennutzungsplans – statt. Die Gemeinde Spiekeroog leidet durch die kontinuierliche Umwandlung von Dauerwohnungen zu Ferienwohnungen unter einem akuten Mangel an bezahlbaren Wohnungen für Einheimische und Dauerarbeitskräfte. Eine Erweiterung des Siedlungsraums ist aufgrund des sensiblen Landschafts- und Naturraums kaum bzw. nur in sehr begrenztem Maße möglich. Daher versucht die Gemeinde seit einigen Jahren, das Dauerwohnen und das touristische Wohnen über einen Bebauungsplan „Dorf“ abzusichern. Gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg aus dem Jahr 2021 wurde der im Jahr 2018 aufgestellte Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf – Teil A“ allerdings für unwirksam erklärt. Die verfolgte Planungsabsicht zur Steuerung von Dauerwohnen und Ferienwohnungen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg jedoch grundsätzlich für durchführbar erachtet. Der Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ soll nun unter Beibehaltung der wesentlichen Planungsziele auf Grundlage des Urteils des OVG neu aufgestellt werden. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 „Dorf“ erforderlich. Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung zu tragen, wird parallel zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ der Flächennutzungsplan entsprechend der Planungsziele geändert. Die Aufstellung der beiden Bauleitpläne erfolgt jeweils im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB samt Umweltprüfung und Umweltbericht. Im Anschluss an die Präsentationen wurden folgende Fragen zum Bebauungsplan Nr. 22 und zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans erörtert: ▪ Einige Anwesenden erkundigen sich zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. Es kommt die Frage nach der Ergänzung des Richelwegs in das Plangebiet des Bebauungsplans auf. → Antwort: Der Bebauungsplan stellt eine Bestandsüberplanung dar und bezieht daher keine neuen Flächen in den Geltungsbereich ein. Der Geltungsbereich leitet sich zudem aus dem vom Oberverwaltungsgericht (OVG) für unwirksam erklärten Bebauungsplan Nr. 22 her. Mit der jetzt laufenden Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 sollen im Wesentlichen die vom OVG benannten Fehler behoben werden, um für die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 22 Rechtssicherheit zu schaffen. ▪ Einige Anwesende schlagen vor, das Ziel der Schaffung von neuem Dauerwohnraum auch über eine Entwicklung auf neuen Flächen für den Wohnungsbau zu lösen. Es wird gefragt, ob die Entwicklung neuer Flächen für den Wohnungsbau parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 angegangen werden kann. → Antwort: Ziel des Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ ist eine Bestandsüberplanung der vorhandenen Siedlungsflächen, wie mit dem Geltungsbereich abgebildet. Es geht zunächst um die Schaffung von Rechtssicherheit innerhalb des Geltungsbereichs. Die Entwicklung neuer Flächen für den Wohnungsbau ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans Nr. 22. ▪ Aus dem Plenum wird der Wunsch geäußert, dass die Themen Wasserversorgung, Wege / Erschließung, Apotheke und weitere Infrastruktur mitgedacht werden sollten. → Antwort: Die Erweiterung des Nahversorgungsangebotes ist mit der Vergrößerung des Protokoll Inselwerkstatt BP 22 „Dorf“ & 7. FNP-Änderung | 22.06.2023 BPW Stadtplanung 3 | 8 Frischemarktes in einem separaten, bereits abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren angegangen worden. Ansonsten handelt es sich bei dem Bebauungsplan Nr. 22 um eine Überplanung von bereits genutzten Grundstücken, ohne eine nennenswerte Schaffung von Baurechten auf bisher ungenutzten Grundstücken. ▪ Ein Anwesender erkundigt sich, wie viele Bebauungspläne es auf der Insel gibt und wieviel ein Bebauungsplanverfahren kostet. → Antwort: Bisher gibt es 23 Bebauungspläne auf Spiekeroog. Die Kosten eines Bebauungsplanverfahren sind von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem der Größe der zu überplanenden Fläche und den inhaltlichen Anforderungen bei der Planaufstellung. Neben Kosten für das beauftragte Planungsbüro entstehen Kosten für die Betreuung des Bauleitplanverfahrens seitens der Verwaltung sowie für eine rechtliche Beratung durch eine externe Anwaltskanzlei. ▪ Von den Anwesenden wird darauf hingewiesen, dass es für das Dauerwohnen Nebengebäude mit Abstellräumen benötigt. Die Bestandsgebäude weisen häufig keine Keller auf. Es wird in Frage gestellt, ob die vorgesehene GRZ der jeweiligen Baugebiete und die zulässige Überschreitung dieser zugunsten der Herstellung von Nebenanlagen um 0,05 ausreichend ist. → Antwort: Die im Vorentwurf des Bebauungsplans vorgesehene GRZ der jeweiligen Baugebiete ermöglicht in vielen Fällen eine höhere Versiegelung als sie im Bestand derzeit vorhanden ist. Insofern besteht auch ein entsprechender Puffer für eine zusätzliche Versiegelung durch Nebenanlagen. Die vorgesehene Überschreitung der GRZ um 0,05 zugunsten der Herstellung von Nebenanlagen wird noch einmal überprüft. Grundsätzlich soll eine zu starke Versiegelung der Grundstücke innerhalb des Plangebiets vermieden werden. ▪ Es wird erfragt ob bekannt ist, wieviel Wohnraum in den nächsten Jahren auf der Insel benötigt wird und ob abzusehen, wann genügend Wohnraum erreicht sein wird? → Antwort: Eine Wohnraumbedarfsanalyse oder ähnliches existiert für Spiekeroog – abgesehen von dem Wohnraumversorgungskonzeptes für den Landkreis Wittmund – nicht, da aufgrund der geringen Größe Spiekeroogs kaum statistische Daten vorliegen. Daher ist keine konkrete Zahl definierbar. Allgemein ist der Mangel an Dauerwohnraum und die zunehmende Verdrängung von Dauerwohnraum durch Ferienwohnungen jedoch seit Jahren bekannt. Inwiefern der Bebauungsplan Nr. 22 einen substanziellen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Dauerwohnraum leistet, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Grundsätzlich greifen die vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 22 erst bei wesentlichen Änderungen des Gebäudebestandes, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist. Es handelt sich um einen so genannten Angebotsbebauungsplan, der nicht zwingend bzw. nicht unmittelbar zu Neubau- Aktivitäten führen muss. Bekannt ist, dass in den nächsten ca. 25 Jahren voraussichtlich 25 Dauerwohnungen frei werden. Besonders hier wird Regelungsbedarf gesehen, sodass dieser freiwerdende Dauerwohnraum weiter als solcher genutzt werden kann und nicht vollständig in Ferienwohnungen umgewandelt wird. Ein weiteres Ziel ist es, ebenso Möglichkeiten zur Entwicklung eines Mietwohnungsmarktes zu schaffen. Die Absicht Dauerwohnraum zu sichern und zu schaffen ist nicht neu. Trotz bisheriger Bemühungen sind in der Vergangenheit immer mehr Ferienwohnungen zu Lasten von Dauerwohnraum entstanden. ▪ Aus dem Plenum wird darauf hingewiesen, dass 50 % und 60 % Dauerwohnen für Immobilieneigentümer nicht mehr wirtschaftlich seien. Vielmehr würden in substanziellem Umfang Ferienwohnungen zur wirtschaftlichen „Quersubventionierung“ von Dauerwohnraum benötigt. → Antwort: Die Regelung, dass innerhalb eines Gebäudes 60 % Dauerwohnraum und 40 % Ferienwohnen vorzusehen ist, wurde aus bereits vorhandenen Erbbaurechtsverträgen für Bestandsgrundstücke abgeleitet. Die auf dieser Grundlage errichteten Gebäude zeigen, dass diese Quote funktioniert. Analog funktioniert auch die Quote von 50 % Dauerwohnraum und 50 % Ferienwohnen je Gebäude. Grundsätzlich werden Ferienwohnungen mit dem Bebauungsplan Nr. 22 nicht unzulässig, vielmehr soll mehr Dauerwohnraum entstehen. Protokoll Inselwerkstatt BP 22 „Dorf“ & 7. FNP-Änderung | 22.06.2023 BPW Stadtplanung 4 | 8 Antrag Dorfentwicklungsprogramm Julia Nahrath stellt die Voraussetzungen für eine Antragstellung für das Förderprogramm „Dorfentwicklungsprogramm“ anhand einer Präsentation vor und erläutert was sich dahinter verbirgt, wie eine Dorfentwicklung abläuft, welche Fördermöglichkeiten es gibt und an welche Vorarbeiten angeknüpft werden kann sowie die Ziele eines Dorfentwicklungsprozesses Im Anschluss an die Präsentation werden folgende Fragen zum Dorfentwicklungsprogramm gestellt: ▪ Aus dem Plenum wird darauf hingewiesen, dass ein Verlangsamen des Prozesses zur Antragstellung für das Dorfentwicklungsprogramm durch die Abhängigkeit von anderen Inseln in der Gemeinschaft als Inselregion befürchtet wird. → Antwort: Es sollen Synergien genutzt werden, eigenständiges Handeln der Insel Spiekeroog soll nicht durch Gemeinschaft mit den anderen Inseln verlangsamt werden. Es soll einen eigenen Maßnahmenkatalog für die Insel Spiekeroog geben, neben gemeinsamen Themen. Die Gemeinde möchte die Ziele & Maßnahmen in einem Plan festhalten und die Förderkulisse als Inseln nutzen. Gruppenarbeitsphase Frank Schlegelmilch erläutert die Themen der vier vorgeschlagenen Arbeitsgruppen und stellt Fragen zur Anregung und Diskussion für die Gruppen vor. In der Arbeitsphase hatten alle Teilnehmenden die Gelegenheit, sich im Rahmen von vier parallel diskutierenden Arbeitsgruppen einzubringen. Die Arbeitsgruppe Dorfmitte wurde von Frank Schlegelmilch moderiert. Die Arbeitsgruppe Dauerwohnen/ Neues Wohnen wurde von Nicole Braun moderiert. Die Arbeitsgruppe Freiräume und Bäume wurde von Mareen Heppner moderiert. Die Arbeitsgruppe Inselgemeinschaft und Inselregion wurde von Julia Nahrath moderiert. Inhaltlich arbeiteten die Teilnehmenden in den vier parallel stattfindenden Arbeitsgruppen in Ihren jeweiligen Themenschwerpunkten. Die Ergebnisse der Diskussion wurden von ihnen auf Postern festgehalten und sind im Folgenden kurz zusammen- gefasst. Arbeitsgruppe Dorfmitte (in Unterthemen sortiert) • Muss sich alles auf den Ortskern konzentrieren oder sollten Gewerbeflächen auch außerhalb des Dorfkerns vorgesehen werden? • Bäume sind Fluch und Segen zugleich (Schatten, Laub, Astwurf). • Eine Unterstützung der Gewerbetreibenden durch die Gemeinde ist wünschenswert. • Häufig befindet sich der Randbereich zwischen Straße und Grundstück im Eigentum der Gemeinde → wer ist zuständig für Unterhaltung und Pflege? • Tagesgäste sind eine wichtige Zielgruppe, die derzeit ggf. noch nicht genug Beachtung findet • Die im Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 22 vorgesehene GRZ für die Dorfmitte müsste höher sein. • Tiny Houses • Die Dreiecksfläche im Bereich Melksett ist eine wichtige Eingangssituation in das Dorf. Gastronomie und Einkaufen • Die Angebote für Außengastronomie müssen attraktiver werden. • Einkaufen auf der Insel ist kaum noch möglich → das Einkaufverhalten der Insulaner geht in Richtung Festland. • Stöbern, bummeln, Essen gehen • NanuNana ist als stärkste Filiale in Deutschland auch auf der Insel ansässig Protokoll Inselwerkstatt BP 22 „Dorf“ & 7. FNP-Änderung | 22.06.2023 BPW Stadtplanung 5 | 8 • Regionale / lokale Produkte in den Fokus rücken / spezialisierte Angebote schaffen. Gewerbe • Es braucht auch größere Flächenangebote für Gewerbe, bspw. Hallen für Lager oder Raum für Handwerker; aufgrund der größeren Flächenbedarfe ist das aber eher außerhalb der Ortsmitte vorzusehen. • Gewerbe war früher der wichtigste wirtschaftliche Antrieb, heute sind Ferienwohnungen der wichtigste Wirtschaftsfaktor • Die Dorfmitte ist das Wichtigste; in der Ortsmitte ist die Insel am authentischsten. • Aktuell bestehen stabile Verhältnisse beim Immobilieneigentum. • Der Dorfkern lebt von den Gästen (Nachfrage), Insulaner stellen die Angebote. • Bislang gibt es keine Plattform für Gewerbebetreibende (außer GeWoBa); die Einrichtung einer solchen Plattform wäre hilfreich. • Es tut sich was in der Ortsmitte, es gibt viele tolle Betriebe. • Eine Förderung von Gewerbenutzungen bedeutet auch die Notwendigkeit zur Schaffung von Wohnraum für Mitarbeitende. • Gründungen sollten gefördert werden. Arbeitsgruppe Dauerwohnen/ Neues Wohnen (in Unterthemen sortiert) Ferienwohnen • Häufig ist eine wirtschaftliche Quersubventionierung von Dauerwohnraum durch Ferienwohnungen erforderlich. • Wann ist die Grenze für Ferienwohnen erreicht? • Der Anteil von Ferienwohnen zu Dauerwohnen ist zu prüfen. Die Insel lebt von Gästen, andererseits sollte der „Ausverkauf“ der Insel gestoppt werden. • Bei Immobilieneigentümer*innen sollte ein Verantwortungsbewusstsein für die weitere Inselentwicklungen geschaffen werden. Mit der Immobilienentwicklung haben Immobilieneigentümer*innen direkten Einfluss hierauf. Dauerwohnen • Es muss mehr Wohnraum für Arbeitskräfte bzw. betriebsbezogenes Wohnen geben. • Zusätzlich fehlt arbeitgeberunabhängiger Wohnraum / Dauerwohnraum für Insulaner. • Eine Verpflichtung zur Schaffung eines Mindestanteils von Dauerwohnraum je Gebäude führt ggf. zu realistischeren Immobilienpreisen. • Die Möglichkeiten des Homeoffice generieren ggf. neue Inselbewohnende. • Geht mit der Sicherung und Schaffung von Dauerwohnraum der Verlust an Zweitwohnungen einher? Daseinsvorsorge • Es fehlen Angebote der Gesundheitsversorgung. • Daher ist häufig ein Wegzug von der Insel im Alter erforderlich. • Wie viel Wohnraum gibt die Infrastruktur her? Es sollte vor Neubau bzw. der Neuerschließung von Freiflächen erst einmal mit dem Bestand gearbeitet werden, auch in dem Sinne, die vorhandene Infrastruktur nicht zu überlasten. Neues Wohnen • Die vorhandene Anzahl an Wohnungen und das fehlende Angebot an Gesundheitsversorgung schließen ein Wohnen im Alter auf der Insel häufig aus → Menschen ziehen im Alter häufig von der Insel weg. Protokoll Inselwerkstatt BP 22 „Dorf“ & 7. FNP-Änderung | 22.06.2023 BPW Stadtplanung 6 | 8 • Bei der Schaffung von neuem Wohnraum soll berücksichtigt werden, welches Wohnungsangebot verschiedener Zielgruppen benötigt wird (bspw. Wohnen im Alter, Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, sozialer Wohnungsbau). Wie viel Wohnfläche wird je nach Zielgruppe benötigt? • Bei Immobilieneigentümer*innen bestehen häufig Berührungsängste bezüglich der Schaffung von Mietwohnungsangeboten, da die Bedarfe nicht bekannt sind. • Hilfreich wäre ein Informationsangebot oder eine Austauschplattform für Immobileneigentümer*innen, die vorhaben Wohnraumangebote zu schaffen. • Hilfreich wäre auch ein Überblick über das vorhandene Wohnraumangebot bzw. ein Wohnungspool über zeitnah frei werdende Wohnungen in unterschiedlichen Lebensphasen, so dass ein Wohnungstausch möglich wird. So könnten bspw. ältere Menschen in kleinere frei werdende Wohnungen ziehen und so Wohnraum für Familien frei werden. • Es sollte einen Überblick geben, wie viel Leerstand besteht. • Bei der Schaffung und Vergabe von Wohnraum soll es einen Vorrang für Arbeitnehmer geben, da diese für das Funktionieren der Insel wesentlich sind. • Gemeinschaftliche eigentümerübergreifende Angebote könnten hilfreich sein. • Eine Sammlung von Projektideen wäre hilfreich → was gibt es auf anderen Inseln? Welche Modelle und Austauschformate könnten als Vorbild dienen? • Ggf. lohnt ein Blick auf die Holländischen Inseln als Vorbild → Vorrang für Insulaner bei der Vergabe von Wohnraum bzw. Grundstücken. • Bei Immobilieneigentümer*innen sollte das Verantwortungsgefühl für die Insel gestärkt werden; das Gemeinwohl sollte beachtet und das „Wir-Gefühl“ gestärkt werden. • Hohen Wohnungsanteil schaffen/sichern bei Neuerschließung von neuen Baugebieten • Die Gemeinde sollte Grundstücken im Erbbaurecht vergeben. Arbeitsgruppe Freiräume und Bäume (in Unterthemen sortiert) Bäume • Baumpflegeschnitte sollten fachgerecht ausgeführt werden, z.B. an der Kirche an der Seerose, Bi d’Utkiek. • Der Klimawandel sollte berücksichtigt werden, bspw. im Hinblick auf neue Baumarten wie Kirschbäumen in den Dünen. • Der Umgang mit Kiefern im Wäldchen sollte geprüft werden. • Bei der Aufstellung einer neuen Baumschutzsatzung sollten Regelungen wie Pflanzqualitäten (Stammumfang), Baumarten, Ersatzpflanzungen bei Fällung vorgesehen werden. • Für Laubabfälle sollte es eine Sammelstelle und Kompostieranlage geben. • Bei der Recyclingstation ist eine Kontrolle der Abgaben wichtig. Baumkataster • Der Baumbestand sollte aufgenommen und neue Baumstandorte festgelegt werden. • Es sollte eine Bestandsaufnahme der Bäume geben und ein digitales Baumkataster erstellt werden. • Ortbildprägende Bäume sollten als schützenswerte Bäume aufgenommen werden. • Im Bereich Wüppspoor sollte eine Anpflanzung von Bäumen und Grünstreifen erfolgen. Protokoll Inselwerkstatt BP 22 „Dorf“ & 7. FNP-Änderung | 22.06.2023 BPW Stadtplanung 7 | 8 Freiräume • Die Qualität der Pflege des Kurparks (vor allem Bäume) sollte verbessert werden. • Eine Hundeauslaufwiese (z.B. Richelwiesen Deich) ist wünschenswert. • Ein Hundestrand ist vorhanden, aber ggf. zu klein. • Es gibt Bedarf zur Überholung der Kinderspielplätze. • Im Kurpark sollten ein „Trimm-Dich-Pfad“, „Barfuß-Pfad“, Erlebnispfad, Kneippen eingerichtet werden. • Die Dreieck-Fläche im Bereich Melksett sollte nutzbar gemacht werden. • Welche Flächen sind nicht im Nationalpark? • Welche Flächen hat der Flächennutzungsplan noch überplant? Wasser • Infos und Regelungen zum Umgang mit Wasser und Grünversorgung sind erforderlich. • Reichen die Wasserblase/Linse als Reserve? Neue Brunnen sind in Planung. • Wie kann das Wasser der Kläranlage weiter genutzt werden? • Konzepte zur Regenwassersammlung und -nutzung sollten entwickelt werden. • Ist ein neues Rückhaltebecken in den Richelwiesen möglich? • Wie kann es ermöglicht werden „selber“ Klärstufen einzubauen? Arbeitsgruppe Inselgemeinschaft und Inselregion • Geld • Ideen/Wünsche o Regelmäßige Treffs für verschiedene Altersgruppen z.B. im Gemeinderaum oder auch im Privaten oder Garten(allerdings kein DGH auf Spiekeroog mit entsprechender Einrichtung vorhanden) o Offener Stammtisch, auch für junge Leute • Austausch auch mit ausländischen Mitbürger:innen wichtig o Ansätze aus Leben im Meer / Gemeinwesenarbeit (z. B. Picknick, polnischen Abend) weiterführen und Teilnahme möglichst durch Betriebe fördern • Integration aus zwei Blickwinkeln betrachten – Saisonkräfte kommen in erster Linie aufgrund der Arbeit o z. T. existieren Parallelgesellschaft (Gründe: keine Zeit, Sprachbarrieren) o Sprachkurse, die es schon auf der Insel gibt = gleichzeitiger Integrationsprozess • Austausch mit Zweitwohnungsbesitzer:innen o haben z. T. Kompetenzen, Zeit, Engagement, die eingebracht werden wollen/könnten o Insulaner:innen und Zweitwohnungsbesitzer:innen haben z. T. verschiedene Bedürfnisse Protokoll Inselwerkstatt BP 22 „Dorf“ & 7. FNP-Änderung | 22.06.2023 BPW Stadtplanung 8 | 8 o Haltung der Insulaner:innen ggü. der Zweitwohnungsbesitzer:innen z. T. historisch mit Vorbehalten geprägt o Hürden, Berührungsängste und Vorbehalte müssten auf allen Seiten abgebaut werden o Thema müsste beleuchtet / bearbeitet werden • Ankommen als Neu-Insulaner:in o Früherer Situation „Man muss in die Inselgemeinschaft aufgenommen werden“ bzw. „Man muss sich das verdienen“ hat sich verändert; es ist einfacher anzukommen, wenn man neu auf der Insel ist. Ein guter Weg ist über die Vereinsarbeit/-mitgliedschaft. o Ankommen ist mit Kind einfach – es gibt eine „Familien-Subkultur“; Mehrgenerationenaustausch schwierig, auch wenn Neugier vorhanden o Ansätze: Jung trifft Alt; Klein trifft Groß, Patenopa/-omas • Es gibt Tradition – „Was man so auf Spiekeroog macht“, wie z. B. Boßeln, Plattdeutsch (?), das „Moin“ auf der Straße - doch wie kann diese bewahren? Es gibt nicht nur den demografischen Wandel sondern auch noch Fluktuation • Wie bekommen wir es hin, dass junge Leute zurückkommen? o Wohnraum als Schlüssel, da Möglichkeiten von Homeoffice/remote work zugenommen haben o Vernetzung der Inseln, z. B. durch Sport: regelmäßige Inselwettkämpfe (Spiekeroog gegen Langeoog) in Zusammenarbeit mit Kommunen und Vereinen; Probleme: Aufgrund der Logistik müssen die Veranstaltungen ggf. auf dem Festland stattfinden, Sportplätze sind z. T. privat betrieben bzw. nicht durch Vereine gemanagte o Vernetzung der Inseln als Haltefaktor: Austausch und Kommunikation; Sport hier nur als Beispiel, kann auch auf andere Beriech angewendet werden • Format „Insulaner unner sück“aufbrechen: derzeit auf Kulturschaffende ausgerichtet, stärker auch an anderen Themen und Zielgruppen orientieren, damit es für mehr Personen interessant wird • Alt werden auf der Insel geht nicht o Viel arbeitgeberabhängiger Wohnraum o Kaum Insulaner mit Wohneigentum o Es gibt einen Pflegedienst, der allerdings nicht an Wohnraum angegliedert ist o Ältere und ggf. Pflegebedürftige müssen in den eigenen (ggf. zu großen) vier Wänden bleiben, Wohnungstausch bzw. Umzug ab einem bestimmten Alter schwierig Nach kurzer Zusammenfassung und Vorstellung der einzelnen Ergebnisse der Arbeitsgruppen im Plenum liegen gegen 19:45 Uhr keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Kösters bedankt sich bei den Teilnehmenden für die engagierte Diskussion und Arbeit in den Arbeitsgruppen und beendet die Veranstaltung. gez. Heppner, BPW Stadtplanung; Bremen, 10.07.2023 Anlage: PowerPoint-Präsentation
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.