Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Feststellungsbeschluss der 7. Änderung des Flächennutzungsplans

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Der Rat soll die 7. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Spiekeroog förmlich feststellen. Die Änderung umfasst rund 42 Hektar und damit nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Insel. Sie schafft die planungsrechtliche Grundlage für den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 22, der das Verhältnis von Dauerwohn- und Ferienwohnnutzung steuern soll. Der Rat soll den Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen zustimmen und den FNP anschließend festzustellen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung Spiekeroog; es handelt sich um den Feststellungsbeschluss als abschließenden Schritt des Regelverfahrens nach BauGB für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans, die parallel zum Bebauungsplan Nr. 22 aufgestellt wurde.

Hintergrund

Der Rat beschloss am 29.06.2023 die Aufstellung der 7. FNP-Änderung, parallel zum Bebauungsplan Nr. 22 'Dorf'. Ein früherer Bebauungsplan Dorf – Teil A aus 2018 wurde durch das OVG Lüneburg 2021 für unwirksam erklärt, die Planungsabsicht selbst aber als grundsätzlich zulässig anerkannt. Der bislang geltende 6. FNP enthält Darstellungen, die nicht mehr den Entwicklungszielen der Gemeinde entsprechen; die 7. Änderung löst ihn für das Plangebiet ab. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 22.06.2023 als 'Inselwerkstatt' statt, die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung liefen von Dezember 2023 bis Februar 2024.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft alle Insulaner:innen direkt: Die neue Flächennutzungsplanung ist die Voraussetzung dafür, dass der Bebauungsplan Nr. 22 rechtskräftig werden kann, der Dauerwohnraum auf der gesamten Insel sichern und neu schaffen soll. Ohne diesen Schritt bleibt die Umwandlung von Dauerwohnungen in Ferienwohnungen planungsrechtlich schwerer steuerbar. Betroffen sind Einheimische, Dauerarbeitskräfte und alle, die auf bezahlbaren Wohnraum auf der Insel angewiesen sind.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Geltungsbereich der 7. FNP-Änderung umfasst rund 42 Hektar und damit den Großteil des Siedlungsbereichs der Insel
  • Der Plan stellt vor allem Sonderbauflächen 'Wohnen/Ferienwohnen' sowie eine Sonderbaufläche 'Tourismus/Gewerbe-Ortsmitte' dar
  • Für die Grundstücke Westerloog 7 und 9 werden Wohnbauflächen ausgewiesen, um dort dauerhaften Wohnraum zu sichern
  • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 23 (Lebensmittelmarkt) wird per Berichtigung in den FNP integriert
  • Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zu den Abwägungsergebnissen sowie die förmliche Feststellung der 7. FNP-Änderung vor

Relevanz für Insulaner:innen: 8/10

flächennutzungsplanbauleitplanungbebauungsplandauerwohnraumferienwohnungenwohnensiedlungsbereichraumordnungfeststellungsbeschlussabwägung

Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/044/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
4 Dokumente
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (4)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-892 kB5 k Zeichen Volltext
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    - 1 -
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
    Feststellungsbeschluss der 7. Änderung des Flächennutzungsplans
    Sachverhalt:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 die Aufstellung der
    7. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Geltungsbereich der 7. Änderung
    des Flächennutzungsplans umfasst nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Gemeinde
    Spiekeroog auf einer Fläche von rund 42 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs kann der
    Anlage entnommen werden.
    Die Gemeinde Spiekeroog leidet durch die kontinuierliche Umwandlung von
    Dauerwohnungen zu Ferienwohnungen unter einem akuten Mangel an bezahlbaren
    Wohnungen für Einheimische und Dauerarbeitskräfte. Eine Erweiterung des Siedlungsraums
    ist aufgrund des sensiblen Landschafts- und Naturraums kaum bzw. nur in sehr begrenztem
    Maße möglich. Daher versucht die Gemeinde seit einigen Jahren, das Dauerwohnen und das
    touristische Wohnen über einen Bebauungsplan „Dorf“ abzusichern. Gemäß Urteil des
    Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 07.10.2021 unter dem Aktenzeichen 1 KN 92/19
    wurde der im Jahr 2018 aufgestellte Bebauungsplan Dorf – T eilA allerdings für unwirksam
    erklärt. Die verfolgte Planungsabsicht zur Steuerung von Dauerwohnen und
    Ferienwohnungen hat das OVG jedoch grundsätzlich für durchführbar erachtet. Der
    Bebauungsplan Nr. 22 wird nun unter Beibehaltung der wesentlichen Planungsziele auf
    Grundlage des Urteils des OVG neu aufgestellt.
    Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist im Zusammenhang mit dem laufenden
    Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 erforderlich. Die bisher für den
    Geltungsbereich geltende 6. Änderung des Flächennutzungsplans enthält Darstellungen, die
    nicht mehr den Entwicklungsabsichten der Gemeinde Spiekeroog entsprechen. Daher
    werden die 7. Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungsplan Nr. 22 parallel
    aufgestellt.
    Die wesentlichen Planungsziele sind:
     Die Sicherung von Dauerwohnraum und dessen Neuschaffung,
     die geordnete Neuschaffung von Gästebeherbergungsflächen in dessen
    verschiedenen Ausprägungsformen und die Sicherung deren Vielfalt,
     die Sicherung und Entwicklung von Gewerbeflächen im Innendorfbereich sowie
     die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsoge.
    Die 7. Flächennutzungsplanänderung umfasst ergänzend zu dem Geltungsbereich des
    Gemeinde Spiekeroog
    Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau
    Vorlagen-Nr.
    01/044/2024
    ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 06.06.2024
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 11.06.2024
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 21.06.2024
    Betreff:
    - 2 -
    parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 22 auch die Flächen des
    vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 „Sicherung der Grundversorgung –
    Lebensmitteleinzelhandel“, der seinerzeit im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
    aufgestellt worden ist. Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
    Nr. 23 erfolgt somit die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung
    nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
    Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB
    aufgestellt. Am 22.06.2023 fand im Rahmen der öffentlichen „Inselwerkstatt“ die frühzeitige
    Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 7. Änderung des
    Flächennutzungsplans statt. Das Protokoll zu diesem T erminliegt dieser Sitzungsvorlage als
    Anlage bei. Darüber hinaus sind bei der Gemeinde im Zuge der frühzeitigen
    Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine weiteren Hinweise und Anregungen
    eingegangen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die
    Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fanden nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig
    im Zeitraum vom 29.12.2023 bis zum 19.02.2024 statt. Das Ergebnis dieser Beteiligungen ist
    in die Planung eingeflossen.
    Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zu den Beteiligungsschritten sind
    tabellarisch zusammengestellt worden und liegen dieser Vorlage bei. Zu den Eingängen ist
    jeweils ein Entscheidungsvorschlag beigefügt, über den der Rat abschließend befindet. Die
    Inhalte der Planung können sowohl der Änderung des Flächennutzungsplans wie auch der
    beigefügten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans entnommen werden.
    Beschlussvorschlag:
    1. Den in den tabellarischen Zusammenstellungen der Anregungen und Stellungnahmen
    (Abwägung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch)
    enthaltenen Entscheidungsvorschlägen wird zugestimmt.
    2. Die 7. Flächennutzungsplanänderung wird festgestellt.
    Anlagenverzeichnis:
    01_FNP_7Ae_Planzeichnung
    02_FNP_7Ae_Begruendung_samt_Umweltbericht
    03_FNP_7Ae_Uebersicht_Ergaenzungen_Begruendung_nach_Oeffentlichkeitsbeteiligung
    04_ FNP_7Ae_ Protokoll_fruehzeitige_Oeffentlichkeitsbeteiligung
    05_FNP_7Ae_T abelle_Stellungnahmen_Oeffentlichkeitsbeteiligung
    06_FNP_7Ae_T abelle_Stellungnahmen_fruehzeitige_Behoerdenbeteiligung
    07_FNP_7Ae_T abelle_Stellungnahmen_Behoerdenbeteiligung
    Spiekeroog, den 24.05.2024
    (Bruns, Maren)
    Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

  • 📄
    01 FNP 7Ae Planzeichnung
    PDF; CHARSET=UTF-83.5 MB11 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    Lagerplatz
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    2
    2A
    4
    20
    3
    5
    Up De Höcht
    OstendSlurpad
    Slurpad
    KussalleeNoorderloog NoorderloogLütt Pad Kaapdünenweg
    Noordertün
    Lütt Slurpad
    Wüppspoor
    Süderloog
    Süderloog
    Westerloog
    Gartenweg Friederikenweg
    Wittdün
    Richelweg
    Up De Dünen
    Melksett
    Noorderpad Tranpad
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    Bi d'Utkiek
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    5
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    2241
    2256 244
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    2463245
    1934 189
    2481 2592
    252
    228
    203/2
    243
    1972205199/2 1683
    241
    202/4
    238
    2014
    247232/4
    1983 1712
    26011260142609251227
    194
    2601
    298822210
    2492 26062561 2619
    19312
    2322234
    2231
    208
    201/3
    239 253
    188195
    207 2493
    230
    2365
    2263
    1841
    2631
    193142111 2551
    166
    27442883
    53171211951
    1331
    1392
    132366
    911
    1222
    2616
    131573/1
    1214
    1761
    1721
    60 943
    161
    961
    1631 1473
    67
    160
    1221 1273
    1632
    942
    993
    61
    1695 154
    803 1332123992
    1552
    742
    1696
    926
    152203/1 150155315118273/2
    8047716
    162
    9128158/3
    14964
    949
    153 13461347
    782
    592
    754 793
    713
    100/2
    1697
    1041
    1015
    1043584 1044
    10521053 1202 124 1301319
    1061 1283
    164
    721
    741 1811763 17241912 168217531731 16811781 172519021913
    18011802 1701 131710511025
    1927 1702
    753
    167 1361
    1272
    99/1771778168 7715 1282
    12011213
    1343
    7036
    129
    1394
    59
    1404
    8960
    571
    7029
    140/5
    901
    1471
    6915
    140/11395140/2
    1397139/8
    999 531428853141
    13110
    141
    6918
    69356913
    1381
    6916
    1382140/3
    6914
    137 7028
    3510
    213
    129130
    125
    304
    1518
    411
    20
    134
    115
    305
    120 53124
    1538
    40
    306
    37
    1171
    3524
    451
    132
    471 11
    1033518
    128
    421
    1534
    136135
    39
    127
    315
    106
    48
    431
    303
    357
    1221023525
    119
    452
    358
    441
    104
    316
    110
    1524
    1071
    317212
    1528
    1093613520
    1531
    35231233512
    38
    124
    3522
    359
    121
    133
    31553137
    196197198199
    172
    1536
    1529
    105
    1526
    1520
    1537
    15331539
    108
    131
    126
    194 191
    29
    Pollerdiek
    Südermenss
    Tranpad
    Gartenweg
    Up De Dünen
    Wittdün
    WW WW
    SS
    S S
    S
    S
    SSTourismus /Gewerbe-OrtsmitteWohnen /FerienwohnenFerienheim /Erholungsheim
    Ferienheim /ErholungsheimWohnen /Ferienwohnen
    Ferienheim /ErholungsheimLebensmittelmarktFerienheim /Erholungsheim
    7. Änderung des Flächennutzungsplans und 2. Berichtigung des Flächen-nutzungsplans
    M 1:5.000N
    6. Änderung des Flächennutzungsplans mit ÄnderungsbereichGeltungsbereich der 7. Änderung desFlächennutzungplanes
    DARSTELLUNGENÄnderungsbereich der 7. Änderung desFlächennutzungplanes
    BAUFLÄCHENSonderbauflächen Zweckbestimmung:Tourismus/ Gewerbe-Ortsmitte
    FLÄCHEN FÜR DEN GEMEINBEDARFFläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung:Öffentliche VerwaltungSchuleKirchen und kirchlichen Dingen dienendeGebäude und EinrichtungenSozialen Zwecken dienende Gebäude undEinrichtungenSportlichen Zwecken dienende Gebäude undEinrichtungen
    GRÜNFLÄCHENöffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung:Friedhof
    FLÄCHEN FÜR WALDWaldfläche
    Wohnbauflächen
    Sonderbauflächen Zweckbestimmung:Wohnen / Ferienwohnen,
    Ostertorsteinweg 70-71office@bpw-stadtplanung.de28203 Bremenwww.bpw-stadtplanung.de
    Planverfasser:
    Gemeinde SpiekeroogLandkreis Wittmund7. Änderung desFlächennutzungsplans und2. Berichtigung desFlächennutzungsplans
    Übersichtsplan Bearbeitungsstand: 05.12.2023
    Parkanlage
    G:\04 Vorlagen\Logo\BPW_Logo_kompl_zugeschnitten.jpg
    S
    SW
    FLÄCHEN FÜR VER- UND ENTSORGUNGEntsorgung Abwasser
    Sonderbauflächen Zweckbestimmung:Ferienheim / Erholungsheim
    S
    DeichschutzzoneUmgrenzung der Flächen, die von Bebauung freizuhalten sindNACHRICHTLICHE ÜBERNAHMENTrinkwasserschutzgebiet Wasserschutzzone IIIW
    SONSTIGE FESTSETZUNGENAbgrenzung unterschiedlicher Nutzungen von Baugebieten
    Sonderbauflächen Zweckbestimmung:LebensmittelmarktS
    BAUGEBIETESO 1 Sonstiges Sondergebiet "Allgemein"SO1
    SO 2 Sonstiges Sondergebiet "Wohngebäude / Wohnen"SO 3 Sonstiges Sondergebiet "Gastronomie / Wohnen"SO 4 Sonstiges Sondergebiet "Hotel"SO 5 Sonstiges Sondergebiet "Apotheke"SO 6 Sonstiges Sondergebiet "Konzentrationsbereich desKurwesens"SO 7 Sonstiges Sondergebiet "Ferienheim / Erholungsheim"SO 8 Sonstiges Sondergebiet "Künstlerhaus"SO 9 Sonstiges Sondergebiet "Eingeschränktes Gewerbe"SO 10 Sonstiges Sondergebiet "Reiterhof"SO 11 Sonstiges Sondergebiet "Gartenbaubetriebe"
    FeuerwehrVERKEHRSFLÄCHENÖffentliche StraßenverkehrsflächeStraßenbegrenzungslinie
    NaturbelasseneGrünflächeSpielplatzHGDauerklein-gartenHausgarten
    SO2
    SO3
    SO4
    SO5
    SO6
    SO7
    SO8
    SO9
    SO10
    SO11
    private Grünflächen mit der Zweckbestimmung:
    Grenze des Nationalparks "Niedersächsisches Wattenmeer"
    2. Berichtigung
    PräambelAuf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 desNiedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog diese 7.Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Planzeichnung beschlossen.Spiekeroog, den ..............................     ..............................                                                                                                              BürgermeisterVerfahrensvermerkeAufstellungsbeschlussDer Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am .............................. die Aufstellung der 7. Änderungdes Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am ......................ortsüblich bekanntgemacht worden.Spiekeroog, den ..............................                         ..............................                                                                                                   BürgermeisterPlanunterlageKartengrundlage: Amtliche Karte 1:5 000 (Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte)Maßstab: 1: 5 000Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- undKatasterverwaltung,© 2024
    PlanverfasserDer Entwurf wurde ausgearbeitet von: BPW StadtplanungOstertorsteinweg 70-71; 28203 BremenBremen, den ...........................                                                             .............................                                                                                                                BüroinhaberBeteiligung der ÖffentlichkeitDer Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am ........................... dem Entwurf der 7.Flächennutzungsplanänderung und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am ........................... ortsüblichbekanntgemacht. Der Entwurf der 7. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung hat vom ...........................bis zum ........................... gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.Spiekeroog, den ........................... .................... BürgermeisterFeststellungsbeschlussDer Rat der Gemeinde Spiekeroog hat die 7. Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung nach Prüfung derStellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am ........................... beschlossen.Spiekeroog, den ...................................................... BürgermeisterGenehmigungDie 7. Flächennutzungsplanänderung ist mit Verfügung (AZ.: ........................... ) vom heutigen Tage unterAuflagen / mit Maßgaben / mit Ausnahme der durch ........................... kenntlich gemachten Teile gemäß § 6BauGB genehmigt............................ , den ...........................Höhere Verwaltungsbehörde...........................(Unterschrift)BeitrittsbeschlussDer Rat der Gemeinde Spiekeroog ist den in der Genehmigungsverfügung vom ...........................(AZ.:...........................) aufgeführten Auflagen / Maßgaben / Ausnahmen in seiner Sitzung am ...........................beigetreten.Die 7. Flächennutzungsplanänderung hat wegen der Auflagen / Maßgaben vom ........................... bis........................... öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer wurden am ........................... ortsüblich bekanntgemacht.Spiekeroog, den ...................................................... BürgermeisterInkraftreten (§ 10 Abs. 3 BauGB)Mit der Bekanntmachung ist die 7. Änderung des Flächennutzungsplans in Kraft getreten.Spiekeroog, den ........................... ........................... BürgermeisterVerletzung von Verfahrens- und FormvorschriftenInnerhalb von einem Jahr nach Wirksamwerden der 7. Flächennutzungsplanänderung ist die Verletzung vonVerfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen der Flächennutzungsplanänderung nicht geltendgemacht worden.Spiekeroog, den ...........................  ........................... Bürgermeister

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    02 FNP 7Ae Begruendung samt Umweltbericht zur Ratssitzung
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    Gemeinde Spiekeroog  
     
    7. Änderung des Flächennutzungsplans 
     
    Begründung  
    mit Umweltbericht 
     
     
     
    Lageplan (ohne Maßstab; Auszug aus der ALK)  Stand: 05.12.2023 
    (mit Änderungen nach der Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: 10.06.2024) 
     
     
     
     
     
     
    Verfasser: 
     
     
    Partnerschaftsgesellschaft mbB 
    Ostertorsteinweg 70-71 
    28203 Bremen 
     
     
     
     
    
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             2 | 37 
    Planungsträger Gemeinde Spiekeroog 
       
    Vertreten durch Der Bürgermeister 
     Westerloog 2 
     26474 Spiekeroog 
     Tel.: 04976 99939 15  
     Fax.: 04976 99939 29 
     
     
    Die Begründung mit Umweltbericht wurde gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der 
    Gemeinde Spiekeroog ausgearbeitet von:   
     
      
     
    BPW Stadtplanung 
    Partnerschaftsgesellschaft mbB 
    Ostertorsteinweg 70-71 
    28203 Bremen 
    fon 0421.51701640 
    office@bpw-stadtplanung.de 
    www.bpw-stadtplanung.de 
     
     
     
    Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Begründung das generische Maskulinum verwendet. Die in dieser 
    Begründung verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht 
    – auf alle Geschlechter. 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             3 | 37 
    Inhalt 
     
    Teil A Begründung .................................................................................................................................... 4 
     Planaufstellung ............................................................................................................................ 4 
     Planungsanlass und allgemeine Ziele ............................................................................................ 4 
     Beschreibung des Plangebiets und des geltendes Planungsrechts ................................................... 5 
     Übergeordnete Ziele und Planungen ............................................................................................. 6 
     Inhalte der 7. Änderung des Flächennutzungsplans ....................................................................... 8 
     Nachrichtliche Übernahmen ....................................................................................................... 11 
     
    Teil B Umweltbericht .............................................................................................................................. 12 
     Einleitung ................................................................................................................................... 12 
     Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung ............................................................ 12 
     Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre 
    Berücksichtigung ........................................................................................................................ 13 
     Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ............................................................. 19 
     Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale ..................... 19 
     Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ............................................ 28 
     Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung .................................................... 28 
     Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ............ 33 
     Artenschutzrechtliche Maßnahmen..................................................................................................... 33 
     Anderweitige Planungsmöglichkeiten ......................................................................................... 34 
     Zusätzliche Angaben ................................................................................................................... 34 
     Verfahren und Schwierigkeiten ............................................................................................................ 34 
     Maßnahmen zur Überwachung ........................................................................................................... 35 
     Allgemein verständliche Zusammenfassung ........................................................................................ 35  
     
    Anlagen 
    Anlage 1: Übersichtskarte mit den erfassten Habitatbäumen (ökologis GmbH) 
    Anlage 2: Übersicht der nach §30 BNatSchG geschützten Küstendünenbiotope und -standorte (ökologis GmbH) 
    Anlage 3: FFH-Vorprüfung gemäß § 34 BNatSchG (Thalen Consult GmbH, 15.04.2024, redaktionell geändert am 
    10.06.2024) 
     
    Tabellenverzeichnis 
    Tabelle 1: Gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotoptypen im Plangebiet der 7. FNP-Änderung und des 
    Bebauungsplanes Nr. 22 .................................................................................................................. 21 
    Tabelle 2: Erfasste Habitatbäume mit Höhe, Brusthöhendurchmesser (BHD) und Art des Habitats ................. 22 
      
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             4 | 37 
    Teil A Begründung 
     Planaufstellung 
    Planaufstellungs- 
    beschluss 
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 die Aufstellung 
    der 7. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.  
    Aufstellungsverfah-
    ren 
    Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB 
    samt Umweltprüfung und Umweltbericht aufgestellt. Der Umweltbericht ist Bestand-
    teil dieser Begründung. 
    Bebauungsplan 
    Nr. 22 
    Darüber hinaus hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 14.10.2021 
    die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 beschlossen. Die Aufstellung der 7. Ände-
    rung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 22 erfolgt parallel. 
     
     Planungsanlass und allgemeine Ziele 
    Anlass der Planung Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist im Zusammenhang mit dem laufenden 
    Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 erforderlich. Die Gemeinde 
    Spiekeroog leidet durch die kontinuierliche Umwandlung von Dauerwohnungen zu Fe-
    rienwohnungen schon lange an einem Mangel an bezahlbaren Wohnungen für Einhei-
    mische und Dauerarbeitskräfte. Eine Erweiterung des Siedlungsraums ist aufgrund des 
    sensiblen Landschafts- und Naturraums kaum bzw. nur in sehr begrenztem Maße mög-
    lich. Daher versucht die Gemeinde, das Dauerwohnen und das touristische Wohnen 
    über die Bauleitplanung abzusichern. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Spie-
    keroog beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 
    22 aufzustellen. 
    Die bisher für den Geltungsbereich geltende 6. Änderung des Flächennutzungsplans 
    enthält Darstellungen, die nicht mehr den Entwicklungsabsichten der Gemeinde Spie-
    keroog entsprechen. Daher werden die 7. Änderung des Flächennutzungsplans und 
    der Bebauungsplan Nr. 22 parallel aufgestellt. 
    Ziele der Planung Die zunehmende Umwandlung von Dauerwohnungen zu Ferienwohnungen führt dazu, 
    dass immer weniger Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zur Verfügung steht. 
    Dies wirkt sich auf das Inselleben, die Wirtschaft und die Inselgemeinschaft aus. Insula-
    ner müssen Spiekeroog verlassen, Arbeitskräften fehlen die Unterkünfte, privat ge-
    nutzte Ferienwohnungen stehen viele Monate im Jahr leer. Die Folgen zeigen sich auch 
    im für die Inselgemeinschaft so wichtigen Vereinsleben und Ehrenamt sowie bei der 
    Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur und der öffentlichen Daseinsvorsorge. 
    Eine höhere Durchmischung von Wohnen und Gästebeherbergung auf der Insel Spie-
    keroog ist jedoch für den größten Teil des Plangebietes planerisch durchaus gewollt, um 
    neben dauerhaftem Wohnraum für die einheimische Bevölkerung auch ein ausreichen-
    des Angebot für die Gästebeherbergung zu sichern und den Tourismus und damit den 
    für die Insel bedeutendsten Wirtschaftsfaktor zu fördern und gezielt zu steuern. 
    Die Zahl der sonstigen Gewerbebetriebe auf der Insel ist rückläufig, es fehlt an bezahl-
    baren Flächen, da viele Gewerbeflächen durch Ferienwohnungen verdrängt wurden. 
    Für das Zusammenleben und zur Sicherung des Tourismus hat insbesondere eine funk-
    tionierende, vitale Ortsmitte eine hohe Bedeutung. Weiteres Planungsziel ist daher v.a. 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             5 | 37 
    die Sicherung und Stärkung des Ortskerns der Gemeinde Spiekeroog mit seinen gewerb-
    lichen Nutzungen in einer Nutzungsmischung mit weiteren Angeboten. 
    Die wesentlichen Planungsziele sind daher: 
     Die Sicherung von Dauerwohnraum auf der Insel Spiekeroog und dessen Neuschaf-
    fung,  
     die geordnete Neuschaffung von Gästebeherbergungsflächen in dessen verschie-
    denen Ausprägungsformen und die Sicherung deren Vielfalt, 
     die Sicherung von Gewerbeflächen im Innendorfbereich und dessen Neuschaffung 
    sowie  
     die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsoge. 
     
     Beschreibung des Plangebiets und des geltendes Planungsrechts 
    Räumliche Lage,  
    Entwicklung und  
    Zustand 
     
    Der rd. 42 ha große Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans um-
    fasst den Großteil des besiedelten Bereichs der Insel Spiekeroog. Ausgenommen sind 
    Flächen außerhalb des Siedlungskerns, wie der Hafenbereich und eher außerhalb des 
    Dorfkerns liegende (Einzel-)Gebäude sowie der außerhalb des Siedlungskerns gelegene 
    Bereich des Internatsgeländes. Ausgenommen sind auch die Bereiche um das Kurzent-
    rum sowie um Achter d`Diek und das Gelände nördlich des Bahnhofs, da diese derzeit 
    mit separaten Bauleitplanverfahren beplant werden.  
    Die genaue Abgrenzung des Plangebiets wird in der Planzeichnung bestimmt. 
    Im Plangebiet finden sich überwiegend Ein- und Mehrfamilienhäuser mit einer Mi-
    schung aus Dauerwohnen und Ferienwohnungen, teilweise werden Gebäude auch aus-
    schließlich als Dauerwohnraum genutzt bzw. ausschließlich als Ferienwohnungen 
    vermietet. Daneben finden sich insbesondere im Dorfkern Hotels, Gastronomie, Ange-
    bote der sozialen und kulturellen Infrastruktur sowie kleinere Läden und Gewerbeein-
    heiten. 
    Anlässlich der 7. Flächennutzungsplanänderung wird der Flächennutzungsplan be-
    richtigt. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans erfasst die Flächen des vorhaben-
    bezogenen Bebauungsplans Nr. 23 „Sicherung der Grundversorgung – 
    Lebensmitteleinzelhandel“, der 2023 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
    aufgestellt worden ist. Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs-
    plans Nr. 23 erfolgt somit die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Be-
    richtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch die Darstellung einer Sonderbaufläche 
    mit der Zweckbestimmung „Lebensmittelmarkt“. Die räumlich auf das Gebiet des vor-
    habenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 beschränkte Berichtigung ist nicht Teil des 
    förmlichen Teils der 7. Änderung des Flächennutzungsplans.   
    Darstellungen im gel-
    tenden Flächennut-
    zungsplan 
    Derzeit gilt für das Plangebiet die 6. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der 
    Gemeinde Spiekeroog. Diese stellt insgesamt elf, teils sehr kleinteilige Sondergebiete 
    mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen sowie Flächen für den Gemeinbedarf und 
    Grünflächen dar. Der parallel in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 22 kann 
    mit den festgesetzten Baugebieten nicht vollumfänglich aus den in der 6. Änderung 
    des Flächennutzungsplans dargestellten kleinteiligen Sondergebieten entwickelt wer-
    den. Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung zu tragen, wird daher 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             6 | 37 
    parallel zum Bebauungsplan Nr. 22 der Flächennutzungsplan entsprechend der Pla-
    nungsziele geändert. Hierzu erfolgt die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennut-
    zungsplans. 
     
     Übergeordnete Ziele und Planungen 
     Die Bauleitpläne sind laut § 1 (4) BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die 
    für das Plangebiet maßgeblichen Ziele der übergeordneten Planungen werden nach-
    folgend beschrieben. 
    Bundesraumord-
    nungsplan  
    Hochwasserschutz 
    2021 (BRPH) 
    Gemäß § 1 Raumordnungsgesetz (ROG) ist für den vorbeugenden Hochwasserschutz 
    an der Küste und im Binnenland zu sorgen. Der „Bundesraumordnungsplan Hochwas-
    serschutz“ (BRPH) vom September 2021 trifft erstmals bundesweite Regelungen zur 
    Wasserwirtschaft, zum Hochwasserrisikomanagement, zur Entwicklung von Siedlun-
    gen und kritischen Infrastrukturen wie Verkehrs- und Energienetzen. Überflutungs- 
    und Versickerungsflächen müssen gewonnen und freigehalten und das Wasserrück-
    haltevermögen des Bodens verbessert werden. 
    Die vorliegende 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit den Zielen und Grunds-
    ätzen des Bundesraumordnungsplans vereinbar. Es handelt sich bei der 7. Änderung 
    des Flächennutzungsplans um eine Bestandsüberplanung des Siedlungsbereichs der 
    Gemeinde Spiekeroog, dessen bauliche Entwicklung bereits weitgehend abgeschlos-
    sen ist. Daher weist die vorliegende 7. Änderung des Flächennutzungsplans keine Dar-
    stellungen auf, die den Zielen und Grundsätzen des Bundesraumordnungsplans 
    widersprechen würden. Mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans soll die pla-
    nungsrechtliche Grundlage für die Steuerung des Verhältnisses von Dauerwohnungen 
    und Ferienwohnungen sowie für die Sicherung und Entwicklung von weiteren Gewer-
    beflächen in der Ortsmitte in dem parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 22 ge-
    schaffen werden. 
    Große Teile des Plangebiets liegen innerhalb eines Risikogebiets für ein Hochwasser 
    mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HQextrem). Als Risikogewässer ist die Tideems an-
    gegeben, als Flutquelle die Küste. Die betreffenden Teile des Plangebiets befinden 
    sich in einem geschützten Bereich. 
    Der BRPH enthält für das Plangebiet keine Festlegungen, die als Darstellung in die Än-
    derung des Flächennutzungsplans hätten Eingang finden müssen. Die Deichschutz-
    zone, die im Süden und Osten in das Plangebiet hineinragt, ist in die 7. Änderung des 
    Flächennutzungsplans nachrichtlich übernommen worden. Der vorhandene Deich-
    schutz genügt den Anforderungen des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Eine Dei-
    cherhöhung bei prognostizierten steigenden Wasserständen ist möglich und wird 
    durch die vorliegende vorbereitende Bauleitplanung der Gemeinde nicht erschwert.  
    Landes-Raumord-
    nungsprogramm 
    2017 (LROP) 
    Für das Land Niedersachsen werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung im Landes-
    Raumordnungsprogramm formuliert. Die Verordnung über das Landes-Raumordnungs-
    programm Niedersachsen in der Fassung vom 26. September 2017 wurde in Teilen 2022 
    geändert. Die Änderungsverordnung vom 7. September 2022 ist am 17.09.2022 in Kraft 
    getreten. Die aktuelle Fassung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) ergibt sich 
    demnach aus der Neubekanntmachung 2017 und der Änderungsverordnung von 2022 
    im Vergleich. 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             7 | 37 
    Nach dem Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen sind die niedersächsische 
    Küste und die vorgelagerten Ostfriesischen Inseln vor Schäden durch Sturmfluten und 
    Landverluste zu schützen. Die dafür erforderlichen Flächen sind zu sichern (Ziel 1.3.03 
    Satz 1 LROP). Zur vorsorgenden Anpassung an die Folgen des Klimawandels sollen in 
    sturmflutgefährdeten Gebieten an der Küste bei allen Planungen und Maßnahmen die 
    Möglichkeiten der Risikovorsorge gegen Überflutungen in die Abwägung einbezogen 
    werden. Dies gilt auch in durch Deiche und Sperrwerke geschützten Gebieten sowie in 
    durch Hauptdeiche und Schutzdünen geschützten Gebieten auf den Ostfriesischen In-
    seln. In diesen Ge-bieten soll Überflutungsrisiken durch flexible hochwasserangepasste 
    Planungen und Maßnahmen sowie geeignete Standort- und Nutzungskonzepte Rech-
    nung getragen werden. Bereiche mit besonders hohem Gefährdungspotenzial sollen als 
    Vorbehaltsgebiete Hochwasser ausgewiesen werden. Da die 7. Änderung des Flächen-
    nutzungsplans lediglich Änderungen im baulichen Bestand vorbereitet und ein bisheri-
    ges planerisches Defizit in Bezug auf die Festlegungen im LROP nicht auszugleichen ist, 
    ergeben sich aus den o.g. Raumordnungsziel keine Bindungen für die 7. Änderung des 
    Flächennutzungsplans. 
    Im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen wird Spiekeroog als Insel mit ei-
    nem touristischen Zentrum eingestuft (Ziel 1.3.05.Satz 1). Insbesondere mit der Darstel-
    lung einer Sonderbaufläche „Tourismus/Gewerbe Ortsmitte“ in der Ortsmitte 
    Spiekeroogs entspricht die 7. Änderung des Flächennutzungsplans den Vorgaben der 
    Landesraumordnung.    
    Regionales Raumord-
    nungsprogramm 
    2006 (RROP) 
    Im RROP aus dem Jahr 2006 für den Landkreis Wittmund ist Spiekeroog als Grund-
    zentrum sowie als Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Fremdenver-
    kehr festgelegt. Die Inselgemeinde Spiekeroog stellt, wie die Inselgemeinde 
    Langeoog, einen Sonderfall dar. Sie hat trotz der geringen Einwohnerzahl aufgrund 
    ihrer peripheren Insellage grundzentrale Aufgaben zu übernehmen. Dies gilt insbe-
    sondere auch vor dem Hintergrund der Tourismusfunktion, die sie prägt. 
    An den Standorten mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung und Fremden-
    verkehr sind insbesondere folgende Ziele zu beachten: 
     Planungen und Maßnahmen, die der Verlängerung der Saison und damit der Re-
    duzierung der saisonbedingten Arbeitslosigkeit im Tourismusbereich dienen 
     Verbesserung der Qualitätsstandards im Konzentrationsbereich des Kurwesens 
    und im Beherbergungsbereich 
     Bedarfsgerechte Schaffung qualitativ hochwertiger Beherbergungskapazitäten 
    (z.B. 4-Sterne-Hotels) 
     Abstimmung der öffentlichen Investitionen unter den Trägern des Fremdenver-
    kehrs 
     Abstimmung über die Zuordnung von Schwerpunktaufgaben unter den Trägern 
    des Fremdenverkehrs 
     Vernetzung der Standorte untereinander und mit dem Hinterland zwecks Einbin-
    dung in die touristische Entwicklung durch die Sicherung bzw. Ergänzung ver-
    schiedenster Vernetzungsstrukturen (ÖPNV/SPNV, Wanderwege, Radwander-
    wege, Wasserwanderwege, Reitwanderwege) 
    Eine Konkretisierung der Entwicklungsaufgaben soll im Rahmen der Erarbeitung tou-
    ristischer Leitbilder und Konzepte erfolgen. 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             8 | 37 
    Zudem befindet sich das Plangebiet innerhalb eines ausgewiesenen Vorranggebietes 
    für Trinkwassergewinnung.  
    Insbesondere mit der Darstellung einer Sonderbaufläche „Tourismus/Gewerbe Orts-
    mitte“ in der Ortsmitte Spiekeroogs entspricht die 7. Änderung des Flächennutzungs-
    plans den Vorgaben der Landesraumordnung.    
    Bei der nachrichtlichen Darstellung der äußeren Grenzen des Nationalparks „Nieder-
    sächsisches Wattenmeer“ und der daraus abzuleitenden Vorranggebieten für Natur 
    und Landschaft sowie Überlagerungsmöglichkeiten mit Vorsorgegebieten für Erho-
    lung ist der Ortskern von Spiekeroog ausgenommen. 
    Berücksichtigung der 
    Klimaschutzziele 
    Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne den Klimaschutz und die Klimaanpassung 
    fördern. Dies berücksichtigt die vorliegende 7. Änderung des Flächennutzungsplans. 
    Es handelt sich im Wesentlichen um eine Bestandsüberplanung von großen Teilen des 
    Siedlungsbereichs der Gemeinde Spiekeroog. Mit dem durch die 7. Änderung des Flä-
    chennutzungsplans vorbereiteten Bebauungsplan Nr. 22 wird eine nachhaltige, zu-
    kunftsfähige Entwicklung auf den innerdörflich gelegenen, erschlossen Grundstücken 
    gesichert. Verfolgt wird im Wesentlichen die Bestandssicherung und die Steuerung 
    des Verhältnisses von Dauerwohnungen und Ferienwohnungen sowie die Sicherung 
    und Entwicklung von weiteren Gewerbeflächen in der Ortsmitte. Den Belangen des 
    Küsten- und Hochwasserschutzes wird Rechnung getragen. Negative Auswirkungen 
    auf den Klimaschutz und die Klimaanpassung sind durch die Planungen nicht zu er-
    warten. Dies ist auch ausführlich in dem dieser Begründung angehängten Umweltbe-
    richt beschrieben. 
     
     Inhalte der 7. Änderung des Flächennutzungsplans 
     Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans stellt für den Großteil des Plangebiets Son-
    derbauflächen mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen dar. Damit weicht die 
    Planänderung von der bisherigen Systematik ab, bereits auf der Ebene der vorberei-
    tenden Bauleitplanung Sondergebiete darzustellen, die im Wesentlichen den Sonder-
    gebieten der verbindlichen Bauleitplanung entsprechen. Die Planung mit Hilfe von 
    Bauflächen statt Baugebieten erhöht die Flexibilität auf der Ebene der vorbereitenden 
    Bauleitplanung, weil so nicht jede Änderung des Nutzungskatalogs in einem Bauge-
    biet zu einer parallelen Änderung des Flächennutzungsplans zwingt. 
    § 1 Abs. 1 BauNVO sieht abschließend vier mögliche Bauflächenkategorien vor. Ange-
    sichts der besonderen Siedlungsstruktur Spiekeroogs und des Bedürfnisses, vor allem 
    das Verhältnis von Ferienwohnen und Dauerwohnen effizient zu steuern, sind die 
    Bauflächen W (Wohnbaufläche), M (gemischte Baufläche) und G (gewerblichen Bau-
    fläche) weniger geeignet. An einer Stelle wird mit Blick auf die historisch gewachsene 
    Nutzung, die künftig beibehalten werden soll, eine Wohnbaufläche W dargestellt. 
    Eine beschränkende Regelung, wie sie § 11 Abs. 1 BauNVO für Sondergebiete enthält, 
    gilt für die Darstellung von Bauflächen nicht.  
      
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             9 | 37 
     Sonderbaufläche Wohnen / Ferienwohnen 
    Der überwiegende Teil des Plangebiets wird als Sonderbaufläche Wohnen / Ferien-
    wohnen dargestellt. Hierdurch soll die vorhandene und planerisch gewollte Mischung 
    von Dauerwohnen und Gästebeherbergung gesichert werden. Insbesondere soll hier-
    durch die Sicherung und die Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölke-
    rung und Dauerarbeitskräfte gefördert werden, da der Neubau, Umbau oder die 
    Nutzungsänderung von Gebäuden künftig nur unter der Voraussetzung der Schaffung 
    bzw. des Erhalts von Dauerwohnraum möglich sein soll.  
    Zielsetzung der Gemeinde Spiekeroog ist die Sicherung von dauerhaftem Wohnraum 
    im Zusammenhang mit Einrichtungen zur Fremdenbeherbergung. Dabei soll wie bis-
    her eine hohe Durchmischung des Dauerwohnens mit Unterkünften für die Gästebe-
    herbergung erfolgen. Die Siedlungsbereiche sind mit dem seinerzeit aufkommenden 
    Fremdenverkehr seit spätestens Mitte des 19. Jahrhunderts durch die Mischung von 
    Wohnnutzung und kleinteiliger Gästebeherbergung gekennzeichnet: In vielen Wohn-
    gebäuden sind neben der eigengenutzten Wohnung auch Räume zu Beherbergungs-
    zwecken vorhanden. Daher soll sowohl das Dauerwohnen als auch das Ferienwohnen 
    zulässig sein. Hintergrund ist die Absicht, durch diese Nutzungsmischung einerseits 
    die Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung und andererseits ein 
    ausreichendes Angebot an Ferienwohnungen zur Beibehaltung und Förderung der 
    touristischen Funktion zu sichern. 
    Die Durchmischung von Dauerwohnen und Ferienwohnen bzw. Gästebeherbergung 
    ist im Bereich der dargestellten Sonderbauflächen Wohnen / Ferienwohnen prägend 
    für die Gemeinde Spiekeroog und unterscheidet sich von den anderen drei Bauflä-
    chenkategoriennach § 1 Abs. 1 BauNVO. Die umfassten Siedlungsbereiche sind ge-
    prägt von Wohngebäuden mit Fremdenbeherbergung und Gebäuden mit 
    Ferienwohnungen (Klein- und Privatvermieter). Weil die Dauerwohnnutzung keine 
    beherrschende, die Ferienwohnnutzung an den Rand drängende Stellung haben soll, 
    kann die Gemeinde Spiekeroog ihr Planungsziel nicht mit der Darstellung von Wohn-
    bauflächen erreichen. Insofern ist die Darstellung als Sonderbaufläche gerechtfertigt.  
     Sonderbaufläche Tourismus / Gewerbe-Ortsmitte 
    Für den Ortskern stellt die 7. Änderung des Flächennutzungsplans Sonderbaufläche 
    Tourismus / Gewerbe-Ortsmitte dar. Damit wird der Bestand an Nutzungen planerisch 
    abgesichert und eine Entwicklung der Ortsmitte als lebendiges und für den Tourismus 
    bedeutsames Zentrum gestärkt. Die Sonderbaufläche Tourismus / Gewerbe-Orts-
    mitte soll überwiegend der Unterbringung von touristischen Dienstleistungen, ge-
    schäftlich-gewerblichen Nutzungen sowie der Fremdenbeherbergung und dem 
    Wohnen dienen.  
     Sonderbaufläche Ferienheim / Erholungsheim 
    Bestandsorientiert werden die bestehenden Ferien- und Erholungsheime als eigen-
    ständige Sonderbauflächen dargestellt. Ziel ist die Sicherung der Ferien- und Erho-
    lungsheime, die ein wichtiger Bestandteil der touristischen Infrastruktur sind und das 
    Angebot ergänzen.  
    Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung lässt sich aus einer Sonderbaufläche 
    ein Sondergebiet gem. § 11 Abs. 1 BauNVO mit entsprechender Zweckbestimmung 
    entwickeln. Dabei werden Ferien- und Erholungsheime auf Grundlage des Urteils des 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             10 | 37 
    OVG Schleswig vom 22.11.2021 – 1 KN 20/19 –  nicht als Sonderform eines Beherber-
    gungsbetriebes, sondern als Sonderform einer Anlage für soziale Zwecke behandelt. 
    Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise gibt es kein Baugebiet, das aus-
    schließlich von Anlagen für soziale Zwecke geprägt ist und deshalb statt eines Sonder-
    gebietes festgesetzt werden könnte. Diese verbindliche Bauleitplanung bereitet die 
    Bauflächendarstellung vor. 
     Sonderbaufläche Lebensmittelmarkt 
    Die dargestellte Sonderbaufläche Lebensmittelmarkt in der Straße Westerloog dient 
    der Sicherung und Entwicklung eines Nahversorgungsangebots auf der Insel Spie-
    keroog. Für diese Fläche hat die Gemeinde Spiekeroog den vorhabenbezogenen Be-
    bauungsplan Nr. 23 „Sicherung der Grundversorgung – Lebensmitteleinzelhandel“ im 
    beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Mit der Aufnahme der Flä-
    chen für den Lebensmittelmarkt in die 7. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt 
    die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 
    2 Nr. 2 BauGB.  Das Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans und die 2. 
    Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB werden aus Gründen der Verfahrensver-
    einfachung miteinander verknüpft. Die 2. Berichtigung wird damit nicht Teil des Än-
    derungsverfahrens. In dieser 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist das 
    betreffende Gebiet als Sonderbaufläche dargestellt. Das entspricht der Zweckbestim-
    mung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. 
     Wohnbauflächen 
    Für die beiden Grundstücke Westerloog 7 und Westerloog 9 im Westen des Plange-
    biets stellt die 7. Änderung des Flächennutzungsplans Wohnbauflächen dar. Die bei-
    den Grundstücke stellen eine Besonderheit dar, da diese ehemals mit Kinderheimen 
    bebaut waren. Hierbei handelt es sich um besondere, vergleichsweise großformatige 
    Gebäude im Siedlungsbereich der Gemeinde Spiekeroog. Die Darstellung einer Wohn-
    baufläche trägt der derzeit ausgeübten Nutzung und der Planungsabsicht der Ge-
    meinde zur Schaffung und Sicherung von Wohnraum in substanziellem Umfang 
    Rechnung. Diese Flächen sollen daher der Sicherung und Schaffung von Wohnraum-
    angeboten vorbehalten werden.  
    Flächen für den  
    Gemeinbedarf 
    Ausgehend vom baulichen Bestand werden Gebäude der öffentlichen Verwaltung, die 
    Inselschule, kirchliche Einrichtungen sowie sozialen und sportlichen Zwecken die-
    nende Einrichtungen als Flächen für den Gemeinbedarf dargestellt. Die entsprechen-
    den Zweckbestimmungen sind in der Planzeichenerläuterung aufgeführt. Ziel der 
    Darstellungen ist die Sicherung dieser für die Inselgemeinschaft bedeutsamen Ge-
    meinbedarfseinrichtungen. 
    Grünflächen Die Darstellung von Grünflächen und deren Zweckbestimmungen in der 7. Änderung 
    des Flächennutzungsplans erfolgt bestandsorientiert. So werden der Kurgarten und 
    die Fläche südlich des Friedhofs Bi d’Utkiek als öffentliche Grünflächen mit der Zweck-
    bestimmung Parkanlage dargestellt. Für den vorhandenen Friedhof nördlich Bi d’Ut-
    kiek wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt.  
    Waldflächen Im Plangebiet finden sich Flächen, die nach Auskunft der zuständigen Unteren Natur-
    schutzbehörde des Landkreises Wittmund, die auch die Funktion der Waldbehörde 
    hat, nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             11 | 37 
    (NWaldLG) als Wald einzustufen sind. Diejenigen Flächen, die baulich nicht bean-
    sprucht und daher in ihrer Waldfunktion erhalten werden sollen, werden in der 7. 
    Änderung des Flächennutzungsplans als Flächen für Wald dargestellt.  
    Teilflächen südlich Bi d’Utkiek zwischen den Hausnummern 6 und 16 sind ebenfalls 
    Wald nach NWaldLG, im Bebauungsplan jedoch als Sonstiges Sondergebiet Wohnen 
    / Ferienwohnen B mit einer überbaubaren Grundstücksfläche festgesetzt. Hierbei 
    handelt es sich um eine Fläche von rd. 2.520 m², die die Flurstücke bzw. Teile der 
    Flurstücke 70/04, 71/05, 71/4, 71/3, 71/2, 76/04, 76/03 und 83/05 umfasst. Dieser 
    Waldbestand kann bei Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 22 nicht erhalten werden. 
    Dabei ist festzuhalten, dass es sich hierbei um private, öffentlich nicht zugängliche 
    Grundstücksflächen handelt. Mit einer Bebauung dieser Grundstücksflächen kann ein 
    nennenswerter Beitrag zur Schaffung von Dauerwohnungen und Ferienwohnungen 
    geleistet werden. Es handelt sich um innerdörflich gelegene und erschlossene Flä-
    chen. Hierdurch kann eine bauliche Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des 
    Siedlungsbereichs vermieden werden. Dabei ist auch festzuhalten, dass die betreffen-
    den Flächen auch im hierfür bisher geltenden Bebauungsplan Nr. 8 C Ortsmitte West 
    als Baugebiet (Sondergebiet) mit einer überbaubaren Grundstücksfläche festgesetzt 
    sind und diese Ausweisung insofern nicht erstmalig erfolgt. Die Festsetzung als Son-
    dergebiet Wohnen / Ferienwohnen B entspricht dem Planungsziel der Gemeinde. Die 
    Waldeigenschaft dieser Flächen hatte sich zwischenzeitlich entwickelt. Die nach 
    NWaldLG erforderliche Waldkompensation wird im parallel aufgestellten Bebauungs-
    plan geregelt. Weitere Ausführungen hierzu finden sich in dem dieser Begründung 
    angehängten Umweltbericht. 
     Nachrichtliche Übernahmen 
    Deichschutz 
    (nachrichtliche  
    Übernahme) 
    Innerhalb der Deichschutzzone dürfen Anlagen jeder Art gemäß § 16 Niedersächsi-
    sches Deichgesetz (NDG) nicht errichtet oder wesentlich geändert werden. Zu den 
    Anlagen jeder Art gehören auch Lager- und Spielplätze, Wasserflächen, Feuchtbio-
    tope, Parkanlagen, Einzäunungen etc. Die Deichbehörde kann gemäß § 16 Abs. 2 NDG 
    zur Befreiung vom Verbot des § 16 Abs. 1 NDG Ausnahmen genehmigen, wenn das 
    Verbot im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und 
    die Ausnahme mit den Belangen der Deichsicherheit vereinbar ist. 
    Wasserschutzzone  
     
    Das Plangebiet liegt zum überwiegenden Teil in der Wasserschutzzone III des Wasser-
    werkes Spiekeroog. Die Wasserschutzzone III ist in der 7. Änderung des Flächennut-
    zungsplans nachrichtlich übernommen. Die Schutzzonenverordnung vom 17.08.1970 
    sowie die Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) 
    vom 09.11.2009 sind zu beachten. Gemäß der Schutzzonenverordnung soll die Was-
    serschutzzone III den Schutz des Grundwassers vor weitreichenden Verunreinigungen 
    und sonstigen Beeinträchtigungen des Grundwassers gewährleisten. § 7 der Schutz-
    zonenverordnung führt die in der Wasserschutzzone III verbotenen Handlungen und 
    Anlagen auf. 
     
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             12 | 37 
    Teil B Umweltbericht 
     Einleitung 
     Nachfolgender Umweltbericht ist in weiten Teilen im Detaillierungsgrad für den Bebau-
    ungsplan Nr. 22 formuliert, der parallel zu der 7. Änderung des Flächennutzungsplans 
    erarbeitet wird. Die Aussagen sind inhaltlich deckungsgleich. Der Umweltbericht nach 
    Anlage 1 zum Baugesetzbuch (zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c) ist eigenständiger Teil 
    der Begründung zum Bauleitplan und dient als Grundlage für die durchzuführende Um-
    weltprüfung. Diese besteht aus den in der Anlage aufgeführten Bestandteilen. 
    Grundlage für die Bestandsbewertung der Schutzgüter ist neben den angeführten Quel-
    len wie Landschaftsrahmenplan, NIBIS Kartenserver, LBEG Abfrage etc. die ökologische 
    Bestandsaufnahme. 
    Eine Einschätzung der artenschutzrechtlichen Belange erfolgt aufgrund der Biotopkom-
    plexe und deren Habitatstrukturen bzw. aufgrund der Festsetzungen des Bebauungs-
    plans. 
     
     Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung 
    Ziele der Planung Die Gemeinde Spiekeroog leidet durch die kontinuierliche Umwandlung von Dauerwoh-
    nungen zu Ferienwohnungen unter einem akuten Mangel an bezahlbaren Wohnungen 
    für Einheimische und Dauerarbeitskräfte. Eine Erweiterung des Siedlungsraums ist auf-
    grund des sensiblen Landschafts- und Naturraums kaum bzw. nur in sehr begrenztem 
    Maße möglich. Daher versucht die Gemeinde, das Dauerwohnen und das touristische 
    Wohnen über einen Bebauungsplan „Dorf“ abzusichern. 
    Standort Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Großteil 
    des besiedelten Bereichs der Insel Spiekeroog. Ausgenommen sind lediglich der Hafen-
    bereich und außerhalb des Dorfkerns liegende (Einzel-)Gebäude. Im Plangebiet finden 
    sich überwiegend Ein- und Mehrfamilienhäuser mit einer Mischung aus Dauerwohnen 
    und Ferienwohnungen, teilweise werden Gebäude auch ausschließlich als Dauerwohn-
    raum genutzt bzw. ausschließlich als Ferienwohnungen vermietet. Daneben finden sich 
    insbesondere im Dorfkern Hotels, Gastronomie, Ange-bote der sozialen und kulturellen 
    Infrastruktur sowie kleinere Läden und Gewerbeeinheiten. 
    Es herrscht eine überwiegend eingeschossige Bauweise vor, die ergänzt wird durch ein-
    zelne mehrgeschossige Gebäude. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um durch Fe-
    rienwohnungen oder als Hotel gennutzte Gebäude sowie vereinzelte 
    Mehrfamilienhäuser. Viele der Gebäude verfügen über ortstypische Veranden, die zu 
    den Erschließungswegen ausgerichtet sind. 
    Der Umweltzustand und das Ortsbild sind von vorhandener Bebauung, Verkehrswegen, 
    Grünflächen, Gebäuden, Hausgärten, Gehölzen und Restbeständen der ursprünglichen 
    Dünenlandschaft geprägt. Im Plangebiet finden sich mit Bäumen bestandene Park- und 
    Grünflächen sowie auch Wald 
    Bedarf an Grund und 
    Boden 
    Der Großteil des Geltungsbereichs liegt im bereits bebauten Bereich. Der Geltungsbe-
    reich umfasst eine Fläche von 425.270 m². Einzelne neue Bebauungsmöglichkeiten sol-
    len auf Grundstücken, die sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile befinden 
    entstehen. 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             13 | 37 
     
     Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen 
    und ihre Berücksichtigung  
    Räumliche Lage,  
    Entwicklung und  
    Zustand 
     
    Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden die einzelnen Umweltbereiche mit den 
    entsprechenden Wirkungsfeldern, soweit sie durch die Festsetzungen der 7. Änderung 
    des Flächennutzungsplans berührt sind, betrachtet und bewertet. Im Folgenden wer-
    den die wesentlichen Bestandteile der Umwelt im Einwirkungsbereich des geplanten 
    Baugebietes und die wesentlichen Umweltauswirkungen mit Umsetzung der Planung 
    gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB dargestellt 
    Fachgesetze Die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege sind gemäß § 1a BauGB in die pla-
    nerische Abwägung einzubeziehen. Die wesentlichen umweltbezogenen gesetzlichen 
    Grundlagen sind ins-besondere das Baugesetzbuch (BauGB), das Bundesnaturschutzge-
    setz (BNatSchG) und das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutz-
    gesetz (NAGBNatSchG), verbunden mit dem speziellen Artenschutzrecht, sowie  das 
    Immissionsschutz-; Forst- und Wasserrecht. 
    Baugesetzbuch 
    (BauGB) 
    In § 1 Abs. 5 BauGB wird vorgeschrieben, dass Bauleitpläne u.a. eine menschenwürdige 
    Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sichern und entwickeln sollen und eine 
    Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz besteht. Bauleitpläne sollen eine nach-
    haltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschüt-
    zenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen 
    miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozial-
    gerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung 
    gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die 
    natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz 
    und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern sowie 
    die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten 
    und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnah-
    men der Innenentwicklung erfolgen. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans um-
    fasst den baulichen Bestand des Ortskerns der Insel Spiekeroog einschließlich einzelner 
    unbebauten Grundstücke, die im Zusammenhang des bebauten Ortskerns liegen. Inso-
    fern folgt die Planung dem planerischen Grundsatz, die Innenentwicklung zu fördern.  
    Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegan-
    gen werden. Landwirtschaftliche oder als Wald genutzte Flächen sollen nur im notwen-
    digen Umfang umgenutzt werden. Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß 
    zu begrenzen. Gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz sind die Funktionen des Bodens 
    nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Mit einer Planung im Bestand des Orts-
    kerns der Insel Spiekeroog wird dem Grundsatz der Bodenschutzklausel gefolgt.  
    Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist gemäß § 1a BauGB in Verbindung mit § 18 
    Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Eingriffsregelung anzuwenden. Danach sollen 
    vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch geeignete Maßnah-
    men vermieden oder vermindert werden. Für verbleibende erhebliche Beeinträchtigun-
    gen sind Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gemäß 
    § 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 18 Abs. 2 BNatSchG ein Ausgleich nicht erforder-
    lich ist, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder 
    zulässig waren. 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             14 | 37 
    Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildle-
    benden Tiere und Pflanzen (kurz FFH-Richtlinie) dient gemeinsam mit der europäischen 
    Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Herstellung und Sicherung eines zusammen-
    hängenden Netzes von entsprechenden Schutzgebieten (s.g. Natura 2000-Gebiete). Ge-
    mäß § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die 
    Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesna-
    turschutzgesetzes (§§ 31-36 BNatSchG) zu berücksichtigen. 
    Nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BNatSchG sind insbesondere wildlebende Tiere und Pflanzen, ihre 
    Lebensgemeinschaften sowie ihre Biotope und Lebensstätten zur dauerhaften Siche-
    rung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten. Es gelten 
    die artenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Kapitel 5 BNatSchG. 
    Bauleitpläne sollen gemäß § 1a Abs. 5 BauGB den Erfordernissen des Klimawandels so-
    wohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken als auch durch solche, 
    die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung tragen. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 
    4 BNatSchG sind Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der 
    Landschaftspflege zu schützen. Dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthy-
    gienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder 
    Luftaustauschbahnen. Dem Aufbau einer nachhaltigen Energie-versorgung, insbeson-
    dere durch eine zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien, kommt eine besondere 
    Bedeutung zu. 
    Bundesnaturschutz-
    gesetz (BNatSchG) 
    Auf der Grundlage des BNatSchG sind Tiere und Pflanzen als Bestandteil des Naturhaus-
    haltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt, in ihren Lebens-
    räumen sowie sonstigen Lebensbedingungen zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln 
    und ggf. wiederherzustellen.  
    Der Schutz der Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit und ihrer Bedeutung 
    als Erlebnis und Erholungsraum des Menschen sowie die Erhaltung historischer Kultur-
    landschaften und -landschaftsteile von besonderer Eigenart gem. § 1 Abs. 4 BNatSchG 
    erfordert die besondere Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Vorhabens auf 
    das Landschaftsbild.  
    Für das Bauleitplanverfahren ist die Eingriffsregelung des § 1a Abs. 3 BauGB in Verbin-
    dung mit den §§ 14 und 15 BNatSchG zu berücksichtigen. Im Rahmen der Umweltprü-
    fung wird untersucht, ob und in welchem Umfang mit den geplanten bzw. mit den nach 
    dem Entwurf des Bauleitplans planungsrechtlich zulässigen Vorhaben Eingriffe in Natur 
    und Landschaft im Sinne des § 5 des NAGB-NatSchG verbunden sind. Die Eingriffsrege-
    lung wurde im Rahmen im Rahmen der 7. FNP-Änderung und des parallellaufenden Be-
    bauungsplanverfahren des Bebauungsplan Nr. 22 berücksichtigt.  
    Die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG sind in der Bauleitplanung so 
    weit zu beachten, soweit diese eine Vollzugsunfähigkeit des Bauleitplans bewirken 
    können. Die besonderen Anforderungen des Artenschutzes gemäß § 44 BNatSchG 
    hinsichtlich des Verbotes bestimmter Beeinträchtigungen von besonders und streng 
    geschützten Arten und ihrer Habitate werden im Rahmen einer ökologischen Be-
    standsaufnahme berücksichtigt. Die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 
    BNatSchG wurden im Rahmen des parallellaufenden Bebauungsplanverfahren des Be-
    bauungsplan Nr. 22 berücksichtigt. 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             15 | 37 
    Bundes-Immissions-
    schutzgesetz  
    (BImSchG) 
    Bezogen auf die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen ist das BImSchG mit den 
    entsprechenden Verordnungen zur berücksichtigen. Das Fachgesetz verpflichtet -u.a. 
    auch zum Schutz der menschlichen Gesundheit- zur Einhaltung von Immissionsgrenz-
    werten bestimmter Substanzen in der Luft. Im Plangebiet bestehen keine Verkehrsan-
    lagen oder gewerbliche Produktionsorte, von denen ehebliche Beeinträchtigungen 
    gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ausgehen können. 
    Wasserhaushaltsge-
    setz (WHG); Nieder-
    sächsisches Wasser-
    gesetz (NWG) 
    Gemäß § 1 Abs. 7a BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Auswirkungen 
    auf das Wasser sowie der sachgerechte Umgang mit Abwässern zu berücksichtigen. Die 
    Belange des Schutzgutes Wasser sind insbesondere in den nachfolgend genannten 
    Fachgesetzen verankert.  
    Bundesweit werden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Ziele des Umweltschutzes für 
    das Schutzgut Wasser festgesetzt. Hierin sind die Regelungen der europäischen Was-
    serrahmenrichtlinie (WRRL) bereits integriert. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz sind Ge-
    wässer grundsätzlich zu erhalten, zu vermehren und möglichst naturnah zu gestalten. 
    Gemäß der Vorgaben des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) ist Schmutz- und 
    Niederschlagswasser so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beein-
    trächtigt wird.  
    Im Rahmen der Bauleitplanung sind auch die Belange des Trinkwasserschutzes zu be-
    rücksichtigen. Das Plangebiet liegt, mit Ausnahme einzelner Flächen südlich der Wege 
    Süderloog (betr. Schulgelände) bzw. Pollerdiek, in der Trinkwasserschutzzone III für das 
    Wasserwerk Spiekeroog. Es umfasst den südlichen Teil der Süßwasserlinse, die zur aus-
    schließlichen Trinkwasserversorgung der Insel Spiekeroog genutzt wird. Das Süßwasser-
    vorkommen ist räumlich eng begrenzt, vergleichsweise sehr geringmächtig und besitzt 
    i.d.R. keine schützenden Deckschichten. Die Nutzung der Süßwasserlinse als Trinkwas-
    servorkommen ist von hoher Bedeutung auf der Insel. 
    Niedersächsisches 
    Deichgesetz (NDG) 
    Im Bundesland Niedersachsen gilt das Niedersächsisches Deichgesetz (NDG). Es enthält 
    Legaldefinitionen für Küstenschutzanlagen, definiert Grundsätze für deren Bemessung, 
    legt Verantwortlichkeiten fest, enthält Normen für die Nutzung und Benutzung, Erwei-
    terung und Veränderung sowie die Kontrolle von Küstenschutzanlagen. Teile des räum-
    lichen Geltungsbereichs der 7. Änderung des Flächennutzungsplans befinden sich in der 
    gemäß § 16 des Niedersächsischen Deichgesetzes festgesetzten 50m-Schutzzone vom 
    Deich. Dabei soll gemäß Festsetzung des Besticks des Hauptdeiches auf Spiekeroog vom 
    25.09.1972 ein 1 m breiter Räumstreifen den Deich binnenseitig begrenzen. Die Deich-
    schutzzone wird als solche in der Planzeichnung vollständig mit einem Abstand von 50 
    m von der landseitigen Böschungsoberkante des Deichringgrabens nachrichtlich über-
    nommen. 
    Innerhalb der Deichsicherungszone dürfen Anlagen jeder Art nicht errichtet oder we-
    sentlich geändert werden. Ausnahmen können von der Deichbehörde genehmigt wer-
    den, wenn das Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Anlagen im 
    Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde. Im Plangebiet bestehen be-
    reits Wohngebäude innerhalb der Deichsicherungszone. Zur Bestandssicherung wird im 
    Bebauungsplan für die Wohnhäuser eine eng begrenzte überbaubare Grundstücksflä-
    che festgesetzt. 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             16 | 37 
    Raumordnungsgesetz 
    (ROG), Bundesraum-
    ordnungsplan Hoch-
    wasserschutz (BRPH) 
    Gemäß § 2 Raumordnungsgesetz ist als Grundsatz der Raumordnung für den vorbeu-
    genden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland zu sorgen. Dies soll im Bin-
    nenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen 
    und Entlastungsflächen erfolgen. Der "Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz" 
    (BRPH) vom September 2021 trifft erstmals bundesweite Regelungen zur Wasserwirt-
    schaft, zum Hochwasserrisikomanagement, zur Entwicklung von Siedlungen und kriti-
    schen Infrastrukturen wie Verkehrs- und Energienetzen.  
    Überflutungs- und Versickerungsflächen müssen gewonnen und freigehalten und das 
    Wasserrückhaltevermögen des Bodens verbessert werden. 
    Landes-Raumord-
    nungsprogramm Nie-
    dersachsen (LROP) 
    Für das Land Niedersachsen werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung im Lan-
    desraumordnungsprogramm formuliert. Die Verordnung über das Landes-Raumord-
    nungsprogramm Niedersachsen in der Fassung vom 26. September 2017 wurde in 
    Teilen 2022 geändert. Die Änderungsverordnung vom 7. September 2022 ist am 
    17.09.2022 in Kraft getreten. Die aktuelle Fassung des Landes-Raumordnungspro-
    gramms (LROP) ergibt sich demnach aus der Neubekanntmachung 2017 und der Ände-
    rungsverordnung von 2022 im Vergleich. 
    Nach dem Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen sind die niedersächsische 
    Küste und die vorgelagerten Ostfriesischen Inseln vor Schäden durch Sturmfluten und 
    Landverluste zu schützen. Die dafür erforderlichen Flächen sind zu sichern. Zur vorsor-
    genden Anpassung an die Folgen des Klimawandels sollen in sturmflutgefährdeten Ge-
    bieten an der Küste bei allen Planungen und Maßnahmen die Möglichkeiten der 
    Risikovorsorge gegen Überflutungen in die Abwägung einbezogen werden. Dies gilt 
    auch in durch Deiche und Sperrwerke geschützten Gebieten sowie in durch Hauptdei-
    che und Schutzdünen geschützten Gebieten auf den Ostfriesischen Inseln. In diesen Ge-
    bieten soll Überflutungsrisiken durch flexible hochwasserangepasste Planungen und 
    Maßnahmen sowie geeignete Standort- und Nutzungskonzepte Rechnung getragen 
    werden. Bereiche mit besonders hohem Gefährdungspotenzial sollen als Vorbehaltsge-
    biete Hochwasser ausgewiesen werden. 
    Unter 3.1.2 „Natur und Landschaft“ Punkt 01 wird im LROP als Ziel formuliert, dass für 
    den Naturhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt und das Landschaftsbild wertvolle Ge-
    biete, Landschaftsbestandteile und Lebensräume zu erhalten und zu entwickeln sind. 
    Unter Punkt 02 heißt es weiter, dass zu nachhaltigen Sicherung von heimischen Tier- 
    und Pflanzenarten und deren Populationen einschließlich ihrer Lebensräume und Le-
    bensgemeinschaften sowie zur Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funkti-
    onsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen ist ein landesweiter Biotopverbund 
    aufzubauen ist. Unter dem Ziel 3.1.3 „Natura 2000“ Punkt 01 wird formuliert, dass die 
    Gebiete des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ entsprechend den jewei-
    ligen Erhaltungsziele zu sichern sind.  
    Im LROP werden für einen Großteil von Spiekeroog der Biotopverbund und die Natura-
    2000-Flächen auf der Insel als Ziele der Raumordnung dargestellt. Nach dem Landes-
    raumordnungsprogramm liegt der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennut-
    zungsplans jedoch nicht innerhalb der Vorranggebiete Natura 2000 und des 
    Biotopverbunds. 
    Regionales Raumord-
    nungsprogramm 
    Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) aus dem Jahr 2006 für den Landkreis 
    Wittmund ist Spiekeroog als Grundzentrum sowie als Standort mit der besonderen Ent-
    wicklungsaufgabe Fremdenverkehr festgelegt. Das RROP enthält unter D2.1 „Natur und 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             17 | 37 
    Landkreis Wittmund 
    (RROP) 
    Landschaft“ unter dem Punkt 2.103 Aussagen zu Vorsorge- und Vorranggebiete für Na-
    tur und Landschaft sowie zur Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung. Bei 
    der nachrichtlichen Darstellung der äußeren Grenzen des Nationalparks „Niedersächsi-
    sches Wattenmeer“ im RROP und den daraus abzuleitenden Vorranggebieten für Natur 
    und Landschaft sowie Überlagerungsmöglichkeiten mit Vorsorgegebieten für Erholung 
    ist der Siedlungsbereich von Spiekeroog, und somit der Planbereich der Änderung des 
    Flächennutzungsplans, ausgenommen. Entsprechend des raumordnerischen Ziels D 
    2.110 ist auch innerhalb der nicht als Vorrang- oder Vorsorgegebiete bewerteten Teil-
    bereiche eine auf die jeweilige Landschaftsform Rücksicht nehmende Entwicklung an-
    zustreben, um unnötige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu verhindern. 
    Bei der Flächennutzungsplanänderung handelt es sich um eine Planänderung, die eine 
    Bestandsplanung zum Gegenstand hat, so dass von keinen unnötigen Beeinträchtigun-
    gen von Natur und Landschaft auszugehen ist.  
    Landschaftsrahmen-
    plan Landkreis Witt-
    mund 
    Für den Landkreis Wittmund wurde  durch die untere Naturschutzbehörde der Land-
    schaftsrahmenplan gem. § 10 BNatSchG i.V.m. § 3 NNatSchG erarbeitet. Er stammt aus 
    dem Jahre 2006. Gemäß Landschaftsrahmenplan gehört die Insel Spiekeroog als eigene 
    naturräumliche Landschaftseinheit zur naturräumlichen Region der ostfriesischen See-
    marschen und Inseln. Spiekeroog befindet sich auf einer Sanddüne. 
    Der Landschaftsrahmenplan formuliert als Ziele für Natur und Landschaft die Erhal-
    tung, Sicherung, Entwicklung und Pflege der der durch verschiedene Ausprägungen 
    der Küstendünen charakterisierten Landschaft sowie der durch unterschiedliche Salz-
    wiesenstadien geprägten südlichen Randbereiche der Inseln Langeoog und Spie-
    keroog. 
    Das Plangebiet der 7. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich gem. Karte 
    IV.1 Leitbild für Natur und Landschaft in einem Bereich mit umweltgerechter Nutzung. 
    Dieser Bereich steht für Erhalt und Entwicklung umweltgerechter Nutzungen unter 
    besonderer Berücksichtigung von naturbetonten Strukturen, Standortbedingungen 
    sowie Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. 
    Das Plangebiet der 7. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich gem. Karte V 
    - Schutz, Pflege, Entwicklung außerhalb des Nationalparks Niedersächsisches Watten-
    meer. Es befindet sich innerhalb eines Bereiches, der unter Berücksichtigung der 
    Landschafts- und Lebensraumqualitäten sowie der inseltypischen Biotopformen als 
    Entwicklungsfläche gekennzeichnet ist. 
    Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht Teil des Na-
    tionalparks Nds. Wattenmeer Der Nationalpark Nds. Wattenmeer ist als EU-Vogel-
    schutzgebiet V01 (EU-Kennzahl DE 2210-401) und als FFH-Gebiet (Nenn-Nr. 01) (EU-
    Kennzahl DE 2306-301) Teil des Natura 2000 Schutzgebietssystems. Ausgenommen 
    von der Nennung als Vogelschutz- und FFH-Gebiet sind die Erholungszonen oberhalb 
    des mittleren Tidehochwassers. 
    Die Gemeinde Spiekeroog verfügt für ihr Gemeindegebiet über keinen Landschafts-
    plan. 
    Flächennutzungsplan Für das Plangebiet gilt derzeit die 6. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der 
    Gemeinde Spiekeroog. Hierin sind insgesamt elf, teils sehr kleinteilige Sondergebiete 
    mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen (SO 1 Allgemein, SO 2 Wohnge-
    bäude/Wohnen, SO 3 Gastronomie/Wohnen, SO 4 Hotel, SO 5 Apo-theke, SO 6 Kon-
    zentrationsbereich des Kurwesens, SO 7 Ferienheim/Erholungsheim, SO 8 Künst-
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             18 | 37 
    lerhaus, SO 9 Eingeschränktes Gewerbe, SO 10 Reiterhof, SO 11 Gartenbaubetriebe) 
    sowie Flächen für den Gemeinbedarf und Grünflächen dargestellt.  
    Baumschutzsatzung Die Gemeinde Spiekeroog verfügt über eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes. 
    Die Satzung gilt für alle Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches aller Bebau-
    ungspläne im Sinne des Baugesetzbuches, für den Innenbereich im Sinne des § 34 
    BauGB sowie für alle bebauten Grundstücke im Außenbereich im Sinne des § 35 
    BauGB im Gebiet der Gemeinde Spiekeroog. Ziel der Satzung ist der Schutz des Baum-
    bestandes zur Belebung und Gliederung des Orts- und Landschaftsbildes, wegen sei-
    ner Bedeutung für die Erholung und das Naturerleben des Menschen und wegen 
    seines Beitrages für die Qualität des hiesigen Naturhaushaltes. 
    Weitere Umweltin-
    formationen Für die Belange des Umweltschutzes wurden neben den vorgenannten Fachgeset-
    zen, Programmen und Plänen folgende Unterlagen herangezogen, die eine Grund-
    lage für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen darstellen: 
     Natur- und Artenschutz: Ökologische Bestandsaufnahme Bebauungsplan Nr. 22 
    Gemeinde Spiekeroog (Ökologis Umweltanalyse und Landschaftsplanung GmbH, 
    11.10.23) 
    FFH-Vorprüfung gemäß § 34 BNatSchG (Thalen Consult GmbH, 15.04.2024, re-
    daktionell geändert am 10.06.2024) 
    Stellungnahme der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer den 
    Belangen den Belangen des Nationalparks Wattenmeer sowie zur Abgrenzung 
    des Plangebietes (08.03.23) 
    Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten zur Bestimmung und Um-
    wandlung von Wald im Plangebiet (14.03.23) 
    Niedersächsische Umweltkarten zur Auswertung von Schutzgebieten; Nieder-
    sächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (20.11.2023) 
     Bodenschutz: Stellungnahme des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie 
    zum Bodenschutz und Umgang des Bodens im Falle einer Beseitigung (03.03.23) 
    Niedersächsisches Bodeninformationssystem NIBIS - Kartenserver zur Auswer-
    tung von Informationen zum Boden und zur Hydrologie; Landesamt für Bergbau, 
    Energie und Geologie zum Bodenschutz und Umgang des Bodens im Falle einer 
    Beseitigung (03.03.23) 
     Deichschutz: Stellungnahme der unteren Wasserbehörde und unteren Deichbe-
    hörde zur Berücksichtigung des Deichschutzes (Landkreis Wittmund, 31.03.23) 
     Wasser, Trinkwasser und Grundwasserschutz: Stellungnahme untere Wasserbe-
    hörde zur Wasserschutz III des Wasserwerks Spiekeroog sowie zum Schutz des 
    Trinkwassers (Landkreis Wittmund, 31.03.23) 
    Stellungnahme des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes zum Trink-
    wasser und zum vorsorgenden Grundwasserschutz (30.03.2023) 
     
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             19 | 37 
     Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 
     
      Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Um-
    weltmerkmale 
    Für die einzelnen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu betrachtenden Belange des Um-
    weltschutzes erfolgt nachfolgend jeweils eine Beschreibung der Ermittlung und Be-
    wertung des gegenwärtigen Umweltzustandes und der besonderen 
    Umweltmerkmale. Die Beschreibung dient der Herausstellung der Empfindlichkeit der 
    Umwelt gegenüber der Planung und ihrer Berücksichtigung im Rahmen der Planung 
    sowie der Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus-
    gleich negativer Umweltwirkungen. Für die Beschreibung der Umweltsituation wur-
    den zum einen die aktuellen Bestände aufgenommen und zum anderen verfügbare 
    Umweltdaten herangezogen. 
    Schutzgut Boden Die Insel Spiekeroog zählt zur Bodengroßlandschaft Nordseeinseln und gehört zur Bo-
    denregion Küstenholozän. Spiekeroog setzt sich aus verschieden alten Küstendünen 
    zusammen, die Höhen zwischen 2 m und 24 m über Normalnull aufweisen. Die Bo-
    denlandschaft besteht zum überwiegenden Teil aus Dünen und Flugsanden. Die Bo-
    dentypen setzen sich aus Gleyen und Rankern zusammen. Marschböden beschränken 
    sich auf den südwestlichen Plangebietsteil. Die Marsch-böden außerhalb des Plange-
    bietes werden als Grünland vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Im Plangebiet ist 
    mit sulfatsauren Böden zu rechnen (vgl. Landesamt für Bergbau, Energie und Geo-
    logie: NIBIS Kartenserver - Niedersächsisches Bodeninformationssystem, Stand No-
    vember 2023).  
    Durch die bereits lange andauernde Besiedelung der Fläche, die gärtnerischen Anla-
    gen und Bebauung ist der Großteil der Böden im Plangebiet anthropogen überformt.  
    Durch die bestehende Bebauung und vorhandenen Straßen und Wege sind die Böden 
    zu großen Teilen versiegelt und die natürlichen Bodenprozesse daher erheblich be-
    einträchtigt.  Vorbelastungen durch Altlasten und Altablagerungen sind nicht be-
    kannt.  
    Noch offene Böden im Plangebiet übernehmen Lebensraumfunktionen für Tiere, 
    Pflanzen und Bodenorganismen. Eine Teilfunktion als Lebensraum für naturnahe 
    Pflanzengesellschaften und daran gebundene Tierartengruppen ist im Bereich der ge-
    schützten Biotope ausgeprägt. 
    In Plangebiet befinden sich bekannte Bodendenkmale, die gemäß dem Niedersächsi-
    schen Denkmalschutzgesetz zu erhalten und zu schützen sind. 
    Schutzgut Pflanzen, 
    Schutzgut biologi-
    sche Vielfalt 
    Im September 2023 wurde eine Untersuchung des Großteils des Plangebiets im Rah-
    men einer ökologischen Bestandsaufnahme durchgeführt. In Absprache mit der unte-
    ren Naturschutzbehörde des Landkreises Wittmund erfolgte vorab 2023 die 
    Festlegung des Untersuchungsumfangs. Der Fokus der Untersuchungen sollte dem-
    nach auf der Erfassung der gemäß § 30 BNatSchG geschützten  
    Biotope (insbesondere Küstendünen), von Bäumen mit besonderer Habitatqualität 
    sowie von weiteren Bereichen mit hohem ökologischem Potential bzw. Lebens-
    raumeignung für planungsrelevante Arten liegen. Die Kartierung erfolgt nach dem 
    Kartierschlüssel für Biotoptypen in Nieder-sachsen nach Drachenfels.  
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             20 | 37 
    Da die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans vornehmlich der Be-
    standssicherung dient, ergeben sich nur geringfügige Veränderungsmöglichkeiten. 
    Um die aus dem neuen Planungsrecht resultierenden möglichen Wirkungen einschät-
    zen zu können, wurden die potenziell bebaubaren Flächen nach weiteren gemäß § 30 
    BNatSchG geschützten Biotope sowie nach Habitatbäumen und geschützten Lebens-
    stätten abgesucht. Die Kartierung der Habitatbäume erfolgte darüber hinaus im Rand-
    bereich der angrenzenden Flächen, da die Bäume auch durch direkte oder indirekte 
    Beeinträchtigungen der Wurzelbereiche im Zuge von Baummaßnahmen geschädigt 
    oder zerstört werden können. Zudem wurden weitere Bereiche mit hohem ökologi-
    schem Potenzial bzw. Lebensraumeignung für planungsrelevante Arten aufgenom-
    men. 
    Der Siedlungsbereich Spiekeroogs wird in Richtung Norden durch die Dünenland-
    schaft begrenzt. Randbereiche dieser gemäß § 30 BNatSchG geschützten Küstendü-
    nen ragen dabei in das Plangebiet. Es handelt sich dabei zum einen um Küstendünen-
    Grasflur und -Heide (KD) sowie um Küstendünen-Gebüsch und -Wald (KG), wobei der 
    „Trockenrasen basenarmer Graudünen“ (KDGA) mit einer Gesamtfläche von 7.535 m² 
    den flächenmäßig größten Anteil ausmacht. Des Weiteren befinden sich insbesondere 
    im Nordwesten des Plangebiets „Krähenbeer-Küstendünenheide“ (KDE), „Trockenra-
    sen basenarmer Graudünen“ (KDGA) sowie „sonstige Grasflur der Graudünen“ (KDGS) 
    entlang der Straße „Up De Höcht“. 
    In den Dünen sind häufig Gebüsche und Wäldchen kleinflächig eingestreut. Innerhalb 
    des Siedlungsbereichs handelt es sich bei dem Gehölzaufwuchs oft um standort-
    fremde Arten wie die aus Asien stammende, ehemals gepflanzte Kartoffelrose oder 
    die Späte Traubenkirsche. Bei Küsten-dünen mit einer Dominanz dieser neophyti-
    schen Gehölzarten (KGX und KGY) bezieht sich der Schutz gemäß § 30 BNatSchG nur 
    auf den Dünenstandort exklusive der Vegetation. Den flächenmäßig größeren Anteil 
    hat hierbei das „sonstige standortfremde Küstendünengehölz“ (KGY) mit einer Ge-
    samtfläche von 3.265 m². 
    Der häufigste Biotoptyp der Küstendünengehölze mit heimischen Arten bildet der „Ei-
    chenwald der Küstendünen“ (KGQ) mit einer Gesamtfläche von 2.887 m². Der größte 
    zusammenhängende Gehölzbestand ist der Wald östlich des Inselfriedhofs, der vor-
    wiegend dem Biotoptyp KGQ entspricht. Weitere Eichen- und Pionierwälder (KGP und 
    KGQ) sowie sonstiges Küstendünengehölz aus hei-mischen Arten wie z.B. Sanddorn 
    (KGH) sind im Geltungsbereich meist nur fragmentarisch angrenzend an andere Ve-
    getationsausprägungen der Dünen vorhanden. 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             21 | 37 
     
    Abbildung 1: Übersicht der nach §30 BNatschG geschützten Küstendünenbiotope und 
    -standorte 
    Die im Rahmen der ökologischen Bestandsaufnahme kartierten gesetzlich geschütz-
    ten Biotope sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. 
     
     
    Tabelle 11: Gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotoptypen im Plangebiet der 7. FNP-
    Änderung und des Bebauungsplanes Nr. 22 
    Biotoptyp-
    Code-Nr. 
    Code Bezeichnung Schutzge-
    biet 
    Fläche 
    [m²] 
    03.09.03.02 KDGA Trockenrasen basenarmer Graudü-
    nen 
    gesamtes 
    Biotop 
    7.535 
    03.09.03.04 KDGS Sonstige Grasflur der Graudünen gesamtes 
    Biotop 
    945 
    03.09.04.00 KDE Krähenbeeren-Küstendünenheide gesamtes 
    Biotop 
    1.685 
    03.10.03.00 KGH Sonstiges Küstendünengehölz aus 
    heimischen Arten 
    gesamtes 
    Biotop 
    233 
    03.10.05.00 KGP Sonstiger Pionierwald der Küstendü-
    nen 
    gesamtes 
    Biotop 
    478 
    03.10.06.00 KGQ Eichenwald der Küstendünen gesamtes 
    Biotop 
    2.887 
    03.10.04.00 KGX Kartoffelrosen-Gebüsch der Küsten-
    dünen 
    Dünen-
    standort 
    72 
    03.10.07.00 KGY Sonstiges standortfremdes Küstendü-
    nengehölz 
    Dünen-
    standort 
    3.265 
     
     Die bereits versiegelten Flächen im Plangebiet stehen nicht mehr als natürlicher Le-
    bensraum zur Verfügung und durch die vielen verschiedenen Nutzungen im Sied-
    lungskern bestehen bereits anlage- und betriebsbedingte Einschränkungen für Flora 
    und Fauna. Dennoch befindet sich innerhalb des Plangebietes eine Vielfalt weiterer 
    Lebensräume, welche auch innerhalb des Geltungsbereichs eine überaus hohe biolo-
    gische Vielfalt bedingen. So sind den Häusern im Gemeindegebiet zumeist großflä-
    chige Zier- und Nutzgärten unterschiedlicher Naturnähe zuzuordnen. Sowohl in den 
    
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             22 | 37 
    Gärten als auch entlang der Verkehrsflächen und auf öffentlichen Grünflächen ist ein 
    ausgeprägter Baum- und Strauchbestand aus u.a. Birke, Erle, Esche Kiefer, Pappel, 
    Rosskastanie, Stieleiche, Schwedischer Mehlbeere und Winterlinde zu finden. 
    Potenzielle Habitat-
    bäume 
    Im Zuge der Kartierungen konnten auf den untersuchten Flächen und in deren Rand-
    zonen in Summe 16 Bäume festgestellt werden, die über ein Habitatpotenzial für ge-
    schützte Tierarten verfügen. Konkret geht es um Bäume mit Fäulnishöhlen, Rissen, 
    Spalten, Totholz und abstehender Borke. Die erfassten Hohlraum- bzw. Nischenstruk-
    turen sind ausschließlich auf Baumverletzungen und darauffolgende Fäulnisprozesse 
    sowie zersetzende Organismen zurückzuführen. Bruthöhlen von z.B. Buntspechten 
    waren nicht vorhanden, da die Tiere auf Spiekeroog bisher eher eine Seltenheit dar-
    stellen. Auch wurden in den untersuchten Bereichen weder Großhöhlen noch Horst-
    bäume festgestellt. 
    Die Bäume können neben Pflanzen, Pilzen und Flechten auch vielen geschützten Tie-
    ren wie z.B. höhlenbrütenden Vögeln oder quartierbewohnenden Fledermäusen spe-
    zifische Lebensräume bieten und tragen somit zur Biodiversität bei. Innerhalb des 
    Geltungsbereichs können sie beispielsweise Höhlen- und Nischenbrütern wie Star, 
    Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Blau-, Kohlmeise und Haussperling als Fortpflan-
    zungs- und Ruhestätte dienen. Außerdem bieten sie den auf der Insel sporadisch vor-
    kommenden Fledermäusen wie Zwerg-, Rauhautfledermaus und wahrscheinlich auch 
    Großer Abendsegler potenzielle Tagesquartiere.  
    Tabelle 22: Erfasste Habitatbäume mit Höhe, Brusthöhendurchmesser (BHD) und Art 
    des Habitats 
      
     
     Eine Fällung kann bei jedem Höhlenbaum mit Konflikten bzgl. der geltenden Arten-
    schutzbestimmungen (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) einhergehen. Aufgrund der spezi-
    ellen Bedingungen auf Spiekeroog (vor allem in Bezug auf fehlende Fledermaus-
    Winterquartiere) wird hingegen bei ggf. erforderlichen Baumfällungen, die in den 
    
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             23 | 37 
    Wintermonaten stattfinden, nicht mit Verletzungen des Tötungs- und Störungsverbo-
    tes (§ 44 Abs. 1 Nr. 1-2 BNatSchG) zu rechnen sein.  
    Bäume ohne besondere Habitatstrukturen sind (bei Einhaltung des Sommerfällverbo-
    tes gemäß § 39 Abs. 2 BNatSchG) in Bezug auf den Artenschutz nicht konfliktträchtig. 
    Eine Übersichtskarte mit den erfassten Habitatbäumen ist diesem Umweltbericht als 
    Anlage 1 beigefügt. 
    Wald Im Plangebiet befinden sich drei großflächige Gehölzbestände, die vollständig als 
    Wald im Sinne des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die 
    Landschaftsordnung (NWaldLG) einzuordnen sind.   
    Es handelt sich um eine Fläche südlich der Straße Bi d’Utkiek mit Baumarten u.a. Ei-
    che, Feldahorn, Bergahorn, Hainbuche, Erle, Kiefer, Birke, Pappel, Eberesche, Ilex Eibe 
    und Straucharten u.a. Holunder, Weißdorn. Die vorgenannten. Baumarten stocken 
    sowohl in der Altersstufe I (0-20Jahre) als auch in der Altersstufe II (20-40 Jahre) auf. 
    Einzelne Bäume mögen auch älter als 40 Jahre alt sein (Altersstufe III). Die Altersein-
    schätzung kann aufgrund der besonderen klimatischen Bedingungen der Insel nicht 
    1:1 wie eine forstliche (Festland-) Alterseinschätzung erfolgen. Bei der Altersstufe II 
    bildet überwiegend einen lückigen bis geschlossenen, herrschenden Hauptbestand 
    mit einer Oberhöhe von ca. 10-14 m. Die Straucharten frieden unter Beteiligung der 
    Bäume der II. Ordnung (Eberesche, Ilex, Eibe) die Liegenschaft nach Westen und Nor-
    den ein und bilden somit einen recht artenreichen und stabilen Waldaußenrand. Hier-
    bei handelt es sich um eine Fläche von rd. 2.520 m², die die Flurstücke bzw. Teile der 
    Flurstücke 70/4, 71/5, 71/4, 71/3, 71/2, 77/19, 77/18, 76/04, 76/03, 83/05, 83/12 und 
    83/13 umfasst. 
    Eine zweite Gehölzfläche befindet sich östlich des Friedhofes auf dem Flurstück 
    2/83/1. Der gepflasterte Fußweg durch das Wäldchen dient der Erholung und ist als 
    Zubehörfläche dem Wald zuzurechnen. Die Waldfläche hat eine Größe von ca.  
    4.477 m². 
    Die dritte Gehölzfläche befindet sich westlich und südlich des Kurparkes auf den Flur-
    stücken 20, 19/6, 19/4 und 19/1. Die Waldfläche hat eine Größe von ca. 12.828 m². 
    Von den drei vorgenannten Flächen kann die erst genannte Fläche südlich der Straße 
    Bi d’Utkiek mit Umsetzung der Planung nicht erhalten werden. Dies Fläche wird im 
    Norden von der Straße Bi d’Utkiek und im Osten, Süden und Westen von Gebäuden 
    umgrenzt. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Abwägung der Belange der 
    Schaffung von Wohnraum innerhalb des Siedlungsbereichs Dorf und der Erhaltung ei-
    nes von Verkehrsflächen und Bebauung umgebenen Wald von der Gemeinde ent-
    schieden, den Wald erneut zu überplanen. Die Fläche war bereits im bisher gelten-
    den Bebauungsplan Nr. 8 C Ortsmitte West als Baugebiet (Sondergebiet) mit einer 
    überbaubaren Grundstücksfläche festgesetzt. Da die Fläche trotz Planungsrecht nicht 
    bebaut worden ist, hat sich zwischenzeitlich Wald entwickelt. Der Wegfall des Waldes 
    wird kompensiert durch die Aufforstung einer neuen Waldfläche auf dem Festland. 
    Schutzgut Tiere Brutvögel 
    Das Plangebiet umfasst einen Großteil des Siedlungsbereichs der Gemeinde Spie-
    keroog und ist deshalb bereits durch die bauliche Nutzung und den Siedlungs- und 
    Tourismusbetrieb vorgeprägt. Diese bestehende Vorbelastung bedingt, dass die 
    Avifauna v.a. durch störungstolerantere bzw. Kultur folgende Arten gekennzeichnet 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             24 | 37 
    ist, die an die Nähe und das Wirken des Menschen angepasst sind bzw. hiervon auch 
    profitieren. Die Lebensraumvielfalt des Geltungsbereichs mit Wald-flächen, Gewäs-
    sern, Dünenbereichen sowie Gebäuden und deren Gärten mit Bäumen und Sträu-
    chern hat dennoch eine relativ hohe Vielfalt der Brutvogelfauna zur Folge. 
    Gemäß SCHONART (2021 & 2022) zählen zu den innerhalb des Geltungsbereichs vor-
    kommenden Brutvögeln beispielsweise Amsel, Bachstelze, Blässhuhn, Blaumeise, 
    Buchfink, Dohle, Elster, Gartenrotschwanz, Gelbspötter, Grauschnäpper, Grünfink, 
    Hausrotschwanz, Haussperling, Hecken-braunelle, Kohlmeise, Mehlschwalbe, Rauch-
    schwalbe, Ringeltaube, Singdrossel, Star, Stockente, Teichhuhn, Turmfalke, Wal-
    dohreule, Zaunkönig und Zilpzalp (vgl. auch NIEDRINGHAUS 2008). Einige der 
    genannten Spezies stehen in Deutschland und/oder Niedersachsen auf der Roten 
    Liste gefährdeter Brutvogelarten (RYSLAVY et al. 2022, KRÜGER & SANDKÜHLER 2021) 
    bzw. auf den Vorwarnlisten, darunter z.B. Star, Rauch-, Mehlschwalbe oder Grau-
    schnäpper. Andere stehen wiederum in Deutschland unter strengem Schutz (Wal-
    dohreule, Turmfalke, Teichhuhn). In ökologischer Hinsicht sind auch jene höhlen- 
    oder halbhöhlenbrütenden Arten wie z.B. Gartenrotschwanz, Star oder Kohlmeise 
    hervorzuheben, da diese u.a. auf höhlen- und nischenreiche, somit ältere und hoch-
    wertigere Habitatbäume angewiesen sind. 
    Fledermäuse 
    Für Spiekeroog fehlen Nachweise von Überwinterungen (Winterquartiere), Sommer-
    quartieren oder Wochenstuben von Fledermäusen (NIEDRINGHAUS et al. 2008). Die 
    ostfriesischen Inseln spielen vor allem für ziehende und dispergierende Tiere eine 
    wichtige Rolle. Während einer nördlich an den Geltungsbereich angrenzenden Fleder-
    mauserfassung konnte das Büro BACH -FREILANDFORSCHUNG (2022) mittels Dauer-
    erfassungssystemen sechs Fledermausarten sicher nachweisen. Hiervon sind die nicht 
    ziehenden und strukturgebunden fliegenden Arten als zufällige Gäste anzusehen, 
    während Arten wie Großer Abendsegler und Rauhautfledermaus regelmäßig zur Zug-
    zeit anzutreffen sind. Innerhalb des Geltungsbereichs bieten insbesondere Gebäude 
    aber auch Habitatbäume und Fledermauskästen Potential für Tagesverstecke der Fle-
    dermausarten. Auch ist im Plangebiet die Nutzung des Luftraums zur Nahrungssuche 
    der Tiere anzunehmen. Dabei jagen opportunistische Arten an künstlichen Lichtquel-
    len, da diese eine Vielzahl an Insekten anlocken. Andere jagen bevorzugt in dunklen 
    Bereichen wie bspw. über dem insektenreichen Gewässer des Kurparks oder entlang 
    von Waldrändern und Heckenstrukturen. 
    Amphibien und Reptilien 
    Die ostfriesischen Inseln gehören anscheinend nicht zum natürlichen Verbreitungsge-
    biet der in Deutschland vorkommenden Amphibien- und Reptilienarten (vgl. NIEDRIN-
    GHAUS et al. 2008). Auf Spiekeroog wurden allerdings in der Vergangenheit mehrere 
    Arten angesiedelt oder eingeschleppt, wovon sich Kreuzkröte und Teichmolch als Am-
    phibienarten und die Waldeidechse als Reptilienart etablieren konnten und nun zur 
    Inselfauna gezählt werden. 
    Der Teichmolch ist in Deutschland die häufigste Molchart und kann innerhalb des Gel-
    tungsbereichs Gewässer wie Folienteiche und Gräben als Laichhabitat nutzen. Bevor-
    zugt werden besonnte und wasserpflanzenreiche Gewässer. 
    Die Kreuzkröte gehört zu den nach der Bundesartenschutzverordnung im BNatSchG 
    „streng geschützten“ und auch europaweit geschützten Arten. Gemäß Roter Liste des 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             25 | 37 
    Landes Niedersachsen aus dem Jahr 2013 (PODLOUCKY & FISCHER) ist sie als „stark 
    gefährdet“ eingestuft. Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Gewässer, die 
    den Habitatansprüchen dieser Pionierart genügen. Laut Aussage der Nationalparkver-
    waltung der Insel befinden sich die derzeit bekannten siedlungs-nahen Vorkommen 
    westlich und östlich des Plangebietes, d.h. außerhalb des Dorfes. Sollten sich im Plan-
    gebiet zukünftig sonnenexponierte, flache, vegetationsarme Klein- oder Kleinstge-
    wässer bilden (bspw. Fahrspuren auf Baustellen), sind auch dort aufgrund der weiten 
    Ausbreitungsdistanzen und der spontanen Besiedlung Vorkommen der Kreuzkröte 
    denkbar. 
    Bei der Waldeidechse handelt es sich um die häufigste und am weitesten verbreitete 
    Eidechsenart Deutschlands. Sie besiedelt eine Vielzahl an Lebensräumen, darunter 
    Heiden, Grasfluren, Dünen sowie Waldflächen und -ränder. Sie kann somit auch in-
    nerhalb des Plangebietes als potenziell vor-kommend angenommen werden. 
    Schutzgut Fläche Das Schutzgut Fläche zielt auf eine Vermeidung des Verbrauchs, der insbesondere auf 
    einer Insel sehr begrenzt verfügbaren Ressource „Bodenfläche“ ab, die dem Men-
    schen als Lebensgrundlage dient. Ein Flächenverlust durch Inanspruchnahme von Bo-
    denflächen als Siedlungs-, Verkehrs- und Produktionsflächen und einer damit 
    einhergehenden erheblichen Beeinträchtigung des Naturhaushaltes ist daher zu ver-
    meiden.  
    Das Plangebiet der 7. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Bestand des 
    Siedlungskerns der Insel Spiekeroog mit seinen Wohn- und Ferienhäusern, touristi-
    schen Einrichtungen, gewerblichen Nutzungen und Verkehrsflächen. Die Flächen sind 
    bereits in der 6. FNP-Änderung, mit Ausnahme kleinteiliger Grünflächen innerhalb des 
    Siedlungsbereichs, als Baugebiete ausgewiesen. Alle Fläche sind verkehrlich erschlos-
    sen, so dass die Errichtung neuer Verkehrsflächen nicht erforderlich ist. Es erfolgt 
    keine Neubebauung außerhalb der Siedlungsbereichs „Dorf“.   
    Schutzgut Wasser Oberflächengewässer 
    Im Plangebiet befinden sich Oberflächengewässer. Innerhalb des Kurparks liegt ein 
    angelegtes Ziergewässer, welches mit seinen steilen und befestigten Ufern sowie sei-
    nem Mangel an emerser und submerser Vegetation als recht naturfern anzusehen ist. 
    Neben privaten Gartenteichen befinden sich lediglich auf dem Gelände der Grund- 
    und Ober-schule ein weiteres Stillgewässer. Hierbei handelt sich um ein ehemaliges 
    Regenrückhaltebecken mit steilen Ufern, das durch starken Falllaubeintrag bereits 
    teilweise verlandet ist. Beidseitig des Beckens stocken ufertypische Gehölze wie Erlen, 
    Eschen und Weiden. Die Bäume wurden zum Teil als Kopfbäume gepflegt.  
    Das Plangebiet befindet sich außerhalb von vorläufig gesicherten, einstweilig sicher-
    gestellten oder festgesetzten Überschwemmungsgebieten.  
    Grundwasser 
    Der mittlere Grundwasserhochstand beträgt im Plangebiet rd. 6 dm unter der Gelän-
    deoberfläche (GOF) der mittlere Grundwassertiefstand liegt bei rd. 11 dm unter der 
    Geländeoberfläche.  
    Die Durchlässigkeit der oberflächennahen Gesteine ist hoch bis stark variabel, so dass 
    eine mittlere Schutzfunktion für das Grundwasser besteht. Als hydrogeologischer 
    Raum ist das Gebiet mit Küstensedimenten und fluviatiler Gezeitenablagerung im 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             26 | 37 
    nördlichen Teil geprägt, während der übrige Bereich zu den Dünen und zu Flugsand 
    zählt (vgl. NIBIS Kartenserver LBEG Abfrage 11/2023). 
    Der nördliche Teil des Plangebietes ist von einer Versalzung des unteren Teils der 
    Grundwasserleitung geprägt. Im Süden des Gebietes ist der Grundwasserleiter voll-
    ständig oder fast vollständig versalzen (vgl. NIBIS Kartenserver LBEG Abfrage 
    11/2023).  
    Wasserschutzgebiet 
    Das beplante Gebiet liegt mit Ausnahme einzelner Flächen südlich der Wege Süder-
    loog bzw. Pollerdiek in der Trinkwasserschutzzone III für das Wasserwerk Spiekeroog. 
    Es umfasst den südlichen Teil der Süßwasserlinse, die zur ausschließlichen Trinkwas-
    serversorgung der Insel Spiekeroog genutzt wird. Das Süßwasservorkommen ist 
    räumlich eng begrenzt, vergleichsweise sehr geringmächtig und besitzt in der Regel 
    keine schützenden Deckschichten. Die Nutzung der Süßwasserlinse als Trinkwasser-
    vorkommen ist daher für die Insel Spiekeroog von sehr hoher Bedeutung. 
    Schutzgut Landschaft Naturräumlich gehört Spiekeroog zur Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest. Der Sied-
    lungsbereich Spiekeroogs liegt in der südlichen Mitte des halbkreisförmigen alten In-
    selkerns. Nach Norden schützt ihn der breite Graudünenwall, zur Wattseite hin ein ca. 
    6 m hoher Deich. Der Ort unterliegt einer baulichen Nutzung für Wohn-, Gewerbe-, 
    Tourismus- und Verkehrszwecke. Im Plangebiet finden sich überwiegend Ein- und 
    Mehrfamilienhäuser. Daneben finden sich insbesondere im Dorfkern Hotels, Gastro-
    nomie, Angebote der sozialen und kulturellen Infrastruktur sowie kleinere Läden und 
    Gewerbeeinheiten. Relevante Bauwerke mit einer Fernwirkung sind die neue Kirche 
    und die Kirche St. Peter. Im Zentrum der Gemeinde ist die Bebauung dichter als in den 
    Randlagen, in der eine lockere Bebauung in erster Linie mit Einzelhäusern überwiegt. 
    Der größte zusammenhängende Gehölzbestand ist der Wald östlich des Inselfried-
    hofs. Die größte zusammenhängende Grünfläche ist der Kurpark. 
    Schutzgut Luft  
    und Klima 
    Die Insel Spiekeroog gehört zur maritimen Klimaregion mit einem vorherrschendem 
    Seeklima. Es ist geprägt durch hohe Windgeschwindigkeiten, hohe relative Luft-
    feuchte, Temperaturverlauf mit geringer Tages- und Jahresschwankung und Ab-
    schwächung der Temperatur Extrema. Die Jahres-Durchschnittstemperatur liegt bei 
    9,9 °C. Die durchschnittliche Verdunstung beträgt 638 mm im Jahr. Das Seeklima be-
    sitzt hohe Bedeutung als Reizklima für die Erholungssuchenden. Es ist geprägt von 
    einer Vielzahl maritimer Aerosole sowie großer Luftreinheit. 
    Erhebliche Immissionsbelastungen bestehen auf der Insel Spiekeroog und somit im 
    Plangebiet nicht. Die Insel Spiekeroog ist autofrei. Demnach sind keine verkehrsbe-
    dingten Luftimmissionen vorhanden. Die offenen Freiflächen im Planungsraum mit 
    einer guten Durchlüftung wirken lokal entlastend, so dass von keiner wesentlichen 
    Luftbelastung auszugehen ist. Die Baum- und Gehölzstrukturen tragen ergänzend zu 
    einem ausgeglichenen Lokalklima bei. 
    Schutzgebiete  
    Natura 2000 
    Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Schutzgebieten nach §§ 16 bis 22 NAGB-
    NatSchG sowie Schutzgebieten des Netzes "Natura 2000" gem. § 25 NAGBNatSchG. 
    Naturschutzprogramme und Gebiete mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung 
    sind für den Planungsraum nicht vorhanden. 
    Die Insel Spiekeroog ist außerhalb des Siedlungsbereichs „Dorf“ Teil des EU-Vogel-
    schutzgebietes „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“ 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             27 | 37 
    (EU-Kennzahl DE2210-401). Das EU-Vogelschutzgebiet erstreckt sich entlang der nie-
    dersächsischen Nordseeküste von der Elbmündung bei Cuxhaven bis zur niederländi-
    schen Grenze im Dollart. Es umfasst im Nationalpark ausgedehnte Wattflächen, 
    Salzwiesen und Düneninseln sowie Sandbänke und Riffe in den Flachwasserzonen. 
    Zum Vogelschutzgebiet gehören zudem in die offene See angrenzende Wasserflächen 
    der 12-Seemeilen-Zone. Als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung sind die ver-
    schiedenen Lebensräume des Wattenmeeres für zahlreiche Brut- und Gastvogelarten 
    von herausragender Bedeutung. 
    Die Flächen außerhalb des Siedlungsbereichs „Dorf“ sind ebenfalls Teil des Flora-
    Fauna-Habitat-Gebiets (FFH-Gebiet) „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ 
    (EU-Kennzahl 2306-301). Das FFH-Gebiet „Nationalpark Niedersächsisches Watten-
    meer“ erstreckt sich zwischen dem Elbästuar bei Cuxhaven im Osten und der nieder-
    ländischen Grenze im Westen entlang der Küste Niedersachsens. Es umfasst mit 
    weitläufigen Wattflächen, den Salzwiesen und Dünen der Inseln sowie Sandbänken 
    und Riffen in den Flachwasserzonen der Nordsee von Wind, Wasser und Gezeiten ge-
    formte Lebensräume höchster Dynamik, welche zusammen mit dem niederländi-
    schen Wattenmeer bis Den Helder und den schleswig-holsteinischen, hamburgischen 
    sowie den dänischen Küstenbereichen, bis Esbjerg als UNESCO-Weltnaturerbe ausge-
    wiesen sind. 
    Schutzgut Mensch Das Plangebiet stellt den zentralen Siedlungsbereich der Insel Spiekeroog dar und 
    übernimmt somit Funktionen für das Wohnen, Arbeiten und Erholung. Insbesondere 
    für die Einheimischen ist das Dorf der zentrale Ort der Insel zum Wohnen und Arbei-
    ten sowie für die Nahversorgung. Insbesondere in den Sommermonaten hat das Dorf 
    mit seinen Ferienunterkünften und touristischen und gastronomischen Einrichtungen 
    eine hohe Bedeutung für den Tourismus, der durch Feriengäste, Wochenend- sowie 
    auch Tagesbesucher geprägt ist.  
    Relevante Immissionsbelastungen bestehen nicht, da auf der Insel keine Kfz-Verkehre 
    zulässig sind und auch keine Gewerbebetriebe ansässig sind, deren Emissionen zu ei-
    ner erheblichen Beeinträchtigung gesunder Wohn- oder Arbeitsverhältnisse führen 
    könnten. 
    Schutzgut Kulturgü-
    ter und sonstige 
    Sachgüter 
    Im Plangebiet bestehen geschützte Baudenkmale entlang der Straßen Norderloog 
    und Süderloog sowie geschützte Bodendenkmäler im Westerloog und im Süderloog.  
    Die Baudenkmale in Verbindung mit der ortstypischen Bebauung mit zumeist niedri-
    gen Gebäuden, geneigten Dächern und inseltypischen Veranden verleihen dem „Dorf 
    Spiekeroog“ ein besonderes Ortsbild. Ziel der Planung ist daher eine behutsame bau-
    liche Entwicklung im Bestand des Siedlungsbereichs Dorf. Die Bodendenkmale sind 
    aufgrund ihrer Lage zumeist unterhalb von Verkehrsfläche wenig präsent. 
    Wechselwirkungen 
    zwischen den Belan-
    gen des Umwelt-
    schutzes 
    Aufgrund der engen Beziehungen zwischen den Natur- und Landschaftsfaktoren Bo-
    den und Wasser, Geländeklima, Tiere und Pflanzen und Landschaftsbild bestehen 
    Wirkungsbeziehungen zwischen den Auswirkungen der Planung auf diese Schutzgü-
    ter. Diese Wirkungsbeziehungen werden bei der schutzgutbezogenen Darstellung be-
    reits berücksichtigt.  
    Bodenbildung und Vegetation stehen in direktem Zusammenhang und bilden die Le-
    bensgrundlage für verschiedene Tierarten. Da im Plangebiet die Böden bereits zum 
    überwiegenden Teil durch Bebauung, Verkehrsanlagen und Gartennutzung anthropo-
    gen überformt sind, können zusätzliche oder neue Wechselwirkungen ausgeschlossen 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             28 | 37 
    werden. Des Weiteren bestehen Wechselwirkungen zwischen dem Schutzgut Mensch 
    und dem Landschaftsbild, da Wohnqualität und Erholungseignung in direktem Wir-
    kungszusammenhang mit einer naturnahen, erlebbaren Landschaft stehen. Mit einer 
    Abgrenzung des Plangebietes auf den vorhandenen Siedlungsbereich des „Dorfs“ 
    Spiekeroog sowie einer Beschränkung des Maßes der baulichen Nutzung, das sich am 
    Bestand orientiert, sind keine negativen Wechselwirkungen zu erwarten. Eine Ver-
    stärkung von erheblichen Umweltwirkungen durch sich negativ verstärkende Wech-
    selwirkungen ist im Plangebiet ebenfalls nicht zu erwarten. 
     
      Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 
     Bei Nichtdurchführung der Planung könnte der Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ nicht aus 
    dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Damit würde aufgrund einer mangeln-
    den planerischen Steuerung für den Ortskern Spiekeroog insgesamt die Umwandlung 
    von Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen mit den für die Bewohner von Spiekeroog 
    nachteiligen Auswirkungen fortschreiten. Durch die Verknappung des Wohnraums 
    würden die Preise und Mieten für Wohngebäude und Wohnungen zu Lasten der Be-
    wohner sowie auch Beschäftigen der ortsansässigen Betriebe weiter steigen. Mit ei-
    ner Zunahme von Ferienwohnungen ist zu erwarten, dass insbesondere privat 
    genutzte Ferienwohnungen viele Monate im Jahr leer stehen, was negative Folgen auf 
    die Erhaltung der sozialen Infrastruktur, das Vereinsleben, Ehrenamt sowie weitere 
    Bereiche des Insellebens hat. Eine Stärkung des Dauerwohnraumangebots und der 
    zentrumsnahen Ortsentwicklung durch Tourismus und Gewerbe auf der Insel Spie-
    keroog durch Sicherung attraktiver Wohn- und Arbeitsangebote würde unterbleiben. 
    Da sich die Bauflächen der 6. FNP-Änderung zur 7. FNP-Änderung nicht wesentlich 
    unterscheiden ist mit der 7. FNP-Änderung keine relevante Veränderung des Umwelt-
    zustands zu erwarten.  
     
      Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 
     Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung, 
    einschließlich der möglichen erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Be-
    triebsphase so-wie Beschreibung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 
    Schutzgut Boden Der 7. Änderung des Flächennutzungsplans stellt eine Bestandsplanung dar. Mit dem 
    Bebauungsplan werden größtenteils die bestehende Bebauung und verkehrliche Er-
    schließung im Dorf, dem Ortskern der Insel Spiekeroog, gesichert. In den Bereichen, 
    in denen bereits eine Bebauung stattgefunden hat, sind die Bodenfunktionen bereits 
    beeinträchtigt. Bauliche Erweiterungsmöglichkeiten bestehen im Sinne der Innenent-
    wicklung auf untergenutzten oder baulich bisher nicht in Anspruch genommenen Bau-
    grundstücken innerhalb des zusammenhängenden Siedlungsbereichs. Hierdurch 
    können noch offene Böden versiegelt werden. Auf diesen Böden erfolgt ein Verlust 
    gewachsener Böden und der ökologischen Bodenfunktionen sowie auch damit ein-
    hergehend ein Funktionsverlust für den Wasserhaushalt. Die Versiegelung bisher bi-
    ologisch aktiver Bodenfläche führt zu einer Zerstörung der Filter- und 
    Pufferfunktionen von Böden sowie ihrer Funktion als Lebensraum für Pflanzen und 
    Tiere. 
    Eingriffsregelung Zur Reduzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft trägt unter anderem die Ein-
    griffsregelung bei. Für das anstehende Bauleitplanverfahren ist die Eingriffsregelung 
    des § 1a Absatz 3 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             29 | 37 
    03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)) i. V. m. dem BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz vom 
    29.07.2009 (BGBl. I S. 2542)) und dem NNatschG (Nds. Naturschutzgesetz vom 
    19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104)) jeweils in der aktuellen Fassung anzuwenden. § 1a 
    Abs. 3 BauGB regelt grundlegend, dass im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung 
    nach § 1 Abs. 7 BauGB die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe 
    in Natur und Landschaft zu berücksichtigen sind. 
    Mit der 7. FNP-Änderung werden gegenüber der 6. FNP-Änderung, abgesehen von 
    kleineren Grünflächen innerhalb des Siedlungsbereichs, keine neuen Bauflächen aus-
    gewiesen. Auf eine Eingriffs- Ausgleichbilanzierung wurde daher im Rahmen der 7 
    FNP-Änderung verzichtet. Im Rahmen des parallelen laufenden Planverfahrens zum 
    Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ wurde eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung erstellt. In 
    dieser wurde ermittelt, dass aufgrund bereits bestehender Baurechte von keinen zu-
    sätzlichen Eingriffen in Natur und Landschaft auszugehen ist.  
    Schutzgut Pflanzen 
    und biologische Viel-
    falt 
    Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt ergeben sich durch 
    eine Flächeninanspruchnahme im Falle einer Nachverdichtung auf untergenutzten 
    Grundstücken oder einer Bebauung von bisher noch nicht in Anspruch genommenen 
    Baugrundstücken. Durch die mögliche Überbauung und Flächenversiegelung kommt 
    es zu einem direkten und dauerhaften Verlust von vorhandenen und potenziellen Le-
    bens- und Teillebensräumen für Tier- und Pflanzenarten. Dabei ist zu berücksichtigen, 
    dass das Plangebiet den Siedlungsbereich des Ortskerns Spiekeroog umfasst und das 
    Gebiet bereits durch die bauliche Nutzung und den Siedlungs- und Tourismusbetrieb 
    vorgeprägt ist. Die Lebensraumvielfalt im Geltungsbereich der 7. Änderung des Flä-
    chennutzungsplans mit Waldflächen, Gewässern, Dünenbereichen sowie Gebäuden 
    und deren Gärten mit Bäumen und Sträuchern bleibt weitestgehend erhalten. Sowohl 
    in den Gärten als auch entlang der Verkehrsflächen und auf öffentlichen Grünflächen 
    ist ein ausgeprägter Baum- und Strauchbestand aus u.a. Birke, Erle, Esche Kiefer, Pap-
    pel, Rosskastanie, Stieleiche, Schwedischer Mehlbeere und Winterlinde zu finden. 
    Durch die Planung sind für die biologische Vielfalt, welche auch durch die großflächi-
    gen Zier- und Nutzgärten sowie die Grünflächen auch die entlang der Verkehrsflächen 
    mit ihren ausgeprägten Baum- und Strauchbestand geprägt ist, keine negativen Aus-
    wirkungen zu erwarten. Mit einer Begrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen 
    und Regelungen zur Zulässigkeit von Nebenanlagen im Bebauungsplan werden vor-
    handene Gärten und Gehölze vor einer Überbauung gesichert.  
    Im Plangebiet bestehen in Teilbereichen nach § 30 BNatSchG geschützte Dünen, die 
    sich zu einem geringen Teil in überbaubare Grundstücksflächen erstrecken. Daher ist 
    dieser Schutzstatus im Bebauungsplan durch eine nachrichtliche Übernahme kennt-
    lich gemacht. Die Dünen sind zu schützen und dürfen nicht beeinträchtigt werden. 
    Sofern die Teilbereiche der Dünen, die in überbaubare Grundstücksflächen hineinra-
    gen, bebaut werden sollen, ist eine Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG oder eine 
    Befreiung gemäß § 67 BNatSchG bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. 
    Die untere Naturschutzbehörde hat die Erteilung einer Ausnahme oder einer Befrei-
    ung, für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Dorf“ innerhalber der 
    Baufelder liegenden Dünnen in Aussicht gestellt, sofern eine adäquate Kompensation 
    der Eingriffe erfolgt.  
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             30 | 37 
    Wald Von den im Plangebiet bestehenden Waldflächen ist der rd. 2.520 m² große Wald süd-
    lich der Straße „Bi d’Utkiek“ in der 6. FNP-Änderung bereits als Baugebiet ausgewie-
    sen. Die Fläche wird in der 7. FNP-Änderung als Baufläche übernommen.  
    Da bei der Überplanung des bestehenden Waldes der Waldverlust zu kompensieren 
    ist, wurde im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 22 „Dorf“ eine Waldkompensation ab-
    gestimmt. Die Waldkompensation wird vertraglich gesichert. Das Erfordernis zur Um-
    wandlung des Waldes begründet sich in der Notwendigkeit der Schaffung von auf 
    Spiekeroog dringend benötigten Wohnraum, für den im Sinne der Innenentwicklung 
    keine neuen Flächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden sollen. Der 
    Wald südlich der Straße Bi D’Utkiek ist von Verkehrs- und Bauflächen umgeben.  
    Der Waldverlust geht mit einem Verlust natürlich gewachsener Böden und ihrer öko-
    logischen Bodenfunktionen sowie mit einem Funktionsverlust für den Wasserhaus-
    halt einher. Die Versiegelung bisher biologisch aktiver Bodenfläche sowie 
    Aufschüttungen, Abgrabungen und das Einbringen von Fremdmaterialien unterbindet 
    die Werte oder Funktionen des Waldbodens als Regulationsfaktor (Filter- und Puffer-
    funktionen im Stoff- und Wasserhaushalt), als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Bo-
    denorganismen und als Dokument der Bodengenese.  
    Der dauerhafte Verlust des Waldes ist als erhebliche Beeinträchtigung zu bewerten. 
    Daher wird der Waldverlust im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 
    „Dorf“ kompensiert.  
    Schutzgut Tiere Das Plangebiet umfasst einen Großteil des Siedlungsbereichs der Gemeinde Spie-
    keroog und ist deshalb bereits durch die bauliche Nutzung und den Siedlungs- und 
    Tourismusbetrieb vorgeprägt. Die genutzten Biotope befinden sich in den Siedlungs-
    flächen, die bereits eine gewisse Vorbelastung durch akustische und optische Reize 
    bedingen. Mit der Planung ist von keiner erheblichen Zunahme von Störeffekten aus-
    zugehen, wobei die vorkommenden ungefährdeten Arten in der Regel an diese Le-
    bensraumbedingungen angepasst sind oder die Arten mit kleinräumigen Revier-
    verschiebungen kompensieren. Durch die Planung wird die vorhandene Avifauna, 
    welche bereits durch störungstolerantere bzw. Kultur folgende Arten gekennzeichnet 
    ist, die an die Nähe und das Wirken des Menschen angepasst sind bzw. hiervon auch 
    profitieren, nicht erheblich beeinflusst. Besondere Beeinträchtigungen, die zu einer 
    Verschlechterung der Lebensraumbedingungen führen, können nicht abgeleitet wer-
    den. Die Lebensraumvielfalt im Geltungsbereich des Bebauungs-planes mit Waldflä-
    chen, Gewässern, Dünenbereichen sowie Gebäuden und deren Gärten mit Bäumen 
    und Sträuchern bleibt weitestgehend erhalten. Es werden im Bebauungsplan Grünflä-
    chen und Waldflächen festgesetzt, um deren Erhalt zu sichern.  
    Der Verlust der rd. 2.520 m² großen Waldfläche südlich der Straße „Bi d’Utkiek“ führt 
    hingegen zu einem Lebensraumverlust für Tiere und Pflanzen. Da jedoch die nördlich 
    an die Straße „Bi d’Utkiek“ angrenzende Waldfläche erhalten und im Bebauungsplan 
    als Wald festgesetzt wird, bestehen insbesondere für die Avifauna in unmittelbarer 
    Nähe Ausweichmöglichkeiten.  
    Da im Geltungsbereich keine Nachweise von Überwinterungen (Winterquartiere), 
    Sommerquartieren oder Wochenstuben von Fledermäusen festgesellt werden konn-
    ten und Spiekeroog vor allem für ziehende und dispergierende Tiere eine wichtige 
    Rolle spielt, können Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 ausgeschlossen wer-
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             31 | 37 
    den. Um eine Tötung von Individuen im Zuge der Fällarbeiten auszuschließen sind po-
    tenzielle Habitatbäume für Tagesverstecke der Fledermausarten vor der Fällung ge-
    zielt auf einen Besatz zu untersuchen. 
    Punktuelle Störungen durch baubedingte Wirkfaktoren wie Lärm, Licht, visuelle Stö-
    rungen oder Erschütterungen etc. führen zu keiner deutlichen Beeinträchtigung für 
    die Nutzung des Luftraums des Plangebiets zur Nahrungssuche der Tiere. Die tempo-
    rären Störwirkungen betreffen nur kleine Teilräume. 
    Schutzgut Fläche Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Großteil 
    des besiedelten Bereichs der Insel Spiekeroog. Die Planung zielt damit auf die Förde-
    rung der Innenentwicklung ab, die im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung 
    zu einer Begrenzung des Freiflächenverbrauchs beiträgt. Mit den Festsetzungen im 
    Bebauungsplan werden die Möglichkeiten zur Vermeidung und Minimierung von Bo-
    denversiegelung durch eine angepasste Grundflächenzahl ausgenutzt.  
    Es sind keine neuen Erschließungsflächen für die Bestandsentwicklung erforderlich.  
    Erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind daher nicht zu erwarten. 
    Schutzgut Wasser Bei Um- und Neubauten im Plangebiet sind die Baumaßnahmen hinsichtlich der was-
    serwirtschaftlichen Belange im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu betrachten. Die Ge-
    fährdungspotentiale für das Grundwasser – und hier insbesondere für das 
    Wasserschutzgebiet – resultieren sowohl aus der Bauphase als auch aus der späteren 
    Nutzung der Flächen. 
    a) während der Bauphase: 
     Verminderung, Veränderung oder auch Beseitigung der auf der Insel kaum vorhan-
    denen schützenden Grundwasserüberdeckung durch das Ausheben von Baugruben 
    oder Gräben für die Fundamente, beim Verlegen von Kabeln, Kanalisation und an-
    deren Leitungen, 
     Beseitigung der nur geringmächtigen belebten Bodenzone auch außerhalb von 
    Baugruben durch den Baustellenbetrieb, 
     Lagerung und Verwendung von wassergefährdenden Stoffen (Farben, Lacke, Bi-
    tumenanstriche, Verdünner, Reinigungsflüssigkeiten, Treib- und Schmierstoffe für 
    Baumaschinen, Schalöle usw.), 
     erhöhtes Risiko von Verunreinigungen des Grundwassers durch Schadstoffeintrag 
    infolge von Havariefällen bei Baufahrzeugen und -maschinen sowie durch Zwi-
    schenfälle bei Tank und Wartungsvorgängen. 
    Es muss dafür Sorge getragen werden, dass die Mitarbeiter der ausführenden Baufir-
    men vor Beginn von Baumaßnahmen auf die sensible Lage des Baugrundes innerhalb 
    des Trinkwasserschutzgebietes hingewiesen werden. 
    Auf den Baustellen müssen ständig ausreichende Mengen an Ölbindemitteln und ge-
    eigneten Auffangvorrichtungen bereitgehalten und gegebenenfalls auch eingesetzt 
    werden. 
    b) während der Nutzung: 
     Verringerung der Grundwasserneubildung aufgrund der zusätzlichen Flächenver-
    siegelung, 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             32 | 37 
     Lagerung und Verwendung wassergefährdender Stoffe im Wohngebiet (z. B. un-
    sachgemäßer oder missbräuchlicher Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Dün-
    gemitteln in den Gärten) 
     Versickerung von schadstoffbelastetem Wasser durch defekte Abwasserleitungen 
    (Ver-lustmenge laut Literatur: 6 – 10 % des Abwasseraufkommens), Hausan-
    schlüsse und Grundstücksentwässerungen, 
     Versickern von Dachflächen- und Hofflächenabwässern (hier ist auf geeignetes Ma-
    terial beim Verbau zu achten). 
    Für das Schutzgut Wasser sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.  
    Schutzgut Luft und 
    Klima 
    Da die 7. Änderung des Flächennutzungsplans größtenteils eine Bestandsplanung dar-
    stellt, bestehen für das Schutzgut Klima und Luft nur geringe, lokalklimatische Auswir-
    kungen durch die Flächenversieglung von Bo-den. Insbesondere der Verlust der rd. 
    2.520 m² großen Waldfläche wirkt sich mikroklimatisch lokal auf das Umgebungsklima 
    aus. Eine verstärkte Aufheizung gegenüber dem baulichen Bestand zusätzlich befes-
    tigter Flächen und kleinräumig herabgesetzte Verdunstungsraten bedingen eine ne-
    gative Beeinflussung der örtlichen Klimafaktoren. Erhebliche negative Auswirkungen 
    auf die Luftqualität und das Klima sind hierdurch jedoch nicht zu erwarten. 
    Schutzgebiete  
    Natura 2000 
    Um Beeinträchtigungen des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer durch die 
    7. Änderung des Flächennutzungsplans sicher auszuschließen, wurde im Zuge des 
    Bauleitplanverfahrens eine FFH-Vorprüfung gemäß § 34 BNatSchG durchgeführt (Tha-
    len Consult GmbH, 15.04.2024, redaktionell geändert am 10.06.2024). Im Ergebnis ist 
    durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplans nicht mit Beeinträchtigungen für 
    den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer zu rechnen, zumal es sich bei der 7. 
    Änderung des Flächennutzungsplans im Wesentlichen um die Überplanung des in gro-
    ßen Teilen bereits bebauten Siedlungsbereichs der Insel Spiekeroog handelt. 
    Schutzgut Mensch Die Planung zielt, unter Berücksichtigung der für die Insel Spiekeroog wichtigen Be-
    lange des Tourismus, auf die Verbesserung der Wohn- und Arbeitsbedingungen für 
    die ortsansässige Bevölkerung ab. Dazu zählen die Sicherung von Dauerwohnraum 
    und dessen Neuschaffung, die Sicherung von Gewerbeflächen im Innendorfbereich, 
    die geordnete Neuschaffung von Gästebeherbergungs-flächen in dessen verschiede-
    nen Ausprägungsformen und die Sicherung deren Vielfalt sowie die Sicherung der öf-
    fentlichen Daseinsvorsoge. 
    Durch Baumaßnahmen sind zeitlich limitierte Immissionen (Luftimmissionen und Lär-
    mimmissionen) nicht auszuschließen. Da diese Auswirkungen aber nur zeitlich be-
    schränkt auftreten und nur zugelassene Lkws und Baumaschinen eingesetzt werden, 
    ist von keinen erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Mensch auszugehen. 
     
    Schutzgut Kultur- 
    und sonstige Sachgü-
    ter 
    Die Planung des parallel zur 7. FNP. Änderung laufenden Bebauungsplan Nr. 22 „ Dorf“ 
    zielt auf eine Sicherung des Bestandes einschließlich der im Plangebiet vorhandenen 
    geschützten Baudenkmale und geschützten Bodendenkmale ab. Erhebliche Auswir-
    kungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter sind daher nicht zu erwar-
    ten. Die Denkmale sind nachrichtlich in den Bebauungsplan Nr. 22 übernommen 
    worden. 
    Wirkungsgefüge Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes  
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             33 | 37 
    Da im Plangebiet keine großflächigen Neuausweisungen von Baugebieten erfolgen, 
    sind zusätzliche oder neue negative Wechselwirkungen, außer den bereits in den je-
    weiligen Schutzgütern beschriebenen Wechselwirkungen nicht zu erwarten. 
     
     Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger 
    Auswirkungen  
    Maßnahmen zur Ver-
    meidung und zur Ver-
    ringerung 
    Bei der Planung handelt es sich um eine Bestandsüberplanung des Siedlungskern der 
    Insel Spiekeroog. Eine Ausnutzung des gesamten Dorfbereiches ist einer Ausdehnung 
    der bebauten Fläche in Form eines neuen Baugebietes außerhalb im Zusammenhang 
    bebauter Flächen vorzuziehen. Mit einer Begrenzung der zulässigen Grundfläche und 
    der überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan werden die Eingriffe in den 
    Boden reduziert. Es erfolgt ein Erhalt von Teilen der offenen Bodenfläche durch Ver-
    ringerung der möglichen Versiegelung in den Baugebieten durch Festsetzung von 
    Grundflächenzahlen im Bebauungsplan. Zum Schutz des Mutterbodens bei Erd- und 
    Bauarbeiten sollte vorhandener Oberboden aufgrund §202 BauGB vor Baubeginn 
    schonend abgetragen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden.  
    Es werden die Auflagen der Schutzbestimmungen des Wasserschutzgebietes und des 
    vorbeugenden Grundwasserschutzes gemäß den entsprechenden technischen Regeln 
    berücksichtigt, um Eingriffe in das Schutzgut Wasser zu vermeiden und zu verringern. 
    Durch Höhenbegrenzungen der Gebäude im Bebauungsplan durch Festsetzung von 
    Trauf- und Firsthöhe wird der Eingriff in das Schutzgut Landschaft vermindert. Zudem 
    wird bei der Ausnutzung des vorhandenen Siedlungskern durch die Planung eine Aus-
    dehnung der bebauten Fläche in die freie Landschaft vermieden. 
    Maßnahmen zum 
    Ausgleich und zum 
    Ersatz 
    Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe 
    in Natur und Landschaft zu erwarten, ist unter Anwendung der Eingriffsregelung über 
    die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Bauleitplan zu entschei-
    den. Die Vermeidung und der Ausgleich der mit der 7. FNP-Änderung verbundenen 
    Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Abwägung 
    nach § 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichtigen. Nach den allgemeinen Abwägungsgrund-
    sätzen sind gemäß § 1a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die durch den Umweltbericht formulierten 
    Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die planerische Abwägung 
    entsprechend ihrem Gewicht einzubeziehen. 
    Mit der 7. FNP-Änderung werden gegenüber der 6. FNP-Änderung, abgesehen von 
    kleineren Grünflächen, keine neuen Bauflächen ausgewiesen. Eine Eingriffs- Aus-
    gleichbilanzierung erfolgte im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 
    „Dorf“. Im Ergebnis ist aufgrund bestehender Baurechte keine Kompensation zu leis-
    ten. Aufgrund der Überplanung einer bestehenden Waldfläche erfolgt außerhalb des 
    Plangebietes eine Kompensation von Wald durch Aufforstung. 
      Artenschutzrechtliche Maßnahmen 
     Aus den Bestimmungen des besonderen Artenschutzrechts sind zur Vermeidung des 
    Eintretens von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG folgende Maßnahmen zu 
    beachten:  
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             34 | 37 
    Brutvögel 
     
     Bauzeitenregelung für das Durchführen von Fäll- und Rodungsarbeiten sowie Bau-
    feldfreimachungen außerhalb der Brutzeit der Vögel im Zeitraum vom 1. Oktober 
    bis 29. Februar 
     Ökologische Baubegleitung durch Besatzkontrolle etc., so dass keine Bruträume / 
    Nester in unmittelbarer Nachbarschaft der Baufelder angelegt werden. 
     
    Fledermäuse 
     
    Fäll- und Rodungsarbeiten sind außerhalb der Hauptaktivitätsphase von Fledermäu-
    sen in der Zeit vom 01.03. bis 30.09 durchzuführen. 
     Kontrolle von Bäumen mit Quartierspotenzial (ca. > 25 cm Stammdurchmesser) vor 
    Fällung auf Besatz durch einen Fachgutachter / baubiologische Begleitung der 
    Baumfällung  
     Verschließen von potenziellen Quartieren  
     bei Besatz der betroffenen Bäume sind entsprechende Maßnahmen in Abstim-
    mung der Fachbehörde festzulegen  
    Die Bestimmungen der Artenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes 
    (BNatSchG) bleiben von den Darstellungen der 7. FNP-Änderung unberührt. Eine Be-
    troffenheit der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ist 
    nicht auszuschließen. Diese erfolgt allerdings nach ständiger Rechtsprechung nicht 
    durch Akte der kommunalen Bauleitplanung, sondern durch deren Umsetzung durch 
    die Bauherrschaft. Deshalb sei nur allgemein darauf hingewiesen, dass vor Abriss von 
    Gebäuden und vor Baumfällungen eine Kontrolle auf mögliche Brutvögel und Fleder-
    mäuse stattfindet und bei einem positiven Befund eine artenspezifische Einzelfallprü-
    fung (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) durchgeführt wird. Ausnahmen und 
    Befreiungen, z.B. für notwendige Rodungen von Gehölzen und Vegetationsflächen in 
    der Zeit vom 1.3. bis 30.9. eines jeden Jahres, sind im Vorwege bei der Naturschutz-
    behörde zu beantragen. Einzelheiten sind in den jeweiligen Zulassungsverfahren zu 
    regeln oder – soweit kein förmliches Verfahren stattfindet – von der Bauherrschaft zu 
    beachten. 
     
      Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
     Planungsalternativen sind nicht vorhanden. Bei der Planung handelt es sich um eine 
    Bestandsüberplanung im Ortskern der Insel Spiekeroog. Die damit verbundene Innen-
    entwicklung ist einer Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vorzuziehen. 
     
      Zusätzliche Angaben 
     
      Verfahren und Schwierigkeiten  
    Die Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter erfolgt auf Grundlage der ökologi-
    schen Bestandsaufnahme und Bewertung von Biotopen und Arten, Ortsbegehungen, 
    den Fachkarten des NLWKN sowie des LBEG, des Landschaftsrahmenplanes und des 
    Landschaftsplanes. Die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erge-
    benden Erfordernisse werden auf Grundlage der naturschutzfachlichen Hinweise des 
    NLWKN ermittelt.  
    Die genauen Quellenangaben und nähere Angaben zu Datengrundlagen und dem me-
    thodischen Vorgehen sind in den entsprechenden Kapiteln des Umweltberichtes und 
    in der ökologischen Bestandsaufnahme angeführt. 
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             35 | 37 
    Die relevanten Umweltfolgen der 7. FNP-Änderung sind in der Umweltprüfung auf 
    Grundlage der erhobenen und vorliegenden Daten untersucht worden, so dass hin-
    reichende Beurteilungskriterien für eine umweltverträgliche Realisierung des Vorha-
    bens vorliegen.  
    Fehlende Kenntnisse und Schwierigkeiten bestehen für die Umweltprüfung nicht. 
     
      Maßnahmen zur Überwachung 
    Die Einhaltung der umweltrelevanten allgemeingültigen Gesetze und Verordnungen 
    sowie der standortbezogenen umweltrelevanten Festsetzungen wird im Einzelfall im 
    Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens umgesetzt. Die Überwachung der 
    erheblichen unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen infolge der Plan-
    realisierung erfolgt im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umwelt-
    überwachung nach Wasserhaushalts-, Bundes-Immissionsschutz- (Luftqualität, Lärm), 
    Bundesbodenschutz- (Altlasten) und Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobach-
    tung) sowie gegebenenfalls weiterer Regelungen.  
    Es sind keine artenschutzrechtlichen Maßnahmen bzw. für den Umweltschutz rele-
    vanten Maßnahmen, dargestellt, sodass keine Überwachung erforderlich ist. 
     
      Allgemein verständliche Zusammenfassung 
    Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Großteil des Siedlungsbe-
    reichs der Gemeinde Spiekeroog. Mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans sol-
    len die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung der Dauerwohn- und 
    Ferienwohnnutzung sowie zur Sicherung und Entwicklung von weiteren Gewerbeflä-
    chen und ergänzenden Nutzungen in der Ortsmitte geschaffen werden. Hierdurch soll 
    zum einen dringend benötigter Wohnraum für die einheimische Bevölkerung und 
    Dauerarbeitskräfte gesichert und geschaffen werden im Sinne einer funktionierenden 
    Inselgemeinschaft und der öffentlichen Daseinsvorsorge. Zum anderen soll die Tou-
    rismusfunktion gefördert werden. Es handelt sich bei der 7. Änderung des Flächen-
    nutzungsplans im Wesentlichen um eine Bestandsüberplanung im Sinne einer 
    nachhaltigen, zukunftsfähigen Entwicklung auf den innerdörflich gelegenen, erschlos-
    sen Grundstücken.  
    Der Umweltzustand und das Ortsbild sind von vorhandener Bebauung, Verkehrswe-
    gen, Grünflächen, Hausgärten, Gehölzen und Restbeständen der ursprünglichen Dü-
    nenlandschaft geprägt. Im Plangebiet finden sich mit Bäumen bestandene Park- und 
    Grün- sowie Waldflächen. 
    Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden die einzelnen Umweltbereiche mit den 
    entsprechenden Wirkungsfeldern, soweit sie durch die Festsetzungen der 7. Änderung 
    des Flächennutzungsplans berührt sind, betrachtet und bewertet. Die Ergebnisse sind 
    in dem vorliegenden Umweltbericht dokumentiert. Grundlage hierfür sind eine Ökolo-
    gische Bestandsaufnahme sowie umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden, 
    die Fachkarten des NLWKN sowie des LBEG, des Landschaftsrahmenplanes und des 
    Landschaftsplanes.  
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             36 | 37 
    Im Plangebiet finden sich Flächen, die nach dem Niedersächsischen Gesetz über den 
    Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) als Wald einzustufen sind. Die Überpla-
    nung dieser Flächen wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung mit Aufstel-
    lung des Bebauungsplans Nr. 22 „Dorf“ kompensiert.  
    Im Plangebiet bestehen gemäß § 30 BNatSchG geschützte Dünen, die sich teilweise 
    auf den Baugrundstücken befinden. Seitens der unteren Naturschutzbehörde wurde 
    eine Befreiung für diese Bereiche in Aussicht gestellt und die Kompensation im jewei-
    ligen bauordnungsrechtlichen Verfahren individuell geregelt. Im übrigen Geltungsbe-
    reich wurde im Rahmen der Bestandserhebung keine weiteren Küstendünenrelikte 
    festgestellt. Es nicht davon auszugehen, dass sich hier weitere geschützte Dünenre-
    likte befinden. 
    Erhebliche Auswirkungen auf Brutvögel und Fledermäuse sind nicht zu erwarten. Zur 
    Vermeidung des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist 
    wie o.a. eine Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit durchzuführen. Punktuelle 
    Störungen durch baubedingte Wirkfaktoren wie Lärm, Licht, visuelle Störungen oder 
    Erschütterungen etc. führen zu keiner deutlichen Beeinträchtigung für die Nutzung 
    des Luftraums des Plangebiets zur Nahrungssuche der Tiere. Die temporären Störwir-
    kungen betreffen nur kleine Teilräume. 
    Das Plangebiet liegt außerhalb des EU-Vogelschutzgebietes „Niedersächsisches Wat-
    tenmeer und angrenzendes Küstenmeer“ (EU-Kennzahl DE2210-401) und außerhalb 
    des Flora-Fauna-Habitat-Gebiets (FFH-Gebiet) „Nationalpark Niedersächsisches Wat-
    tenmeer“ (EU-Kennzahl 2306-301). 
    Das Landschaftsbild wird mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans nicht we-
    sentlich beeinträchtigt. Der größte zusammenhängende Gehölzbestand ist der Wald 
    östlich des Inselfriedhofs. Die größte zusammenhängende Grünfläche ist der Kurpark. 
    Beide Flächen werden in der 7. Änderung des Flächennutzungsplans gesichert. 
    Im Ergebnis stellt die 7. FNP-Änderung gegenüber der 6. FNP-Änderung, mit Ausnahme 
    kleinerer Grünflächen, keine neuen Bauflächen dar, sodass keine Eingriffe über die bis-
    her zulässigen Eingriffe hinausgehend zu erwarten sind. Für den Verlust von Waldflä-
    chen südlich Bi d’Utkiek ist eine Kompensation vertraglich gesichert (s.o.). 
    Die Trinkwasserschutzzone III für das Wasserwerk Spiekeroog nachrichtlich in die 7. 
    Änderung des Flächennutzungsplans übernommen. Relevante Immissionsbelastun-
    gen bestehen nicht, da auf der Insel keine Kfz-Verkehre zulässig sind und auch keine 
    Gewerbebetriebe ansässig sind, deren Emissionen zu einer erheblichen Beeinträchti-
    gung gesunder Wohn- oder Arbeitsverhältnisse führen könnten. 
    Die Gesamtbetrachtung der Auswirkungen auf die einzelnen Umweltbereiche führt 
    zu dem Ergebnis, dass die durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplans möglichen 
    Nutzungen (Sonderbauflächen Wohnen / Ferienwohnen, Sonderbauflächen Touris-
    mus / Gewerbe Ortsmitte, Sonderbauflächen Ferienheim / Erholungsheim, Wohnbau-
    fläche, Sonderbauflächen Lebensmittelmarkt, Flächen für Gemeinbedarf, 
    Grünflächen und Flächen für Wald, Flächen für Entsorgung) mit dem jeweiligen 
    Schutzbedürfnis der umgebenden Nachbarschaft vereinbar sind.   
     
    Gemeinde Spiekeroog  Begründung 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht 
    BPW Stadtplanung             37 | 37 
    Im Text zitierte und/oder verwendete Grundlagen 
     
    BACH - FREILANDFORSCHUNG (2022): Fachbeitrag zum Fledermaus-Vorkommen im 
    Rahmen des B-Plans „Achter d’Utkiek“ auf Spiekeroog. – Bremen, 13 S. 
    BPW STADTPLANUNG (2023): Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 22 „Dorf“ (Plan-
    zeichnung mit Stand vom 25.09.2023). 
    DRACHENFELS, O. v. (2021): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter 
    besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebens-
    raumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie, Stand März 2023. – Naturschutz Land-
    schaftspfl. Niedersachs. Heft A/4, 336 Seiten 
    GEMEINDE SPIEKEROOG (2023): Bauamt. Online unter: https://www.gemeinde-spie-
    keroog.de/ge-meinde/bauamt/. Abgerufen am 14.09.2023. 
    KRÜGER, T. & K. SANDKÜHLER (2022): Rote Liste der Brutvögel Niedersachsens und 
    Bremens, 9. Fassung, Oktober 2021. – Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 41 (2) 
    111-174. 
    NIEDRINGHAUS, R., HAESELER, V. & P. JANIESCH (2008): Die Flora und Fauna der 
    Ostfriesischen Inseln – Artenverzeichnisse und Auswertungen zur Biodiversität. 
    Schriftenreihe Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Wilhelmshaven. 470 S. 
    PODLOUCKY, R. & FISCHER, C. (2013): Rote Liste der gefährdeten Amphibien und 
    Reptilien in Niedersachsen und Bremen.- Informationsdienst Naturschutz Nieder-
    sachsen, 14 (4): 119-120. 
    RYSLAVY, T., H.-G. BAUER, B. GERLACH, O. HÜPPOP, J. STAHMER, P. SÜDBECK & C. 
    SUDFELDT (2021): Die Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 6. gesamtdeutsche 
    Fassung, veröffentlicht im Juni 2021. – Berichte zum Vogelschutz 57 (2020): 13-112. 
    SCHONART, E. (2021): Spiekerooger Ornithologische Berichte. Spiekeroog. 64 S. 
    SCHONART, E. (2022): Spiekerooger Ornithologische Berichte. Spiekeroog. 64 S. 
     
    Anlagen 
    Anlage 1: Übersichtskarte mit den erfassten Habitatbäumen (ökologis GmbH) 
    
    Anlage 2: Übersicht der nach §30 BNatSchG geschützten Küstendünenbiotope und -standorte (ökologis GmbH) 
     
     
     
     
     
    
    Anlage 3: FFH-Vorprüfung gemäß § 34 BNatSchG (Thalen Consult GmbH, 15.04.2024, redaktionell geändert am 
    10.06.2024)

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    04 FNP 7Ae Protokoll fruehzeitige Oeffentlichkeitsbeteiligung
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    Protokoll Inselwerkstatt BP 22 „Dorf“ & 7. FNP-Änderung | 22.06.2023 
    BPW Stadtplanung   1 | 8 
    Protokoll Inselwerkstatt 
    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB  zum 
    Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 22  „Dorf ” sowie zu m Vorentwurf 
    der  7. Änderung des Flächennutzungsplans und  
    Beteiligung zum Antrag für das Dorfentwicklungsprogramm  
     
    Am 22 .06 .202 3, 1 6:00  – 20 :30  Uhr , Kogge  / Haus des Gastes Spiekeroog  
    Teilnehmende  
    Öffentlichkeit: 
     
    Politik: 
     
    Verwaltung: 
    Maren Bruns 
    Patrick Kösters 
    ca. 45 Bürgerinnen und Bürger  
     
    Rat der Gemeinde Spiekeroog  
     
     
    Gemeindeverwaltung  
    Bürgermeister 
     
    Planungsbüro  
     
    Julia Nahrath Arbeitsgruppe für regionale Struktur und Umweltforschung (ARSU) 
    Frank Schlegelmilch BPW Stadtplanung  
    Nicole Braun BPW Stadtplanung 
    Mareen Heppner BPW Stadtplanung 
    Ablauf 
    16:00 Uhr Begrüßung (Patrick Kösters) 
    16:10 Uhr Einführung (Frank Schlegelmilch, BPW Stadtplanung) 
    16:20 Uhr Bauleitplanung (Nicole Braun, BPW Stadtplanung) 
    Pause 
    17:30 Uhr Dorfentwicklungsprogramm (ARSU, Julia Nahrath) 
    17:50 Uhr Arbeitsphase (BPW und ARSU) 
    Arbeitsgruppen zu Themenschwerpunkten 
    19:00 Uhr Ergebnisse und Ausblick 
    19:30 Uhr Verabschiedung und offener Ausklang 
    Begrüßung  
    Patrick Kösters begrüßt die Teilnehmenden und stellt Anlass und Ablauf der Inselwerkstatt vor. 
    Anschließend übergibt er das Wort an Frank Schlegelmilch. Frank Schlegelmilch gibt einen kurzen 
    Überblick über die bereits durchgeführten Arbeitsschritte. So wurden vorliegende Konzepte der 
    Gemeinde und aus der Region ausgewertet, es wurde innerhalb des Geltungsbereichs des 
    Bebauungsplans Nr. 22 eine Bestandsaufnahme durchgeführt, Bauakten ausgewertet und über den 
    Bebauungsplan hinausgehende Instrumente wie die Aufstellung eines Dorfentwicklungsplans, 
    Satzungen und weitere Förderkonzepte geprüft. 
    Protokoll Inselwerkstatt BP 22 „Dorf“ & 7. FNP-Änderung | 22.06.2023 
    BPW Stadtplanung   2 | 8 
    Präsentation Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ und 7. Änderung des Flächennutzungsplans 
    Nicole Braun vom Büro BPW Stadtplanung stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation (s. 
    anliegende Präsentation) den derzeitigen Stand der Planung im Rahmen des Bebauungsplan Nr. 22 
    „Dorf“ sowie den Vorentwurf für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans vor. Zweck der 
    Präsentation und anschließenden Erörterung von Fragen aus der Öffentlichkeit ist, die Bürgerinnen 
    und Bürger über die beiden Bauleitplanverfahren zu informieren und der Verwaltung zu 
    ermöglichen, deren Wünsche und Anregungen zu ermitteln. Die Veranstaltung findet gemäß § 3 Abs. 
    1 Baugesetzbuch (BauGB) als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu den beiden 
    Bauleitplanverfahren – Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ und 7. Änderung des Flächennutzungsplans – 
    statt. 
    Die Gemeinde Spiekeroog leidet durch die kontinuierliche Umwandlung von Dauerwohnungen zu 
    Ferienwohnungen unter einem akuten Mangel an bezahlbaren Wohnungen für Einheimische und 
    Dauerarbeitskräfte. Eine Erweiterung des Siedlungsraums ist aufgrund des sensiblen Landschafts- 
    und Naturraums kaum bzw. nur in sehr begrenztem Maße möglich. Daher versucht die Gemeinde 
    seit einigen Jahren, das Dauerwohnen und das touristische Wohnen über einen Bebauungsplan 
    „Dorf“ abzusichern.  
    Gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg aus dem Jahr 2021 wurde der im Jahr 2018 
    aufgestellte Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf – Teil A“ allerdings für unwirksam erklärt. Die verfolgte 
    Planungsabsicht zur Steuerung von Dauerwohnen und Ferienwohnungen hat das 
    Oberverwaltungsgericht Lüneburg jedoch grundsätzlich für durchführbar erachtet. Der 
    Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ soll nun unter Beibehaltung der wesentlichen Planungsziele auf 
    Grundlage des Urteils des OVG neu aufgestellt werden. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans 
    ist im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 
    „Dorf“ erforderlich. Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung zu tragen, wird 
    parallel zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ der Flächennutzungsplan entsprechend der Planungsziele 
    geändert. 
    Die Aufstellung der beiden Bauleitpläne erfolgt jeweils im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB samt 
    Umweltprüfung und Umweltbericht.  
    Im Anschluss an die Präsentationen wurden folgende Fragen zum Bebauungsplan Nr. 22 und zur 7. 
    Änderung des Flächennutzungsplans erörtert: 
    ▪ Einige Anwesenden erkundigen sich zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. Es kommt 
    die Frage nach der Ergänzung des Richelwegs in das Plangebiet des Bebauungsplans auf.  
    → Antwort: Der Bebauungsplan stellt eine Bestandsüberplanung dar und bezieht daher keine 
    neuen Flächen in den Geltungsbereich ein. Der Geltungsbereich leitet sich zudem aus dem vom 
    Oberverwaltungsgericht (OVG) für unwirksam erklärten Bebauungsplan Nr. 22 her. Mit der jetzt 
    laufenden Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 sollen im Wesentlichen die vom OVG 
    benannten Fehler behoben werden, um für die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des 
    Bebauungsplans Nr. 22 Rechtssicherheit zu schaffen.  
    ▪ Einige Anwesende schlagen vor, das Ziel der Schaffung von neuem Dauerwohnraum auch über 
    eine Entwicklung auf neuen Flächen für den Wohnungsbau zu lösen. Es wird gefragt, ob die 
    Entwicklung neuer Flächen für den Wohnungsbau parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans 
    Nr. 22 angegangen werden kann.  
    → Antwort: Ziel des Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ ist eine Bestandsüberplanung der 
    vorhandenen Siedlungsflächen, wie mit dem Geltungsbereich abgebildet. Es geht zunächst um 
    die Schaffung von Rechtssicherheit innerhalb des Geltungsbereichs. Die Entwicklung neuer 
    Flächen für den Wohnungsbau ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans Nr. 22.  
    ▪ Aus dem Plenum wird der Wunsch geäußert, dass die Themen Wasserversorgung, Wege / 
    Erschließung, Apotheke und weitere Infrastruktur mitgedacht werden sollten. 
    → Antwort: Die Erweiterung des Nahversorgungsangebotes ist mit der Vergrößerung des 
    Protokoll Inselwerkstatt BP 22 „Dorf“ & 7. FNP-Änderung | 22.06.2023 
    BPW Stadtplanung   3 | 8 
    Frischemarktes in einem separaten, bereits abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren 
    angegangen worden. Ansonsten handelt es sich bei dem Bebauungsplan Nr. 22 um eine 
    Überplanung von bereits genutzten Grundstücken, ohne eine nennenswerte Schaffung von 
    Baurechten auf bisher ungenutzten Grundstücken. 
    ▪ Ein Anwesender erkundigt sich, wie viele Bebauungspläne es auf der Insel gibt und wieviel ein 
    Bebauungsplanverfahren kostet. 
    → Antwort: Bisher gibt es 23 Bebauungspläne auf Spiekeroog. Die Kosten eines 
    Bebauungsplanverfahren sind von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem der Größe 
    der zu überplanenden Fläche und den inhaltlichen Anforderungen bei der Planaufstellung. 
    Neben Kosten für das beauftragte Planungsbüro entstehen Kosten für die Betreuung des 
    Bauleitplanverfahrens seitens der Verwaltung sowie für eine rechtliche Beratung durch eine 
    externe Anwaltskanzlei. 
    ▪ Von den Anwesenden wird darauf hingewiesen, dass es für das Dauerwohnen Nebengebäude 
    mit Abstellräumen benötigt. Die Bestandsgebäude weisen häufig keine Keller auf. Es wird in 
    Frage gestellt, ob die vorgesehene GRZ der jeweiligen Baugebiete und die zulässige 
    Überschreitung dieser zugunsten der Herstellung von Nebenanlagen um 0,05 ausreichend ist. 
    → Antwort: Die im Vorentwurf des Bebauungsplans vorgesehene GRZ der jeweiligen Baugebiete 
    ermöglicht in vielen Fällen eine höhere Versiegelung als sie im Bestand derzeit vorhanden ist. 
    Insofern besteht auch ein entsprechender Puffer für eine zusätzliche Versiegelung durch 
    Nebenanlagen. Die vorgesehene Überschreitung der GRZ um 0,05 zugunsten der Herstellung 
    von Nebenanlagen wird noch einmal überprüft. Grundsätzlich soll eine zu starke Versiegelung 
    der Grundstücke innerhalb des Plangebiets vermieden werden. 
    ▪ Es wird erfragt ob bekannt ist, wieviel Wohnraum in den nächsten Jahren auf der Insel benötigt 
    wird und ob abzusehen, wann genügend Wohnraum erreicht sein wird? 
    → Antwort: Eine Wohnraumbedarfsanalyse oder ähnliches existiert für Spiekeroog – abgesehen 
    von dem Wohnraumversorgungskonzeptes für den Landkreis Wittmund – nicht, da aufgrund der 
    geringen Größe Spiekeroogs kaum statistische Daten vorliegen. Daher ist keine konkrete Zahl 
    definierbar. Allgemein ist der Mangel an Dauerwohnraum und die zunehmende Verdrängung 
    von Dauerwohnraum durch Ferienwohnungen jedoch seit Jahren bekannt. Inwiefern der 
    Bebauungsplan Nr. 22 einen substanziellen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von 
    Dauerwohnraum leistet, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Grundsätzlich greifen die 
    vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 22 erst bei wesentlichen Änderungen des 
    Gebäudebestandes, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist. Es handelt sich um einen so 
    genannten Angebotsbebauungsplan, der nicht zwingend bzw. nicht unmittelbar zu Neubau-
    Aktivitäten führen muss. Bekannt ist, dass in den nächsten ca. 25 Jahren voraussichtlich 25 
    Dauerwohnungen frei werden. Besonders hier wird Regelungsbedarf gesehen, sodass dieser 
    freiwerdende Dauerwohnraum weiter als solcher genutzt werden kann und nicht vollständig in 
    Ferienwohnungen umgewandelt wird. Ein weiteres Ziel ist es, ebenso Möglichkeiten zur 
    Entwicklung eines Mietwohnungsmarktes zu schaffen. Die Absicht Dauerwohnraum zu sichern 
    und zu schaffen ist nicht neu. Trotz bisheriger Bemühungen sind in der Vergangenheit immer 
    mehr Ferienwohnungen zu Lasten von Dauerwohnraum entstanden.  
    ▪ Aus dem Plenum wird darauf hingewiesen, dass 50 % und 60 % Dauerwohnen für 
    Immobilieneigentümer nicht mehr wirtschaftlich seien. Vielmehr würden in substanziellem 
    Umfang Ferienwohnungen zur wirtschaftlichen „Quersubventionierung“ von Dauerwohnraum 
    benötigt. 
    → Antwort: Die Regelung, dass innerhalb eines Gebäudes 60 % Dauerwohnraum und 40 % 
    Ferienwohnen vorzusehen ist, wurde aus bereits vorhandenen Erbbaurechtsverträgen für 
    Bestandsgrundstücke abgeleitet. Die auf dieser Grundlage errichteten Gebäude zeigen, dass 
    diese Quote funktioniert. Analog funktioniert auch die Quote von 50 % Dauerwohnraum und 
    50 % Ferienwohnen je Gebäude. Grundsätzlich werden Ferienwohnungen mit dem 
    Bebauungsplan Nr. 22 nicht unzulässig, vielmehr soll mehr Dauerwohnraum entstehen.  
     
    Protokoll Inselwerkstatt BP 22 „Dorf“ & 7. FNP-Änderung | 22.06.2023 
    BPW Stadtplanung   4 | 8 
    Antrag Dorfentwicklungsprogramm 
    Julia Nahrath stellt die Voraussetzungen für eine Antragstellung für das Förderprogramm 
    „Dorfentwicklungsprogramm“ anhand einer Präsentation vor und erläutert was sich dahinter 
    verbirgt, wie eine Dorfentwicklung abläuft, welche Fördermöglichkeiten es gibt und an welche 
    Vorarbeiten angeknüpft werden kann sowie die Ziele eines Dorfentwicklungsprozesses  
    Im Anschluss an die Präsentation werden folgende Fragen zum Dorfentwicklungsprogramm 
    gestellt:  
    ▪ Aus dem Plenum wird darauf hingewiesen, dass ein Verlangsamen des Prozesses zur 
    Antragstellung für das Dorfentwicklungsprogramm durch die Abhängigkeit von anderen Inseln in 
    der Gemeinschaft als Inselregion befürchtet wird. 
    → Antwort: Es sollen Synergien genutzt werden, eigenständiges Handeln der Insel Spiekeroog 
    soll nicht durch Gemeinschaft mit den anderen Inseln verlangsamt werden. Es soll einen eigenen 
    Maßnahmenkatalog für die Insel Spiekeroog geben, neben gemeinsamen Themen. Die 
    Gemeinde möchte die Ziele & Maßnahmen in einem Plan festhalten und die Förderkulisse als 
    Inseln nutzen. 
    Gruppenarbeitsphase  
    Frank Schlegelmilch erläutert die Themen der vier vorgeschlagenen Arbeitsgruppen und stellt Fragen 
    zur Anregung und Diskussion für die Gruppen vor. In der Arbeitsphase hatten alle Teilnehmenden 
    die Gelegenheit, sich im Rahmen von vier parallel diskutierenden Arbeitsgruppen einzubringen. Die 
    Arbeitsgruppe Dorfmitte wurde von Frank Schlegelmilch moderiert. Die Arbeitsgruppe 
    Dauerwohnen/ Neues Wohnen wurde von Nicole Braun moderiert. Die Arbeitsgruppe Freiräume 
    und Bäume wurde von Mareen Heppner moderiert. Die Arbeitsgruppe Inselgemeinschaft und 
    Inselregion wurde von Julia Nahrath moderiert. Inhaltlich arbeiteten die Teilnehmenden in den vier 
    parallel stattfindenden Arbeitsgruppen in Ihren jeweiligen Themenschwerpunkten. Die Ergebnisse 
    der Diskussion wurden von ihnen auf Postern festgehalten und sind im Folgenden kurz zusammen-
    gefasst. 
     
    Arbeitsgruppe Dorfmitte (in Unterthemen sortiert) 
    • Muss sich alles auf den Ortskern konzentrieren oder sollten Gewerbeflächen auch 
    außerhalb des Dorfkerns vorgesehen werden? 
    • Bäume sind Fluch und Segen zugleich (Schatten, Laub, Astwurf). 
    • Eine Unterstützung der Gewerbetreibenden durch die Gemeinde ist wünschenswert. 
    • Häufig befindet sich der Randbereich zwischen Straße und Grundstück im Eigentum der 
    Gemeinde → wer ist zuständig für Unterhaltung und Pflege? 
    • Tagesgäste sind eine wichtige Zielgruppe, die derzeit ggf. noch nicht genug Beachtung findet 
    • Die im Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 22 vorgesehene GRZ für die Dorfmitte müsste 
    höher sein. 
    • Tiny Houses 
    • Die Dreiecksfläche im Bereich Melksett ist eine wichtige Eingangssituation in das Dorf. 
     
    Gastronomie und Einkaufen 
    • Die Angebote für Außengastronomie müssen attraktiver werden. 
    • Einkaufen auf der Insel ist kaum noch möglich → das Einkaufverhalten der Insulaner geht in 
    Richtung Festland. 
    • Stöbern, bummeln, Essen gehen 
    • NanuNana ist als stärkste Filiale in Deutschland auch auf der Insel ansässig 
    Protokoll Inselwerkstatt BP 22 „Dorf“ & 7. FNP-Änderung | 22.06.2023 
    BPW Stadtplanung   5 | 8 
    • Regionale / lokale Produkte in den Fokus rücken / spezialisierte Angebote schaffen. 
     
    Gewerbe 
    • Es braucht auch größere Flächenangebote für Gewerbe, bspw. Hallen für Lager oder Raum 
    für Handwerker; aufgrund der größeren Flächenbedarfe ist das aber eher außerhalb der 
    Ortsmitte vorzusehen. 
    • Gewerbe war früher der wichtigste wirtschaftliche Antrieb, heute sind Ferienwohnungen 
    der wichtigste Wirtschaftsfaktor 
    • Die Dorfmitte ist das Wichtigste; in der Ortsmitte ist die Insel am authentischsten. 
    • Aktuell bestehen stabile Verhältnisse beim Immobilieneigentum. 
    • Der Dorfkern lebt von den Gästen (Nachfrage), Insulaner stellen die Angebote. 
    • Bislang gibt es keine Plattform für Gewerbebetreibende (außer GeWoBa); die Einrichtung 
    einer solchen Plattform wäre hilfreich. 
    • Es tut sich was in der Ortsmitte, es gibt viele tolle Betriebe. 
    • Eine Förderung von Gewerbenutzungen bedeutet auch die Notwendigkeit zur Schaffung 
    von Wohnraum für Mitarbeitende. 
    • Gründungen sollten gefördert werden. 
     
    Arbeitsgruppe Dauerwohnen/ Neues Wohnen (in Unterthemen sortiert) 
    Ferienwohnen 
    • Häufig ist eine wirtschaftliche Quersubventionierung von Dauerwohnraum durch 
    Ferienwohnungen erforderlich. 
    • Wann ist die Grenze für Ferienwohnen erreicht? 
    • Der Anteil von Ferienwohnen zu Dauerwohnen ist zu prüfen. Die Insel lebt von Gästen, 
    andererseits sollte der „Ausverkauf“ der Insel gestoppt werden. 
    • Bei Immobilieneigentümer*innen sollte ein Verantwortungsbewusstsein für die weitere 
    Inselentwicklungen geschaffen werden. Mit der Immobilienentwicklung haben 
    Immobilieneigentümer*innen direkten Einfluss hierauf. 
     
    Dauerwohnen 
    • Es muss mehr Wohnraum für Arbeitskräfte bzw. betriebsbezogenes Wohnen geben. 
    • Zusätzlich fehlt arbeitgeberunabhängiger Wohnraum / Dauerwohnraum für Insulaner.  
    • Eine Verpflichtung zur Schaffung eines Mindestanteils von Dauerwohnraum je Gebäude 
    führt ggf. zu realistischeren Immobilienpreisen. 
    • Die Möglichkeiten des Homeoffice generieren ggf. neue Inselbewohnende. 
    • Geht mit der Sicherung und Schaffung von Dauerwohnraum der Verlust an 
    Zweitwohnungen einher? 
     
    Daseinsvorsorge 
    • Es fehlen Angebote der Gesundheitsversorgung. 
    • Daher ist häufig ein Wegzug von der Insel im Alter erforderlich. 
    • Wie viel Wohnraum gibt die Infrastruktur her? Es sollte vor Neubau bzw. der 
    Neuerschließung von Freiflächen erst einmal mit dem Bestand gearbeitet werden, auch in 
    dem Sinne, die vorhandene Infrastruktur nicht zu überlasten. 
     
    Neues Wohnen 
    • Die vorhandene Anzahl an Wohnungen und das fehlende Angebot an 
    Gesundheitsversorgung schließen ein Wohnen im Alter auf der Insel häufig aus → 
    Menschen ziehen im Alter häufig von der Insel weg.  
    Protokoll Inselwerkstatt BP 22 „Dorf“ & 7. FNP-Änderung | 22.06.2023 
    BPW Stadtplanung   6 | 8 
    • Bei der Schaffung von neuem Wohnraum soll berücksichtigt werden, welches 
    Wohnungsangebot verschiedener Zielgruppen benötigt wird (bspw. Wohnen im Alter, 
    Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, sozialer Wohnungsbau). Wie viel Wohnfläche wird 
    je nach Zielgruppe benötigt? 
    • Bei Immobilieneigentümer*innen bestehen häufig Berührungsängste bezüglich der 
    Schaffung von Mietwohnungsangeboten, da die Bedarfe nicht bekannt sind.  
    • Hilfreich wäre ein Informationsangebot oder eine Austauschplattform für 
    Immobileneigentümer*innen, die vorhaben Wohnraumangebote zu schaffen.  
    • Hilfreich wäre auch ein Überblick über das vorhandene Wohnraumangebot bzw. ein 
    Wohnungspool über zeitnah frei werdende Wohnungen in unterschiedlichen Lebensphasen, 
    so dass ein Wohnungstausch möglich wird. So könnten bspw. ältere Menschen in kleinere 
    frei werdende Wohnungen ziehen und so Wohnraum für Familien frei werden. 
    • Es sollte einen Überblick geben, wie viel Leerstand besteht. 
    • Bei der Schaffung und Vergabe von Wohnraum soll es einen Vorrang für Arbeitnehmer 
    geben, da diese für das Funktionieren der Insel wesentlich sind. 
    • Gemeinschaftliche eigentümerübergreifende Angebote könnten hilfreich sein.  
    • Eine Sammlung von Projektideen wäre hilfreich → was gibt es auf anderen Inseln? Welche 
    Modelle und Austauschformate könnten als Vorbild dienen?  
    • Ggf. lohnt ein Blick auf die Holländischen Inseln als Vorbild → Vorrang für Insulaner bei der 
    Vergabe von Wohnraum bzw. Grundstücken. 
    • Bei Immobilieneigentümer*innen sollte das Verantwortungsgefühl für die Insel gestärkt 
    werden; das Gemeinwohl sollte beachtet und das „Wir-Gefühl“ gestärkt werden. 
    • Hohen Wohnungsanteil schaffen/sichern bei Neuerschließung von neuen Baugebieten 
    • Die Gemeinde sollte Grundstücken im Erbbaurecht vergeben. 
     
    Arbeitsgruppe Freiräume und Bäume (in Unterthemen sortiert) 
    Bäume 
    • Baumpflegeschnitte sollten fachgerecht ausgeführt werden, z.B. an der Kirche an der 
    Seerose, Bi d’Utkiek. 
    • Der Klimawandel sollte berücksichtigt werden, bspw. im Hinblick auf neue Baumarten wie 
    Kirschbäumen in den Dünen. 
    • Der Umgang mit Kiefern im Wäldchen sollte geprüft werden. 
    • Bei der Aufstellung einer neuen Baumschutzsatzung sollten Regelungen wie 
    Pflanzqualitäten (Stammumfang), Baumarten, Ersatzpflanzungen bei Fällung vorgesehen 
    werden. 
    • Für Laubabfälle sollte es eine Sammelstelle und Kompostieranlage geben. 
    • Bei der Recyclingstation ist eine Kontrolle der Abgaben wichtig. 
     
    Baumkataster  
    • Der Baumbestand sollte aufgenommen und neue Baumstandorte festgelegt werden. 
    • Es sollte eine Bestandsaufnahme der Bäume geben und ein digitales Baumkataster erstellt 
    werden. 
    • Ortbildprägende Bäume sollten als schützenswerte Bäume aufgenommen werden.  
    • Im Bereich Wüppspoor sollte eine Anpflanzung von Bäumen und Grünstreifen erfolgen. 
     
    Protokoll Inselwerkstatt BP 22 „Dorf“ & 7. FNP-Änderung | 22.06.2023 
    BPW Stadtplanung   7 | 8 
    Freiräume 
    • Die Qualität der Pflege des Kurparks (vor allem Bäume) sollte verbessert werden. 
    • Eine Hundeauslaufwiese (z.B. Richelwiesen Deich) ist wünschenswert. 
    • Ein Hundestrand ist vorhanden, aber ggf. zu klein. 
    • Es gibt Bedarf zur Überholung der Kinderspielplätze. 
    • Im Kurpark sollten ein „Trimm-Dich-Pfad“, „Barfuß-Pfad“, Erlebnispfad, Kneippen 
    eingerichtet werden. 
    • Die Dreieck-Fläche im Bereich Melksett sollte nutzbar gemacht werden. 
    • Welche Flächen sind nicht im Nationalpark? 
    • Welche Flächen hat der Flächennutzungsplan noch überplant? 
     
    Wasser 
    • Infos und Regelungen zum Umgang mit Wasser und Grünversorgung sind erforderlich. 
    • Reichen die Wasserblase/Linse als Reserve? Neue Brunnen sind in Planung. 
    • Wie kann das Wasser der Kläranlage weiter genutzt werden? 
    • Konzepte zur Regenwassersammlung und -nutzung sollten entwickelt werden. 
    • Ist ein neues Rückhaltebecken in den Richelwiesen möglich? 
    • Wie kann es ermöglicht werden „selber“ Klärstufen einzubauen? 
     
    Arbeitsgruppe Inselgemeinschaft und Inselregion 
    • Geld 
    • Ideen/Wünsche  
    o Regelmäßige Treffs für verschiedene Altersgruppen z.B. im Gemeinderaum oder 
    auch im Privaten oder Garten(allerdings kein DGH auf Spiekeroog mit 
    entsprechender Einrichtung vorhanden) 
    o Offener Stammtisch, auch für junge Leute 
    • Austausch auch mit ausländischen Mitbürger:innen wichtig 
    o Ansätze aus Leben im Meer / Gemeinwesenarbeit (z. B. Picknick, polnischen Abend) 
    weiterführen und Teilnahme möglichst durch Betriebe fördern 
    • Integration aus zwei Blickwinkeln betrachten – Saisonkräfte kommen in erster Linie 
    aufgrund der Arbeit 
    o z. T. existieren Parallelgesellschaft (Gründe: keine Zeit, Sprachbarrieren) 
    o Sprachkurse, die es schon auf der Insel gibt = gleichzeitiger Integrationsprozess 
    • Austausch mit Zweitwohnungsbesitzer:innen 
    o haben z. T. Kompetenzen, Zeit, Engagement, die eingebracht werden 
    wollen/könnten 
    o Insulaner:innen und Zweitwohnungsbesitzer:innen haben z. T. verschiedene 
    Bedürfnisse 
    Protokoll Inselwerkstatt BP 22 „Dorf“ & 7. FNP-Änderung | 22.06.2023 
    BPW Stadtplanung   8 | 8 
    o Haltung der Insulaner:innen ggü. der Zweitwohnungsbesitzer:innen z. T. historisch 
    mit Vorbehalten geprägt 
    o Hürden, Berührungsängste und Vorbehalte müssten auf allen Seiten abgebaut 
    werden 
    o Thema müsste beleuchtet / bearbeitet werden 
    • Ankommen als Neu-Insulaner:in 
    o Früherer Situation „Man muss in die Inselgemeinschaft aufgenommen werden“ 
    bzw. „Man muss sich das verdienen“ hat sich verändert; es ist einfacher 
    anzukommen, wenn man neu auf der Insel ist. Ein guter Weg ist über die 
    Vereinsarbeit/-mitgliedschaft.  
    o Ankommen ist mit Kind einfach – es gibt eine „Familien-Subkultur“; 
    Mehrgenerationenaustausch schwierig, auch wenn Neugier vorhanden 
    o Ansätze: Jung trifft Alt; Klein trifft Groß, Patenopa/-omas 
    • Es gibt Tradition – „Was man so auf Spiekeroog macht“, wie z. B. Boßeln, Plattdeutsch (?), 
    das „Moin“ auf der Straße  - doch wie kann diese bewahren? Es gibt nicht nur den 
    demografischen Wandel sondern auch noch Fluktuation 
    • Wie bekommen wir es hin, dass junge Leute zurückkommen?  
    o Wohnraum als Schlüssel, da Möglichkeiten von Homeoffice/remote work 
    zugenommen haben 
    o Vernetzung der Inseln, z. B. durch Sport: regelmäßige Inselwettkämpfe (Spiekeroog 
    gegen Langeoog) in Zusammenarbeit mit Kommunen und Vereinen; Probleme: 
    Aufgrund der Logistik müssen die Veranstaltungen ggf. auf dem Festland 
    stattfinden, Sportplätze sind z. T. privat betrieben bzw. nicht durch Vereine 
    gemanagte 
    o Vernetzung der Inseln als Haltefaktor: Austausch und Kommunikation; Sport hier 
    nur als Beispiel, kann auch auf andere Beriech angewendet werden 
    • Format „Insulaner unner sück“aufbrechen: derzeit auf Kulturschaffende ausgerichtet, 
    stärker auch an anderen Themen und Zielgruppen orientieren, damit es für mehr Personen 
    interessant wird 
    • Alt werden auf der Insel geht nicht 
    o Viel arbeitgeberabhängiger Wohnraum 
    o Kaum Insulaner mit Wohneigentum 
    o Es gibt einen Pflegedienst, der allerdings nicht an Wohnraum angegliedert ist 
    o Ältere und ggf. Pflegebedürftige müssen in den eigenen (ggf. zu großen) vier 
    Wänden bleiben, Wohnungstausch bzw. Umzug ab einem bestimmten Alter 
    schwierig 
    Nach kurzer Zusammenfassung und Vorstellung der einzelnen Ergebnisse der Arbeitsgruppen im 
    Plenum liegen gegen 19:45 Uhr keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Kösters bedankt sich bei 
    den Teilnehmenden für die engagierte Diskussion und Arbeit in den Arbeitsgruppen und beendet die 
    Veranstaltung.  
      
    gez. Heppner, BPW Stadtplanung; Bremen, 10.07.2023  
     
    Anlage: PowerPoint-Präsentation

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog6. Juni 2024, 20:02 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog21. Juni 2024, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig