Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Flächennutzungsplan | Berichtigung aufgrund der 2. Änderung und 1. Ergänzung zum B-Plan 15 - Kurzentrum

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Spiekeroog wird im Bereich des Bebauungsplans Nr. 15 „Kurzentrum

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Kenntnisnahme (kein Beschluss erforderlich), eingebracht vom Fachbereich Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau. Sie dokumentiert die planrechtlich vorgeschriebene Berichtigung des Flächennutzungsplans im Nachgang zum Satzungsbeschluss vom 19. April 2024.

Hintergrund

Der Bebauungsplan Nr. 15 „Kurzentrum

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist eine planerische Formsache im Nachgang zu einem bereits vollzogenen Beschluss. Die Rettungswache neben dem Feuerwehrhaus kann damit rechtssicher errichtet werden, was die Notfallversorgung auf der Insel verbessert. Für den Alltag der Insulaner:innen ergibt sich aus dieser Vorlage selbst keine unmittelbare Änderung.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat beschloss am 19. April 2024 die 2. Änderung und 1. Ergänzung des B-Plans Nr. 15 „Kurzentrum
  • confidence
  • Der Flächennutzungsplan weist das Plangebiet künftig als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr/Rettungsdienst/Wohnungen aus
  • Es ist kein Beschluss erforderlich, die Vorlage dient nur der Kenntnisnahme
  • Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB verpflichtet die Gemeinde, den Flächennutzungsplan nachträglich anzupassen

Relevanz für Insulaner:innen: 6/10

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Stand 22. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/053/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

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    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-881 kB2 k Zeichen Volltext
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    - 1 -
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
    Flächennutzungsplan | Berichtigung aufgrund der 2. Änderung und 1.
    Ergänzung zum B-Plan 15 - Kurzentrum
    Sachverhalt:
    Zur Errichtung einer Rettungswache in westlicher Nachbarschaft zum Feuerwehrhaus wurde
    der Bebauungsplans Nr. 15 zum zweiten Mal geändert und erstmalig ergänzt, da dessen
    Festsetzungen diese Nutzung nicht zuließen. Für die 2. Änderung und 1. Ergänzung des
    Bebauungsplans Nr. 15 „Kurzentrum“ der Gemeinde Spiekeroog wurde ein
    Aufstellungsverfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt (beschleunigtes
    Verfahren).
    Im Nachgang zum Satzungsbeschluss wurde der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2
    Nr. 2 BauGB berichtigt, da der wirksame Flächennutzungsplan für das Plangebiet
    überwiegend ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Konzentrationszone Kurwesen
    darstellte. Für das Grundstück der Feuerwehr war eine Fläche für den Gemeinbedarf mit
    entsprechender Zweckbestimmung dargestellt.
    Im Zuge der Bauleitplanung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde der
    Flächennutzungsplan entsprechend der Inhalte der 2. Änderung und 1. Ergänzung des
    Bebauungsplanes Nr. 15 „Kurzentrum“ berichtigt.
    Beschlussvorschlag:
    Dieser Sachverhalt dient der Kenntnisnahme. Kein Beschluss notwendig.
    Gemeinde Spiekeroog
    Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau
    Vorlagen-Nr.
    01/053/2024
    ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 13.08.2024
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.08.2024
    Betreff:
    Spiekeroog, den 21.07.2024
    (Bruns, Maren)
    Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
    - 2 -
    Anlagenverzeichnis:
    2024_FNP_Berichtigung

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

  • 📄
    2024 FNP Berichtigung
    PDF; CHARSET=UTF-82.0 MB2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    S1
    S2
    Berichtigungsbereich
    KURZERLÄUTERUNG
    VERFAHRENSVERMERK
    VERMERK
    DER BEBAUUNGSPLAN NR. 15 "KURZENTRUM", 2. ÄNDERUNG UND 1. ERGÄNZUNG WURDE IM 
    BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS § 13A BAUGESETZBUCH  (BAUGB) AUFGESTELLT. DIESEN 
    BEBAUUNGSPLAN HAT DER RAT DER GEMEINDE SPIEKEROOG I N SEINER SITZUNG AM 19.04.2024 ALS 
    SATZUNG BESCHLOSSEN. DER FLÄCHENNUTZUNGSPLAN IST GE MÄSS § 13A ABS. 2 NR. 2 BAUGB IM WEGE 
    DER BERICHTIGUNG ANZUPASSEN, WENN DIE INHALTE EINES  BEBAUUNGSPLANS, DER IM 
    BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN AUFGESTELLT WURDE, VON DEN  DARSTELLUNGEN DES 
    FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ABWEICHEN. DEM WIRD MIT DER VO RLIEGENDEN BERICHTIGUNG DES 
    FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ENTSPROCHEN.
    DIESE 1. BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS HAT DEM RAT DER GEMEINDE SPIEKEROOG IN 
    SEINER SITZUNG AM _________ ZUR KENNTNISNAHME VORGE LEGEN.
    SPIEKEROOG, DEN __________________
    ________________________________
    BÜRGERMEISTER
    0 200 100
    0 200 100
    Hinweis
    Es gilt die BauNVO in der Fassung der Neubekanntmac hung 
    vom 21. November 2017.
    PLANZEICHENERKLÄRUNG GEMÄß PLANZV
    1. BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES                  1: 5.000
    VORMALIGE DARSTELLUNG IM FNP               1:5.000
    GEMEINDE
    SPIEKEROOG
    1. BERICHTIGUNG DES
    FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
    1:20.000
    2024_07_08_12161
    MAßSTAB 1: 5.000
    LAGE UTM 32. STREIFEN
    LAGE UTM 32. STREIFEN
    Zur Errichtung einer Rettungswache in westlicher Na chbarschaft zum Feuerwehrhaus ist der rechtskräftig e 
    Bebauungsplans Nr. 15 zum zweiten Mal geändert und erstmalig ergänzt, da dessen Festsetzungen diese Nu tzung 
    nicht zulassen.
    Auch der wirksame Flächennutzungsplan stellt für da s Plangebiet überwiegend ein Sondergebiet mit der 
    Zweckbestimmung Konzentrationszone Kurwesen dar. Fü r das Grundstück der Feuerwehr ist eine Fläche für den 
    Gemeinbedarf mit entsprechender Zweckbestimmung dar gestellt.
    Somit wird im Zuge der vorliegenden verbindlichen B auleitplanung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB der 
    Flächennutzungsplan entsprechend der Inhalte der 2.  Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15 
    „Kurzentrum“ berichtigt. 
    Sonderbauflächen Zweckbestimmung:
    Konzentrationszonen Kurwesen
    Sonderbauflächen Zweckbestimmung:
    Feuerwehr/Rettungsdienst/Wohnungen
    S2
    S1

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. August 2024, 20:00 UhrKenntnisnahmeBeschluss