Verkauf altes Feuerwehrfahrzeug - LF 8
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Vorlage behandelt den Verkauf eines alten Feuerwehrfahrzeugs vom Typ LF 8 der Gemeinde Spiekeroog. Über die konkreten Konditionen des Verkaufs liegen keine weiteren Angaben vor, da kein Vorlagentext vorhanden ist.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Entscheidung über den Verkauf eines gemeindeeigenen Feuerwehrfahrzeugs (Löschgruppenfahrzeug LF 8) durch den Gemeinderat Spiekeroog.
Hintergrund
Ein LF 8 ist ein Löschgruppenfahrzeug, das typischerweise im kommunalen Brandschutz eingesetzt wird. Solche Fahrzeuge werden nach einer bestimmten Nutzungsdauer oder bei Ersatzbeschaffung aus dem Bestand der Feuerwehr ausgesondert. Näheres zum Hintergrund, etwa ob ein Nachfolgefahrzeug bereits vorhanden ist, lässt sich ohne Vorlagentext nicht sagen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Verkauf eines ausgesonderten Feuerwehrfahrzeugs ist in erster Linie ein haushalterischer Vorgang der Gemeinde. Für Insulaner:innen ist relevant, ob die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr durch die Aussonderung dieses Fahrzeugs weiterhin vollständig gewährleistet bleibt. Ohne Vorlagentext können keine weiteren konkreten Auswirkungen benannt werden.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde beabsichtigt den Verkauf eines alten Feuerwehrfahrzeugs vom Typ LF 8
- Über Verkaufspreis, Käufer oder Konditionen liegen keine Informationen vor
- Nur der Vorlagentitel war verfügbar, kein weitergehender Vorlagentext
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/100/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Vorlage betrifft eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich Feuerwehr und erfordert einen Nachtrag zum Haushalt der Gemeinde Spiekeroog. Das bedeutet, dass im laufenden Haushaltsjahr zusätzliche Mittel außerhalb des regulären Haushaltsplans für die Feuerwehr bereitgestellt werden sollen. Über Höhe, Grund und Gegenfinanzierung liegen keine Informationen vor, da kein PDF beigefügt ist.
Die Gemeinde Spiekeroog legt die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2025 fest. Grundsteuer A und B werden jeweils auf 550 v.H., die Gewerbesteuer auf 400 v.H. festgesetzt. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Der Rat soll die Hebesatzsatzung in der vorgelegten Form beschließen.
Der Rat berät und beschließt über die Einführung einer Pflichtfeuerwehrsatzung für die Gemeinde Spiekeroog. Eine solche Satzung regelt die Verpflichtung von Einwohner:innen zum Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr, wenn die Sollstärke nicht auf freiwilliger Basis erreicht wird. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt nur im Titel vor; Detailinhalte der Vorlage sind nicht bekannt.
Der Rat berät und beschließt über die Vergabe von Bauarbeiten zur Ertüchtigung der Straße Noordertün. Diese Arbeiten sollen die Straße als zweiten Ausrückweg — vermutlich für Rettungs- oder Feuerwehreinsätze — nutzbar machen. Ein konkreter Vergabevorschlag liegt offenbar vor.