Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Antrag des KBV „An de Strand lang“ auf Genehmigung eines Höhenfeuerwerks am 06.09.2025 im Rahmen des 100-jährigen Vereinsjubiläums

🎭 Kultur & Vereine🏨 Tourismus & Kurbetrieb📍 Strand & Promenade📍 Dorf

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Der Klootschießer- und Boßelverein „An de Strand lang

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt) zur Entscheidung durch Verwaltungsausschuss und Rat. Der Verein hat einen Antrag auf Genehmigung eines Höhenfeuerwerks gestellt; ein konkreter Beschlussvorschlag soll erst in der Sitzung formuliert werden.

Hintergrund

Ein Feuerwerk außerhalb der Silvesternacht bedarf nach der Lärmschutzverordnung einer gesonderten Genehmigung. Die Gemeinde Spiekeroog hatte 2019 ein generelles Feuerwerksverbot beschlossen, das gerichtlich aufgehoben wurde. Seitdem verfolgt die Insel jedoch bewusst eine Politik zur Reduzierung von Lärm und Lichtverschmutzung. Spiekeroog liegt im UNESCO-Weltnaturerbe Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Feuerwerk würde alle Insulaner:innen und Gäste betreffen, die am 6. September 2025 auf der Insel sind. Der September gilt als sensible Phase für Zugvögel; Lärm und Lichtemissionen könnten Tiere und Schutzgebiete beeinträchtigen. Als Alternativen nennt die Vorlage eine Drohnen- oder Lichtshow sowie ein lärmarmes „stilles Feuerwerk

Die wichtigsten Punkte

  • Der Verein begeht 2025 sein 100-jähriges Bestehen und beantragt dafür ein Höhenfeuerwerk am 6. September 2025
  • Ein Pyrotechniker hat dem Antrag bereits einen Standortvorschlag beigefügt
  • Spiekeroog liegt im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer; September ist eine sensible Zeit für Zugvögel
  • Der Rat kann das Feuerwerk genehmigen, ablehnen oder die Prüfung von Alternativen beschließen
  • Der konkrete Beschlussvorschlag wird erst in der Sitzung formuliert

Relevanz für Insulaner:innen: 5/10

klootschießvereinhöhenfeuerwerksondernutzungvereinsjubiläumgenehmigungveranstaltungkulturverwaltungsrechtlich

Stand 22. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/011/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8118 kB5 k Zeichen Volltext
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Ordnungsamt
    Vorlagen-Nr.
    01/011/2025
     
     
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 11.03.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 20.03.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Anfrage Feuerwerk zum 100-jährigen Jubiläum Klootscheter-Verein
    Sachverhalt:
    Der Klootschießer- und Boßelverein „An de Strand lang“ begeht im Jahr 2025 sein 100-
    jähriges Bestehen. Der Verein ist eine feste Institution im kulturellen und sportlichen Leben 
    der Inselgemeinschaft und steht für gelebtes Ehrenamt, Tradition und Zusammenhalt. Im 
    Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten möchte der Verein – in Anlehnung an frühere 
    Traditionen – am 06.09.2025 ein Höhenfeuerwerk veranstalten. Eine detaillierte 
    Beschreibung des geplanten Feuerwerks sowie ein Standortvorschlag des beauftragten 
    Pyrotechnikers liegen dem Antrag bei.
    Die Insel Spiekeroog liegt im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ und hat sich in 
    den vergangenen Jahren intensiv für einen bewussten Umgang mit Umwelt- und 
    Naturschutzthemen eingesetzt. Im Jahr 2019 sprach sich die Gemeinde für ein generelles 
    Feuerwerksverbot aus. Dieses Verbot wurde zwar gerichtlich aufgehoben, dennoch ist 
    seither ein starkes Bewusstsein für einen ruhigen Jahreswechsel und eine weitgehende 
    Vermeidung von Feuerwerken auf der Insel entstanden.
    Gemäß der Lärmschutzverordnung bedarf ein Feuerwerk außerhalb der Silvesternacht einer 
    gesonderten Genehmigung. Vor einer Entscheidung sind die folgenden Aspekte sorgfältig 
    abzuwägen.
    Abwägung der Interessen
    1. Bedeutung der Veranstaltung für die Inselgemeinschaft
     Der KBV „An de Strand lang“ prägt seit 100 Jahren das Vereinsleben auf Spiekeroog 
    und hat eine große Bedeutung für das soziale Miteinander.
     Die Veranstaltung soll Insulanerinnen und Insulanern eine Gelegenheit bieten, 
    gemeinsam Erinnerungen zu teilen und die traditionsreiche Vereinsgeschichte zu 
    würdigen.
     Die geplante Veranstaltung knüpft an historische Feierlichkeiten an und hat damit 
    eine kulturelle und emotionale Bedeutung für viele Familien auf der Insel.
    - 2 -
    2. Umwelt- und Naturschutzaspekte
     Spiekeroog liegt im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“, einem UNESCO-
    Weltnaturerbe. Besonders streng geschützte Bereiche wie Salzwiesen und 
    Brutgebiete könnten durch Lärm und Lichtemissionen beeinträchtigt werden.
     Feuerwerke haben nachweislich Auswirkungen auf Vögel und andere Wildtiere, 
    insbesondere während der Brut- und Zugzeiten. Der September ist für Zugvögel eine 
    sensible Phase.
     Mikroplastik- und Schwermetallrückstände aus Feuerwerkskörpern können in die 
    Natur gelangen und langfristige Umweltauswirkungen haben.
     Die Insel hat sich in den letzten Jahren bewusst für eine Reduzierung von Lärm und 
    Lichtverschmutzung eingesetzt, um Flora und Fauna zu schützen.
    3. Alternative Gestaltungsmöglichkeiten
     Als Alternative könnte eine Licht- oder Drohnenshow geprüft werden. Solche 
    Inszenierungen sind mittlerweile technisch ausgereift und bieten ein beeindruckendes
    Erlebnis ohne negative Umweltfolgen.
     Eine musikalische oder inszenierte Feuershow mit Lichtprojektionen könnte ebenfalls 
    eine stimmungsvolle und traditionsbewusste Alternative darstellen.
     Die Möglichkeit, ein „stilles Feuerwerk“ mit reduziertem Lärm und geringerer 
    Umweltbelastung einzusetzen, könnte ebenfalls geprüft werden.
    Fazit und Beschlussvorschlag
    Der Gemeinderat würdigt die historische Bedeutung des Vereinsjubiläums und die Rolle des 
    KBV „An de Strand lang“ in der Inselgemeinschaft ausdrücklich. Gleichzeitig müssen die 
    Anforderungen des Naturschutzes und der nachhaltigen Entwicklung Spiekeroogs 
    berücksichtigt werden.
    Optionen zur Entscheidung:
    1. Genehmigung des Höhenfeuerwerks unter bestimmten Auflagen (z. B. 
    Einschränkung der Größe, Uhrzeit, Standortwahl, ökologische Begleitmaßnahmen).
    2. Ablehnung des Höhenfeuerwerks aufgrund der naturschutzrechtlichen Bedenken, 
    verbunden mit der Unterstützung des Vereins bei der Suche nach einer alternativen 
    Gestaltung.
    3. Prüfung alternativer Inszenierungen, um eine festliche und stimmungsvolle Feier 
    ohne erhebliche Umweltbelastungen zu ermöglichen.
    Der Gemeinderat wird gebeten, über die weiteren Schritte zu beraten und eine Entscheidung
    zu treffen.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Wird in der Sitzung formuliert.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 05.03.2025  Abstimmungsergebnis:
    - 3 -
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog20. März 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig8:0:0