Ausnahmegenehmigung über die Nachtruhegrenze für div. Veranstaltungen
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Verwaltung beantragt, für vier Veranstaltungen im Jahr 2025 Ausnahmen von der gemeindlichen Lärmschutzverordnung zu genehmigen. Betroffen sind Tanz in den Mai (30.04.), Pfingstregatta (08.06.), Dorffest (02.09.) und das 100-jährige Jubiläum des Klootschießervereins (06.09.). Die Ausnahmen erlauben Musikbetrieb bis maximal 03:00 Uhr, abhängig von der Veranstaltung. Der Rat soll die Genehmigungen gebündelt und unter Auflagen beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt), die dem Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird. Es handelt sich um eine jährlich wiederkehrende, gebündelte Genehmigung auf Basis der gemeindlichen Lärmschutzverordnung.
Hintergrund
Die Lärmschutzverordnung der Gemeinde Spiekeroog (SpLärmSchVO) gilt seit 2013 und wurde zuletzt 2019 geändert. Sie legt in der Saison und in Ferienzeiten eine Nachtruhe ab 22:00 Uhr fest. Gemäß § 11 SpLärmSchVO kann die Gemeinde Ausnahmen erteilen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Die Verwaltung schlägt vor, solche Ausnahmen für alle betroffenen Veranstaltungen vorab und gebündelt zu beschließen, um Gleichbehandlung und Transparenz zu gewährleisten.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
An vier Abenden im Jahr 2025 darf Musik länger als üblich spielen — Anwohner:innen in der Nähe von Dorfplatz, Segelhalle und Hafen sind davon direkt betroffen. Die Veranstaltungen sollen laut Vorlage vorab angekündigt werden. Außerhalb der genehmigten Zeiten bleibt die Nachtruhe verbindlich.
Die wichtigsten Punkte
- Vier Veranstaltungen beantragen Ausnahmen von der Nachtruhe: Tanz in den Mai, Pfingstregatta, Dorffest und Jubiläum des Klootschießervereins
- Die längste Ausnahme gilt für die Pfingstregatta in der Segelhalle mit Musikbetrieb bis 02:00 Uhr und Abschluss um 03:00 Uhr
- Veranstalter müssen Lärmschutzauflagen einhalten und Anwohner:innen rechtzeitig informieren
- Die Ausnahmen stützen sich auf § 11 der Spiekerooger Lärmschutzverordnung
- Rat und Verwaltungsausschuss entscheiden im April 2025 gemeinsam über alle vier Ausnahmen
Relevanz für Insulaner:innen: 6/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/019/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8124 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Ordnungsamt Vorlagen-Nr. 01/019/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 15.04.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 24.04.2025 Betreff: Ausnahmegenehmigung über die Nachtruhegrenze für div. Veranstaltungen Sachverhalt: Wie in jedem Jahr stehen auch 2025 wieder einige besondere Veranstaltungshöhepunkte an, die für das Inselleben, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die touristische Attraktivität von zentraler Bedeutung sind. Die Lärmschutzverordnung der Gemeinde Spiekeroog (SpLärmSchVO) vom 12.12.2013 in der Fassung der 4. Änderung vom 02.05.2019 legt fest: Ruhezeiten vom 01.06. bis 31.10. sowie in Ferienzeiten: 22:00–9:00 Uhr (Nachtruhe), 13:00–15:00 Uhr (Mittagsruhe) (§ 4 SpLärmSchVO) Einschränkungen für Musik, Tonwiedergabe und lautes Verhalten (§§ 8 und 9) Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmen gemäß § 11 bei überwiegendem öffentlichem Interesse Gerade auf Spiekeroog, wo durch das weitgehende Fehlen motorisierten Verkehrs eine besonders hohe Sensibilität für Lärm besteht, ist die Einhaltung der Verordnung essenziell. Gleichzeitig sollen kulturelle und gemeinschaftliche Veranstaltungen in verantwortungsvollem Rahmen ermöglicht werden. Um Effizienz, Transparenz und Gleichbehandlung zu gewährleisten und dabei die Gesamt- Lärmbelastung der Insel über das Jahr hinweg im Blick zu behalten, schlägt die Verwaltung vor, für wiederkehrende Veranstaltungshöhepunkte eine vorausschauende und konsolidierte Entscheidung über Ausnahmen zu treffen. Die geplanten Veranstaltungen 2025, für die Ausnahmen von den Ruhezeiten beantragt werden sollen, sind: Datum Veranstaltung Ort Ausnahme bis Bemerkungen 30.04.25 Tanz in den Mai Dorfplatz 01:00 Uhr Musik im Freien bis 0:30 Uhr 08.06.25 Pfingstregatta Segelhalle 03:00 Uhr Live-Band bis 02:00 Uhr 02.09.25 Dorffest Dorfplatz 01:00 Uhr Musik im Freien bis 0:30 Uhr 06.09.25 100-Jahre Klootschießerverein Hafen 24:00 Uhr Musik bis 23:00 Uhr - 2 - Rechtsgrundlage Gemäß § 11 SpLärmSchVO kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen von §§ 5–10 zulassen, wenn ein öffentliches Interesse besteht und die Interessen des Antragstellers die schützenswerten Belange im Einzelfall überwiegen. Die beantragten Ausnahmen erfolgen im öffentlichen Interesse, insbesondere zur Förderung des kulturellen Lebens, der Vereinsarbeit und der touristischen Infrastruktur. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt: 1. Für die in der Tabelle aufgeführten Veranstaltungen 2025 werden Ausnahmen von den geltenden Ruhezeiten gemäß § 11 SpLärmSchVO genehmigt. 2. Die Ausnahmegenehmigungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass: o die Veranstalter für die Einhaltung von Lärmschutzauflagen Sorge tragen, o die Nachtruhe außerhalb der genehmigten Zeiträume strikt eingehalten wird, o Anwohner rechtzeitig informiert werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausnahmegenehmigungen in geeigneter Form auszustellen und die Veranstalter entsprechend zu unterrichten. Spiekeroog, den 15.04.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.