Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für das Hotel Inselfriede gem. §11 (1) SpLärmSchVO

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Das Ordnungsamt beantragt eine Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für ein laufendes Bauvorhaben am Hotel Inselfriede. Wegen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren konnte mit den Arbeiten später als geplant begonnen werden. Die wesentlichen Bauarbeiten sollen bis 31. Mai 2025 abgeschlossen sein; für Rest- und Aufräumarbeiten wird ein Kulanzzeitraum bis 6. Juni 2025 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung dieser Ausnahme vor, wobei Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen sind.

Einordnung

Beschlussvorlage des Ordnungsamts der Gemeinde Spiekeroog, eingebracht von der Verwaltung. Sie betrifft eine Einzelfallausnahme nach § 11 Abs. 1 der Spiekerooger Lärm- und Schutzverordnung (SpLärmSchVO).

Hintergrund

Die Spiekerooger Lärm- und Schutzverordnung legt feste Bauzeiten und Ruhezeiten fest, um Gäste und Bewohner:innen vor Baulärm zu schützen. Paragraph 11 Abs. 1 SpLärmSchVO erlaubt der Gemeinde, auf Antrag Ausnahmen zuzulassen, wenn berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Das Bauvorhaben am Hotel Inselfriede ist bereits genehmigt; Verzögerungen im behördlichen Verfahren haben den Baubeginn nach hinten verschoben.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Gäste und Insulaner:innen in der Nähe des Hotels Inselfriede könnten bis zum 6. Juni 2025 — und damit in den Beginn der Sommersaison hinein — von Baulärm durch Rest- und Aufräumarbeiten betroffen sein. Der Betreiber hat ein eigenes Interesse daran, die Beeinträchtigungen gering zu halten, da sich seine eigenen Beherbergungsbetriebe in unmittelbarer Nähe befinden. Ruhezeiten müssen laut Beschlussvorschlag in jedem Fall eingehalten werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Bauvorhaben am Hotel Inselfriede ist bereits genehmigt, hat sich aber durch Verzögerungen im Genehmigungsverfahren verschoben
  • Die wesentlichen Bauarbeiten sollen bis 31. Mai 2025 abgeschlossen sein
  • Für Rest- und Aufräumarbeiten wird eine Ausnahmegenehmigung bis einschließlich 6. Juni 2025 beantragt
  • Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 1 der Spiekerooger Lärm- und Schutzverordnung
  • Der Beschlussvorschlag genehmigt die Ausnahme unter der Auflage, Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen

Relevanz für Insulaner:innen: 4/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/033/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Ordnungsamt
    Vorlagen-Nr.
    01/033/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 14.05.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.05.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für das Hotel Inselfriede 
    gem. §11 (1) SpLärmSchVO
    Sachverhalt:
    Im Rahmen eines genehmigten Bauvorhabens kam es aufgrund von Verzögerungen im 
    Genehmigungsverfahren zu einer deutlichen Verschiebung des ursprünglich geplanten 
    Baubeginns. Der Antragsteller hat mitgeteilt, dass die wesentlichen Bauarbeiten bis zum 
    31.05.2025 abgeschlossen sein werden.
    Für eventuell verbleibende Rest- und Aufräumarbeiten wird jedoch vorsorglich ein 
    Kulanzzeitraum bis zum 06.06.2025 beantragt. Ziel ist es, die Baustelle so herzurichten, 
    dass sie während der Sommersaison in einem ordentlichen und ruhenden Zustand verbleibt.
    Die Baustelle befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Beherbergungsbetrieben, die vom 
    Antragsteller selbst betrieben werden. Es ist daher davon auszugehen, dass eine 
    übermäßige Belästigung Dritter vermieden wird – dies liegt auch im originären Interesse des 
    Antragstellers.
    Gemäß § 11 Abs. 1 der Spiekerooger Lärm- und Schutzverordnung (SpLärmSchVO) kann 
    die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen von den Bauzeiten- und Ruhezeitenregelungen 
    zulassen, sofern berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht 
    entgegenstehen.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Die Gemeinde Spiekeroog genehmigt im Rahmen einer Einzelfallausnahme gemäß § 11 
    Abs. 1 SpLärmSchVO die Fortführung von Rest- und Aufräumarbeiten im genannten 
    Bauvorhaben bis einschließlich 06.06.2025. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass 
    Beeinträchtigungen für die Umgebung auf das unvermeidbare Maß beschränkt bleiben. Die 
    Ruhezeiten sind einzuhalten.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 07.05.2025
     
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    - 2 -
     
     
    (Kösters, Patrick)
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. Mai 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig7:0:0