Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für das Hotel Inselfriede gem. §11 (1) SpLärmSchVO
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDas Ordnungsamt beantragt eine Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für ein laufendes Bauvorhaben am Hotel Inselfriede. Wegen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren konnte mit den Arbeiten später als geplant begonnen werden. Die wesentlichen Bauarbeiten sollen bis 31. Mai 2025 abgeschlossen sein; für Rest- und Aufräumarbeiten wird ein Kulanzzeitraum bis 6. Juni 2025 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung dieser Ausnahme vor, wobei Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen sind.
Einordnung
Beschlussvorlage des Ordnungsamts der Gemeinde Spiekeroog, eingebracht von der Verwaltung. Sie betrifft eine Einzelfallausnahme nach § 11 Abs. 1 der Spiekerooger Lärm- und Schutzverordnung (SpLärmSchVO).
Hintergrund
Die Spiekerooger Lärm- und Schutzverordnung legt feste Bauzeiten und Ruhezeiten fest, um Gäste und Bewohner:innen vor Baulärm zu schützen. Paragraph 11 Abs. 1 SpLärmSchVO erlaubt der Gemeinde, auf Antrag Ausnahmen zuzulassen, wenn berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Das Bauvorhaben am Hotel Inselfriede ist bereits genehmigt; Verzögerungen im behördlichen Verfahren haben den Baubeginn nach hinten verschoben.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Gäste und Insulaner:innen in der Nähe des Hotels Inselfriede könnten bis zum 6. Juni 2025 — und damit in den Beginn der Sommersaison hinein — von Baulärm durch Rest- und Aufräumarbeiten betroffen sein. Der Betreiber hat ein eigenes Interesse daran, die Beeinträchtigungen gering zu halten, da sich seine eigenen Beherbergungsbetriebe in unmittelbarer Nähe befinden. Ruhezeiten müssen laut Beschlussvorschlag in jedem Fall eingehalten werden.
Die wichtigsten Punkte
- Das Bauvorhaben am Hotel Inselfriede ist bereits genehmigt, hat sich aber durch Verzögerungen im Genehmigungsverfahren verschoben
- Die wesentlichen Bauarbeiten sollen bis 31. Mai 2025 abgeschlossen sein
- Für Rest- und Aufräumarbeiten wird eine Ausnahmegenehmigung bis einschließlich 6. Juni 2025 beantragt
- Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 1 der Spiekerooger Lärm- und Schutzverordnung
- Der Beschlussvorschlag genehmigt die Ausnahme unter der Auflage, Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen
Relevanz für Insulaner:innen: 4/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/033/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Ordnungsamt Vorlagen-Nr. 01/033/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 14.05.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.05.2025 Betreff: Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für das Hotel Inselfriede gem. §11 (1) SpLärmSchVO Sachverhalt: Im Rahmen eines genehmigten Bauvorhabens kam es aufgrund von Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu einer deutlichen Verschiebung des ursprünglich geplanten Baubeginns. Der Antragsteller hat mitgeteilt, dass die wesentlichen Bauarbeiten bis zum 31.05.2025 abgeschlossen sein werden. Für eventuell verbleibende Rest- und Aufräumarbeiten wird jedoch vorsorglich ein Kulanzzeitraum bis zum 06.06.2025 beantragt. Ziel ist es, die Baustelle so herzurichten, dass sie während der Sommersaison in einem ordentlichen und ruhenden Zustand verbleibt. Die Baustelle befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Beherbergungsbetrieben, die vom Antragsteller selbst betrieben werden. Es ist daher davon auszugehen, dass eine übermäßige Belästigung Dritter vermieden wird – dies liegt auch im originären Interesse des Antragstellers. Gemäß § 11 Abs. 1 der Spiekerooger Lärm- und Schutzverordnung (SpLärmSchVO) kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen von den Bauzeiten- und Ruhezeitenregelungen zulassen, sofern berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Spiekeroog genehmigt im Rahmen einer Einzelfallausnahme gemäß § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO die Fortführung von Rest- und Aufräumarbeiten im genannten Bauvorhaben bis einschließlich 06.06.2025. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass Beeinträchtigungen für die Umgebung auf das unvermeidbare Maß beschränkt bleiben. Die Ruhezeiten sind einzuhalten. Spiekeroog, den 07.05.2025 Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: - 2 - (Kösters, Patrick) VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.