Beratung und Beschluss über das Auskunftsverlangen gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 NKAG gegenüber allen Beitragspflichtigen aufgrund des Aufstellungsbeschlusses einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung vom 10.03.2016
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat berät und beschließt über ein Auskunftsverlangen nach § 9 Abs. 3 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG). Dieses Auskunftsverlangen richtet sich an alle Beitragspflichtigen und steht im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung vom 10. März 2016.
Einordnung
Es handelt sich um eine Verwaltungsvorlage, die im Kontext der Einführung einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung steht. Der Aufstellungsbeschluss dazu datiert vom 10. März 2016; diese Vorlage ist ein Folgschritt in diesem Verfahren.
Hintergrund
Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine kommunale Abgabe, mit der Betriebe und Selbstständige, die wirtschaftlich vom Tourismus profitieren, an den Kosten der touristischen Infrastruktur beteiligt werden. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG). § 9 Abs. 3 Satz 1 NKAG ermächtigt die Gemeinde, von Beitragspflichtigen Auskünfte zu verlangen, um die Beitragshöhe zu ermitteln. Nur auf Basis dieser Angaben kann die Verwaltung Beitragsbescheide korrekt erlassen. Es lag lediglich der Vorlagentitel vor; Einzelheiten zum Inhalt sind nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind alle natürlichen und juristischen Personen auf Spiekeroog, die wirtschaftlich vom Fremdenverkehr profitieren – etwa Vermieter:innen, Gaststätten- und Hotelbetreiber:innen sowie andere tourismusbezogene Gewerbetreibende. Sie werden verpflichtet, der Gemeinde relevante Angaben zu ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zu machen, damit die Beitragspflicht festgestellt werden kann. Für reine Privatpersonen ohne wirtschaftliche Verbindung zum Tourismus entsteht keine direkte Pflicht.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat beschließt über ein formelles Auskunftsverlangen gegenüber allen Beitragspflichtigen
- Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 3 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG)
- Das Auskunftsverlangen dient der Vorbereitung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung, deren Aufstellung am 10. März 2016 beschlossen wurde
- Beitragspflichtige müssen der Gemeinde wirtschaftliche Angaben mitteilen, damit Beitragsbescheide erlassen werden können
- Zu den genauen Anforderungen des Auskunftsverlangens liegt kein Dokumententext vor
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/070/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- keine
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Beratungsfolge
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