BGS I - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Beteiligung der Behörden zur 2. Änderungssatzung zur Baugestaltungssatzung Spiekeroog, Örtlichen Bauvorschrift - Zone I
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll beschließen, die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden an der 2. Änderung der Baugestaltungssatzung Zone I förmlich zu beteiligen. Damit würde das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren für diese Satzungsänderung eingeleitet. Über den genauen Inhalt der geplanten Änderungen liegt kein weiteres Dokument vor.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens (Öffentlichkeit und Behörden) für die 2. Änderung der Baugestaltungssatzung Spiekeroog, Örtliche Bauvorschrift Zone I. Es handelt sich um eine Zwischenstufe im Satzungsänderungsverfahren, vor dem abschließenden Satzungsbeschluss.
Hintergrund
Für Spiekeroog gilt eine Baugestaltungssatzung, die in räumliche Zonen unterteilt ist und gestalterische Anforderungen an Gebäude regelt. Die Zone I ist eine dieser Zonen. Die vorliegende Vorlage betrifft die zweite Änderung der Satzung für diese Zone. Über Vorgängerbeschlüsse oder den konkreten Änderungsinhalt kann ohne PDF-Vorlage keine gesicherte Aussage gemacht werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Baugestaltungssatzungen legen fest, wie Gebäude auf der Insel aussehen dürfen – etwa Dachform, Fassade oder Farbe. Eine Änderung kann Eigentümer:innen in Zone I betreffen, die bauen oder umbauen möchten. Im Beteiligungsverfahren haben Bürger:innen und Behörden die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen. Über konkrete Auswirkungen kann ohne Vorlageninhalt keine gesicherte Aussage gemacht werden.
Die wichtigsten Punkte
- Der Beschluss soll das förmliche Beteiligungsverfahren zur 2. Änderung der Baugestaltungssatzung Zone I einleiten
- Beteiligt werden sollen sowohl die Öffentlichkeit als auch die zuständigen Behörden
- Die Baugestaltungssatzung regelt gestalterische Anforderungen an Gebäude im jeweiligen Zonenbereich
- Kein PDF lag vor, daher sind Einzelheiten zum Änderungsinhalt nicht bekannt
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/132/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll beschließen, die Öffentlichkeit sowie die zuständigen Behörden an der 1. Änderung der Baugestaltungssatzung II (Zone II) zu beteiligen. Die Baugestaltungssatzung II regelt örtliche Bauvorschriften für einen bestimmten Bereich auf Spiekeroog. Mit dem Beteiligungsbeschluss wird das formelle Verfahren zur Satzungsänderung eingeleitet.
Die Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, ihre Baugestaltungssatzungen zu ändern. Im Rahmen des Verfahrens soll nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Ein Beschluss zur Einleitung dieser Beteiligungsphase wird vorgeschlagen.
Der Rat soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Nr. 23) mit dem Ziel aufstellen, die Lebensmittelversorgung auf Spiekeroog zu sichern. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden. Es handelt sich damit um den Schritt der förmlichen Auslegung und Behördenbeteiligung in einem vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren.
Der Rat soll beschließen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog zu beteiligen. Damit tritt das Verfahren in die förmliche Auslegungsphase ein, in der Bürger:innen und Fachbehörden offiziell Stellungnahmen einreichen können.