BGS II - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Beteiligung der Behörden zur 1. Änderungssatzung der Baugestaltungssatzung II Spiekeroog, Örtlichen Bauvorschrift – Zone II
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll beschließen, die Öffentlichkeit sowie die zuständigen Behörden an der 1. Änderung der Baugestaltungssatzung II (Zone II) zu beteiligen. Die Baugestaltungssatzung II regelt örtliche Bauvorschriften für einen bestimmten Bereich auf Spiekeroog. Mit dem Beteiligungsbeschluss wird das formelle Verfahren zur Satzungsänderung eingeleitet.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Einleitung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß Baugesetzbuch für die 1. Änderung der Baugestaltungssatzung II (Zone II) — dies ist die Phase der frühzeitigen Beteiligung im Änderungsverfahren.
Hintergrund
Es liegt nur der Vorlagentitel vor; inhaltliche Details zur bestehenden Baugestaltungssatzung II sind daraus nicht ableitbar. Baugestaltungssatzungen legen örtliche Gestaltungsvorschriften fest, etwa zu Dachformen, Fassaden oder Materialien. Eine Änderungssatzung setzt voraus, dass zuvor eine solche Satzung für Zone II beschlossen wurde. Das genaue Änderungsziel ist mangels PDF nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Für Eigentümer:innen und Bauherren in Zone II kann die Satzungsänderung neue oder veränderte Gestaltungsvorschriften bedeuten. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben Insulaner:innen die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen. Genauere Auswirkungen sind ohne den Vorlageninhalt nicht einschätzbar.
Die wichtigsten Punkte
- Der Beschluss betrifft die 1. Änderung der Baugestaltungssatzung II für Zone II auf Spiekeroog
- Es soll die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingeleitet werden
- Die Vorlage entspricht einem typischen Verfahrensschritt im Satzungsänderungsverfahren nach Baugesetzbuch
- Inhaltliche Details zur geplanten Änderung sind mangels PDF nicht bekannt
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/133/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, ihre Baugestaltungssatzungen zu ändern. Im Rahmen des Verfahrens soll nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Ein Beschluss zur Einleitung dieser Beteiligungsphase wird vorgeschlagen.
Der Rat soll beschließen, die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden an der 2. Änderung der Baugestaltungssatzung Zone I förmlich zu beteiligen. Damit würde das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren für diese Satzungsänderung eingeleitet. Über den genauen Inhalt der geplanten Änderungen liegt kein weiteres Dokument vor.
Der Rat soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Nr. 23) mit dem Ziel aufstellen, die Lebensmittelversorgung auf Spiekeroog zu sichern. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden. Es handelt sich damit um den Schritt der förmlichen Auslegung und Behördenbeteiligung in einem vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren.
Die Vorlage befasst sich mit der Weiterentwicklung und Vereinfachung der bestehenden Baugestaltungssatzungen I und II der Gemeinde Spiekeroog. Dabei sollen offenbar die Regelungen zur baulichen Gestaltung überarbeitet und klarer gefasst werden. Der genaue Beschlussvorschlag ist mangels PDF nicht bekannt.