FNP 7. Änderung - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Gemeinderat soll beschließen, die Öffentlichkeit und die Behörden förmlich an der 7. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) zu beteiligen. Damit tritt das Verfahren in die öffentliche Auslegungsphase nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie in die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ein. Über den genauen Inhalt der Planänderung liegt kein Dokument vor.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Spiekeroog. Die Vorlage betrifft die förmliche Auslegungsphase des FNP-Änderungsverfahrens (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB).
Hintergrund
Ein Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet dar und bildet die Grundlage für nachfolgende Bebauungspläne. Bei einer Änderung des FNP ist nach dem Baugesetzbuch zwingend eine öffentliche Auslegung sowie eine förmliche Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgesehen. Welche konkreten Flächen oder Nutzungsarten die 7. Änderung betrifft, geht aus dem vorliegenden Titel nicht hervor. Es ist davon auszugehen, dass ein Aufstellungsbeschluss bereits zuvor gefasst wurde.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Mit diesem Beschluss erhalten alle Bürger:innen die Möglichkeit, den ausgelegten Planentwurf einzusehen und Stellungnahmen einzureichen. Wer von der Planänderung betroffen sein könnte, hängt vom konkreten Inhalt der Änderung ab, der aus der Vorlage allein nicht hervorgeht. Insulaner:innen sollten die öffentliche Auslegung nutzen, um sich zu informieren und gegebenenfalls zu beteiligen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschließen
- Gleichzeitig soll die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden
- Es handelt sich um die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Spiekeroog
- Der genaue inhaltliche Gegenstand der Planänderung ist aus dem Titel nicht erkennbar
- Kein PDF lag vor, daher sind Detailangaben nicht möglich
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/130/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 6 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (6)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Nr. 23) mit dem Ziel aufstellen, die Lebensmittelversorgung auf Spiekeroog zu sichern. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden. Es handelt sich damit um den Schritt der förmlichen Auslegung und Behördenbeteiligung in einem vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren.
Die Gemeinde Spiekeroog informiert den Rat über den aktuellen Stand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 "Hotel Inselfriede" (Südermenss 1). Der Planentwurf wurde überarbeitet, weil das Vorhaben Widersprüche zur Gestaltungssatzung I aufwies und der Umfang der Sanierung erweitert wurde — nun soll auch der nördliche Altbestand miterfasst werden. Der Rat soll die vorgenommenen Planänderungen billigend zur Kenntnis nehmen; eine erneute öffentliche Beteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Der Rat soll beschließen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog zu beteiligen. Damit tritt das Verfahren in die förmliche Auslegungsphase ein, in der Bürger:innen und Fachbehörden offiziell Stellungnahmen einreichen können.
Der Gemeinderat soll drei Verfahrensschritte in einem Beschluss bündeln: die Aufstellung, die öffentliche Auslegung und die Anhörung der Behörden zur 1. Änderung des Bebauungsplans 'Kurzentrum'. Mit dem Beschluss würde das förmliche Änderungsverfahren für diesen Bebauungsplan offiziell eingeleitet und gleichzeitig die Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange angestoßen.