Das Bauordnungsamt des Landkreises Wittmund hat die Gemeinde Spiekeroog um Stellungnahme zu einer Bauvoranfrage gebeten: In einem bestehenden Gebäude sollen 6 Loggien errichtet werden. Die Verwaltung sieht keinen Widerspruch zum geltenden Planungsrecht oder zu örtlichen Satzungen. Der Beschlussvorschlag lautet, das Vorhaben billigend zur Kenntnis zu nehmen und dem Landkreis mitzuteilen, dass keine Stellungnahme abgegeben wird.
Wohnen & Bauen
Wohnraum für Insulaner, Bauleitplanung, Sanierung, Gestaltungssatzung.
Wohnraum für Insulaner:innen ist auf Spiekeroog knapp. Die meisten Häuser im Ortskern sind Ferienwohnungen, Dauerwohnraum ist die Ausnahme — und Bauland ist quasi nicht vorhanden.
Die kommunalpolitischen Werkzeuge sind Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne), Gestaltungssatzungen, das Erbbaurecht im Baugebiet Slurpad und das gemeindliche Einvernehmen bei einzelnen Bauanträgen. Wiederkehrende Großthemen sind die Erweiterung der Inselschule mit integriertem Lehrer- und Wohnraum, das Sanders Quartier sowie Nutzungsänderungen von Dauer- in Ferienwohnungen.
Die Linie zwischen „Wohnraum für Einheimische“ und „Bewahrung des Inselbilds“ zieht sich durch fast jede Beratung.
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Der Landkreis Wittmund hat die Gemeinde Spiekeroog um Stellungnahme zu einem Antrag auf nachträgliche Baugenehmigung für ein Wohnhaus gebeten. Die Gemeindeverwaltung hält die eingereichten Unterlagen für unvollständig und widersprüchlich: Das Vorhaben wird darin abwechselnd als Gartenhaus-Aufstockung, Wohnhaus, Ferienhaus oder Ferienhaus mit 6 Betten beschrieben. Die Verwaltung soll den Landkreis auf die Mängel hinweisen und erneut eine Vorprüfung der Unterlagen einfordern.
Die Hermann Lietz-Schule Spiekeroog beantragt eine Ausnahme von der gemeindlichen Bauzeitenregelung. Am Turm des Haupteingangs bestehen Baumängel, die wegen einer Versicherungsangelegenheit erst jetzt behoben werden können. Eine Fertigstellung innerhalb der regulären Bauzeit ist nicht mehr möglich; beantragt wird eine Verlängerung bis zum 31. Juli 2025. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, den entsprechenden Ausnahmebescheid zu erteilen.
Die Deutsche Post AG beantragte beim Landkreis Wittmund eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 15 und eine Abweichung von Abstandsflächenvorschriften für eine automatische Packstation am Noorderpad 20. Die Gemeindeverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass keine Befreiung nötig ist, da die Station als nichtstörender Gewerbebetrieb im Plangebiet zulässig ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, keine Stellungnahme zum Abweichungsantrag abzugeben und vorsorglich das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen, falls der Landkreis zu einer anderen Bewertung kommt.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede
Der Bauausschuss berät über mögliche Anpassungen der Vergabe- und Vertragsbedingungen im gemeindeeigenen Erbpacht-Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad. Die Verwaltung legt Vorschläge zu Vergabekriterien, Nutzungsauflagen, Spekulationsschutz und Erbbaurechtsvertrag vor, damit ein Fachanwalt die Verträge überarbeiten kann. Ein formeller Beschluss ist für diese Sitzung nicht vorgesehen; die Vorlage dient der politischen Diskussion.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Spiekeroog legt dem Bauausschuss einen Regelkatalog für Logistik und Baustellenplanung vor. Zukünftige Bauherren sollen vorab eine kompakte Baustellenplanung einreichen, die Vorgaben zu Baumschutz, Straßenfreiheit, Fahrzeugstandorten, Anlieferung, Ruhezeiten und Schadensbeseitigung enthält. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bauausschuss die Verwaltung anweist, diese Regelungen gegenüber Vorhabenträgern zu kommunizieren und deren Einhaltung einzufordern.
Der Landkreis Wittmund hat die Gemeinde Spiekeroog um eine Stellungnahme zu einem Nachtrag der Baugenehmigung für die Sanierung und Erweiterung eines Supermarkts samt fünf Mitarbeiterwohnungen gebeten. Der Nachtrag betrifft laut Landkreis nur marginale Grundrissänderungen im Erd- und Dachgeschoss, die keine städtebauliche Relevanz haben. Die Verwaltung empfiehlt, keine Stellungnahme abzugeben; der Bauausschuss soll die Änderung billigend zur Kenntnis nehmen.
Die Gemeinde Spiekeroog beschließt neu die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Bahnhof
Der Rat soll entscheiden, ob auf dem Gelände der Inselschule ein Neubau errichtet wird, der im Erdgeschoss eine Mensa und Schulräume (ca. 300 m²) und im Obergeschoss Wohnungen für kommunale Beschäftigte (ca. 220 m²) umfasst. Die Gesamtkosten werden grob auf rund 4,06 Millionen Euro brutto geschätzt; der Gemeindeanteil beträgt rund 2,85 Millionen Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Landkreis Wittmund die Baufreigabe zu erteilen – unter der Bedingung, dass die Gemeinde das Eigentum an den Wohnungen erhält.
Das Baugebiet Lütt Slurpad / Slurpad wurde vor rund 25 Jahren als Erbbaurechts-Modellprojekt für erschwinglichen Dauerwohnraum für Insulaner:innen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog gegründet. Die ursprünglichen Erbbaurechtsverträge laufen auf 40 Jahre und nähern sich ihrem Ende. Der Bauausschuss soll jetzt offene Fragen diskutieren, die in eine mögliche Anpassung der Vertragsbedingungen einfließen könnten. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt nicht vor; es handelt sich um eine Beratungssitzung.
Der Lebensmittelmarkt in der Ortsmitte von Spiekeroog soll eine überdachte Anlieferung erhalten; ein Nebengebäude soll zum Lager umgebaut werden. Das Bauordnungsamt des Landkreises Wittmund hat die Gemeinde um Stellungnahme gebeten. Da die ursprüngliche Bauvorlage unvollständig war, wurde sie zunächst zurückgewiesen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Vorhaben zu befürworten und die Verwaltung mit der weiteren Begleitung zu beauftragen.
Ein Wohnhaus aus den 1960er Jahren auf Spiekeroog soll eine Nutzungsänderung erhalten: Die Wohnung im 1. Obergeschoss, die seit Errichtung des Hauses faktisch als Ferienwohnung vermietet wird, soll nachträglich baurechtlich als Ferienwohnung genehmigt werden. Die Gemeinde muss dazu ihr Einvernehmen nach den §§ 172 und 173 BauGB erklären. Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an und hat keinen Ermessensspielraum. Der Bauausschuss soll billigend zur Kenntnis nehmen, dass die Verwaltung das Einvernehmen erteilen wird.
Die Gemeindeverwaltung hat festgestellt, dass private Grundstückseigentümer an mehreren Stellen der Insel öffentliche Flächen, Straßenrandflächen und Straßen nutzen — teils seit Jahrzehnten, ohne rechtliche Grundlage. Die Vorlage stellt vier Handlungsoptionen vor: Rückführung an die Gemeinde, Verpachtung, Verkauf oder Nutzungsvereinbarungen. Die Verwaltung empfiehlt, Kleinflächen per Nutzungsvereinbarung zu regeln und bei größeren Flächen oder solchen mit Bauwerken einen Verkauf zum Bodenrichtwert zu prüfen. Vorgeschlagen ist, die Verwaltung mit einer vollständigen Bestandserhebung und Machbarkeitsprüfung zu beauftragen.
Die Gemeinde Spiekeroog plant den Neubau einer Mensa für die Ganztagsschule sowie eines Wohngebäudes mit Lehrerwohnraum. Die Verwaltung legt in der Sitzung den aktuellen Sachstand zu Raum- und Funktionsprogramm, Kostenschätzung, Finanzierung, Abstimmung mit dem Landkreis und Betriebskonzept vor. Konkrete Beschlüsse sollen erst im November-Sitzungslauf gefasst werden; die heutige Beratung dient der Vorbereitung dieser finalen Entscheidung.
Die Gemeinde Spiekeroog informiert den Rat über den aktuellen Stand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 "Hotel Inselfriede" (Südermenss 1). Der Planentwurf wurde überarbeitet, weil das Vorhaben Widersprüche zur Gestaltungssatzung I aufwies und der Umfang der Sanierung erweitert wurde — nun soll auch der nördliche Altbestand miterfasst werden. Der Rat soll die vorgenommenen Planänderungen billigend zur Kenntnis nehmen; eine erneute öffentliche Beteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Ein potenzieller Käufer fragt vorab an, ob ein Wohnhaus auf Spiekeroog im Erdgeschoss als Ferienwohnung und im Dachgeschoss als Dauerwohnung genutzt werden darf. Die Verwaltung prüft das Vorhaben anhand der Erhaltungssatzung und des B-Plans Nr. 22. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass keine Gefährdung der Wohnbevölkerungszusammensetzung vorliegt. Der Beschlussvorschlag lautet: Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen nach §§ 172 und 173 BauGB.
Ein privates Vorhaben sieht den Teilabbruch und einen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog vor. Das Bauordnungsamt des Landkreises Wittmund hat die Gemeinde um Stellungnahme gebeten. Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan und der Gestaltungssatzung; eine eigene Stellungnahme der Gemeinde ist daher nicht erforderlich. Der Bauausschuss soll die Antragsunterlagen billigend zur Kenntnis nehmen.
Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand beim geplanten Neubau einer Mensa für die Ganztagsschule sowie von Lehrerwohnraum auf Spiekeroog. Zuvor fanden Gespräche mit der niedersächsischen Kultusministerin, dem Wirtschaftsminister und dem Landkreis Wittmund statt, um das Vorhaben zu konkretisieren. Auf Basis der Gesprächsergebnisse sollen gemeinsam mögliche Weichenstellungen beraten und entschieden werden. Der Beschlussvorschlag wird erst in der Sitzung formuliert.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Spiekeroog wird im Bereich des Bebauungsplans Nr. 15 „Kurzentrum
Die Gemeinde Spiekeroog soll ihren Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf
Die Hotel Inselfriede GmbH & Co KG beantragt den Umbau und die Erweiterung des Hotels Südermenss 1. Der Bauausschuss soll einen Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss vorprüfen und billigend zur Kenntnis nehmen. Planungsrechtlich ist das Vorhaben nach § 33 BauGB bereits zulässig, weil der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 ausreichend weit fortgeschritten ist. Die beantragte Abweichung von der Gestaltungssatzung II (Holzfassade durch ein anderes Material ersetzen) soll hingegen abgelehnt werden.
Die Betreiberin des Hotel-Restaurants Inselfriede an der Südermenss 1 plant einen Erweiterungsneubau sowie eine Aufstockung mit bis zu 13 zusätzlichen Zimmern und eine Modernisierung hinsichtlich Barrierefreiheit, Brandschutz und Energieeffizienz. Um das Vorhaben planungsrechtlich zu sichern, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede
Der Edeka-Lebensmittelmarkt 'Frischemarkt' auf Spiekeroog soll in der Bausaison 2024/25 umfangreich saniert und erweitert werden. Die Baugenehmigung liegt bereits vor. Damit die Bauarbeiten schon ab Anfang Oktober 2024 beginnen können, hat die Verwaltung eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung erteilt, die Bautätigkeit vom 7. bis 31. Oktober 2024 erlaubt. Die gesetzlichen Ruhezeiten bleiben einzuhalten.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog berät über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf